Die neue Abwärmeplattform

Das Energie­ef­fi­zi­enz­gesetz (EnEfG) vom September 2023 hat sich Großes vorge­nommen: 45 TWh sollen ab diesem Jahr bis 2030 jährlich einge­spart werden. Ein Instrument, das das neue Gesetz vorsieht, besteht in einem besseren Matching von Abwär­me­pro­duktion und Wärme­senke, zum einen durch eine direkte Auskunfts­pflicht von Abwär­me­pro­du­zenten nach § 17 Abs. 1 EnEfG, zum anderen durch eine Plattform, in die die neue Bundes­stelle für Energie­ef­fi­zienz alle relevanten Infor­ma­tionen über verfügbare Abwärme öffentlich bereit stellt, § 17 Abs. 2 EnEfG (wir berich­teten).

Die Daten soll die Bundes­stelle sich nicht beschaffen, sondern die Unter­nehmen sind verpflichtet, ihr diese auch ohne Abfrage mitzu­teilen. Ausge­nommen sind nur Unter­nehmen, die in den letzten drei abgeschlos­senen Kalen­der­jahren durch­schnittlich 2,5 GWh oder weniger Gesam­tend­ener­gie­ver­brauch hatten.

Die Daten, die gemeldet werden sollen, ergeben sich aus einer Aufzählung in § 17 Abs. 1 EnEfG:

1. Name des Unternehmens,
2. Adresse des Stand­ortes oder der Standorte, an dem die Abwärme anfällt,
3. die jährliche Wärme­menge und maximale thermische Leistung,
4. die zeitliche Verfüg­barkeit in Form von Leistungs­pro­filen im Jahresverlauf,
5. die vorhan­denen Möglich­keiten zur Regelung von Tempe­ratur, Druck und Einspeisung,
6. das durch­schnitt­liche Tempe­ra­tur­niveau in Grad Celsius“

Für das erste Jahr sollten die Unter­nehmen diese Infor­ma­tionen nach § 20 Abs. 1 EnEfG bis zum 01.01.2024 melden, danach jeweils bis zum 31.03. jeden Jahres. Inzwi­schen hat die neue Bundes­stelle für Energie­ef­fi­zienz aber schon veröf­fent­licht, dass ihr für das erste Jahr Daten zum 01.01.2025 reichen. Wer bis dahin meldet, bekommt kein Bußgeld aufge­brummt, das bis zu 50.000 EUR betragen kann.

Für Unter­nehmen heißt das: Pflich­ten­hefte müssen aufge­rüstet werden. Teilweise müssen die Daten überhaupt erst bereit­ge­stellt werden. Zwar haben die Unter­nehmen nun noch etwas Zeit. Klar ist aber: Hier besteht Handlungs­bedarf Immerhin hat der Bund nun die neue Plattform bereit gestellt. Nun fehlen noch die Daten (Miriam Vollmer).

 

2024-04-27T01:48:10+02:0027. April 2024|Energiepolitik, Kommentar|

Solar­paket I – 2. Anhörung beendet

Am vergan­genen Montag, den 22.04. hat sich der Bundes­tags­aus­schuss für Klima­schutz und Energie in einer zweiten öffent­lichen Anhörung mit dem „Solar­paket I“ befasst. Geschnürt hat dieses Paket die Bundes­re­gierung und Gegen­stand ist ein Gesetz­entwurf zur Änderung des EEG und weiterer energie­wirt­schafts­recht­licher Vorschriften zur Steigerung von PV als weiterer Baustein der Trans­for­mation, damit Deutschland bis 2045 klima­neutral wird. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Strom­sektor bereits bis 2035 weitgehend ohne die Emission von Treib­haus­gasen auskommen. Hierfür bestehen ambitio­nierte Ausbau­ziele für erneu­erbare Energien. 2022 waren in Deutschland insgesamt knapp 150 Gigawatt (GW) Kapazität zur Strom­erzeugung aus erneu­er­baren Energien instal­liert. Die Photo­voltaik hatte dabei einen Anteil von rund 45 Prozent. Um die im EEG 2023 gesetzten Ziele zur Steigerung der instal­lierten Leistung von Solar­an­lagen bis 2040 zu erreichen, wurde 2023 ein Zubau von Leistung in Höhe von 9 GW angestrebt. Dieses Jahr sollen es 13 GW sein und nächstes Jahr schon 18 GW. Im Jahr 2026 soll der jährliche Leistungs­zubau auf 22 GW gesteigert und für die Folge­jahre auf diesem hohen Niveau stabi­li­siert werden. Der Ausbau umfasst zur einen Hälfte Dachan­lagen und zur anderen Freiflä­chen­an­lagen. Die Regelungen des Solar­pakets I zielen daher insbe­sondere darauf ab, den Ausbau der Photo­voltaik zu erleichtern und zu beschleu­nigen. Beantra­gungs- und Geneh­mi­gungs­ver­fahren sollen kürzer werden. In der Anhörung gab es durchaus viel Zustimmung von Sachver­stän­di­gen­seite, aller­dings werden mit der jüngst angepassten Version des Geset­zes­ent­wurfs nicht alle Wünsche erfüllt. Das betrifft insbe­sondere den sog. Resili­en­z­bonus. Hierdurch sollte die Nutzung von Photo­voltaik-Kompo­nenten aus europäi­scher Produktion gefördert werden. Daraus wird nun erstmal nichts. Auch was Beschleu­ni­gungen von Verfahren anbelangt sollte man weiterhin allen­falls vorsichtig optimis­tisch bleiben. Jeder, der sich mit Geneh­mi­gungen bei Freiflä­chen­an­lagen befasst, weiß, dass selbst wenn das Thema Bebau­ungsplan durch ist, noch einiges an (zu bewäl­ti­gendem) Ungemach aus Anfor­de­rungen drohen kann. Sofern jedoch noch nicht einmal ein Bebau­ungsplan beschlossen wurde, um die baupla­nungs­recht­liche Geneh­mi­gungs­fä­higkeit der Anlage herzu­stellen, sind auch hier Zielkon­flikte und auch die Bürokratie Hemmschuhe beim Ausbau. Und noch sind wir auch noch nicht ganz mit dem Paket durch… (Dirk Buchsteiner)

