Über Olaf Dilling

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Nachhaltige Heizungswahl oder Anschluss- und Benutzungszwang?

Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allge­meinheit dienen.“ So steht es im Grund­gesetz und so wird es in Deutschland auch gelebt, manchmal zum Leidwesen und Unver­ständnis der Eigen­tümer, oft aber auch zum Wohl öffent­licher Güter und eines gedeih­lichen Zusam­men­lebens. Im Einzelnen lässt sich oft trefflich über die Einschrän­kungen streiten.

Als meine Mutter sich vor einigen Jahren für eine neue Heizungs­anlage entscheiden musste, dachte sie, vielleicht wegen der zahlreichen Enkel und inzwi­schen Urenkel, nicht an eine billige Inves­tition, sondern an eine nachhaltige Lösung. Sie wollte für ihr freiste­hendes Einfa­mi­li­enhaus, ein Neubau aus den 1990ern mit Fußbo­den­heizung, eine Wärme­pumpe in Kombi­nation mit einer Dachsolaranlage.

DachPV an einem Haus am Waldrand am sonnigen Wintertag.

Dach-PV in Kombi­nation mit einer Wärme­pumpe ein Baustein für nachhaltige und autarke Wärme­ver­sorgung (Foto: Armin Schreijäg via Pixabay)

Die Voranfrage beim Bauamt der norddeut­schen Klein­stadt war abschlägig. Es sei für den Bereich der Altstadt eine Denkmal­schutzsatzung erlassen worden, die von der Straße, in ihrem Fall von Süden aus, einsehbare Solar­module nicht zulasse. Aus meiner Sicht war diese Satzung von Anfang an rechts­widrig und wurde meines Wissens inzwi­schen auch aufge­hoben. Mein Angebot, die Sache zu übernehmen und vor der örtlichen Behörde auszu­fechten, schlug sie damals aus. Sie hatte aus leidvoller Erfahrung Sorge, dass Streit mit der Gemeinde ihr Nachteile bringen könne. Die Wärme­pumpe hat sie trotzdem gebaut, meine Mutter ist zufrieden, sie läuft ohne Mucken und hat sie gut und relativ kosten­günstig über die letzten Winter gebracht.

Andere Hausei­gen­tümer haben da weniger Glück. Denn sie wollen die selbe Kombi­nation, wie von ihr ursprünglich gewünscht. Aber viele Kommunen verhindern das in Satzungen über den Anschluss- und Benut­zungs­zwang (AuBZ). Das Problem ist nicht der AuBZ als solcher. Denn, wie gesagt, Eigentum verpflichtet. Das Problem ist, dass der AuBZ von vielen Gemeinden und kommu­nalen Energie­ver­sor­gungs­un­ter­nehmen zu unfle­xibel gehandhabt wird. Dazu gibt es sogar Recht­spre­chung und unsere in diesen Dingen überaus erfahrene und im Energie­recht mehrfach ausge­zeichnete Kollegin Miriam Vollmer hat über die Frage des AuBZ bei bestehenden Wärme­pumpen bereits ein Gutachten verfasst:

Im Ergebnis darf der AuBZ und der daraus resul­tie­rende Kontra­hie­rungs­zwang nicht lediglich mit den niedri­geren Kosten pro Haushalt begründet werden, er muss auch gesetz­lichen Zielen wie Umwelt- und Klima­schutz dienen. Damit der AuBZ verhält­nis­mäßig bleibt und im Einzelfall Lösungen berück­sich­tigen kann, die diesen Zielen mindestens genauso nachkommen, müssen Satzungen laut der Recht­spre­chung entspre­chende Ausnahmen oder Befrei­ungs­mög­lich­keiten vorsehen. Zumindest dann, wenn die Wärme­pumpe bereits existiert, ist ein Bestands­schutz erforderlich.

