Der Atomaus­stieg in Taiwan

Der deutsche Atomaus­stieg stellt weltweit keinen Alleingang dar. Auch andere Staaten steigen aus der Nutzung der Atomkraft aus. Der Atomaus­stieg in Taiwan gehört zu den prägendsten energie­po­li­ti­schen Entschei­dungen des Landes in den letzten Jahrzehnten. Er ist das Ergebnis politi­scher, gesell­schaft­licher und sicher­heits­tech­ni­scher Entwick­lungen, die eng mitein­ander verknüpft sind.

Seit den 1970er-Jahren setzte Taiwan auf Kernenergie, um seine schnell wachsende Wirtschaft mit Strom zu versorgen. Insgesamt wurden mehrere Kernkraft­werke gebaut, die zeitweise einen erheb­lichen Anteil am Strommix ausmachten. Da Taiwan jedoch kaum über eigene Energie­res­sourcen verfügt, war die Energie­ver­sorgung stets ein sensibles Thema.

Ein Entschei­dender Wende­punkt war die Reaktor­ka­ta­strophe von Fukushima-Daiichi-Katastrophe im Jahr 2011. Dieses Ereignis verstärkte weltweit die Skepsis gegenüber der Kernenergie – besonders in Regionen mit hoher Erdbe­ben­gefahr, zu denen auch Taiwan zählt.In Taiwan wuchs daraufhin der öffent­liche Druck auf die Regierung. Umwelt­be­we­gungen und breite Teile der Bevöl­kerung forderten ein Ende der Kernenergie. Proteste und politische Debatten nahmen zu und führten schließlich zu konkreten politi­schen Maßnahmen.

Die Regierung unter Präsi­dentin Tsai Ing-wen beschloss einen schritt­weisen Atomaus­stieg. Ziel war es, bis 2025 vollständig auf Kernenergie zu verzichten. Neue Reaktoren wurden gestoppt, bestehende Anlagen nach und nach still­gelegt. Insgesamt wurden 6 Reaktoren vom Netz genommen. Ein besonders umstrit­tenes Projekt war das vierte Kernkraftwerk, dessen Bau trotz weitge­hender Fertig­stellung gestoppt wurde. Mit der Abschaltung des letzten Reaktors (Maanshan‑2) am 17. Mai 2025 endete die Nutzung der Kernenergie in Taiwan vollständig

Als Ausgleich setzt Taiwan verstärkt auf erneu­erbare Energien, insbe­sondere Offshore-Windkraft und Solar­energie. Die Regierung verfolgt ambitio­nierte Ausbau­ziele, um den Anteil grüner Energie deutlich zu erhöhen.Taiwan hat sich dabei zu einem wichtigen Standort für Offshore-Windpro­jekte in Asien entwi­ckelt, was auch inter­na­tionale Inves­ti­tionen anzieht.

Der Atomaus­stieg ist in Taiwan jedoch weiterhin politisch umstritten. In Referenden und Wahlen wurde das Thema mehrfach neu disku­tiert. Teile der Bevöl­kerung und der Wirtschaft sprechen sich angesichts von Energie­eng­pässen und Klima­zielen auch für eine Neube­wertung der Kernenergie aus. Die weitere Entwicklung bleibt daher anzuwarten.

(Christian Dümke)

2026-04-09T19:09:35+02:009. April 2026|Atomkraft, Energiewende weltweit|

Trump und der Klimaschutz

Man ist inzwi­schen eine Eskalation des Irrsinns aus Washington gewohnt. Was das Weiße Haus jedoch als „größte Deregu­lie­rungs­maß­nahme in der ameri­ka­ni­schen Geschichte“ feiert, ist nichts weniger als ein beispiel­loser Rückschritt im zwingenden Kampf gegen die Erder­wärmung. US-Präsident Donald Trump hat die Gefähr­dungs­fest­stellung „Endan­germent Finding“ aufge­hoben. Sie stammte aus dem Jahr 2009, also der ersten Amtszeit von Präsident Barack Obama. Die US-Umwelt­be­hörde EPA hatte auf Grundlage zahlreicher wissen­schaft­licher Studien den Ausstoß von sechs Treib­haus­gasen als Luftver­schmutzung und als Gefährdung der öffent­lichen Gesundheit und des mensch­lichen Wohlergehens einge­stuft.. Der Clean Air Act, also das Luftrein­hal­te­gesetz, gab der EPA die Befugnis, Verschmut­zungs­quellen, die nach Überzeugung der Wissen­schaftler zur Erder­wärmung beitragen, zu regulieren. Praktisch der gesamte regula­to­rische Rahmen für CO₂-Grenz­werte, etwa für Fahrzeuge, Kohle- und Gaskraft­werke, baute auf dieser Feststellung auf.

