Die EEG Vergütung als Auslaufmodell?
Dass das EEG und die damit verbundene Fördersystematik für Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung nicht für die Ewigkeit gemacht ist, lag auf der Hand. Insbesondere wenn man die zahlreichen Novellierungen des Gesetzgebers in den letzten 24 Jahren betrachtet. Ein Kernprinzip wurde dabei bisher bei allen Reformen jedoch nie angetastet, die Grundidee dass förderfähige Anlagen eine Einspeisevergütung oder Marktprämie für grundsätzlich jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde erhalten. Damit könnte nun allerdings bald Schluss sein.
Unter dem Titel „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ hat die Regierung eine Art Maßnahmenkatalog zur Förderung der Wirtschaft zusammengestellt, der auf Seite 24 auch Reformen in der Energiewirtschaft („Leistungsfähiger Energiemarkt für die Wirtschaft von morgen“) vorsieht.
Und dort heißt es:
„Mit dem Ende der Kohleverstromung wird die Förderung der Erneuerbaren Energien auslaufen. Der Ausbau neuer EE soll auf Investitionskostenförderung umgestellt werden (eigener Kapazitätsmechanismus), insbesondere um Preissignale verzerrungsfrei wirken zu lassen. Dazu werden dieses und andere Instrumente rasch im Reallabore-Gesetz im Markt getestet. Dabei muss eine hohe Ausbaudynamik beibehalten werden, um die im EEG verankerten Ziele sicher zu erreichen und möglichst schnell mehr günstigen Strom zu erhalten. Auf diesem Weg wird noch stärker auf Kosteneffizienz und Marktintegration geachtet. In diesem Zusammenhang werden die im Rahmen der Plattform Klima-neutrales Stromsystem aufgezeigten Optionen geprüft und in die Entscheidung einfließen.
Perspektivisch werden EE keine Förderung mehr erhalten, sobald der Strommarkt ausreichend flexibel ist und ausreichend Speicher zur Verfügung stehen.“
Ein Ende der Förderung von EE-Strom ist damit in Sichtweite gerückt. Der Gesetzgeber möchte schrittweise die Förderung zurückfahren.
„Kurzfristig werden wir die Förderung bei negativen Preisen für Neuanlagen grundsätzlich bereits ab dem 1. Januar 2025 aussetzen (ausgenommen kleine Anlagen, da nicht administrierbar) und die Schwelle, ab der die Erneuerbaren Energien ihren Strom selbst vermarkten, beginnend ab dem 1. Januar 2025 in drei Jahresschritten auf 25 KW absenken. Parallel werden wir die Schwelle für die Steuerbarkeit von EE-Anlagen für Netzbetreiber weiter absenken. Dadurch kommen die Preissignale bei den Anlagenbetreibern an und werden insb.Stromüberschüsse in Zeiten negativer Preise vermieden, da keine feste Einspeisevergütung mehr gezahlt wird.“
Branchenkenner fragen sich, ob die geplante Selbstvermarktungspflicht für Anlagen größer 25 kW funktionieren wird, denn hierfür braucht es ein Angebot von Seiten des Marktes der Direktvermarkter. für die könnten diese kleinen Anlagen jedoch wirtschaftlich nicht interessant genug sein.
Die weitere Entwicklung und Umsetzung des Konzeptes bleibt abzuwarten, aber ein Ende des EEG wie wir es kannten, ist damit in Sicht.
(Christian Dümke)