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re|Adventskalender – Das 2. Türchen: Die „Integrale“ als IBA-Projektidee

Von 2024 – 2034 findet in der Metro­pol­region München die „Inter­na­tionale Bauaus­stellung – Räume der Mobilität“ statt. Wir sind an der IBA-Projektidee „Die Integrale – Ein indivi­duell anwend­bares Straßen­konzept für eine zukunfts­fähige Mobilität“ beteiligt.

Bei den Inter­na­tio­nalen Bauaus­stel­lungen handelt es sich nicht um Ausstel­lungen im herkömm­lichen Sinne. Im Vorder­grund steht nicht die Präsen­tation von Produkten, etwa Wohnhäusern oder Gebäuden, sondern die Organi­sation eines Prozesses oder vielmehr eines Projekt­forums, auf dem viele Varia­tionen über ein Thema angeboten werden und mitein­ander um die Gunst des Publikums konkurrieren.

RA Dr. Olaf Dilling trägt am Tag der IBA-Projektideen vor.

Foto: Nadine Stegemann, IBA

Nachdem wir im letzten Jahr unsere Projektidee gemeinsam mit unseren Projekt­part­ne­rinnen, der Sozio­login und Stadt­pla­nerin Claudia Döhring und der Ingenieurin Annette Rinn vorge­stellt haben, stand in diesem Jahr die Vernetzung mit inter­es­sierten Kommunen und Konkre­ti­sierung der Idee in lokalen Settings im Fokus. Dafür trafen wir uns mit Stadt­rä­tinnen und Stadt­räten eines Münchener Bezirks. sprachen mit Mobili­täts­re­fe­renten und erörterten die Möglichkeit der Umgestaltung eines zentral gelegenen Platzes in Schwabing vor Ort anhand histo­ri­scher Pläne. 

Tag der IBA Metropolregion München in der Alten Kongresshalle in München

Tag der IBA Metro­pol­region München in der Alten Kongress­halle in München.

Kernge­danke der Integralen ist die Verknüpfung von Klima­schutz, Aufent­halts­qua­lität, nachhal­tiger Mobilität und lokalem kultu­rellen Erbe in der Straßen­planung. Dies wird in Parti­zi­pa­ti­ons­pro­zessen vor Ort erarbeitet und von uns begleitet durch eine Analyse und Gestaltung des straßen- und straßen­ver­kehrs­recht­lichen Rahmens. Bis die Projektidee auf die Straße gebracht wird, wird wohl noch einige Zeit vergehen, aber die IBA ist wirklich ein großar­tiges Event, um Gleich­ge­sinnte zu treffen und einen Überblick über aktuelle Ideen und Initia­tiven im Bereich Mobilität zu bekommen. Nach und nach werden bei der IBA aus der großen Menge der 140 Projekt­ideen Projekt­kan­di­daten gekürt, die ersten 16 am 02.12.2025. Das Motto ist aber auf gut bairisch „Miteinand“, so dass niemand auf der Strecke bleibt.

Auf verschie­denen Ebenen ist bei der IBA in München daher der Weg bereits das Ziel. Aber falls sie im Metro­pol­region München eine Kommune kennen, die ihren Ortskern umgestalten will oder einfach einen „Unort“ verschönern, dann sagen Sie uns bitte Bescheid. (Olaf Dilling)

 

Von |2. Dezember 2025|Kategorien: Allgemein|0 Kommentare

re|Adventskalender – Das 1. Türchen: Neues zu den Betriebsbeauftragten

 

Werden sie nun abgeschafft? Wie geht es weiter? Im ersten Türchen des diesjäh­rigen RE-Advent­s­­ka­­lenders betreiben wir eine erste Nachlese zu den diesjäh­rigen Berliner Abfall­rechts­tagen (siehe bereits hier). Es ist auf viel Kopfschütteln gestoßen, dass die neue Bundes­re­gierung nach dem „Sofort­pro­gramm für den Bürokra­tie­rückbau“ der CDU/CSU im Koali­ti­ons­vertrag vorsah, die Verpflich­tungen zur Bestellung von Betriebs­be­auf­tragten abzuschaffen und den Schulungs‑, Weiter­­bil­­dungs- und Dokumen­ta­ti­ons­aufwand signi­fikant reduzieren (siehe auch hier).