Es ist eine gesicherte wissen­schaft­liche Erkenntnis, dass Treib­hausgase der Haupt­treiber des menschen­ge­machten Klima­wandels sind. Diesen leugnet Trump jedoch. In das selbe Horn bläst EPA-Chef Zeldin. Zeldin sprach abfällig vom „Heiligen Gral der übermä­ßigen staat­lichen Regulierung“. Für Trump ist die Klima­po­litik der Obama- und Biden-Ära „katastrophal“ – sie schade der Wirtschaft, belaste insbe­sondere die Autoin­dustrie und treibe die Preise für Verbraucher in die Höhe. Der Verkehrs­sektor ist in den USA tatsächlich der größte CO₂-Verur­sacher. Doch statt strengere Vorgaben durch­zu­setzen, hat die EPA bereits angekündigt, unter Biden beschlossene Emissi­ons­be­gren­zungen für Autos und leichte Nutzfahr­zeuge zu verschieben. Zeldin sprach von Einspa­rungen in Höhe von 1,3 Billionen Dollar – eine Zahl, deren Herleitung bislang unklar bleibt. Neuwagen könnten angeblich im Schnitt um 3.000 Dollar günstiger werden. Trump selbst geht noch weiter: Er bezeichnet Klima­schutz als „größten Betrug“ und bestreitet einen Zusam­menhang zwischen Treib­haus­gasen und öffent­licher Gesundheit.

Die wissen­schaft­liche Gemein­schaft reagiert (berech­tig­ter­weise) mit scharfer Kritik. Viele Forscher sprechen von einer gezielten Verne­be­lungs­taktik. Der Klima­for­scher Niklas Höhne etwa wirft der Regierung vor, mit fragwür­digen Annahmen eine „Schein-Studie“ konstruiert zu haben, die zu dem politisch gewünschten Ergebnis komme, CO₂ sei nicht gefährlich. Sollte die Deregu­lierung wie angekündigt umgesetzt werden, könnten die US-Emissionen bis 2030 um eine Gigatonne höher ausfallen als bislang prognos­ti­ziert – mehr, als Deutschland in einem Jahr insgesamt ausstößt. Angesichts der globalen Klima­ziele wäre das ein massiver Rückschlag. Umwelt­ver­bände sprechen vom größten Angriff auf die staat­lichen Klima­schutz­be­mü­hungen in der US-Geschichte. Die Entscheidung diene vor allem der fossilen Brenn­stoff­in­dustrie. Tatsächlich begrüßte die Kohle­branche den Schritt umgehend: Er könne helfen, die Still­legung alter Kohle­kraft­werke zu verhindern. Doch das letzte Wort dürfte noch nicht gesprochen sein. Experten rechnen mit einer Klage­welle, die letztlich vor dem Supreme Court landen wird. Der Oberste Gerichtshof hatte bereits 2007 entschieden, dass klima­schäd­liche Gase als Luftschad­stoffe im Sinne des Clean Air Act gelten. Sollte das Gericht nun eine Kehrt­wende vollziehen, hätte das weitrei­chende Folgen – nicht nur für die Klima­po­litik, sondern auch für die Auslegung zentraler Umwelt­ge­setze in den USA. Zwischen wirtschaft­licher Deregu­lierung und globaler Verant­wortung, zwischen politi­scher Ideologie und wissen­schaft­licher Evidenz geht es letztlich darum, welchen Platz die USA im weltweiten Kampf gegen den Klima­wandel einnehmen wollen – als Bremser oder als Gestalter. (Dirk Buchsteiner)

 

Sachstand Polen: Was macht das neue AKW?