Auch für Neuan­lagen müsste es unter Gesichts­punkten der Verhält­nis­mä­ßigkeit recht­liche Möglich­keiten geben, aber im Einzelnen ist vieles unklar. Jeden­falls reicht die recht­liche Klarstellung durch die Recht­spre­chung offenbar nicht, dass die Kommunen entspre­chende Befrei­ungs­mög­lich­keiten in ihre Satzungen aufnehmen. Denn wir bekommen relativ häufig Anfragen von Hausei­gen­tümern, denen die Wahl eines nachhal­tigen Heizungs­systems verweigert wird. Wir haben nichts gegen diese Anfragen, sind aber nicht auf Privat­per­sonen spezia­li­siert. Insofern wäre es uns lieber, die Politik würde sich drum kümmern.

Entweder die Regierung, die sich gerne demons­trativ auf die Hinter­beine stellt, wenn es um „Freiheit in den Heizungs­kellern“ geht (aber nur, wenn es zugleich dem Absatz von fossilen Brenn­stoffen dient). Oder zumindest die Opposition, denn aus unserer Sicht ist das Thema eine sehr tief hängende Traube: 

Keine Verbots­po­litik, sondern für freie Wahl, nur halt nicht für dreckige und im Betrieb teure Fossil­hei­zungen, sondern klar für Klima­schutz und kosten­günstige, dezen­trale, autarke Energie­ver­sorgung. Kein neuer „Heizungs­hammer“ wie inzwi­schen in Frank­reich oder oder neue Subven­tionen von Wärme­pumpen wie in Großbri­tannien, sondern einfach eine gesetz­liche Klarstellung, was Eigen­tümer für Rechte auf die Wahl einer nachhal­tigen Heizung haben. Falls Sie als politische Partei oder Verband Fragen haben, wie das konkret aussehen könnte, erarbeiten wir Ihnen gerne einen fundierten Vorschlag. (Olaf Dilling)

Ersatzhaft für Schwarz­fahren: Verhält­nis­mäßig und volks­wirt­schaftlich sinnvoll?

Dass in Deutschland jährlich mehrere Tausend Menschen wegen Schwarz­fahrens ins Gefängnis müssen, stößt bei Gesprächen mit Ausländern auf Unver­ständnis. Denn in keinem anderen europäi­schen Land gibt es so häufige drako­nische Strafen oder überhaupt eine Befassung der Straf­ge­richte mit dem Fehlver­halten. Auch außerhalb Europas, z.B. in Kanada oder den USA, gibt es diese massiven staat­lichen Maßnahmen gegen das „Erschleichen von Beför­de­rungs­leis­tungen“ nicht. Nicht nur, weil der ÖPNV dort eine geringere Rolle spielt, sondern weil die Benutzer dort auf smartere Weise diszi­pli­niert werden, z.B. physische Barrieren typischer­weise in Verbindung mit elektro­ni­schen Ticket­sys­temen.

Linienbus zwischen Ballum und Hollum auf Ameland in Ostfriesland (Foto: A27, pixabay)

Linienbus zwischen Ballum und Hollum auf Ameland in Westfriesland: Einfache Ticket­kon­trollen kontaktlos mit OV‑Chipkaart oder E‑Ticket (Foto: A27, pixabay)

Tatsächlich wäre es auch in Deutschland an der Zeit, die von Bundes­jus­tiz­mi­nis­terin Hubig vorge­schlagene Reform des § 265a StGB zur Entkri­mi­na­li­sierung ernst zu nehmen und dies aus zwei Gründen:

