Fracking in Deutschland: Gefahr oder Chance?
Das Fracking ist tot, oder? Brauchen wir die nationalen Frack-Reserven, um auch von Gasimporten unabhängiger zu werden? Die Grünen-Fraktion im Bundestag übt harsche Kritik am Vorstoß eines Beratergremiums von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, Gasförderung per Fracking ernsthaft zu erwägen. Der Vorschlag sei „extrem unverantwortlich für Mensch, Umwelt und Klima“, sagt Fraktionsvize Julia Verlinden. „Solche Vorschläge führen uns immer tiefer in den Sumpf aus Lobbyinteressen, Klimaschäden und teurer fossiler Energie.“
Aber was steckt eigentlich hinter dem Begriff Fracking? Beim Hydraulic Fracturing – kurz Fracking – wird mit hohem Druck eine Mischung aus Wasser, Sand und Chemikalien in tief liegende Gesteinsschichten gepresst, um darin eingeschlossenes Erdgas zu lösen und zu fördern. Die Methode gilt als umstritten, da sie nicht nur die Förderung von fossilen Brennstoffen verlängert, sondern auch erhebliche Risiken für Umwelt und Gesundheit birgt. Dies gilt besonders für das Aufsuchen und die Gewinnung von nicht konventionellen Erdgasvorkommen – deshalb ist es hier auch seit 2017 verboten. Andererseits gibt es auch Befürworter, die ein enormes Potential zur Energieversorgung Deutschlands durch heimisches Schiefergas sehen (siehe auch hier). Auch zu der Frage, wie groß das Risiko für Mensch und Umwelt tatsächlich ist, gibt es sehr widerstreitende Ansichten. Zudem kostet es auch viel Energie, LNG nach Deutschland zu bringen. „Weg vom Gas“, könnte man da sagen – wenn es denn doch so einfach wäre. Klar ist nur, der Diskurs ist ziemlich vergiftet.
Derzeit wird in Deutschland kaum Gas gefördert. Durch Fracking könnte sich das ändern. Ein aktuelles Papier des „Wissenschaftlichen Beraterkreises Wirtschaftspolitik“ beim Wirtschaftsministerium rät dazu, die Möglichkeiten für Fracking angesichts des Iran-Kriegs ernsthaft zu prüfen. Hierfür wurde ein Kurzgutachten vorgelegt. Ist das eine Kehrtwende im deutschen Energiemarkt?
Bereits zu der Frage, wie groß denn die hiesigen Gasreserven sind, gibt es widersprüchliche Zahlen. Es müsste wohl umfassend sondiert werden und bereits das würde viel kosten. Die weiteren Investitionskosten kommen dann noch on top. Eben mal schnell ein wenig fracken – so leicht kann es sich Frau Reiche dann halt doch nicht machen. Es würde trotzdem wohl Jahre dauern, bis das erste Gas fließt – und dann auch nicht zum Schnäppchenpreis. Reicht das dann aus? Zudem dürfte der Widerstand gegen diese Technik letztlich so stark verfestigt sein, dass es jedes Projekt schwer haben dürfte – wobei man ja auch an Herausforderungen wächst. Diese Sorgen begleiten auch diejenigen, die beim Thema Dekarbonisierung auch auf CCS setzen, wobei der Widerstand bei Fracking tatsächlich wohl noch größer sein dürfte.
Die Debatte zeigt: An der politischen Streitfrage Fracking wird nun wieder diskutiert, wie Deutschland seinen Weg in eine nachhaltige Zukunft beschreiten will. Chance oder Idee von gestern (siehe auch hier)? Die Positionen könnten kaum gegensätzlicher sein. (Dirk Buchsteiner)
Über Freiheiten und Kostenfallen in Wohnblocks und auf Autobahnen
Ein beliebter Gemeinplatz liberal-konservativer Politik ist bekanntlich die Entgegensetzung von Freiheit und Verbotspolitik. Nur wenige Tage nachdem die Regierung Merz verkündet hatte, mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) das wohl symbolträchtigste Gesetzesprojekt der Ampel im Sinne der „Freiheit im Heizungskeller“ rückgängig zu machen, stürzt dieser konstruierte Gegensatz wie ein Kartenhaus zusammen. Der kriegsbedingte Anstieg der Öl- und Gaspreise zeigt, wie verwundbar und abhängig die Fossilwirtschaft in Deutschland bleibt. Dies nicht erst, wenn die Preise für CO2 aufgrund des Emissionshandelssystems (ETS) planmäßig steigen werden.
