Berlin Energy Transition Dialogue 2025: Verän­derung als Chance

Vom 18. bis 19. März 2025 fand in Berlin der Berlin Energy Transition Dialogue (BETD.25) statt, eine der weltweit führenden Konfe­renzen zur globalen Energie­wende. Unter dem Motto „Verän­derung als Chance“ brachte die Veran­staltung hochrangige Vertre­te­rinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissen­schaft und Zivil­ge­sell­schaft zusammen, um über die Zukunft der Energie­ver­sorgung zu disku­tieren. Dabei wurde deutlich: Die Trans­for­mation der globalen Energie­systeme ist nicht nur notwendig, sondern auch eine enorme Chance für Innovation, Wirtschafts­wachstum und Klimaschutz.

Schwer­punkte der Konferenz

Im Mittel­punkt des BETD.25 standen zentrale Themen wie die Umsetzung der Ergeb­nisse der COP28, globale Ziele zum Ausbau erneu­er­barer Energien, die Steigerung der Energie­ef­fi­zienz, der Ausstieg aus fossilen Energie­trägern sowie die Mobili­sierung von Finanz­mitteln für die Energie­wende. Diese Schwer­punkte unter­streichen die Bedeutung einer nachhal­tigen Trans­for­mation der Energie­systeme für Energie­si­cherheit und Klima­schutz. Besondere Aufmerk­samkeit galt zudem der Rolle von Schwellen- und Entwick­lungs­ländern, die verstärkt in den Wandel einbe­zogen werden müssen.

Ein wichtiges Thema war die Dekar­bo­ni­sierung der Industrie, insbe­sondere der energie­in­ten­siven Sektoren wie Stahl, Zement und Chemie. Hier wurden neue Techno­logien zur Emissi­ons­re­duktion vorge­stellt, darunter Carbon Capture and Storage (CCS) sowie Wasser­stoff­lö­sungen für eine klima­neu­trale Produktion. Auch die Frage nach resili­enten Energie­infra­struk­turen und der Rolle digitaler Techno­logien für ein intel­li­gentes Energie­ma­nagement wurde intensiv diskutiert.

Inter­na­tionale Zusam­men­arbeit als Schlüssel

Die Energie­wende ist ein globales Projekt, das nur durch inter­na­tionale Koope­ration erfolg­reich umgesetzt werden kann. Deutschland betont die Bedeutung langfris­tiger Energie- und Klima­part­ner­schaften mit über 30 Ländern, um Inves­ti­tionen in saubere Techno­logien und nachhaltige Infra­struk­turen zu beschleu­nigen. Der BETD.25 diente als Plattform, um diese inter­na­tio­nalen Partner­schaften zu stärken und gemeinsame Strategien für eine nachhaltige Zukunft zu entwickeln.

Ein zentrales Thema war zudem die gerechte Energie­wende (Just Transition). Während Indus­trie­na­tionen bereits große Fortschritte im Ausbau erneu­er­barer Energien gemacht haben, stehen viele Länder des globalen Südens vor erheb­lichen Heraus­for­de­rungen. Der BETD.25 thema­ti­sierte daher auch Finan­zie­rungs­me­cha­nismen, um den Zugang zu nachhal­tigen Energien weltweit zu erleichtern.

Techno­lo­gische Fortschritte und wirtschaft­liche Chancen

Die Voraus­set­zungen für eine erfolg­reiche Energie­wende waren nie günstiger: Die Kosten für erneu­erbare Energien sind stark gesunken, der Ausbau von Wind- und Solar­energie schreitet weltweit voran, und Speicher­tech­no­logien werden zunehmend wettbe­werbs­fähig. Gleich­zeitig gewinnt der Ausbau von Wasser­stoff­in­fra­struk­turen an Dynamik (auch wenn wir bisher noch mehr darüber reden, als ihn tatsächlich produ­zieren). Besonders grüner Wasser­stoff – erzeugt aus erneu­er­barer Energie – könnte eine Schlüs­sel­rolle bei der Defos­si­li­sierung von Indus­trien spielen. Es bleibt spannend.