Doch eins nach dem anderen: Betriebs­be­auf­tragte sind eine zentrale Schnitt­stelle zwischen den opera­tiven Abläufen in Unter­nehmen und den strengen recht­lichen sowie umwelt­tech­ni­schen Anfor­de­rungen. Im Kern geht es um die betrieb­liche Selbst­über­wa­chung, deren Sinn wohl als Bürokratie missver­standen wird. Ihre Bestellung erzeugt für die Beauf­tragten keine Pflichten gegenüber der Überwa­chungs­be­hörde, sondern nur im Verhältnis zum Anlagen­be­treiber. Es muss betont werden, dass es die gesetz­ge­be­rische Zielvor­stellung war, dass Betriebs­be­auf­tragte (die sich zudem regel­mäßig zum Erhalt der Fachkunde fortbilden müssen) Probleme erkennen und lösen sollen, bevor ggf. eine recht­liche Inanspruch­nahme (seien es Ordnungs­wid­rig­kei­ten­ver­fahren, straf­recht­liche Ermitt­lungen oder Ansprüche Dritter) das Unter­nehmen trifft.

Es trifft zu, dass die Pflicht zur Bestellung einer Vielzahl verschie­dener Beauf­tragter aus Sicht einzelner Inter­es­sen­ver­tre­tungen für Unter­nehmen zu einem erheb­lichen bürokra­ti­schen und finan­zi­ellen Aufwand geführt hat (siehe VCI). Doch ist hier zu diffe­ren­zieren! Hiermit können nicht die zentralen Beauf­tragten wie insbe­sondere der Betriebs­be­auf­tragte für Abfall, die Immis­si­ons­schutz­be­auf­tragten oder die Gewäs­ser­schutz­be­auf­tragten gehören, deren Arbeit mehr Wertschätzung verdient und nicht weniger. Dass es sie gibt, ist keines­falls Bürokratie.

Im Rahmen der Berliner Abfall­rechtstage wurde daher auch mit MinR Dr. Jean Doumet (BMUKN, Bonn) über die Betriebs­be­auf­tragten disku­tiert. Er wagte sich aus der Reserve und betonte auch, dass er sich über diesen Passus im Koali­ti­ons­vertrag geärgert habe. Er gab insofern Entwarnung: Abgeschafft würden die Betriebs­be­auf­tragten wohl nicht. Grund­sätzlich stehe man zur Eigen­über­wa­chung. Diese bedeute jedoch nicht, dass man die Regeln nicht besser machen könne.

Sofern der VCI darauf verweist, dass die stetig gewachsene Zahl an Betriebs­be­auf­tragten – bis zu 42 verschiedene Beauf­tragte werden laut VCI mittler­weile gezählt – aus dem Ruder gelaufen sei und dies für Unter­nehmen immense Kosten verur­sacht (hier), wäre die Gegen­rechnung erlaubt, was durch das Beauf­trag­ten­wesen und die Selbst­über­wa­chung für Unter­nehmen einge­spart werden kann. Haftungs­ri­siken lassen sich nur leider nicht so einfach berechnen wie Arbeitszeit. Insofern hängt die Rechnung bisher noch in der Luft. Hinter vorge­hal­tener Hand hieß es bei den Abfall­rechts­tagen von Verbands­seite aber, dass man den Immis­si­ons­schutz­be­auf­tragten oder Abfall­be­auf­tragten auch nicht abschaffen wolle, doch sollte man die Verpflichtung überdenken. Hier liegt jedoch der Hase im Pfeffer: Auch die Verpflichtung zur Bestellung ist grund­sätzlich nicht zu beanstanden, schließlich muss man manchmal auch zu seinem Glück gezwungen werden (wissen wir nicht nur vom Sicher­heitsgurt) – weil es richtig ist und die Betriebs­be­auf­tragten gebraucht werden. Insofern wäre auch eine Wahlfreiheit kritisch zu sehen. Trotz allem ist es nicht falsch, das Beauf­trag­ten­wesen tatsächlich etwas zu überar­beiten. Dies betrifft aber weniger das Grund­konzept und die Pflichten, sondern z.B. das Prozedere für Fortbil­dungen. So ließe sich überlegen, dass die Zweijah­res­frist prakti­kabler auszu­ge­stalten. Dies könnte Flexi­bi­li­sie­rungen für die Unter­nehmen mit sich bringen. Auch bei der Überwa­chung der Lehrgänge – von der Ausweis­kon­trolle und der Vielzahl an Unter­schriften, die zu leisten sind – könnte man abrüsten. Die Erfahrung zeigt aber auch deutlich, dass die Teilneh­menden stets von einem praxis­ori­en­tierten, gut geplanten und organi­sierten Lehrgang (siehe insbe­sondere hier) profi­tiert haben. Insofern freue ich mich sehr darauf, auch 2026 gemeinsam mit tollen Ingenieuren und Kollegen (und einem super Team vor Ort und im Backoffice) tatkräftig bei der Aus- und Weiter­bildung von Betriebs­be­auf­tragten mitzu­wirken. (Dirk Buchsteiner)