Polen hat es nicht leicht. Histo­risch bedingt ist der Anteil von Kohlestrom an der natio­nalen Strom­erzeugung hoch. Der Minde­rungs­fahrplan der EU stellt Polen deswegen vor große Schwie­rig­keiten. Zum polni­schen Plan der Dekar­bo­ni­sierung gehört deshalb der Ausbau der Kernenergie: Polen plant ein Kernkraftwerk in Lubiatowo–Kopalino. Die Anlage soll mit 3.750 MW Leistung Kohlestrom verdrängen, der wegen des europäi­schen Emissi­ons­handels wirtschaftlich absehbar nicht mehr mithalten kann.

Atomstrom steht im Ruf, preis­günstig zu sein, was – zumindest in Deutschland – mögli­cher­weise auf dem Vergleich der Erzeugung durch die letzten kurz vor Still­legung bereits abgeschrie­benen Kernkraft­werke mit neuen Windparks beruht. Doch ähnlich wie bei den Erneu­er­baren dominieren auch bei Kernkraft­werken die Kosten der Inves­tition: Die Anlage in Lubiatowo–Kopalino ist schon heute vor Baubeginn mit 45 Milli­arden Euro veranschlagt.

Diese Inves­tition will Polen durch staat­liche Beihilfen ermög­lichen. 14 Milli­arden Euro Eigen­ka­pital sollen rund 30 % der Projekt­kosten abdecken. Staats­ga­rantien sollen die Finan­zierung absichern. Das bedeutet: Sollte die Inves­tition höher ausfallen als aktuell geplant, springt der polnische Steuer­zahler ein. Das ist angesichts der Kosten­ex­plosion bei anderen modernen Kernkraft­werken realis­tisch. So haben sich die inzwi­schen abgeschlos­senen Projekte in Finnland und Frank­reich während des Baus jeweils deutlich verteuert.

Doch nicht nur die Errichtung soll staatlich teilfi­nan­ziert und abgesi­chert werden. Polen plant über 60 Jahre Laufzeit den Abschluss eines „Contract for Diffe­rence“ (CfD). Das bedeutet, dass der Staat einen Preis garan­tiert und, wenn der Markt­preis unter dem Garan­tie­preis liegt, die Differenz übernimmt. Das polnische Indus­trie­mi­nis­terium nennt nach Quellen im Netz einen Preis­rahmen von 112 bis 131 Euro pro MWh. Zum Vergleich: Wind onshore liegt per PPA derzeit bei ungefähr 75 Euro pro Megawattstunde.

Für den Betreiber sollte das Kernkraftwerk damit ein gutes Geschäft sein, für den Steuer­zahler dagegen weniger. Indes genießt das Projekt in Polen hohe Zustimmung, sodass die langjäh­rigen künftigen Mehrkosten offenbar von der Gesell­schaft getragen werden. Nicht so zufrieden ist aller­dings die Europäische Kommission, die bekanntlich für die Notifi­zierung von Beihilfen zuständig ist. Zwar räumt die Kommission ein, dass ohne das Beihil­fe­paket das Projekt wohl nicht reali­siert würde. Jedoch will sie die Angemes­senheit und Verhält­nis­mä­ßigkeit vertieft unter­suchen. Offenbar vermutet sie Überför­derung. Weiter prüft sie, ob durch die immensen Förder­gelder der Wettbewerb im Strom­markt beein­trächtigt wird. Schließlich müssen andere Erzeu­gungs­arten ohne eine vergleichbare Förderung auskommen.

Das Risiko für das polnische Projekt ist hoch: Wenn die Kommission die Beihilfe nicht genehmigt, kommt das Projekt mögli­cher­weise nicht zustande und die Kohle­blöcke laufen länger. Für den europäi­schen Klima­schutz wäre das ein großes Problem. Polen müsste seine Pläne von Grund auf ändern. Mögli­cher­weise springt Westing­house Bechtel ab. In jedem Fall tickt die Uhr: 2028 will Polen mit dem Bau beginnen. Zwischen 2036 und 2038 soll die schritt­weise Inbetrieb­nahme statt­finden. Schaut man auf bisherige Projekte, ist dieser Zeitplan ohnehin ambitio­niert (Miriam Vollmer).

2025-09-26T11:44:08+02:0026. September 2025|Energiepolitik, Energiewende weltweit, Klimaschutz, Strom|