Der Emissionshandel im Europäischen Rat

Der europäische Emissionshandel ist einmal mehr umstritten. Hintergrund ist der verschärfte Zielpfad des ETS I: Zertifikate werden schneller verknappt, der CO₂-Preis steigt – rechtlich zwingend, aber wirtschaftlich zunehmend schmerzhaft. Insbesondere energieintensive Industrien sehen sich durch hohe CO₂-Kosten und steigende Strompreise unter Druck.

Mit diesen Bedenken hat sich der Europäische Rat am 19. März 2026 beschäftigt. Einige Mitgliedstaaten forderten Eingriffe in den ETS, etwa zur Dämpfung der Preisentwicklung oder zur Abmilderung von Strompreiswirkungen. Den üblichen Verdächtigen passt die ganze Richtung nicht, sie würden das Instrument am liebsten abschaffen. Andere warnten vor genau solchen Eingriffen, weil sie die Verlässlichkeit des Systems und damit zentrale Investitionssignale gefährden würden.

Das Ergebnis ist ein klassischer Kompromiss: Der ETS bleibt zunächst unverändert. Zugleich wurde ein Prüfauftrag beschlossen, der insbesondere Preiswirkungen, Wettbewerbsfähigkeit und industrielle Belastungen in den Blick nehmen soll. Eine grundlegende Entscheidung wurde damit vertagt. Ein Review ist schon für 2026 angekündigt. Der Konflikt bleibt damit bestehen: zwischen einem wirksamen Klimainstrument und seinen industriepolitischen Nebenwirkungen. Die eigentliche Richtungsentscheidung steht noch aus und wird nicht zuletzt davon abhängen, wie sich die internationale Lage 2026 entwickelt (Miriam Vollmer).

2026-03-27T20:23:38+01:0027. März 2026|Emissionshandel|

Über Freiheiten und Kostenfallen in Wohnblocks und auf Autobahnen

Ein beliebter Gemeinplatz liberal-konservativer Politik ist bekanntlich die Entgegensetzung von Freiheit und Verbotspolitik. Nur wenige Tage nachdem die Regierung Merz verkündet hatte, mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) das wohl symbolträchtigste Gesetzesprojekt der Ampel im Sinne der “Freiheit im Heizungskeller” rückgängig zu machen, stürzt dieser konstruierte Gegensatz wie ein Kartenhaus zusammen. Der kriegsbedingte Anstieg der Öl- und Gaspreise zeigt, wie verwundbar und abhängig die Fossilwirtschaft in Deutschland bleibt. Dies nicht erst, wenn die Preise für CO2 aufgrund des Emissionshandelssystems (ETS) planmäßig steigen werden.

Nun könnte man sagen, dass Freiheit eigentlich trotzdem immer besser ist als alle Verbote. Denn, dass die Preise für fossile Brennstoffe volatil sind, ist auch ein Gemeinplatz und auch, dass durch den Emissionshandel zusätzlich Preisdruck erzeugt werden soll, um die Klimaziele zu erreichen. Eigentümer wissen also, was auf sie zukommt. Sie könnten also selbst entscheiden. Allerdings ist die Freiheit, wie ein Wiener Sänger namens Georg Danzer wusste, “ein wundersames Tier”. Sein ebenfalls Wiener Namensvetter Kreisler ergänzte, dass zwischen “Meiner Freiheit, Deiner Freiheit” zu unterscheiden sei.

So könnte man ruhig allen Eigentümern von Heizungskellern zugestehen, Fehler zu machen und in eine offensichtliche Kostenfalle laufen. Schlaue Investoren von Wohnblocks wissen allerdings, dass sie die Mietpreisbremse (§§ 556d ff, 558 BGB) auf intelligente Weise umgehen können. Sie sparen einfach bei den nur nach § 559 BGB begrenzt umlagefähigen Investitionskosten und legen lieber die hohen laufenden Kosten von ineffizienten Öl- und Gasheizungsanlagen auf die Mieter um. Wegen § 5 CO2-Kostenaufteilungsgesetz geht das bezüglich der ETS-Kosten zwar nur begrenzt, das hohe Risiko für die hohe Volatilität und Energieabhängigkeit von Drittstaaten bleibt jedoch bei den Mietern hängen. Das Problem ist also offensichtlich: Wer die Freiheit hat, sich nach Belieben eine Heizung auszusuchen und wer am Ende die Rechnung dafür bezahlt und in eine Kostenfalle läuft, sind unterschiedliche Menschen.

Georg Kreisler ist 2011 gestorben. Es ist angesichts seines Humors wohl angemessen makaber zu sagen, dass ihm dadurch einiges erspart geblieben ist. Jedenfalls hat er aber recht behalten, wenn er singt “Meine Freiheit, Deine Freiheit”. Angesichts dessen ist die Vorstellung der CDU und der SPD, durch die “Abschaffung” des GEG den sozialen Frieden herzustellen und die “Spaltung der Gesellschaft” durch die Ampel zu überwinden, eine komplette Illusion. Die selbe Politik, die Eigentümern und Investoren Freiheiten ermöglicht, zwingt Mieter in die Kostenfalle. Sozialdemokratische Politik sieht anders aus. Die Quittung der Wähler ist verdient. Bei den Landtagswahlen krebst die ehemals große alte Tante SPD nun bei knapp über 5% herum. Das ist ebenso schade, wie wohlverdient.

Wohnblocks an der A100 in Berlin in der Dämmerung

Wohnblocks an der A100 in Berlin bei Sonnenuntergang (Foto: Pixabay – Lars Hinrichsen).