Abschied vom Windhund – Batte­rie­speicher und KraftNaV

Derzeit wird viel über Batte­rie­speicher gesprochen – und zwar nicht nur über die, die tatsächlich gebaut werden. Die Übertra­gungs­netz­be­treiber sehen sich seit Monaten mit einer Flut von Anschluss­an­trägen für Großspeicher konfron­tiert. Auf dem Papier wächst in Deutschland eine Gigawattzahl heran, die jedes realis­tische Ausbauziel locker in den Schatten stellt. Das Problem dabei: Ein großer Teil dieser Projekte wird nie gebaut werden. Oft fehlt – noch – alles, was ein erfolgs­ver­spre­chendes Vorhaben ausmacht – Grund­stück, Finan­zierung, Geneh­mi­gungen. Trotzdem müssen die Netzbe­treiber jeden einzelnen großen Antrag ab 100 MW prüfen, als stünde der Bagger schon vor der Tür.

Dass sie das müssen, liegt an der Kraft­werks­netz­an­schluss­ver­ordnung, der KraftNAV. Die Bundes­netz­agentur führt in ihren FAQ zum Thema Speicher ausdrücklich aus, dass diese Verordnung für Batte­rie­speicher der entspre­chenden Größen­ordnung gilt. Aller­dings stammt die KraftNAV aus einer Zeit, in der Batte­rie­speicher ein Nischen­phä­nomen waren, nicht ein Geschäfts­modell, das ganze Inves­to­ren­pools dazu verleitet, mal eben „vorsorglich“ ein paar hundert Megawatt zu beantragen. Die Verordnung sieht keine Projekt­rei­fe­prüfung vor, keine Priori­sierung, keinen Aufschub. Wer einen Anschluss beantragt, ist bei Windhund­ver­fahren dabei. Ob das Projekt irgendwann reali­siert wird oder nur Netzka­pa­zität reser­viert, spielt keine Rolle. Der Netzbe­treiber darf auch nicht danach diffe­ren­zieren, ob der seriöse, etablierte energie­wirt­schaft­liche Akteur bauen will, oder Glücks­ritter ohne erkennbare Expertise.

Problem an der Sache: Netzka­pa­zi­täten sind eine inzwi­schen knappe Ressource. Wenn sie durch Fantasie-Projekte blockiert werden, fehlen sie an anderer Stelle – bei Solar­parks, die tatsächlich gebaut werden wollen, bei Windenergie, bei indus­tri­ellen Verbrau­chern, die sich elektri­fi­zieren müssen. Das Stromnetz ist schließlich keine virtuelle Ressource, sondern eine technische Infra­struktur, die nur funktio­nieren kann, wenn die Anschluss­regeln zur Realität passen.

Es ist daher folge­richtig, dass die Wirtschafts­mi­nis­terin eine Überar­beitung der KraftNAV angekündigt hat. Wichtig ist aller­dings, hier nicht das Kind mit dem Bade auszu­schütten: Der Ausbau der Batte­rie­spei­cher­land­schaft muss weiter gehen und darf nicht künstlich behindert werden. Wichtig sind Spiel­räume der Netzbe­treiber bei der Beurteilung der Antrags­qua­lität. Und, auch das ist klar, das Stromnetz muss sich weiter wandeln (Miriam Vollmer).

