Seit Monaten warten viele Kommunen auf die Änderung des Straßenverkehrsrechts, die ihnen mehr Spielräume u.a. bei der Ausweisung von Tempo 30, aber auch anderen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen geben soll. Nach der letztes Jahr vorgeschlagenen Novelle sollen als weitere Gründe neben Sicherheit und Ordnung des Verkehrs auch Klima- und Umweltschutz, die Gesundheit und die städtebauliche Entwicklung.
Vor allem viele CDU-geführten Bundesländern ging dies zu weit. Sie äußerten die Befürchtung, dass dies nicht nur zu Lasten des Verkehrsflusses, sondern auch der Verkehrssicherheit gehen könnte.
Der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat hat nun einen Kompromiss gefunden. Die Flüssigkeit des Verkehrs soll bei Maßnahmen aufgrund der neuen Ziele weiter berücksichtigt werden, die Verkehrssicherheit soll nicht beeinträchtigt werden.
Dies ist ein ganz passable Maßgabe, die am Ergebnis der Reform nicht viel ändern dürfte, denn die Flüssigkeit des Verkehrs müsste im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung ohnehin immer berücksichtigt werden. Was die Verkehrssicherheit angeht, führen Maßnahmen der Beschränkung des Verkehrs typischerweise nicht zu Sicherheitsproblemen. Im Gegenteil. Wenn sich durch eine Maßnahme, etwa durch Ausweichverkehre, die Sicherheit verschlechtern würde, darf sie nach der Neufassung nicht ergriffen werden. Dies ist auch durchaus im Sinne einer Verkehrspolitik, die Verhinderung schwerer Unfälle stärker priorisiert als das möglichst zügige Vorankommen mit Kfz. (Olaf Dilling)
Wie schätzt ihr mit der Änderung nun die Gewichtung in der Abwägung der Güter ein?
In der alleinigen Betrachtung von Sicherheit und Leichtigkeit, scheint für mich keine wesentliche Änderung passiert zu sein: die Möglichkeit den Umweltverbund in der Leichtigkeit einzuschränken, um die Sicherheit des Verkehrs sicher zu stellen, wäre weiterhin gegeben. Aber nun sollen weitere Aspekte wie der Umweltschutz berücksichtigt werden, die den Umweltverbund auch in der Frage der Leichtigkeit des Verkehrs unterstützen sollten, oder?
Die Reform beinhaltet natürlich schon eine wesentliche Änderung, aber tatsächlich halten wir die Auswirkungen des Änderungsvorschlags des Vermittlungsausschusses auch für gering: Es gibt aber im Gesetz nun eine stärkere Gewichtung für Sicherheit, was für schwächere Verkehtsteilnehmer, insb. Fußgänger und z.T. auch Fahrradfahrer, erst mal eine gute Nachricht ist (auch wenn z.B. die Beibehaltung benutzungspflichtiger Radwege dadurch erleichtert wird). In der Regel wird ja die Unterstützung von Umweltschutz etc mit Sicherheit und Leichtigkeit für den Umweltverbund gleichlaufen. Dass hier Zielkonflikte bestehen, dürfte eher die Ausnahme sein.