Ein Contractor, keine Preisbremse?

Der Mandant ist Vermieter. In seinen Liegenschaften hat er in den letzten zehn Jahren gasbetriebene BHKW einbauen lassen. Die BHKW betreibt er aber nicht selbst. Er arbeitet mit einem Contractor zusammen, der die BHKW gepachtet hat, als Betreiber auftritt und ihm Heizwärme und Warmwasser verkauft. Der Preis für die Wärme hängt direkt am Börsenpreis für Erdgas.

Die Abrechnung wirft Fragen auf: Der Contractor wendet die Wärmepreisbremse nicht an. Auf Nachfrage erklärt er, er sei kein Fernwärmelieferant. Und außerdem würde das von ihm bezogene Erdgas auch nicht entlastet.

Wir schreiben den Contractor an. Anders als er meint, erfasst § 11 Abs. 1 EWPBG nicht nur die Fernwärme, sondern auch Nahwärme. Er muss also die Entlastung gewähren. Selbst entlastet wird er nicht. Schließlich hat er nach § 31 EWPBG einen Erstattungsanspruch für die Entlastung, die er gewähren muss, ihm entsteht also gar kein Nachteil, der kompensiert werden müsste.

Einige Zeit hören wir nichts vom Mandanten. Es scheint zu laufen, nehmen wir an. Dann aber meldet sich erneut der Gegner. Interne Nachforschungen hätten ergeben, dass die Preisbremsen fakturiert worden seien. Unsere Mandantin hätte aber keinen Antrag gestellt, auf den hin die Gelder “bereit gestellt würden”. Dies könnte die Mandantin nun aber nachholen.

Wir holen ganz tief Luft. Dann greifen wir zum Hörer. In den nächsten zehn Minuten geht es um die proaktive Informationspflicht nach § 11 Abs. 4 EWBG. Die Pflichtangaben in der Endabrechnung in § 20 Abs. 1 EWPBG. Und immer wieder um den Umstand, dass man die Entlastung nicht beantragen muss. Der Empfänger darf aktiv verzichten. Aber wer sich nicht meldet, ist und bleibt berechtigt.

Und nun warten wir auf die Mitteilung des Mandanten, dass der Contractor endlich zahlt (Miriam Vollmer).

2024-06-14T23:41:03+02:0014. Juni 2024|Allgemein|

Was ist eigentlich “Energy Sharing”?

Nach Mieterstrom und Gebäudeversorgung ist “Energy Sharing” ein neues Schlagwort im Rahmen dezentraler Energieversorgungskonzepte. Aber was versteht man eigentlich genau darunter?

Nach EU-Recht bezeichnet der Begriff “Energy Sharing” (Energie teilen) eine Praxis, bei der mehrere Akteure gemeinsam Energie erzeugen, verbrauchen, speichern oder verkaufen, um die Energieeffizienz zu steigern, die Kosten zu senken und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Diese Praxis kann verschiedene Formen annehmen und wird durch verschiedene EU-Richtlinien und Verordnungen unterstützt, insbesondere durch die Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbare-Energien-Richtlinie II) und die Richtlinie (EU) 2019/944 über gemeinsame Regeln für den Elektrizitätsbinnenmarkt (Strommarktrichtlinie).

Hier sind einige wesentliche Aspekte des “Energy Sharing” nach EU-Recht:

  1. Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften (Renewable Energy Communities, REC): Diese Gemeinschaften bestehen aus einer Gruppe von Akteuren (z. B. Bürger, lokale Behörden, kleine und mittlere Unternehmen), die gemeinsam Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energie entwickeln und betreiben. Ziel ist es, die lokale Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energie zu fördern und den Energieverbrauch nachhaltiger zu gestalten.
  2. Bürgerenergiegemeinschaften (Citizen Energy Communities, CEC): Diese Gemeinschaften können neben der Erzeugung erneuerbarer Energien auch andere Energieformen und -dienste umfassen. Sie können Energie erzeugen, verteilen, speichern, liefern oder Energiedienstleistungen anbieten. Sie haben das Ziel, Bürgern mehr Einfluss auf die Energieversorgung zu geben und lokale Gemeinschaften zu stärken.
  3. Gemeinsame Nutzung von Energieinfrastrukturen: Dies beinhaltet die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur zur Energieerzeugung, -speicherung und -verteilung, um Kosten zu senken und die Effizienz zu erhöhen. Beispiele sind gemeinsame Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher oder Wärmenetze.
  4. Rechtlicher Rahmen und Anreize: Die EU hat einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der solche Gemeinschaften unterstützt und fördert. Dazu gehören Regelungen, die den Zugang zum Netz, die Abrechnung und die Einspeisetarife für gemeinschaftlich erzeugte Energie erleichtern.
  5. Finanzielle Unterstützung und Förderprogramme: Es gibt verschiedene EU-Förderprogramme und finanzielle Unterstützungen, die darauf abzielen, Energie-Sharing-Initiativen zu fördern. Diese Programme bieten finanzielle Anreize und technische Unterstützung für die Gründung und den Betrieb von Energie-Gemeinschaften.

