Das Hambur­gische Klimaschutzgesetz

Die Stadt Hamburg hat seit Februar 2020 ein eigenes Klima­schutz­gesetz – das Hambur­gische Klima­schutz­gesetz. Ergänzt wird es durch eine Umset­zungs­ver­ordnung, die seit Januar 2021 gilt. Dabei handelt es sich um die gesetz­liche Veran­kerung des Hamburger Klimaplan, der die Klima­ziele der Stadt für die Jahre 2030 und 2050 festlegt. Ziel ist eine Verrin­gerung des CO2-Außstoßes um 55 % bis 2030, verbunden mit einem Ausstieg aus der Energie­er­zeugung aus Baun- und Stein­kohle und die Errei­chung von Klima­neu­tra­lität bis 2050.

Der Klima­schutz ist im Hambur­gi­schen Klima­schutz­gesetz als Querschnitts­aufgabe festgelegt und muss daher bei allen Planungen, Maßnahmen und Entschei­dungen der Freien und Hanse­stadt Hamburg und ihrer landes­un­mit­tel­baren Körper­schaften, Anstalten und Stiftungen des öffent­lichen Rechts berück­sichtigt werden. Der Hamburger Klimaplan wird dabei alle 4 Jahre fortgeschrieben.

Neben der Bekämpfung des Klima­wandels ist gleich­zeitig aber auch die Berück­sich­tigung notwen­diger Anpas­sungen an bereits zu erwar­tende und nicht mehr vermeidbare Klima­wan­del­folgen im Gesetz verankert (§ 5 HmbKliSchG). Zur wissen­schaft­lichen Begleitung der gesetz­lichen Regulierung wird ein Klima­beirat eingesetzt.

Wesent­liche Ansatz­punkte für Regelungen sind die Bereiche Gebäude, Wärme und Verkehr. An konkreten Maßnahmen enthält das Gesetz im Wärme­sektor die Möglichkeit eines Anschluss- und Benut­zungs­zwangs für die Wärme­ver­sorgung (§ 8) und die Selbst­ver­pflichtung, dass die Stadt und die in ihrem Eigentum stehenden Wärme­ver­sor­gungs­un­ter­nehmen spätestens nach dem 31. Dezember 2019 keine von Dritten unmit­telbar aus Stein- oder Braun­kohle produ­zierte Wärme beziehen oder vertreiben werden und bis 2030 keine Wärme selbst erzeugen oder vertreiben, die unmit­telbar auf der Erzeugung aus Stein- oder Braun­kohle basiert. Wärme­ver­sor­gungs­un­ter­nehmen sind verpflichtet, für ihre Wärme­netze einen Dekar­bo­ni­sie­rungs­fahrplan vorzu­legen. Darin ist darzu­legen, wie das Ziel der nahezu klima­neu­tralen Wärme­ver­sorgung bis zum Jahr 2050 erreicht werden kann und wie sicher­ge­stellt wird, dass bis zum 31. Dezember 2029 mindestens 30 v.H. der aus dem jewei­ligen Netz genutzten Wärme aus erneu­er­baren Energien stammt.

In den §§ 20 ff gibt das Gesetz Effizi­enz­vorgabe für Gebäude des öffent­lichen Sektor vor. Für den Sektor Verkehr enthält das gesetz in § 29 dagegen lediglich vage Aussagen wonach es Ziel der Freien und Hanse­stadt Hamburg sei, eine „nachhaltige und emissi­onsarme Mobilität zu erreichen“. Über die Hambur­gische Klima­schutz-Umset­zungs­pflicht­ver­ordnung – HmbKliSch­UmsVO wurde zudem eine Solar­pflicht für Dächer eingeführt.

(Christian Dümke)

2022-05-04T21:07:54+02:004. Mai 2022|Erneuerbare Energien, re unterwegs|

Wir haben den neuen Flughafen BER getestet

Einer der wenigen Gerichts­termine, die in diesem Jahr statt­fanden, führte uns gestern nach Düsseldorf. Eine Gelegenheit sich einmal den neuen Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ anzuschauen. Der ist tatsächlich nach nunmehr 14 Jahren Bauzeit fertig und wurde, coronabe­dingt sang- und klang- und feierlos, am 04. November in Betrieb genommen.

Für bisherige Berliner Verhält­nisse liegt der neue Flughafen erst einmal ziemlich weit draußen. Jottwede wie der Berliner sagt. Die fluglärm­ge­plagten Anwohner von Tegel freut es wahrscheinlich, aber wir vermissen die Zeit, als man 25 Minuten von der Kanzlei zum Gate brauchte. Jetzt sind es 45 Minuten mit der S‑Bahn, vom Kanzleisitz am Hacke­schen Markt alle 20 Minuten verkehrt.

 

Dafür landet man dann mit der S‑Bahn direkt im Unter­ge­schoß des neuen Flughafens und steht schon ein paar Rolltreppen weiter in der schmucken Check-In Halle des Haupt­ter­minals – die wir uns irgendwie ein klein wenig größer vorge­stellt hatten. Der eher ungast­liche ehemalige Flughafen Schönefeld existiert offenbar auch noch als BER Terminal 5 weiter, aber wir fliegen glück­li­cher­weise von Terminal 1.

 

Viel Betrieb ist da zur Zeit natürlich nicht und schnell ist man auch durch die freund­lichen Sicher­heits­kon­trollen, besonders wenn man wie wir nur mit Handgepäck unterwegs ist. Flüssig­keiten und Elektronik müssen hier aller­dings weiterhin mühevoll aus dem sorgsam gepackten Trolley gezerrt werden – anderswo ist man da technisch schon weiter.
Hinter der Sicher­heits­schleuse fühlt man sich dann ein wenig wie in einer derzeit gering frequen­tierten Shoppingmall mit angeschlos­senem Flugbe­trieb. Die Zeiten als man noch fliegen durfte, ohne etwas kaufen zu sollen sind damit auch in Berlin endgültig vorbei.

 

Holztöne sind das bestim­mende Design­element. Die Gastro­nomie auch hier natürlich derzeit leider komplett geschlossen.

Ein Flughafen fast ohne Menschen wirkt insgesamt ziemlich surreal – und so hoffen wir auf bald wieder bessere Zeiten (Christian Dümke)

 

2020-12-03T19:59:59+01:003. Dezember 2020|Allgemein, re unterwegs, Verkehr|