re|Adventskalender – Das 2. Türchen: Die „Integrale“ als IBA-Projektidee
Von 2024 – 2034 findet in der Metropolregion München die „Internationale Bauausstellung – Räume der Mobilität“ statt. Wir sind an der IBA-Projektidee „Die Integrale – Ein individuell anwendbares Straßenkonzept für eine zukunftsfähige Mobilität“ beteiligt.
Bei den Internationalen Bauausstellungen handelt es sich nicht um Ausstellungen im herkömmlichen Sinne. Im Vordergrund steht nicht die Präsentation von Produkten, etwa Wohnhäusern oder Gebäuden, sondern die Organisation eines Prozesses oder vielmehr eines Projektforums, auf dem viele Variationen über ein Thema angeboten werden und miteinander um die Gunst des Publikums konkurrieren.

Foto: Nadine Stegemann, IBA
Nachdem wir im letzten Jahr unsere Projektidee gemeinsam mit unseren Projektpartnerinnen, der Soziologin und Stadtplanerin Claudia Döhring und der Ingenieurin Annette Rinn vorgestellt haben, stand in diesem Jahr die Vernetzung mit interessierten Kommunen und Konkretisierung der Idee in lokalen Settings im Fokus. Dafür trafen wir uns mit Stadträtinnen und Stadträten eines Münchener Bezirks. sprachen mit Mobilitätsreferenten und erörterten die Möglichkeit der Umgestaltung eines zentral gelegenen Platzes in Schwabing vor Ort anhand historischer Pläne.

Tag der IBA Metropolregion München in der Alten Kongresshalle in München.
Kerngedanke der Integralen ist die Verknüpfung von Klimaschutz, Aufenthaltsqualität, nachhaltiger Mobilität und lokalem kulturellen Erbe in der Straßenplanung. Dies wird in Partizipationsprozessen vor Ort erarbeitet und von uns begleitet durch eine Analyse und Gestaltung des straßen- und straßenverkehrsrechtlichen Rahmens. Bis die Projektidee auf die Straße gebracht wird, wird wohl noch einige Zeit vergehen, aber die IBA ist wirklich ein großartiges Event, um Gleichgesinnte zu treffen und einen Überblick über aktuelle Ideen und Initiativen im Bereich Mobilität zu bekommen. Nach und nach werden bei der IBA aus der großen Menge der 140 Projektideen Projektkandidaten gekürt, die ersten 16 am 02.12.2025. Das Motto ist aber auf gut bairisch „Miteinand“, so dass niemand auf der Strecke bleibt.
Auf verschiedenen Ebenen ist bei der IBA in München daher der Weg bereits das Ziel. Aber falls sie im Metropolregion München eine Kommune kennen, die ihren Ortskern umgestalten will oder einfach einen „Unort“ verschönern, dann sagen Sie uns bitte Bescheid. (Olaf Dilling)
re|Adventskalender – Das 1. Türchen: Neues zu den Betriebsbeauftragten

Werden sie nun abgeschafft? Wie geht es weiter? Im ersten Türchen des diesjährigen RE-Adventskalenders betreiben wir eine erste Nachlese zu den diesjährigen Berliner Abfallrechtstagen (siehe bereits hier). Es ist auf viel Kopfschütteln gestoßen, dass die neue Bundesregierung nach dem „Sofortprogramm für den Bürokratierückbau“ der CDU/CSU im Koalitionsvertrag vorsah, die Verpflichtungen zur Bestellung von Betriebsbeauftragten abzuschaffen und den Schulungs‑, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand signifikant reduzieren (siehe auch hier).
Doch eins nach dem anderen: Betriebsbeauftragte sind eine zentrale Schnittstelle zwischen den operativen Abläufen in Unternehmen und den strengen rechtlichen sowie umwelttechnischen Anforderungen. Im Kern geht es um die betriebliche Selbstüberwachung, deren Sinn wohl als Bürokratie missverstanden wird. Ihre Bestellung erzeugt für die Beauftragten keine Pflichten gegenüber der Überwachungsbehörde, sondern nur im Verhältnis zum Anlagenbetreiber. Es muss betont werden, dass es die gesetzgeberische Zielvorstellung war, dass Betriebsbeauftragte (die sich zudem regelmäßig zum Erhalt der Fachkunde fortbilden müssen) Probleme erkennen und lösen sollen, bevor ggf. eine rechtliche Inanspruchnahme (seien es Ordnungswidrigkeitenverfahren, strafrechtliche Ermittlungen oder Ansprüche Dritter) das Unternehmen trifft.