  • Die Krimi­na­li­sierung und vor allem das Einsperren vom Menschen im Wege der Ersatzhaft (§ 459e StPO) wegen Bagatell­de­likten ist unver­hält­nis­mäßig und verstößt gegen den rechts­staat­lichen Grundsatz, dass Straf­recht nur als „ultima ratio“ einge­setzt werden soll. Der oft gezogene Vergleich zum Falsch­parken, das an sich oft einen vergleich­baren Sachverhalt betrifft, nämlich beim Verstoß gegen Maßnahmen der Parkraum­be­wirt­schaftung, zeigt, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Oft ist die Androhung von Strafe zudem bei denje­nigen, die regel­mäßig ohne Fahrausweis angetroffen werden, schon deshalb nicht geeignet, weil es sich um Menschen in sozialen oder psychi­schen Zwangs­lagen handelt, die sich durch die Straf­an­drohung nicht beein­drucken lassen. Zu der tatsäch­lichen general­prä­ven­tiven Wirkung gibt es daher kaum objektive Belege in krimi­no­lo­gi­schen Studien. Im Übrigen gibt es, wie die Praxis in anderen Ländern zeigt, andere, weniger in Grund­rechte eingrei­fende Möglich­keiten, mit dem Problem umzugehen. In absoluten Relationen zwischen Schutzgut und betrof­fenen Grund­rechten ist auch die Angemes­senheit der Erzwin­gungshaft fraglich.
  • Volks­wirt­schaftlich werden jährlich dreistellige Millio­nen­be­träge für straf­recht­liche Verfolgung und Erzwin­gungshaft aufge­wendet. Grund­sätzlich können Subven­tionen für den Öffent­lichen Verkehr sinnvoll sein. Sie wären aber besser angelegt, wenn sie für mehr Personal für Sicherheit und Reinigung oder gegebe­nen­falls auch elektro­nische Systeme zur einfa­cheren Ticket­kon­trolle einge­setzt werden könnten. Auch eine ticketlose Finan­zierung des ÖPNV oder Möglich­keiten für eine Ermäßigung des Deutsch­land­ti­ckets könnte sinnvoll sein, wenn zugleich das Angebot eines sicheren und komfor­tablen öffent­lichen Verkehrs dabei nicht auf der Strecke bleibt. Wenn gut geschultes Personal vor Ort, in den Bussen und Bahnen einge­setzt wird und nicht nur in den Haftan­stalten, dann würde das aller Fahrgästen zu Gute kommen, auch denen, die immer ordnungs­gemäß ihr Fahrtgeld entrichten.

Leider sieht es aktuell  so aus, als würde das von Bundes­jus­tiz­mi­nis­terin angestoßene Reform­projekt angesichts der klaren Haltung der CDU, die sich gegen eine Entkri­mi­na­li­sierung ausspricht, scheitern. Die Debatte wird dabei emotio­na­li­siert geführt. Ein Argument ist, dass die Entkri­mi­na­li­sierung mit starken Preis­stei­ge­rungen für andere Fahrgäste verbunden wäre. Doch das ist fraglich, wie die geringen Anhalts­punkte für die general­prä­ventive Wirkung bei hohen Kosten für die Straf­ver­folgung und den ‑vollzug zeigen. Tatsächlich soll es selbst­ver­ständlich weiterhin verboten sein, ohne gültiges Ticket im ÖPNV zu fahren, es wäre jedoch angemessen hier das Delikt zu einer Ordnungs­wid­rigkeit herab­zu­stufen. Zugleich sollten die Träger des öffent­lichen Verkehrs in die Verant­wortung genommen und unter­stützt werden, das Problem selbst in den Griff zu bekommen. Jeden­falls wäre eine politische Blockade in dieser Frage eine weitere verpasste Chance, den öffent­lichen Verkehr und seine Finan­zie­rungs- und Service­be­din­gungen auf grund­le­gendere Weise zu moder­ni­sieren. (Olaf Dilling)

2026-04-07T20:01:29+02:007. April 2026|Kommentar, Verkehr|

Das Paradox der Technologieoffenheit

Der Planet auf dem wir leben, ist als Heimat für die meisten Menschen vermutlich völlig ungeeignet. Statt klare Verhält­nisse, Vorher­seh­barkeit, Verläss­lichkeit bietet er vor allem Chaos, Komple­xität, Überra­schungen. Vielleicht sind wir deswegen oft so anfällig für Sehnsüchte nach Gebor­genheit in einer höheren Ordnung, sei es nach der reinen Natur, omnipo­tenter Technik, dem freien Markt oder dem idealen Staat – um von uns verschwin­dender Minderheit von Rechts­fe­ti­schisten gar nicht zu sprechen. Dabei sollten wir aber wissen: Es gibt hienieden nichts, an das wir uns dauerhaft halten können.

