re Adventskalender Tür 1 – Vergleich über Schulweg-Ampel
„Alle Jahre wieder…“ wollen wir unseren virtuellen re Adventskalender aufleben lassen, mit dem wir unserer Leserschaft einen kleinen Einblick geben, was unsere Kanzlei in diesem Jahr so an Verfahren und Projekten betrieben hat.
Vor zwei Jahren haben wir hier im Adventskalender unter dem „13. Türchen“ über eine Klage berichtet, mit der Kinder und Senioren eine Fußgängerampel über eine vierspurige Straße in Berlin-Neukölln erstreiten wollten. Wir würden hier jetzt gerne über den Erfolg dieser Klage berichten, um Mut zu machen in einer Zeit, in der die Berliner Verkehrsunfallstatistik wieder mehr Tote und Schwerverletzte zu verzeichen hat, gerade beim Fuß- und Radverkehr. Die Bilanz ist aber leider bestenfalls durchwachsen:
Zwar haben sich drei Kinder und zwei Seniorinnen die Lichtsignalanlage vor Gericht erkämpft. So hatte das Land Berlin nach Erhebung der Klage zunächst die geforderte Ampel zugesagt und sich schließlich zur Beendigung des Verfahrens auch in einem gerichtlichen Vergleich zu ihrer Einrichtung verpflichtet. Darüber hinaus will das Land auch die Kosten des Rechtsstreits übernehmen – ein klares Zeichen, dass an der Klage auch rechtlich was dran war.
Obwohl die Initiative diesen Sieg bereits im März errungen hat, gibt es bis heute keine sichere Querung für Schulkinder, ältere Menschen und allgemein den Fuß- und Fahrradverkehr über die vierspurige Straße. Die Umsetzung des Vergleichs zieht sich hin und es gibt noch nicht mal eine feste zeitliche Perspektive, bis wann die Anlage eingerichtet werden soll.
Ein paar Wochen sind es nun noch bis Weihnachten. Wir haben die Hoffnung noch nicht verloren, dass die Berliner Senatsverwaltung den Kindern und Menschen mit Gehbehinderung in Neukölln ihren Wunsch erfüllt und einen realistischen und konkreten Zeitplan zur Umsetzung entwickelt: Versprochen ist schließlich versprochen!
Das Klageverfahren führte für die Klägerinnen und Kläger Dr. Olaf Dilling.