Es trifft zu, dass die Pflicht zur Bestellung einer Vielzahl verschiedener Beauftragter aus Sicht einzelner Interessenvertretungen für Unternehmen zu einem erheblichen bürokratischen und finanziellen Aufwand geführt hat (siehe VCI). Doch ist hier zu differenzieren! Hiermit können nicht die zentralen Beauftragten wie insbesondere der Betriebsbeauftragte für Abfall, die Immissionsschutzbeauftragten oder die Gewässerschutzbeauftragten gehören, deren Arbeit mehr Wertschätzung verdient und nicht weniger. Dass es sie gibt, ist keinesfalls Bürokratie.
Im Rahmen der Berliner Abfallrechtstage wurde daher auch mit MinR Dr. Jean Doumet (BMUKN, Bonn) über die Betriebsbeauftragten diskutiert. Er wagte sich aus der Reserve und betonte auch, dass er sich über diesen Passus im Koalitionsvertrag geärgert habe. Er gab insofern Entwarnung: Abgeschafft würden die Betriebsbeauftragten wohl nicht. Grundsätzlich stehe man zur Eigenüberwachung. Diese bedeute jedoch nicht, dass man die Regeln nicht besser machen könne.
Sofern der VCI darauf verweist, dass die stetig gewachsene Zahl an Betriebsbeauftragten – bis zu 42 verschiedene Beauftragte werden laut VCI mittlerweile gezählt – aus dem Ruder gelaufen sei und dies für Unternehmen immense Kosten verursacht (hier), wäre die Gegenrechnung erlaubt, was durch das Beauftragtenwesen und die Selbstüberwachung für Unternehmen eingespart werden kann. Haftungsrisiken lassen sich nur leider nicht so einfach berechnen wie Arbeitszeit. Insofern hängt die Rechnung bisher noch in der Luft. Hinter vorgehaltener Hand hieß es bei den Abfallrechtstagen von Verbandsseite aber, dass man den Immissionsschutzbeauftragten oder Abfallbeauftragten auch nicht abschaffen wolle, doch sollte man die Verpflichtung überdenken. Hier liegt jedoch der Hase im Pfeffer: Auch die Verpflichtung zur Bestellung ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, schließlich muss man manchmal auch zu seinem Glück gezwungen werden (wissen wir nicht nur vom Sicherheitsgurt) – weil es richtig ist und die Betriebsbeauftragten gebraucht werden. Insofern wäre auch eine Wahlfreiheit kritisch zu sehen. Trotz allem ist es nicht falsch, das Beauftragtenwesen tatsächlich etwas zu überarbeiten. Dies betrifft aber weniger das Grundkonzept und die Pflichten, sondern z.B. das Prozedere für Fortbildungen. So ließe sich überlegen, dass die Zweijahresfrist praktikabler auszugestalten. Dies könnte Flexibilisierungen für die Unternehmen mit sich bringen. Auch bei der Überwachung der Lehrgänge – von der Ausweiskontrolle und der Vielzahl an Unterschriften, die zu leisten sind – könnte man abrüsten. Die Erfahrung zeigt aber auch deutlich, dass die Teilnehmenden stets von einem praxisorientierten, gut geplanten und organisierten Lehrgang (siehe insbesondere hier) profitiert haben. Insofern freue ich mich sehr darauf, auch 2026 gemeinsam mit tollen Ingenieuren und Kollegen (und einem super Team vor Ort und im Backoffice) tatkräftig bei der Aus- und Weiterbildung von Betriebsbeauftragten mitzuwirken. (Dirk Buchsteiner)
Abschied vom Windhund – Batteriespeicher und KraftNaV
Derzeit wird viel über Batteriespeicher gesprochen – und zwar nicht nur über die, die tatsächlich gebaut werden. Die Übertragungsnetzbetreiber sehen sich seit Monaten mit einer Flut von Anschlussanträgen für Großspeicher konfrontiert. Auf dem Papier wächst in Deutschland eine Gigawattzahl heran, die jedes realistische Ausbauziel locker in den Schatten stellt. Das Problem dabei: Ein großer Teil dieser Projekte wird nie gebaut werden. Oft fehlt – noch – alles, was ein erfolgsversprechendes Vorhaben ausmacht – Grundstück, Finanzierung, Genehmigungen. Trotzdem müssen die Netzbetreiber jeden einzelnen großen Antrag ab 100 MW prüfen, als stünde der Bagger schon vor der Tür.