Das Mindeste, was man von einer sozial- und christdemokratischen, also zugleich an Innovation und Reformfähigkeit orientierten Regierungspolitik erwarten könnte wäre, nun wenigstens auch den § 559 BGB zu reformieren. Denn dadurch könnte die Regierung die volle Umlagefähigkeit von Investitionskosten für Heizungssysteme ermöglichen. Das klingt erst man schlecht für die Mieter, sollte aber daran gekoppelt sein, dass die Investitionen nach heutigem Wissen auf Dauer laufende Kosten einsparen. Dies wäre dann “Technologieoffenheit” und Zukunftsfähigkeit in einem fundierten Sinn. Es wäre doch schön, wenn die Regierung endlich liefert und zwar nicht bloß ideologischen Kulturkampf, der an die sinnlosen Grabenkriege des 20. Jahrhunderts erinnert.

Dass die Freiheit der einen zur Bürde der anderen werden kann, zeigt sich aufgrund der aktuellen Ölpreiskrise auch auf dem flachsten und linearsten Symbol der Freiheit, das die menschliche Zivilisation wohl jemals in ein Land betoniert hat, auf den Autobahnen. Wenn jemand mit dem E-Auto unterwegs ist und bei 130 km/h Akku sparen oder mit dem Verbrenner wegen der teuren Spritpreise verbrauchsarm fahren will, dann geht das aktuell oft nicht. Denn es reicht, dass alle paar Minuten von hinten jemand auffährt, der keine Geldsorgen hat und mit 210 km/h Testosteron abbauen will.

Dann muss eine Mehrheit der vernünftig Fahrenden sich rechts zwischen die LKWs zwängen, kurzzeitig abbremsen, ebenso kurzzeitig beschleunigen, überholen, wieder rechts einordnen usw. Hier würde ein Verbot, nämlich das Tempolimit auf 130 km/h der überwiegenden Zahl der Autobahnnutzer ihre Freiheiten lassen. Im Gegenteil würde es eher noch verhindern, von wenigen Rasern ständig genötigt zu werden.

Übrigens ist bereits jetzt das durchgängige Fahren auf dem mittleren Fahrstreifen entgegen einer zwar unter Kraftfahrern offenbar herrschenden, aber schlecht gesetzlich abgesicherten Meinung gemäß § 7 Abs. 3c Satz 1 StVO vollkommen legal, um unnötige verbrauchsintensive Überholvorgänge von LKWs zu vermeiden. Es wäre daran zu denken mit oder ohne ergänzendes Tempolimit hier eine abgestufte Richtgeschwindigkeit von 100 oder 110 km/h in die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-VO aufzunehmen. Die Reichweite von E-Autos würde es dem Verordnungsgeber danken.

Kurz gesagt: Das Verhältnis von Verboten und Freiheiten ist doch etwas komplexer als die Rhetorik der aktuellen Bundesregierung abbildet. In manchen Fällen könnten einfache Rechtsänderungen wie eine Reform von Mietpreisbremse und Umlagenfinanzierung von Investitionen helfen, Freiheit und Verantwortung kongruenter auszugestalten. In anderen Fällen sind gerade Verbote ein Mittel, in klassisch liberaler Weise die Freiheitssphäre der einen gesellschaftlichen Gruppe besser mit der Freiheitssphäre der anderen Gruppe zu vereinbaren. Die FDP ist tot, lange lebe der Liberalismus. (Olaf Dilling)

 

Die Kleinen im BEHG

Im Brennstoffemissionshandel gilt: Wer Brennstoffe in Verkehr bringt, muss bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) ein Konto unterhalten, Emissionsberichte einreichen und für die berichteten Emissionen jährlich Zertifikate abgeben. So bestimmt es das Brennstoffemissionshandelsgesetz, BEHG.

Wer als Inverkehrbringer anzusehen ist, richtet sich mit wenigen Ausnahmen nach dem Energiesteuergesetz. Im Wesentlichen ist daher festzuhalten, dass derjenige, der Energiesteuerschuldner ist, auch am Brennstoffemissionshandel teilnehmen muss.

Während der “große Bruder”, der Treibhausgas-Emissionshandel für Kraftwerke und Industrieanlagen, klare Untergrenzen für die verpflichtende Teilnahme kennt, enthält das BEHG indes keine entsprechende Bagatellgrenze. In der Praxis zieht die Deutsche Emissionshandelsstelle jedoch eine faktische Untergrenze bei einer Tonne CO₂ pro Jahr. Zum Vergleich: Dies entspricht ungefähr 430 Litern Benzin.

Infolge dessen nehmen am Brennstoffemissionshandel zahlreiche Unternehmen teil, die nur sehr kleine oder kleinste Mengen an Brennstoffen in Verkehr bringen. Das Gesetz sieht jedoch keine administrativen Erleichterungen für Bagatellemissionen vor. Dies belastet nicht nur die Behörde mit ökologisch nahezu bedeutungslosen Verwaltungsvorgängen, sondern auch Unternehmen, die Brennstoffe lediglich nebenbei und teilweise in sehr geringen Mengen in Verkehr bringen. Die vergleichsweise hohe Fehlerquote in diesem Segment zeigt, welche Belastung das Emissionshandelssystem im Vergleich zu einer rein steuerlichen Lösung für diese Unternehmen darstellt. Hier wäre möglicherweise Raum für eine Entbürokratisierung, etwa eine Abgabe ohne Teilnahme am Emissionshandel so, wie es für deutlich größere Anlagen im TEHG auch vorgesehen ist (Miriam Vollmer)

2026-01-31T00:28:14+01:0031. Januar 2026|Emissionshandel|