Nun könnte man sagen, dass Freiheit eigentlich trotzdem immer besser ist als alle Verbote. Denn, dass die Preise für fossile Brennstoffe volatil sind, ist auch ein Gemeinplatz und auch, dass durch den Emissionshandel zusätzlich Preisdruck erzeugt werden soll, um die Klimaziele zu erreichen. Eigentümer wissen also, was auf sie zukommt. Sie könnten also selbst entscheiden. Allerdings ist die Freiheit, wie ein Wiener Sänger namens Georg Danzer wusste, „ein wundersames Tier“. Sein ebenfalls Wiener Namensvetter Kreisler ergänzte, dass zwischen „Meiner Freiheit, Deiner Freiheit“ zu unterscheiden sei.
So könnte man ruhig allen Eigentümern von Heizungskellern zugestehen, Fehler zu machen und in eine offensichtliche Kostenfalle laufen. Schlaue Investoren von Wohnblocks wissen allerdings, dass sie die Mietpreisbremse (§§ 556d ff, 558 BGB) auf intelligente Weise umgehen können. Sie sparen einfach bei den nur nach § 559 BGB begrenzt umlagefähigen Investitionskosten und legen lieber die hohen laufenden Kosten von ineffizienten Öl- und Gasheizungsanlagen auf die Mieter um. Wegen § 5 CO2-Kostenaufteilungsgesetz geht das bezüglich der ETS-Kosten zwar nur begrenzt, das hohe Risiko für die hohe Volatilität und Energieabhängigkeit von Drittstaaten bleibt jedoch bei den Mietern hängen. Das Problem ist also offensichtlich: Wer die Freiheit hat, sich nach Belieben eine Heizung auszusuchen und wer am Ende die Rechnung dafür bezahlt und in eine Kostenfalle läuft, sind unterschiedliche Menschen.
Georg Kreisler ist 2011 gestorben. Es ist angesichts seines Humors wohl angemessen makaber zu sagen, dass ihm dadurch einiges erspart geblieben ist. Jedenfalls hat er aber recht behalten, wenn er singt „Meine Freiheit, Deine Freiheit“. Angesichts dessen ist die Vorstellung der CDU und der SPD, durch die „Abschaffung“ des GEG den sozialen Frieden herzustellen und die „Spaltung der Gesellschaft“ durch die Ampel zu überwinden, eine komplette Illusion. Die selbe Politik, die Eigentümern und Investoren Freiheiten ermöglicht, zwingt Mieter in die Kostenfalle. Sozialdemokratische Politik sieht anders aus. Die Quittung der Wähler ist verdient. Bei den Landtagswahlen krebst die ehemals große alte Tante SPD nun bei knapp über 5% herum. Das ist ebenso schade, wie wohlverdient.

Wohnblocks an der A100 in Berlin bei Sonnenuntergang (Foto: Pixabay – Lars Hinrichsen).
Das Mindeste, was man von einer sozial- und christdemokratischen, also zugleich an Innovation und Reformfähigkeit orientierten Regierungspolitik erwarten könnte wäre, nun wenigstens auch den § 559 BGB zu reformieren. Denn dadurch könnte die Regierung die volle Umlagefähigkeit von Investitionskosten für Heizungssysteme ermöglichen. Das klingt erst man schlecht für die Mieter, sollte aber daran gekoppelt sein, dass die Investitionen nach heutigem Wissen auf Dauer laufende Kosten einsparen. Dies wäre dann „Technologieoffenheit“ und Zukunftsfähigkeit in einem fundierten Sinn. Es wäre doch schön, wenn die Regierung endlich liefert und zwar nicht bloß ideologischen Kulturkampf, der an die sinnlosen Grabenkriege des 20. Jahrhunderts erinnert.
Dass die Freiheit der einen zur Bürde der anderen werden kann, zeigt sich aufgrund der aktuellen Ölpreiskrise auch auf dem flachsten und linearsten Symbol der Freiheit, das die menschliche Zivilisation wohl jemals in ein Land betoniert hat, auf den Autobahnen. Wenn jemand mit dem E‑Auto unterwegs ist und bei 130 km/h Akku sparen oder mit dem Verbrenner wegen der teuren Spritpreise verbrauchsarm fahren will, dann geht das aktuell oft nicht. Denn es reicht, dass alle paar Minuten von hinten jemand auffährt, der keine Geldsorgen hat und mit 210 km/h Testosteron abbauen will.