Dass sie das müssen, liegt an der Kraftwerksnetzanschlussverordnung, der KraftNAV. Die Bundesnetzagentur führt in ihren FAQ zum Thema Speicher ausdrücklich aus, dass diese Verordnung für Batteriespeicher der entsprechenden Größenordnung gilt. Allerdings stammt die KraftNAV aus einer Zeit, in der Batteriespeicher ein Nischenphänomen waren, nicht ein Geschäftsmodell, das ganze Investorenpools dazu verleitet, mal eben „vorsorglich“ ein paar hundert Megawatt zu beantragen. Die Verordnung sieht keine Projektreifeprüfung vor, keine Priorisierung, keinen Aufschub. Wer einen Anschluss beantragt, ist bei Windhundverfahren dabei. Ob das Projekt irgendwann realisiert wird oder nur Netzkapazität reserviert, spielt keine Rolle. Der Netzbetreiber darf auch nicht danach differenzieren, ob der seriöse, etablierte energiewirtschaftliche Akteur bauen will, oder Glücksritter ohne erkennbare Expertise.
Problem an der Sache: Netzkapazitäten sind eine inzwischen knappe Ressource. Wenn sie durch Fantasie-Projekte blockiert werden, fehlen sie an anderer Stelle – bei Solarparks, die tatsächlich gebaut werden wollen, bei Windenergie, bei industriellen Verbrauchern, die sich elektrifizieren müssen. Das Stromnetz ist schließlich keine virtuelle Ressource, sondern eine technische Infrastruktur, die nur funktionieren kann, wenn die Anschlussregeln zur Realität passen.
Es ist daher folgerichtig, dass die Wirtschaftsministerin eine Überarbeitung der KraftNAV angekündigt hat. Wichtig ist allerdings, hier nicht das Kind mit dem Bade auszuschütten: Der Ausbau der Batteriespeicherlandschaft muss weiter gehen und darf nicht künstlich behindert werden. Wichtig sind Spielräume der Netzbetreiber bei der Beurteilung der Antragsqualität. Und, auch das ist klar, das Stromnetz muss sich weiter wandeln (Miriam Vollmer).
Bundesnetzagentur geht erneut gegen gas.de vor
Das Tauziehen zwischen der Bundesnetzagentur und dem Versorger gas.de Versorgungsgesellschaft mbH geht in die nächste Runde. Bereits mit Verfügung vom 29.06.2023 hatte die Bundesnetzagentur der gas.de seinerzeit die Belieferung mit Haushaltskunden untersagt. Hiergegen war gas.de erfolgreich vor dem OLG Düsseldorf vorgegangen, wie wir hier berichten. Das OLG Düsseldorf hob diese Verfügung auf, allerdings nicht ohne kritische Worte zum Geschäftsverhalten des Versorgers zu finden.
Damit war die Geschichte jedoch nicht zu Ende, denn mit erneuter Verfügung vom 17.03.2025 hat die Bundesnetzagentur der gas.de erneut die Tätigkeit als Energieversorger untersagt, soweit dabei eine bestimmte Anzahl Haushaltskunden überschritten wird. Zusätzlich wird gas.de darin verpflichtet, der BNetzA testierte Abschlüsse der Jahre 2023- 2026 innerhalb bestimmter Fristen vorzulegen und seine künftige Beschaffungsstrategie darzulegen.

Gas.de hatte im Jahr 2010 seine ursprüngliche Liefertätigkeit aufgenommen. Die Bundesnetzagentur begründet die aktuellen Zweifel an der Zuverlässigkeit des Versorgers unter anderem mit der unvermittelten Versorgungseinstellung bei der Belieferung ihrer Kunden im Dezember 2021, die zwischenzeitlich auch Gegenstand zahlreicher Schadenersatzklagen gegen gas.de ist.
Ob gas.de die erneute Aufsichtsmaßnahme der Regulierungsbehörde akzeptiert oder Rechtsmittel einlegt bleibt abzuwarten.
Die vollständige Entscheidung der Bundesnetzagentur kann hier nachgelesen werden.
