Nun doch: Das TEHG

Immerhin: In Sachen Emissi­ons­handel haben sich die Bundes­re­gierung aus SPD und Grünen doch noch einmal mit der Union zusam­men­ge­funden und die überfällige Novelle des Treib­hausgas-Emissi­ons­han­dels­ge­setzes (TEHG) beschlossen. Damit stehen nun die Funda­mente für den Übergang in den ETS II, den europa­weiten Emissi­ons­handel für die Sektoren Gebäude und Verkehr. Auch die Erwei­terung des ETS I um den Seeverkehr und weitere Änderungen in Hinblick auf die Jahre ab 2026 bedürfen dringend der Umsetzung auf natio­naler Ebene.

Trotz der Kritik, die auch im Rahmen der Ausschuss­an­hörung vor zwei Wochen laut wurde, wurde der Entwurf nur in einer Hinsicht noch geändert: Das umstrittene Opt-In von Abfall­ver­bren­nungs­an­lagen kommt nun doch nicht. Damit bleibt es aller­dings bei der auch vom Bundesrat kriti­sierten aufwän­digen Verstei­gerung im natio­nalen Emissi­ons­handel 2026, bevor dann 2027 der europa­weite ETS II startet. Unklar dürfte aller­dings inzwi­schen sein, ob dies überhaupt noch adminis­trativ möglich ist. Immerhin: Nach monate­langen Verzö­ge­rungen können die Vorbe­rei­tungen für die Phase von 2026 bis 2030 nun weitergehen. 

2025-01-31T18:20:48+01:0031. Januar 2025|Emissionshandel|

Das neue TEHG im Ausschuss

Die Umset­zungs­frist der geänderten Emissi­ons­han­dels­richt­linie ist verstrichen, und auch einige der Daten, zu denen die Mitglied­staaten Vorbe­rei­tungen für den ETS II getroffen haben sollten, sind vorbei: Wir haben Mitte Januar und entgegen der ohnehin schon knappen Planung gibt es keine Emissi­ons­ge­neh­mi­gungen für Inver­kehr­bringer nach dem ETS II, nicht einmal als gesetz­liche Fiktion. Auch in Hinblick auf den statio­nären Emissi­ons­handel stehen Rechts­grund­lagen für die Vorbe­reitung der Jahre 2026 – 2030 aus, die längst hätten verab­schiedet werden müssen. Der deutsche Gesetz­geber muss sich also beeilen, schließlich läuft auch schon ein Vertragsverletzungsverfahren.

Doch auch wenn die Ampel Vergan­genheit ist: Das Gesetz­ge­bungs­ver­fahren läuft. Letzte Woche, am 15. Januar 2025, fand auch eine Ausschuss­an­hörung statt.

Die Stellung­nahmen in der Sachver­stän­di­gen­an­hörung brachten wenig Neues. Die Mehrheit der Sachver­stän­digen spricht sich für eine nach Möglichkeit schnelle und möglichst unbüro­kra­tische Umsetzung aus ohne die auf die von der schei­denden Bundes­re­gierung geplante vorge­zogene Einbe­ziehung von Abfall­ver­bren­nungs­an­lagen. Hier stellt die EU-Richt­linie es den Mitglied­staaten frei, Abfall einzu­be­ziehen oder nicht. Anders als die Bundes­re­gierung ist die Branche aber skeptisch, ob dies sinnvoll ist, weil der Analy­se­aufwand hoch ist, und die Entsorger kaum Einfluss auf die Zusam­men­setzung de Abfalls haben. Das sieht auch der Bundesrat ähnlich. Kriti­siert wird auch die Verstei­gerung für die Sektoren Verkehr und Gebäude für nur ein Jahr vor dem Start des ETS II 2027.

Nun bleibt abzuwarten, ob der Bundestag die Hänge­partie im statio­nären Emissi­ons­handel ebenso wie für Gebäude/Verkehr noch beendet. Zwar stehen die wesent­lichen Pfeiler für die Jahre 2030 schon auf EU-Ebene fest. Doch noch sind einige wichtige Fragen offen (Miriam Vollmer).

2025-01-17T22:37:36+01:0017. Januar 2025|Emissionshandel|

Natio­naler Emissi­ons­handel: Was nun 2026?

Immerhin: Am 15. Januar 2025 findet eine Sachver­stän­di­gen­an­hörung zum Treib­hausgas-Emissi­ons­han­dels­gesetz (TEHG) im Ausschuss für Klima­schutz und Energie des Bundes­tages statt. Es geht also weiter, was angesichts der bevor­ste­henden Einführung des ETS II für Gebäude und Verkehr insofern erfreulich ist, als dass an sich schon jetzt Emissi­ons­ge­neh­mi­gungen vorliegen müssten, zumindest aber Genehmigungsfiktionen.

Was auch unmit­telbar bevor­stehen müsste: Die Einführung der Verstei­gerung im natio­nalen Emissi­ons­handel. Denn erinnern wir uns: Der nationale Emissi­ons­handel, derzeit noch geregelt im BEHG, soll nach dessen § 10 BEHG nur einschließlich 2025 auf Festpreis­basis statt­finden. 2026 soll versteigert werden, aber mit einem Höchst­preis von 65 EUR. 2027 sieht das BEHG dann einen nicht mehr künstlich begrenzten Preis vor.

Doch was bei Inkraft­treten des BEHG noch als vernünf­tiger Zeitplan auf dem Weg in den Markt schien, stellt sich angesichts des kommenden ETS II anders dar. Der ETS II soll ab 2027 europaweit gelten, die Zerti­fikate werden von Anfang an versteigert. Schon wegen des räumlichen und zeitlichen Anwen­dungs­be­reichs kann der nationale Emissi­ons­handel nicht einfach im ETS II aufgehen. Damit würden Struk­turen für einen Handel mit vorge­schal­teter Verstei­gerung für ein Jahr aufgebaut und dann durch eine ganz andere Struktur abgelöst.

Entspre­chend schlägt der Bundesrat in seiner Stellung­nahme vom 27.11.2024 (S. 4) vor, die Verstei­gerung 2026 zu streichen und statt dessen für 65 EUR zu verkaufen. Die Bundes­re­gierung sah das zumindest im November noch anders: Auf S. 9 der Stellung­nahme verweist sie auf eine unerwünschte Perpetu­ierung des Festpreis­systems und die finanz­ver­fas­sungs­recht­lichen Bedenken, die freilich stets gegen das Festpreis­system bestanden.

Es steht zu hoffen, dass die Bundes­re­gierung und die sie tragenden Parteien das heute nicht mehr so sehen. Eine Verstei­gerung 2026 ist adminis­trativ kaum zu stemmen, ein Vorteil ist nicht erkennbar. Es dürfte Stand heute auch gar nicht mehr möglich sein, alles recht­zeitig vorzu­be­reiten. Ein letztes Jahr auf Festpreis­basis vor dem Start des ETS II erscheint inzwi­schen praktisch alter­na­tivlos (Miriam Vollmer).

 

2025-01-11T01:32:01+01:0011. Januar 2025|Emissionshandel|