Dann muss eine Mehrheit der vernünftig Fahrenden sich rechts zwischen die LKWs zwängen, kurzzeitig abbremsen, ebenso kurzzeitig beschleunigen, überholen, wieder rechts einordnen usw. Hier würde ein Verbot, nämlich das Tempolimit auf 130 km/h der überwiegenden Zahl der Autobahnnutzer ihre Freiheiten lassen. Im Gegenteil würde es eher noch verhindern, von wenigen Rasern ständig genötigt zu werden.
Übrigens ist bereits jetzt das durchgängige Fahren auf dem mittleren Fahrstreifen entgegen einer zwar unter Kraftfahrern offenbar herrschenden, aber schlecht gesetzlich abgesicherten Meinung gemäß § 7 Abs. 3c Satz 1 StVO vollkommen legal, um unnötige verbrauchsintensive Überholvorgänge von LKWs zu vermeiden. Es wäre daran zu denken mit oder ohne ergänzendes Tempolimit hier eine abgestufte Richtgeschwindigkeit von 100 oder 110 km/h in die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-VO aufzunehmen. Die Reichweite von E‑Autos würde es dem Verordnungsgeber danken.
Kurz gesagt: Das Verhältnis von Verboten und Freiheiten ist doch etwas komplexer als die Rhetorik der aktuellen Bundesregierung abbildet. In manchen Fällen könnten einfache Rechtsänderungen wie eine Reform von Mietpreisbremse und Umlagenfinanzierung von Investitionen helfen, Freiheit und Verantwortung kongruenter auszugestalten. In anderen Fällen sind gerade Verbote ein Mittel, in klassisch liberaler Weise die Freiheitssphäre der einen gesellschaftlichen Gruppe besser mit der Freiheitssphäre der anderen Gruppe zu vereinbaren. Die FDP ist tot, lange lebe der Liberalismus. (Olaf Dilling)
Wenn das Netz sich zu spät meldet – der § 8 Abs. 5 EEG 2021
Derzeit wird diskutiert, ob Betreiber kleiner Dachanlagen in Zukunft überhaupt noch eine Garantievergütung erhalten sollen. Doch in vielen Fällen gibt es schon abseits der Vergütungsfrage Schwierigkeiten, die Anlage überhaupt ans Netz zu bekommen. Wie mit der Situation umzugehen ist, wenn der Netzbetreiber sich zu spät rührt, hat sich die EEG-Clearingstelle in einem Schiedsverfahren beschäftigt.
In dem Verfahren Schiedsspruch 2025/10-VIII ging es um mehrere kleine Photovoltaikanlagen, deren Betreiberin einen Netzanschluss beantragt hatte. Der Netzbetreiber reagierte jedoch nicht innerhalb der gesetzlichen Frist. Die Betreiberin berief sich daher auf § 8 Abs. 5 Satz 3 EEG 2021, wonach Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen angeschlossen und betrieben werden dürfen, wenn der Netzbetreiber nicht rechtzeitig reagiert.
Die Clearingstelle bestätigte am 23. Januar 2026, dass der Anspruch auf Anschluss und Betrieb der Anlagen mit Ablauf der Frist grundsätzlich entsteht. Der Netzbetreiber konnte sich also nicht nachträglich darauf berufen, die Anlagen seien nicht netzverträglich. Gleichzeitig stellte das Schiedsgericht fest, dass der notwendige Netzausbau im konkreten Fall wirtschaftlich unzumutbar gewesen wäre und deshalb kein Verstoß gegen die Pflicht zum unverzüglichen Netzanschluss vorlag. Der Anlagenbetreiber hatte im Ergebnis also Pech.
Der Schiedsspruch zeigt damit ein rechtliches Problem auf: Einerseits schützt § 8 Abs. 5 Satz 3 EEG 2021 Anlagenbetreiber, wenn Netzbetreiber Anschlussbegehren verschleppen. Andererseits bleibt auch in diesem Fall entscheidend, ob der Netzanschluss technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist – das Risiko trägt auch in diesem Fall der Betreiber (Miriam Vollmer).