(Christian Dümke)
Berliner Abfallrechtstage 2025
Die Kreislaufwirtschaft gehört zu den zentralen strategischen Zukunftsfeldern Europas. Angesichts steigender Rohstoffpreise, geopolitischer Abhängigkeiten und der klimapolitischen Notwendigkeit, Emissionen deutlich zu reduzieren, rückt die ressourcenschonende Gestaltung industrieller und kommunaler Stoffströme stärker denn je in den Fokus politischer Entscheidungen. Die Berliner Abfallrechtstage 2025 boten vor diesem Hintergrund einen umfassenden Einblick in die aktuellen politischen, rechtlichen und technologischen Entwicklungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft.
Unter der Tagungsleitung von Dr. Frank Petersen (Ministerialrat a.D., BMUKN) ging es um die Kreislaufwirtschaft in Krisenzeiten und aktuelle Herausforderungen mit der und durch die Rechtsetzung auf europäischer und nationaler Ebene. Im Rahmen der zweitägigen Tagung konnten führende Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Anwaltschaft zentrale Weichenstellungen für die kommenden Jahre diskutieren. Themen wie die Modernisierung des nationalen Abfallrechts, neue europäische Vorgaben (z.B. Novelle der Abfallrahmenrichtlinie, die PPWR, die Abfallverbringungsverordnung), der Circular Economy Act (CEA), der Clean Industrial Deals und die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) standen im im Fokus des Jahrestreffens der Abfallrechtlerfamilie.
Die diesjährige Veranstaltung stand ganz im Zeichen des glanzvollen 25-jährigen Jubiläums des Lexxion-Verlags. Seit seiner Gründung hat sich der Verlag zu einer der wichtigsten unabhängigen wissenschaftlichen Plattformen entwickelt. Zahlreiche Publikationen, Fachtagungen und insbesondere Fachzeitschriften aus dem Hause Lexxion haben maßgeblich dazu beigetragen, den wissenschaftlichen Diskurs auf europäischer Ebene zu fördern und sind wichtige Impulsgeber für rechtliche Entwicklungen.

Hinter dem Lexxion-Verlag stehen mit der Verlegerfamilie Andreae, allen voran Dr. Wolfgang Andreae und der „First Lady of Lexxion“ Micheline Andreae, Persönlichkeiten mit vollem Einsatz und Bekenntnis für Europa und die Wissenschaft. Im Rahmen einer festlichen Jubiläumsfeier mit Abendessen am Donnerstagabend würdigten daher langjährige Weggefährten die Bedeutung des Lexxion-Verlags und die Verlegerpersönlichkeit Wolfgang Andreae („a true gentleman an scholar“) in sehr persönlichen Grußworten. Es gab auch Ente, Wein und gute Musik.

Highlight des Abends war der von Professor Caroline Buts (Vrije Universiteit Brussel) gekonnt und tiefgehend moderierte politische Dialog über Europa mit Peter Altmeier (ehem. Bundesminister für Wirtschaft und Energie). Altmeier unterstrich die Bedeutung des europäischen Integrationsprozesses, den er insbesondere auf die deutsch-französische Freundschaft zurückführte. Zudem sprach er sich für eine letzte Erweiterungsrunde um die Staaten des ehemaligen Jugoslawiens aus, um durch und mit der EU alte Gräben zu überwinden und den Frieden in Europa zu sichern. Zu der Tagung erscheint in Kürze ein Tagungsbericht – wohl noch in diesem Jahr in Heft 6 der AbfallR. (Dirk Buchsteiner)
Quo vadis E‑Scooter? Novelle der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung geplant
An der Rolle der E‑Scooter in der Verkehrswende scheiden sich die Geister: Für die einen sind sie ein gelungenes Beispiel für innovative und multimodale Mobilität, die als Elektromobilität auch einen Bezug zur Energiewende hat und innerstädtische Emissionen reduziert. Für andere „kannibalisieren“ sie den ÖPNV und machen dem Fußverkehr den Platz streitig. Tatsächlich waren in vielen Stadtzentren nach Einführung des gewerblichen „free-floating“ Verleihs von E‑Scootern die Gehwege und Plätze der Innenstädte kaum noch ohne Umwege oder Hürdenläufe passierbar. Gerade vor Sehenswürdigkeiten, Bahnhöfen und S‑Bahnstationen häuften sich wild abgestellte Scooter. Zudem haben sich immer wieder blinde Menschen zum Teil schwer an ihnen verletzt, da sie gefährliche Stolperfallen verursachen können.

