Der Ring in Zeiten der Energie­krise: Filzer statt Feuer?

Zugegeben: An Richard Wagner und seiner Musik scheiden sich die Geister. Sehr sympa­thisch ist er wohl nicht gewesen. Es gibt zudem sicherlich einige Menschen, die beim schieren Ausmaß des Bühnen­fest­spiels „Der Ring des Nibelungen“ (vier Opern mit insgesamt 14 bis 15,5 Stunden Auffüh­rungs­dauer) verzweifeln, Abscheu vor ausufernden Allite­ra­tions-Anein­an­der­rei­hungen empfinden, und schon in der (nicht vorhan­denen) Pause im Rheingold flucht­artig die Oper verlassen oder aufgrund der Erschöpfung durch Überfrachtung bereits während des „Sturms“ zu Beginn der Walküre einschlafen (alles schon erlebt).

Den „Walkü­renritt“, jenes donnernde Orches­ter­vor­spiel zum dritten Akt der Walküre, (also Teil zwei von vier), kennt indes jeder. Woody Allen sagte einmal „Immer, wenn ich Wagner höre, spüre ich den inneren Drang, in Polen einmar­schieren zu müssen“. Auf der anderen Seite gibt es im Opern­be­trieb nichts Vergleich­bares, dessen Musik so bewegen und begeistern kann und das an die schiere Wucht und Komple­xität der Tetra­logie heran­reicht. Vielleicht sind dies auch Aspekte, die Juristen an dem Werk faszi­nieren. Zumindest bringt man als Jurist ausrei­chend „Sitzfleisch“ mit, dauert selbst die längste der vier Opern nicht einmal so lang wie eine Examens­klausur.

Zu Ostern ist es in Berlin an der Staatsoper Berlin wieder soweit. Im Rahmen der Feststage 2024 gibt es ihn: Den „Ring“. Ein Zyklus ist schon durch, Oster­samstag kommt der Siegfried vom zweiten Durchlauf mit einem großar­tigen Andreas Schlager als Siegfried einem überra­genden Tomasz Konieczny als Wanderer (absolut fantas­tisch war er auch in der Walküre) und als donnernde Brünn­hilde: Anja Kampe.

Was war bisher geschehen? Rechtlich gesehen war der „Raub“ des Rhein­golds (Teil 1)  gar keiner, sondern nur ein einfacher Diebstahl, einer erst durch den Nibelungen Alberich (spekta­kulär: Johannes Martin Kränzle) beweglich gemachten Sache. Am „Ring“ indes hat Alberich durch Umgestaltung des Goldes Eigentum erworben und dieses auch nicht mehr verloren, so dass die Tetra­logie völlig zutreffend „Ring des Nibelungen“ heißt.

Bei einem Umwelt­rechtler hinter­lässt der „Ring“ jedoch immer wieder Fragen. So erscheint schon die Errichtung des gigan­ti­schen, nicht privi­le­gierten Palast­kom­plexes Walhall (und an der Staatsoper das Forschungs­zentrum „E.S.C.H.E.“ mit seinen diversen Versuchs­an­ord­nungen) im Außen­be­reich wohl proble­ma­tisch. Eine Regen­bo­gen­brücke wird sich zudem wohl kaum als ausrei­chende Erschließung quali­fi­zieren lassen. Für gewöhnlich zeigt sich in der Götter­däm­merung beim Welten­brand für Walhall, wie wichtig ordnungs­ge­mäßer Brand­schutz gewesen wäre. Bedurfte der Riese Fafner für die Ablagerung des Horts in der Waldmitte (FFH?) nicht einer immis­si­ons­schutz­recht­lichen Geneh­migung? Gleiches gilt wohl auch für das „bräut­liche Feuer“, das die schlum­mernd auf Siegfried wartende Brünn­hilde (er ist übrigens ihr Neffe) umgab, gerade im Lichte der 44. BImSchV. Zumal eine Dauer­be­feuerung (Gas? Kohle? Biomasse?) sicherlich ohne Weiteres auch emissi­ons­han­dels­rechtlich schwierig ist. Vielleicht waren in Wotans Speer auch Emissi­ons­zer­ti­fikate-Runen geschnitzt, als er damit Loge bannte? Doch nicht so in Berlin: In der oft spannenden, manchmal großar­tigen, dann aber auch arg kargen Insze­nierung von Dmitri Tcher­niakov an der Staatsoper bleibt der Ofen kalt: Das Feuer wird durch Handbe­we­gungen darge­stellt oder mit dem Filzmarker auf Hörsaal­be­stuhlung und Fenster­scheiben gemalt. Nur als Siegfried seine Spiel­sachen verbrennt und damit wohl seine Mannwerdung signa­li­siert, lodert echtes Feuer auf, sodass man an die Werte der 1. BImSchV denken (und husten) muss. Es gleißt und flammt jedoch aus dem Graben (unglaublich sauber und klar: Philippe Jordan) und von der Bühne, dass man zwischen warmem Schauer und Gänsehaut changiert.  Falls Sie nun gar nichts verstanden haben sich nun fragen „Häh? Worum geht es eigentlich?“: Gehen Sie hin! Es gibt noch Karten! Und in Berlin heißt es 2024: Nach dem „Ring“ ist vor dem „Ring“. An der Deutschen Oper Berlin geht es dann schon im Mai mit drei Zyklen (Insze­nierung Stefan Herheim) weiter. (für Sie mit dabei: Dirk Buchsteiner)