Von |28. November 2025|Kategorien: Netzbe­trieb, Strom|Schlag­wörter: |0 Kommentare

Bundes­netz­agentur geht erneut gegen gas.de vor

Das Tauziehen zwischen der Bundes­netz­agentur und dem Versorger gas.de Versor­gungs­ge­sell­schaft mbH geht in die nächste Runde. Bereits mit Verfügung vom 29.06.2023 hatte die Bundes­netz­agentur der gas.de seinerzeit die Belie­ferung mit Haushalts­kunden untersagt. Hiergegen war gas.de erfolg­reich vor dem OLG Düsseldorf vorge­gangen, wie wir hier berichten. Das OLG Düsseldorf hob diese Verfügung auf, aller­dings nicht ohne kritische Worte zum Geschäfts­ver­halten des Versorgers zu finden.

Damit war die Geschichte jedoch  nicht zu Ende, denn mit erneuter Verfügung vom 17.03.2025 hat die Bundes­netz­agentur der gas.de erneut die Tätigkeit als Energie­ver­sorger untersagt, soweit dabei eine bestimmte Anzahl Haushalts­kunden überschritten wird. Zusätzlich wird gas.de darin verpflichtet, der BNetzA testierte Abschlüsse der Jahre 2023- 2026 innerhalb bestimmter Fristen vorzu­legen und seine künftige Beschaf­fungs­stra­tegie darzulegen.

Gas.de hatte im Jahr 2010 seine ursprüng­liche Liefer­tä­tigkeit aufge­nommen. Die Bundes­netz­agentur begründet die aktuellen Zweifel an der Zuver­läs­sigkeit des Versorgers unter anderem mit der unver­mit­telten Versor­gungs­ein­stellung bei der Belie­ferung ihrer Kunden im Dezember 2021, die zwischen­zeitlich auch Gegen­stand zahlreicher Schaden­er­satz­klagen gegen gas.de ist.

Ob gas.de die erneute Aufsichts­maß­nahme der Regulie­rungs­be­hörde akzep­tiert oder Rechts­mittel einlegt bleibt abzuwarten.

Die vollständige Entscheidung der Bundes­netz­agentur kann hier nachge­lesen werden.

(Christian Dümke)

Von |28. November 2025|Kategorien: BNetzA, Recht­spre­chung|0 Kommentare

Berliner Abfall­rechtstage 2025

Die Kreis­lauf­wirt­schaft gehört zu den zentralen strate­gi­schen Zukunfts­feldern Europas. Angesichts steigender Rohstoff­preise, geopo­li­ti­scher Abhän­gig­keiten und der klima­po­li­ti­schen Notwen­digkeit, Emissionen deutlich zu reduzieren, rückt die ressour­cen­scho­nende Gestaltung indus­tri­eller und kommu­naler Stoff­ströme stärker denn je in den Fokus politi­scher Entschei­dungen. Die Berliner Abfall­rechtstage 2025 boten vor diesem Hinter­grund einen umfas­senden Einblick in die aktuellen politi­schen, recht­lichen und techno­lo­gi­schen Entwick­lungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft.

Unter der Tagungs­leitung von Dr. Frank Petersen (Minis­te­ri­alrat a.D., BMUKN) ging es um die Kreis­lauf­wirt­schaft in Krisen­zeiten und aktuelle Heraus­for­de­rungen mit der und durch die Recht­setzung auf europäi­scher und natio­naler Ebene. Im Rahmen der zweitä­gigen Tagung konnten führende Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissen­schaft und Anwalt­schaft zentrale Weichen­stel­lungen für die kommenden Jahre disku­tieren. Themen wie die Moder­ni­sierung des natio­nalen Abfall­rechts, neue europäische Vorgaben (z.B. Novelle der Abfall­rah­men­richt­linie, die PPWR, die Abfall­ver­brin­gungs­ver­ordnung), der Circular Economy Act (CEA), der Clean Indus­trial Deals und die Nationale Kreis­lauf­wirt­schafts­stra­tegie (NKWS) standen im im Fokus des Jahres­treffens der Abfallrechtlerfamilie.