Der Ansatz des “Energy Sharing” zielt darauf ab, die Energieversorgung dezentraler und partizipativer zu gestalten, die Integration erneuerbarer Energien zu fördern und den Bürgern mehr Kontrolle über ihre Energiequellen und -kosten zu geben.

(Christian Dümke)

2024-06-14T14:17:51+02:0014. Juni 2024|Energiepolitik, Grundkurs Energie, Vertrieb|

Klimakrise im Paradies

Wir sahen es an der Aar 2021, wir haben es in weiten Teilen Süddeutschlands in diesem Jahr gesehen: Extremwetterereignisse sind keine Seltenheit mehr: Jahrhundertereignisse häufen sich. Während der Wasserstand mehrerer Flüsse im Süden Deutschlands noch hoch ist, aber nur noch wenig Regen erwartet wird und auch in Passau der Katastrophenfall aufgehoben wurde, erwarten andere Teile Europas Rekordtemperaturen. Für Griechenland und die Türkei werden bis zu 45 Grad vorhergesehen. Noch vor wenigen Jahren war Juni eine ideale Reisezeit für Griechenland. Dieses Jahr werde ich eines Besseren belehrt. Auf Rhodos sind es derzeit 39 Grad und damit ist es eigentlich zu heiß, um das Haus zu verlassen – ähnlich sieht es auf anderen griechischen Inseln aus: Akute Waldbrandgefahr. Rhodos war erst im Sommer 2023 von verheerenden Waldbränden besonders stark getroffen worden. Weite Landstriche bis zum Meer in Richtung Kiotari wirken nun surreal. Verkohlte Bäume wirken wie stumme Zeugen, dass die Hügel auch in diesem Teil der Insel noch im letzten Jahr grün bewaldet waren.

Spricht man mit Anwohnern vor Ort, hört man von Menschen, die im Feuer alles – bis auf das eigene Leben – verloren haben und nun schauen, wo sie unterkommen und neu beginnen können. Versicherungen gab es nicht. Zwar werden vereinzelt Bäume aus kosmetischen Gründen entlang der Straßen wieder angepflanzt, doch auch einige von diesen werden schon braun. Zumindest sind die Touristen wieder da – auch im Gebiet um Kiotari. Andere Teile der Insel sind weiterhin wunderschön. Traumhafte Strände, quirlige Ortschaften und archäologische Stätten machen den Reiz dieses „Edelsteins im Meer“ aus, wie ihn Udo Jürgens in „Rhodos im Regen“ etwas schnulzig besang. Wer kennt es nicht? Grüne Hügel, Meer und Wind und griechischer Wein, so wie das Blut der Erde. Aber angesichts der Temperaturen schon Anfang Juni steht die Frage im Raum, wie lange Griechenland noch ein Reiseziel für den Sommer sein kann. “Wir tun zu wenig für die Klimaanpassung”, sagt ein in Deutschland promovierter Arzt, der auf der Insel praktiziert und mit dem man ins Gespräch kommt. Der Energiebedarf ist bereits jetzt enorm. Gleichwohl steckt die Transformation der Energieerzeugung vor Ort allenfalls in den Kinderschuhen. Windenergieanlagen sieht man nicht, PV ist kaum zu finden und der Hauptenergiebedarf der Insel wird weiterhin durch das Kraftwerk in Soroni gedeckt, das nach eigenen Recherchen Schweröl verbrennt. (Dirk Buchsteiner)

2024-06-14T11:48:42+02:0014. Juni 2024|Energiewende weltweit, Industrie, Kommentar, re unterwegs|