 

Wie der Wind sich hebt: Klage gegen Windpark Hohfleck erfolgreich

Die Geneh­migung für Windener­gie­an­lagen ist ein anspruchs­volles Unter­fangen. Es gibt viele (vielleicht sogar zu viele) Belange, die man zwingend beachten muss und die dann auch rechtlich relevant werden können. Gegen die Geneh­migung für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windener­gie­an­lagen für den Windpark Hohfleck/Sonnenbühl war zuletzt ein Umwelt­verband teilweise am 11.12.2023 vor dem Verwal­tungs­ge­richtshof Baden-Württemberg erfolg­reich. Seit dem 13.03.2024 liegen die Urteils­gründe vor. Wieder einmal ging es u.a. um den Rotmilan.

Noch vor dem VG Sigma­ringen war es 2019 hinsichtlich dieses Vorhabens um die denkmal­schutz­recht­lichen Belange des nahege­le­genen Schlosses Lichten­stein gegangen. Diese standen dem Vorhaben nicht entgegen. Vor dem VGH ging es um die pauschale Abschaltung während der Brutzeit durch ein automa­ti­sches Abschalt­system und die immis­si­ons­schutz­recht­liche Geneh­migung von 2022. Schutz­maß­nahmen gibt es zwar. Insbe­sondere verbietet die Geneh­migung den Betrieb der Windkraft­an­lagen in der Brutzeit des Rotmilans vom 1. März bis zum 15. September eines Jahres zwischen Sonnen­aufgang und Sonnen­un­tergang. Zudem sieht die Geneh­migung jedoch vor, dass zukünftig ein bis dahin in Deutschland allgemein auch für Waldstandorte einge­führtes und verifi­ziertes Abschalt­system, das den Anfor­de­rungen der dann geltenden Rechtslage entspricht, unter bestimmten Voraus­set­zungen in Abstimmung und mit schrift­licher Zustimmung der Geneh­mi­gungs­be­hörde instal­liert werden könne. Hiergegen war der Umwelt­verband erfolgreich.

Die Geneh­mi­gungs­be­hörde habe hinsichtlich der betrof­fenen Greif­vo­gel­arten Rot- und Schwarz­milan zwar zu Recht angenommen, dass das Tötungs­risiko mit den angeord­neten Abschalt­zeiten (1. März bis 15. September zwischen Sonnenauf- und Sonnen­un­tergang) unter die Signi­fi­kanz­schwelle gesenkt wird. Rechts­widrig sei hingegen die Regelung zur Möglichkeit der zukünf­tigen Instal­lation eines bis dahin in Deutschland allgemein auch für Waldstandorte einge­führten und verifi­zierten Abschalt­systems anstelle der pauschalen Abschaltung.

