Neue StVO: Bewohnerparken reloaded!
In den sogenannte „ruhenden Verkehr“ kommt inzwischen mehr und mehr Bewegung. Immer mehr Städte und Gemeinden erkennen, dass der Wildwuchs beim weitgehend kostenlosen Parken von Kfz im öffentlichen Raum dazu führt, dass wertvolle Potentiale verschenkt werden. Das betrifft nicht nur das Parken als Quelle von Einkünften, sondern auch die Gestaltung des öffentlichen Raums, der zunehmend von der wachsenden Zahl zugelassener Kfz dominiert wurde.
Aber natürlich spielt es für finanzschwache Kommunen auch eine wichtige Rolle, dass der öffentliche Raum nicht mehr verschenkt werden muss, sondern dass inzwischen eine kostendeckende Ausgestaltung der Gebühren möglich ist. Das liegt an der Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) im Jahr 2020, die bekanntlich mit der Obergrenze für das Anwohnerparken in Höhe von 30,70 Euro aufgeräumt hat. So haben Länder und Kommunen nun viel größere Spielräume bei der Gestaltung der Gebühren für das Bewohnerparken. Nur müssen dabei auch bestimmte Grundsätze beachtet werden, die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig inzwischen herausgestellt hat: So müssen sich Gebührenordnung an den Ermächtigungsnormen orientieren, sie dürfen nicht willkürliche Preissprünge beinhalten oder nach sozialen Kriterien unterscheiden, die im Straßenverkehrsgesetz nicht vorgesehen sind.
Neben dem Parken als Quelle von Einkünften wird es für viele Städte und Kommunen auch immer wichtiger, den öffentlichen Raum für wertvollere Nutzungen bereitzustellen als den ruhenden Verkehr. Schließlich ist es nicht einzusehen, dass ein Großteil des Raums in wertvollen Innenstadtlagen praktisch mit totem Kapital belegt ist, das bestensfalls an einer von 23 Stunden am Tag bewegt wird oder in vielen Fällen ohnehin nur am Wochenende oder in den Ferien gebraucht wird. An seiner Stelle gibt es viele alternative Nutzungen, sei es Flächen für den Fuß- und Fahrradverkehr, sei es Stadtgrün, das in den Zeiten des Klimawandels eine ausgleichende Funktion bei Hitze und Starkregen hat oder seien es Flächen mit hoher Aufenthaltsqualität, die der Verödung der Innenstädte entgegenwirken können, für mehr Lebensqualität sorgen und z.B. Kindern ein angemessenes Umfeld bieten.
Dass Bewohnerparken inzwischen nicht nur aus verkehrsbezogenen Gründen, also bereits bestehendem Parkdruck, angeordnet werden kann, sondern auch präventiv, aus Gründen des Umweltschutzes und der geordneten städtebaulichen Entwicklung, ist der letzten Reform der StVO zu verdanken, die demnächst in Kraft treten wird. Spätestens dann sollten sich Kommunen gut überlegen, ob sie die neuen Möglichkeiten, die das das Recht bietet, nicht nutzen sollten. Immerhin nimmt der ruhende Verkehr in dicht besiedelten Innenstadtlagen in Deutschland häufig bis zu 30 % ein. Dies ist nicht zwingend und verhindert in vielen Fällen andere Nutzungen, die mindestens ebenso wichtig sind, bei denen wir uns aber daran gewöhnt haben, dass für sie im öffentlichen Raum nicht ausreichend Platz zur Verfügung gestellt wird. (Olaf Dilling)