2024-04-26T13:47:16+02:0026. April 2024|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Strom|

Strom­engpass in Oranienburg?

Die Stadt Orani­enburg sieht sich derzeit mit einer heraus­for­dernden Situation konfron­tiert, die ihre Bemühungen um Wachstum und Entwicklung im Allge­meinen und die Sicher­stellung der ausrei­chenden Energie­ver­sorgung im Konkreten stark beein­trächtigt: Die steigende Nachfrage nach Strom überlastet das vorhandene Strom­ver­teilnetz, sodass neue Wärme­pumpen, Wallboxen und sogar Indus­trie­ge­biete nicht mehr ans Stromnetz angeschlossen werden können. Es handelt sich also nicht um eine Strom­knappheit, sondern eine Kapazitätsknappheit.

Dieser Engpass wird auf den wirtschaft­lichen Aufschwung der Stadt zurück­ge­führt. Orani­enburg verzeichnet einen erheb­lichen Zuwachs an großen Unter­nehmen, die sich in der Region nieder­ge­lassen haben und ihre Produktion ausweiten wollen. Dies führt zwangs­läufig zu einem erhöhten Bedarf an Strom. Darüber hinaus zieht die Stadt aufgrund ihrer Attrak­ti­vität immer mehr Menschen an, insbe­sondere aus der nahege­le­genen Metropole Berlin. Mit etwa 1.000 neuen Einwoh­ne­rinnen und Einwohnern pro Jahr verzeichnet Orani­enburg einen stetigen Bevölkerungszuwachs.

Es ist hier wichtig zu betonen, dass die deutsche Energie­wende nicht die Ursache für diese Strom­knappheit ist. Vielmehr handelt es sich schlicht um eine Fehlplanung, bei der der steigende Bedarf von den Stadt­werken im Vorfeld wohl unter­schätzt wurde. Sowohl die Stadt­ver­waltung als auch die Bundes­netz­agentur haben mittler­weile reagiert und sind aktiv geworden, um dieser Heraus­for­derung entgegenzuwirken.

Konkret entsteht der Engpass derzeit an einem Umspannwerk. Um dieses Problem zu lösen, ist die Planung eines neuen Umspann­werks mit einer Leistung von 80 Megawatt bereits in vollem Gange. Sowohl der vorge­la­gerte Hochspan­nungs­netz­be­treiber als auch die Stadt­werke arbeiten daran, dieses neue Umspannwerk bis 2026 fertigzustellen.

Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die Versor­gungs­si­cherheit in Orani­enburg zu gewähr­leisten und das weitere Wachstum der Stadt zu unter­stützen. Durch die recht­zeitige Planung und Umsetzung von Infra­struk­tur­pro­jekten können die negativen Auswir­kungen der Strom­knappheit minimiert und die langfristige Entwicklung der Stadt gesichert werden.

Die Bundes­netz­agentur hat aufsichts­recht­liche Maßnahmen als Möglichkeit in Aussicht gestellt, denn aus Sicht der Regulie­rungs­be­hörden darf sich ein solcher Fall nach möglichkeit nicht wiederholen.

(Christian Dümke)

2024-04-19T13:49:43+02:0019. April 2024|Energiepolitik, Netzbetrieb|