China – Klimaschutz und Entwicklungshilfe
„China kümmert sich nicht um Klimaschutz und Deutschland zahlt auch noch Entwicklungshilfe an China“ – zwei Vorwürfe, die man immer wieder in Diskussionen über Klimaschutz zu hören bekommt. Aber stimmt das eigentlich?
Keine Entwicklungshilfe aus Deutschland
Deutschland hat die bilaterale Entwicklungshilfe an China bereits 2010 beendet.
Der Grund liegt auf der Hand: China gilt inzwischen als wirtschaftlich stark und ist selbst ein Geberland, das anderen Staaten Kredite und Investitionen gibt.Von den 1980ern bis etwa 2010 gab es tatsächlich deutsche Entwicklungsprojekte in China. Damals ging es z. B. um Umwelttechnik, Energie oder Infrastruktur.

Klimaschutz
China spielt eine zentrale Rolle im globalen Klimaschutz. Als bevölkerungsreichstes Land der Welt und größte Industrienation verursacht China etwa ein Drittel der weltweiten CO₂-Emissionen. Gleichzeitig investiert das Land massiv in klimafreundliche Technologien und hat ehrgeizige Ziele für die kommenden Jahrzehnte formuliert.
Im Jahr 2020 kündigte Staats- und Parteichef Xi Jinping an, dass China spätestens bis 2030 den Höhepunkt seiner CO₂-Emissionen erreichen und bis 2060 klimaneutral werden will. Diese Ankündigung gilt als wichtiger Schritt, da die Entwicklung in China entscheidend für den weltweiten Kampf gegen den Klimawandel ist. Aktuelle Zahlen zeigen, dass China den Höhepunkt seiner CO₂-Emissionen möglicherweise bereits schon jetzt im Jahr 2026 überschritten hat und nun bereits der Rückgang beginnt.
Ein zentraler Bestandteil der chinesischen Klimapolitik ist der Ausbau erneuerbarer Energien. China ist heute weltweit führend bei der Installation von Solar- und Windkraftanlagen und investiert große Summen in Elektromobilität, Batteriespeicher und moderne Stromnetze. Viele der weltweit produzierten Solarmodule und Batterien stammen aus chinesischer Produktion.
Gleichzeitig steht China vor großen Herausforderungen. Der Energiebedarf des Landes ist durch das starke Wirtschaftswachstum enorm gestiegen, weshalb Kohle weiterhin eine wichtige Rolle in der Energieversorgung spielt. China betreibt zahlreiche Kohlekraftwerke und baut teilweise auch neue Anlagen, um die Stromversorgung sicherzustellen.
Die chinesische Klimapolitik bewegt sich daher in einem Spannungsfeld: Einerseits treibt das Land den Ausbau klimafreundlicher Technologien stark voran, andererseits bleibt es vorerst stark von fossilen Energieträgern abhängig.
(Christian Dümke)
Umsetzung von EU-Recht: drei Verfahren gegen Deutschland
Deutschland sieht sich selbst gern als Motor der europäischen Integration. Wenn es jedoch um die Umsetzung von EU-Recht geht, zeigt sich des Öfteren ein anderes Bild. Die Europäische Kommission hat nun gleich drei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Diese betreffen zentrale Themen: Trinkwasserqualität, Barrierefreiheit und die energetische Sanierung von Gebäuden.
Sauberes Wasser – aber Transparenzlücken
Im ersten Verfahren geht es um die EU-Trinkwasserrichtlinie, die eigentlich längst hätte vollständig umgesetzt sein müssen. Ziel der Richtlinie ist es, die Qualität von Leitungswasser weiter zu verbessern, neue Schadstoffe wie Mikroplastik oder hormonwirksame Stoffe stärker zu regulieren und Wasserverluste in den Netzen zu reduzieren. Deutschland hat zwar Teile der Richtlinie umgesetzt – aus Sicht der Kommission aber nicht ausreichend. Kritisiert werden insbesondere Lücken bei Risikobewertungen sowie beim Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über Wasserüberwachung und Gegenmaßnahmen. Das ist kein rein technisches Detail: Gerade beim Thema Trinkwasser geht es auch um Transparenz und Vertrauen. Bürgerinnen und Bürger sollen nachvollziehen können, wie sicher ihr Wasser ist – und was passiert, wenn Probleme auftreten.