Die diesjährige Veran­staltung stand ganz im Zeichen des glanz­vollen 25-jährigen Jubiläums des Lexxion-Verlags. Seit seiner Gründung hat sich der Verlag zu einer der wichtigsten unabhän­gigen wissen­schaft­lichen Platt­formen entwi­ckelt. Zahlreiche Publi­ka­tionen, Fachta­gungen und insbe­sondere Fachzeit­schriften aus dem Hause Lexxion haben maßgeblich dazu beigetragen, den wissen­schaft­lichen Diskurs auf europäi­scher Ebene zu fördern und sind wichtige Impuls­geber für recht­liche Entwicklungen.

Hinter dem Lexxion-Verlag stehen mit der Verle­ger­fa­milie Andreae, allen voran Dr. Wolfgang Andreae und der „First Lady of Lexxion“ Micheline Andreae, Persön­lich­keiten mit vollem Einsatz und Bekenntnis für Europa und die Wissen­schaft. Im Rahmen einer festlichen Jubilä­ums­feier mit Abend­essen am Donners­tag­abend würdigten daher langjährige Wegge­fährten die Bedeutung des Lexxion-Verlags und die Verle­ger­per­sön­lichkeit Wolfgang Andreae („a true gentleman an scholar“) in sehr persön­lichen Grußworten. Es gab auch Ente, Wein und gute Musik.

Highlight des Abends war der von Professor Caroline Buts (Vrije Univer­siteit Brussel) gekonnt und tiefgehend moderierte politische Dialog über Europa mit Peter Altmeier (ehem. Bundes­mi­nister für Wirtschaft und Energie). Altmeier unter­strich die Bedeutung des europäi­schen Integra­ti­ons­pro­zesses, den er insbe­sondere auf die deutsch-franzö­­sische Freund­schaft zurück­führte. Zudem sprach er sich für eine letzte Erwei­te­rungs­runde um die Staaten des ehema­ligen Jugosla­wiens aus, um durch und mit der EU alte Gräben zu überwinden und den Frieden in Europa zu sichern. Zu der Tagung erscheint in Kürze ein Tagungs­be­richt – wohl noch in diesem Jahr in Heft 6 der AbfallR. (Dirk Buchsteiner)

Von |28. November 2025|Kategorien: Allgemein|0 Kommentare

Quo vadis E‑Scooter? Novelle der Elektro­kleinst­fahr­zeu­ge­ver­ordnung geplant

An der Rolle der E‑Scooter in der Verkehrs­wende scheiden sich die Geister: Für die einen sind sie ein gelun­genes Beispiel für innovative und multi­modale Mobilität, die als Elektro­mo­bi­lität auch einen Bezug zur Energie­wende hat und inner­städ­tische Emissionen reduziert. Für andere „kanni­ba­li­sieren“ sie den ÖPNV und machen dem Fußverkehr den Platz streitig. Tatsächlich waren in vielen Stadt­zentren nach Einführung des gewerb­lichen „free-floating“ Verleihs von E‑Scootern die Gehwege und Plätze der Innen­städte kaum noch ohne Umwege oder Hürden­läufe passierbar. Gerade vor Sehens­wür­dig­keiten, Bahnhöfen und S‑Bahnstationen häuften sich wild abgestellte Scooter. Zudem haben sich immer wieder blinde Menschen zum Teil schwer an ihnen verletzt, da sie gefähr­liche Stolper­fallen verur­sachen können.

Von zwei unterschiedlichen Aufstellern auf einem öffentlichen Platz behindernd aufgestellte E-Roller.

Mit Hilfe von Jelbi-Stationen und Geofencing konnte dieses Chaos zumindest in Bereichen, in denen entspre­chende Struk­turen geschaffen wurden, inzwi­schen etwas zurück­ge­drängt werden. Viele Städte sind im Übrigen auf die Idee gekommen, das freie Abstellen gewerb­licher Mobili­täts­an­gebote auf den Gehwegen als Sonder­nutzung einzu­stufen. Das ist von der Verwal­tungs­ge­richts­barkeit bislang akzep­tiert worden. Dadurch hat sich die Verhand­lungs­po­sition der Kommunen verbessert, so dass sie die Bedin­gungen, zu denen E‑Scooter öffentlich angeboten werden dürfen, in Verein­ba­rungen definieren und besser kontrol­lieren können.

