Novelle der IED – die Krux mit den Transformationsplänen
Die IED-Novelle ist eigentlich durch. Am 12.04.2024 hatte der Ministerrat die im Trilog erarbeitete Fassung der Novelle der Industrieemissionsrichtlinie (Industrial Emissions Directive – IED) angenommen (siehe hier). Seitdem ist es jedoch ruhig geworden. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU ist unseres Wissens immer noch nicht erfolgt. Zeit, um noch einmal reinzuschauen. Die neuen Vorschriften zielen auf einen besseren Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt ab, da schädliche Emissionen aus Industrieanlagen verringert und gleichzeitig Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Dekarbonisierung gefördert werden. Schärfere Grenzwerte und strengere Genehmigungen sind die Losung und zudem ein breiterer Anwendungsbereich für weniger Industrieemissionen. Die EU zielt auch auf eine Reduzierung der Bürokratie durch elektronische Genehmigungen ab. Beschleunigungstendenzen gibt es auch national (siehe hier), aber die Erfahrung zeigt, dass es sicherlich nicht an der elektronischen Antragstellung liegt, dass Verfahren zu lange dauern.
Bei mehreren Themen gab es in der Industrie zum Novellierungsprozess Bauchschmerzen. Ein kritischer Aspekt sind für die Praxis die Transformationspläne. Zwar wurden zwischenzeitlich kolportiert, sie wären gar nicht mehr drin, doch stimmt dies im Ergebnis nicht: Sie werden verpflichtend.
Für Unternehmen, die dem Anwendungsbereich der IED unterfallen, gilt zukünftig, Transformationspläne in ihre Umweltmanagementsysteme (die auch verpflichtend sind) aufzunehmen. Das Umweltmanagementsystem muss dann anlagenbezogen sein und Angaben enthalten wie in der Anlage Abfälle vermieden, der Ressourcen‑, Energie- und Wasserverbrauch optimiert und der Gebrauch und die Emission von Gefahrstoffen verhindert oder minimiert werden sollen. Im Transformationsplan sollen dann die Informationen zu den Maßnahmen, die der Betreiber im Zeitraum 2030–2050 in der Anlage ergreifen wird, um bis zum Jahr 2050 zur Entwicklung einer nachhaltigen, sauberen, kreislauforientierten, ressourceneffizienten und klimaneutralen Wirtschaft beizutragen, einschließlich gegebenenfalls durch tiefgreifenden industriellen Wandel. Diese Transformationspläne werden auch die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen gemäß der Richtlinie 2013/34/EU ergänzen, da sie ein Mittel zur Umsetzung dieser Anforderungen auf Anlagenebene sind. Zunächst sind die energieintensiven Tätigkeiten dran: Betreiber von energieintensiven Anlagen sollen bis zum 30. Juni 2030 entsprechende Transformationspläne erstellen. Zwar sollen diese Transformationspläne „indikative Dokumente“ – also wohl nicht bindende Dokumente – bleiben, die unter der Verantwortung der Betreiber erstellt werden. Durch die Verpflichtung zur Veröffentlichung stellt sich das Problem des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Zudem wird es wohl nicht ohne die Behörden, Umweltgutachter und Audits gehen. Mangels klarer Vorgaben und Leistungskriterien könnten sich die Transformationspläne zu einer reinen Fleißarbeit entwickeln und auch hier steht womöglich die Bürokratie der Transformation auf den Füßen. Wir dürfen also gespannt bleiben. (Dirk Buchsteiner)