Barrierefreiheit: Anspruch und Wirklichkeit
Auch bei der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie sieht Brüssel weiterhin Defizite. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, zentrale Produkte und Dienstleistungen – etwa Smartphones, Computer, E‑Books, Bankdienstleistungen oder digitale Kommunikation – barrierefrei zugänglich zu machen. Das Ziel ist klar: Mehr Teilhabe für rund 100 Millionen Menschen mit Behinderungen in der EU. Deutschland hat nach Einschätzung der Kommission zwar Fortschritte gemacht, doch bestehen weiterhin Umsetzungslücken. Deshalb hat Brüssel nun eine weitere begründete Stellungnahme geschickt – die letzte Stufe vor einer möglichen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Damit wird deutlich: Geduld hat auch die Kommission nur begrenzt.
Klimaziele ohne Sanierungsplan
Das dritte Verfahren betrifft die Gebäudepolitik – ein Schlüsselbereich für den Klimaschutz. Deutschland hat den Entwurf seines nationalen Gebäudesanierungsplans nicht fristgerecht bei der Kommission eingereicht. Dabei sollen diese Pläne zeigen, wie die Mitgliedstaaten ihren Gebäudebestand bis 2050 energieeffizient und klimaneutral machen wollen. Ohne solche Strategien fehlt nicht nur Brüssel der Überblick – auch Investoren, Bauwirtschaft und Kommunen fehlt Planungssicherheit.
Zwei Monate Zeit – dann wird es ernst
Dass Deutschland in Vertragsverletzungsverfahren landet, ist kein Einzelfall. Immer wieder zeigt sich ein strukturelles Problem: EU-Recht wird politisch mitverhandelt, aber national dann verzögert oder unvollständig umgesetzt. Für die Kommission sind solche Verfahren ein notwendiges Instrument, um einheitliche Regeln sicherzustellen. Für Deutschland sind sie hingegen ein Hinweis darauf, dass europäische Politik nicht nur in Brüssel gemacht wird – sondern auch zuhause konsequent umgesetzt werden muss. In allen drei Fällen hat Deutschland nun zwei Monate Zeit, auf die Schreiben der Kommission zu reagieren und die Mängel zu beheben. Bleibt eine überzeugende Antwort aus, werden die Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof landen. (Dirk Buchsteiner)
Bürgerradwege – jeder kann mitmachen!
Dass Bürger selbst für den Bau der Infrastruktur mitverantwortlich sind, hat eigentlich lange Tradition. Jedenfalls mussten sie früher mit sogenannten Fron- oder Schippendiensten dem Feudalherren beim Bau von Landwehren, Straßen oder Deichen unter die Arme greifen. In Zeiten knapper Kommunalkassen und entsprechend geringer personeller Ressourcen stellt sich erneut die Frage, inwieweit bürgerschaftliches Engagement beim Bau von Radwegen wieder eine Rolle spielen kann.

Tatsächlich gibt es inzwischen in Deutschland zahlreiche Vereine und Initiativen, die den Bau von Radwegen an Landstraßen vorantreiben. Im Gegensatz zu den Frondiensten des Feudalismus machen sie es aus freien Stücken, weil Planung und Bau von Radwegen gerade im ländlichen Raum oft lange auf sich warten lässt und die Fördermittel vom Bundesverkehrsministerium über die letzten Jahre immer weniger wurden. Im ländlichen Raum fällt die Kosten-Nutzen-Analyse von Radwegen zudem oft schlecht aus, wenn nur wenige Gehöfte oder kleine Dorfteile an das Radwegenetz angebunden werden sollen. Das wiederum hat zur Folge, dass die Projekte sehr weit unten auf der Prioritätenliste landen.
Einen Radweg in kurzer Zeit zu bekommen geht daher oft nicht ohne Eigenarbeit. In NRW wurden zwischen 2005 und 2024 immerhin fast 400 km Bürgerradwege fertiggestellt. Weitere Projekte gibt es in Niedersachsen.
Natürlich bedeutet ein Bürgerradweg nicht, dass staatliche Stellen nichts mehr mitreden zu hätten. Rechtlich ist es so, dass straßenbegleitende Radwege Bestandteil der Straße sind, so dass an Landesstraßen das Land Träger der Straßenbaulast ist. Formal ist dann auch das Land Vorhabensträger. Anträge für einen Planfeststellungsbeschluss, der für Radwege oft immer noch erforderlich ist, muss das Land bei der Planfeststellungsbehörde, also dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt, stellen. Dafür werden Bürgerradwege in der Regel auch durch das Land gefördert. (Olaf Dilling)