PV Großanlage auf dem Feld im Hintergrund eine Eisenbahn.

(Schie­nen­gü­ter­transport mit Hilfe von Elektro­mo­bi­lität, Foto: Andreas Troll, Pixabay)

Eigentlich sollte es heute über etwas Anderes gehen, nämlich die sogenannte Techno­lo­gie­of­fenheit – und das passt irgendwie doch wieder zum Thema. Wer meint, dass der Markt am Besten von alleine auf die effizi­en­testen Lösungen käme, kann mit dem Stichwort vermutlich was anfangen. Wer eher auf den Staat setzt, will „dem Markt“ bzw. den Verbrau­chern Irrwege ersparen, die in Kosten­fallen führen.

Nun, letztlich wissen wir immer erst im Nachheinein, was die richtige Lösung gewesen wäre, auch wenn es aktuell so aussieht, als war es ziemlich schlau von der Ampel gewesen, die Produktion deutscher Wärme­pumpen, Windräder und E‑Autos zu fördern und dadurch zur Markt­reife zu bringen. Von den PV-Paneelen, deren Produktion schon Jahre zuvor im Zuge der sogenannten „Altmaier-Delle“ nach China gewandert ist, schweigen wir geflis­sentlich. Jetzt, angesichts steigender Gas- und Ölpreise, schreit alle Welt nach diesen Produkten. Deutschland könnte wieder Export­welt­meister sein – und zugleich von einem günstigen Strom­preis profi­tieren, der nicht an die Preise für teure impor­tierte fossile Brenn­stoffe gebunden ist.

Hätte man es wissen können? Nicht wirklich. Das Einzige, was sich als Lehre draus ziehen lässt ist, dass es zu kurz greift, sich alleine an Vorstel­lungen vom freien Markt zu klammern. Denn die Umwelt des Marktes wird entscheidend durch Politik und Recht (und übrigens – was schon Karl Polanyi wusste – auch durch die von Natur­er­eig­nissen abhängige Primär­pro­duktion) geprägt. Was die Politik will und „mit Recht“ beständig verfolgt, sei es Krieg oder Klima­schutz, bestimmt, was auf dem Markt knapp wird oder was nachge­fragt wird. Wo Friedrich Hayek unrecht hatte, hat es Friedrich Merz immer noch nicht kapiert:

Nicht weil die Politik die Welt besser kennt, sondern weil sie für die Welt entscheidend ist, weiß der Staat oft besser als der Markt, über welche steinigen Bergpfade er mit größerer Wahrschein­lichkeit auf neue grüne Wiesen führen wird.

Ob Techno­lo­gie­of­fenheit zu mehr Effizienz führt oder eher die einseitige Förderung von Zukunfts­tech­no­logien, hängt auf paradoxe Weise mit wirtschafts­po­li­ti­schen Grund­ent­schei­dungen zusammen: Wenn Politik ihre eigene Rolle und die des Staates gering schätzt, dann ist der Markt ihr überlegen in der Suche nach der effizi­en­testen Lösung. Wenn Politik bestimmte Visionen der Daseins­vor­sorge, sei es im Verkehr oder in der Energie­wirt­schaft, selbst­be­wusst und konse­quent verfolgt, dann schafft sie damit neue Umwelten für die Wirtschaft. Das ist nicht nur gut für die Politik, sondern vor allem auch für die Wirtschaft. Da sind Unter­nehmen nicht anders als wir alle. Sie brauchen vor allen Dingen stabile regula­to­rische Umwelten, in denen sie ein neues Gleich­ge­wicht finden und sich neue Märkte erschließen können. Ohne einen Rechts­rahmen für öffent­liche Infra­struktur, der Verläss­lichkeit für Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dungen gewähr­leistet, werden sie das nicht schaffen. (Olaf Dilling)

 

2026-04-04T02:28:18+02:001. April 2026|Allgemein|