Inzwi­schen liegt auch von der Bundes­re­gierung ein Entwurf für die Novelle der sogenannten Elektro­k­lein­s­t­­fahr­­zeuge-Verordnung (eKFV) vor. In ihr sind ein Bündel von Maßnahmen vorge­sehen, die u.a. die Verkehrs­si­cherheit der E‑Scooter stärken sollen, aber auch auf häufige Verkehrs­ver­stöße reagieren. Zugleich werden jedoch auch einige Erleich­te­rungen für E‑Scooter einge­führt, insbe­sondere die weitge­hende verkehrs­recht­liche Gleich­stellung mit Fahrrädern.

Was die techni­schen Voraus­set­zungen angeht, sollen E‑Scooter in Zukunft mit Blinkern ausge­stattet sein, die Anfor­de­rungen an Batterien werden an einen neuen DIN-Standard angepasst sowie die fahrdy­na­mi­schen Prüfungen verschärft (gültig für Neufahr­zeuge ab 2027, ältere Fahrzeuge dürfen weiter genutzt werden).

Die Novelle beinhaltet auch mehrere verhal­tens­recht­liche Änderungen. Die Regeln für E‑Scooter sollen durch die Reform sämtlich aus der eKFV in die StVO überführt werden. Durch die Novelle sollen die Regeln für E‑Scooter weiter an den Radverkehr angeglichen werden. So sollen Freigaben für Fahrräder jeweils auch für E‑Scooter gelten, dies betrifft insbe­sondere die Mitbe­nutzung von Fußgän­ger­zonen und Gehwegen.

Der Deutsche Blinden- und Sehbe­hin­der­ten­verband sowie der Fußgän­ger­verband Fuss e.V. haben dies in Stellung­nahmen kriti­siert. Schon von Radfahrern würde die Pflicht, auf freige­ge­benen Gehwegen Schritt­ge­schwin­digkeit zu fahren, überwiegend nicht beachtet. Dass die Benutzer von E‑Scootern sich daran halten würden, sei ebenfalls nicht zu erwarten.

Außerdem sollen E‑Scooter in Zukunft auch an Licht­zei­chen­an­lagen rechts abbiegen dürfen, an denen für Radfahrer ein grüner Rechts­ab­bie­ge­pfeil angeordnet ist. Beim Überholen sollen E‑Scooter in Zukunft ebenso wie Radfahrer von dem Sicher­heits­ab­stand von 1,50 m gegenüber Radfahrern und Fußgängern ausge­nommen sein, die ansonsten innerorts für motori­sierte Fahrzeuge gelten.

Angeglichen werden soll auch die Höhe des Bußgelds bei verbo­tenen Fahren auf Gehwegen. Bisher müssen Radfahrer dort mehr zahlen als E‑Scooter.

Was das Parken auf Gehwegen angeht, sollen E‑Scooter weiterhin dort parken dürfen, wo auch Fahrräder abgestellt werden können. Dies ist auf Gehwegen der Fall, soweit der Fußverkehr nicht behindert oder gefährdet wird. Auch am Fahrbahnrand wäre das Abstellen von E‑Scootern zulässig, wird aber üblicher­weise nicht prakti­ziert. Was das gewerb­liche Anbieten von E‑Scootern angeht, soll in der Novelle ausdrücklich geregelt werden, dass die Kommunen darüber entscheiden dürfen, ob und unter welchen Maßgaben das möglich ist. Zum Beispiel können sie es auf ausge­wiesene Flächen beschränken. Auch wenn man über die Gleich­stellung der E‑Scooter mit Fahrrädern geteilter Meinung sein kann, sind diese Klarstel­lungen bezüglich des gewerb­lichen Aufstellens zu begrüßen, da sie sowohl für Kommunen als auch für die Aufsteller mehr Rechts­si­cherheit schaffen. (Olaf Dilling)