Das neue TEHG im Ausschuss
Die Umsetzungsfrist der geänderten Emissionshandelsrichtlinie ist verstrichen, und auch einige der Daten, zu denen die Mitgliedstaaten Vorbereitungen für den ETS II getroffen haben sollten, sind vorbei: Wir haben Mitte Januar und entgegen der ohnehin schon knappen Planung gibt es keine Emissionsgenehmigungen für Inverkehrbringer nach dem ETS II, nicht einmal als gesetzliche Fiktion. Auch in Hinblick auf den stationären Emissionshandel stehen Rechtsgrundlagen für die Vorbereitung der Jahre 2026 – 2030 aus, die längst hätten verabschiedet werden müssen. Der deutsche Gesetzgeber muss sich also beeilen, schließlich läuft auch schon ein Vertragsverletzungsverfahren.
Doch auch wenn die Ampel Vergangenheit ist: Das Gesetzgebungsverfahren läuft. Letzte Woche, am 15. Januar 2025, fand auch eine Ausschussanhörung statt.
Die Stellungnahmen in der Sachverständigenanhörung brachten wenig Neues. Die Mehrheit der Sachverständigen spricht sich für eine nach Möglichkeit schnelle und möglichst unbürokratische Umsetzung aus ohne die auf die von der scheidenden Bundesregierung geplante vorgezogene Einbeziehung von Abfallverbrennungsanlagen. Hier stellt die EU-Richtlinie es den Mitgliedstaaten frei, Abfall einzubeziehen oder nicht. Anders als die Bundesregierung ist die Branche aber skeptisch, ob dies sinnvoll ist, weil der Analyseaufwand hoch ist, und die Entsorger kaum Einfluss auf die Zusammensetzung de Abfalls haben. Das sieht auch der Bundesrat ähnlich. Kritisiert wird auch die Versteigerung für die Sektoren Verkehr und Gebäude für nur ein Jahr vor dem Start des ETS II 2027.
Nun bleibt abzuwarten, ob der Bundestag die Hängepartie im stationären Emissionshandel ebenso wie für Gebäude/Verkehr noch beendet. Zwar stehen die wesentlichen Pfeiler für die Jahre 2030 schon auf EU-Ebene fest. Doch noch sind einige wichtige Fragen offen (Miriam Vollmer).