Diese Regelung sei im Zeitpunkt des Erlasses der angefoch­tenen Geneh­migung nicht geneh­mi­gungs­fähig gewesen, entschied der VGH. Ohne Abschalt­konzept und dessen Validierung lasse sich nicht feststellen, ob ein solches System geeignet sei, um anstelle der grund­sätzlich zuläs­sigen Pauschal­ab­schaltung das Tötungs­risiko für den Rot- und Schwarz­milan unter die Signi­fi­kanz­schwelle zu senken, so die Mannheimer Richter. Die Verla­gerung dieser Prüfung in ein nachge­la­gertes Abstim­mungs- und Zustim­mungs­ver­fahren sei nicht zulässig. Indem die eigent­liche Eignungs­prüfung des Abschalt­systems aus dem Geneh­mi­gungs­ver­fahren in ein nachge­la­gertes Verfahren ausge­gliedert und die Instal­lation nur von der Zustimmung der Geneh­mi­gungs­be­hörde abhängig gemacht werde, würden die Regelungen über die Öffent­lich­keits­be­tei­ligung und die Kontroll­mög­lich­keiten durch Umwelt­ver­ei­ni­gungen unzulässig beschnitten. Dieses Vorgehen wider­spreche dem Regelungs­regime des Bundes-Immis­si­ons­schutz­ge­setzes zur Änderung geneh­mi­gungs­be­dürf­tiger Anlagen (vgl. §§ 15, 16 und 16a BImSchG). (Dirk Buchsteiner)

 

Nitrat, DUH & die Ems

Die Ems ist ein Fluss, der vor allem dadurch bekannt ist, dass die Meyer Werft aus dem nieder­säch­si­schen Papenburg immer mal wieder große Kreuz­fahrt­schiffe über sie in Richtung Meer bringen muss. Hierfür heißt es „Baggern & Stauen“. Zusätzlich zu Erhal­tungs- und Bedarfs­bag­ge­rungen gibt es an der Emsmündung bei Gandersum das Emssperrwerk, das ebenfalls dabei hilft, für die postpa­namax Kreuz­fahrt­riesen die nötige Under­water Keel Clearance zu erzielen. Die Ems und das Natur­schutz­recht haben in der Vergan­genheit schon den EuGH beschäftigt (Papenburg-Urteil). Nun geht es um Nitrat in der Fluss­ge­biets­einheit Ems, die sich über Nieder­sachen, Nordrhein-Westfalen aber auch die Nieder­lande erstreckt.

Während wir in der letzten Woche davon berich­teten, dass die DUH mit einer Klage gegen Maßnah­men­pläne zur Einhaltung der Ziele der Nitra­t­richt­linie wegen der Präklusion vor dem OVG Münster keinen Erfolg hatte, sah es vor dem OVG Nieder­sachsen im November 2023 mit Blick auf die Fluss­ge­biets­einheit Ems anders aus. Das OVG entschied, dass Nieder­sachsen und Nordrhein-Westfalen ihr wasser­recht­liches Maßnah­men­pro­gramm für den deutschen Teil dieser Fluss­ge­biets­einheit so zu ändern haben, dass dieses die erfor­der­lichen Maßnahmen enthält, um den Grenzwert für Nitrat schnellst­möglich zu erreichen, eine Verschlech­terung des chemi­schen Zustands durch eine Zunahme der Nitrat­be­lastung zu verhindern und alle menschlich verur­sachten signi­fi­kanten und anhal­tenden Trends einer Steigerung der Konzen­tration von Nitrat umzukehren. Es sind also dicke Bretter zu bohren.

Ein Problem für die Fluss­ge­biets­einheit Ems ist die intensive Tierhaltung und Acker­nutzung – Wir erinnern uns an die Bauern­pro­teste gegen Nitrat-Vorgaben in den letzten Jahren (hier und hier). So wird der – seit 2015 (!) einzu­hal­tende – gesetz­liche Schwel­lenwert für Nitrat im Grund­wasser von 50 mg/l an vielen Messstellen deutlich überschritten. Die DUH hielt das aufge­stellte Maßnah­men­pro­gramm (§ 82 Wasser­haus­halts­gesetz) für unzurei­chend und forderte mit seiner diesbe­züglich erhobenen Klage geeignete Maßnahmen zur Vermin­derung der Nitrat­be­lastung des deutschen Teils der Fluss­ge­biets­einheit Ems – mit Erfolg.

Die Lüneburger Richter folgten der Einschätzung, dass das bisherige Maßnah­men­pro­gramm Defizite aufweise, aufgrund derer die beklagten Länder zur Überar­beitung verpflichtet seien. Frist­ver­län­ge­rungen seien zwar möglich, aber nicht ordnungs­gemäß erfolgt. Zudem gibt’s auch Mängel bei der Prognose der Wirkungen der durch das Programm festge­legten Maßnahmen. Auch hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. In Leipzig beim BVerwG geht es alsbald weiter. (Dirk Buchsteiner)

2024-03-01T15:05:03+01:001. März 2024|Naturschutz, Umwelt, Wasser|