Mit Hilfe von Jelbi-Stationen und Geofencing konnte dieses Chaos zumindest in Bereichen, in denen entsprechende Strukturen geschaffen wurden, inzwischen etwas zurückgedrängt werden. Viele Städte sind im Übrigen auf die Idee gekommen, das freie Abstellen gewerblicher Mobilitätsangebote auf den Gehwegen als Sondernutzung einzustufen. Das ist von der Verwaltungsgerichtsbarkeit bislang akzeptiert worden. Dadurch hat sich die Verhandlungsposition der Kommunen verbessert, so dass sie die Bedingungen, zu denen E‑Scooter öffentlich angeboten werden dürfen, in Vereinbarungen definieren und besser kontrollieren können.
Inzwischen liegt auch von der Bundesregierung ein Entwurf für die Novelle der sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vor. In ihr sind ein Bündel von Maßnahmen vorgesehen, die u.a. die Verkehrssicherheit der E‑Scooter stärken sollen, aber auch auf häufige Verkehrsverstöße reagieren. Zugleich werden jedoch auch einige Erleichterungen für E‑Scooter eingeführt, insbesondere die weitgehende verkehrsrechtliche Gleichstellung mit Fahrrädern.
Was die technischen Voraussetzungen angeht, sollen E‑Scooter in Zukunft mit Blinkern ausgestattet sein, die Anforderungen an Batterien werden an einen neuen DIN-Standard angepasst sowie die fahrdynamischen Prüfungen verschärft (gültig für Neufahrzeuge ab 2027, ältere Fahrzeuge dürfen weiter genutzt werden).
Die Novelle beinhaltet auch mehrere verhaltensrechtliche Änderungen. Die Regeln für E‑Scooter sollen durch die Reform sämtlich aus der eKFV in die StVO überführt werden. Durch die Novelle sollen die Regeln für E‑Scooter weiter an den Radverkehr angeglichen werden. So sollen Freigaben für Fahrräder jeweils auch für E‑Scooter gelten, dies betrifft insbesondere die Mitbenutzung von Fußgängerzonen und Gehwegen.
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband sowie der Fußgängerverband Fuss e.V. haben dies in Stellungnahmen kritisiert. Schon von Radfahrern würde die Pflicht, auf freigegebenen Gehwegen Schrittgeschwindigkeit zu fahren, überwiegend nicht beachtet. Dass die Benutzer von E‑Scootern sich daran halten würden, sei ebenfalls nicht zu erwarten.
Außerdem sollen E‑Scooter in Zukunft auch an Lichtzeichenanlagen rechts abbiegen dürfen, an denen für Radfahrer ein grüner Rechtsabbiegepfeil angeordnet ist. Beim Überholen sollen E‑Scooter in Zukunft ebenso wie Radfahrer von dem Sicherheitsabstand von 1,50 m gegenüber Radfahrern und Fußgängern ausgenommen sein, die ansonsten innerorts für motorisierte Fahrzeuge gelten.
Angeglichen werden soll auch die Höhe des Bußgelds bei verbotenen Fahren auf Gehwegen. Bisher müssen Radfahrer dort mehr zahlen als E‑Scooter.
Was das Parken auf Gehwegen angeht, sollen E‑Scooter weiterhin dort parken dürfen, wo auch Fahrräder abgestellt werden können. Dies ist auf Gehwegen der Fall, soweit der Fußverkehr nicht behindert oder gefährdet wird. Auch am Fahrbahnrand wäre das Abstellen von E‑Scootern zulässig, wird aber üblicherweise nicht praktiziert. Was das gewerbliche Anbieten von E‑Scootern angeht, soll in der Novelle ausdrücklich geregelt werden, dass die Kommunen darüber entscheiden dürfen, ob und unter welchen Maßgaben das möglich ist. Zum Beispiel können sie es auf ausgewiesene Flächen beschränken. Auch wenn man über die Gleichstellung der E‑Scooter mit Fahrrädern geteilter Meinung sein kann, sind diese Klarstellungen bezüglich des gewerblichen Aufstellens zu begrüßen, da sie sowohl für Kommunen als auch für die Aufsteller mehr Rechtssicherheit schaffen. (Olaf Dilling)