Auch in der Mobili­täts­wende wurden auf der Konferenz innovative Lösungen vorge­stellt. Neben der Elektri­fi­zierung des Verkehrs wurde verstärkt über synthe­tische Kraft­stoffe und neue Batte­rie­tech­no­logien disku­tiert. Die Entwick­lungen in diesem Bereich könnten nicht nur die CO2-Emissionen im Verkehr senken, sondern auch neue wirtschaft­liche Poten­ziale für Techno­lo­gie­un­ter­nehmen und Inves­toren erschließen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Diskussion war die Rolle von Städten als Treiber der Energie­wende. Urbane Räume verbrauchen den Großteil der weltweiten Energie und sind gleich­zeitig Vorreiter in der Imple­men­tierung nachhal­tiger Lösungen. Vertre­te­rinnen und Vertreter aus Metro­polen weltweit berich­teten über erfolg­reiche Konzepte für klima­neu­trale Gebäude, Smart Grids und nachhaltige Stadtentwicklung.

Heraus­for­de­rungen und politische Rahmenbedingungen

Trotz der positiven Entwick­lungen gibt es weiterhin große Heraus­for­de­rungen. Regula­to­rische Hürden, ein schlep­pender Netzausbau und Unsicher­heiten bei der Finan­zierung neuer Techno­logien bremsen die Energie­wende in vielen Regionen. Der BETD.25 machte daher deutlich, dass ambitio­nierte politische Rahmen­be­din­gungen und klare Anreize für Inves­ti­tionen notwendig sind. Disku­tiert wurde unter anderem über eine stärkere CO2-Bepreisung, die Abschaffung umwelt­schäd­licher Subven­tionen und die Beschleu­nigung von Geneh­mi­gungs­ver­fahren für erneu­erbare Energien.

Fazit

Der Berlin Energy Transition Dialogue 2025 hat gezeigt, dass die globale Energie­wende nicht nur eine Heraus­for­derung, sondern vor allem eine Chance für nachhaltige wirtschaft­liche Entwicklung und Versor­gungs­si­cherheit darstellt. Chancen muss man jedoch auch erkennen wollen und diese dann nutzen. Hierfür kommt es auch darauf an, dass man mit den richtigen Naviga­toren durch das Meer der Regelungen segelt und recht­zeitig den Kompass justiert. Durch inter­na­tionale Zusam­men­arbeit, techno­lo­gische Innova­tionen und gezielte Inves­ti­tionen können wir eine nachhaltige Zukunft für kommende Genera­tionen gestalten. Die Konferenz machte zudem deutlich, dass ambitio­nierte politische Maßnahmen und mutige Entschei­dungen erfor­derlich sind, um den Wandel in der notwen­digen Geschwin­digkeit voran­zu­treiben. Die Energie­wende ist nicht nur eine Pflicht, sondern eine immense Chance – für Wirtschaft, Gesell­schaft und den Planeten. (Dirk Buchsteiner)

re|Adventskalender Türchen 12: Aus der Praxis des Anlagenbetriebs

Wo gehobelt wird, da fallen Späne, sagt der Volksmund. Ob diese Späne Abfall darstellen oder gegebe­nen­falls ein Neben­produkt sind, ist eine Frage des Rechts und mitunter des Einzel­falls. Im übertra­genen Sinne bedeutet dieser Spruch jedoch auch, dass im Rahmen von Verfahren und Prozessen Dinge passieren können. Diese haben mitunter (auch recht­liche) Konse­quenzen. Hierfür braucht es dann auch mal einen Anwalt, der sich mit Fragen des Anlagen­zu­las­sungs­rechts, des materi­ellen Umwelt­rechts und mit dem Haftungs­recht auskennt. „Die Haftung lauert überall“, ist ein geflü­gelter – und von mir oft verwen­deter – Ausdruck. Doch oftmals stimmt es: Die Probleme, die sich in und mit dem Anlagen­be­trieb ergeben können, sind vielseitig und die Lösungen hierfür stets individuell.

Dies beginnt schon im Vorfeld bei der Frage, „wohin mit einer Anlage?“. Das Planungs­recht spielt hierbei eine entschei­dende Rolle. So kann es passieren, dass für ein geplantes Vorhaben erst die planungs­recht­lichen Rahmen­be­din­gungen (umständlich und zeitin­tensiv) geschaffen werden müssen. Die Rahmen­be­din­gungen können sich auch vermehrt – sogar mal zum Guten! – ändern. Dies sieht man gerade im Bereich der Beratungs­praxis beim Ausbau von Windener­gie­an­lagen und im Themenfeld der Solar­energie. Doch selbst wenn planungs­rechtlich alles passt, heißt dies nicht, dass es dem Umfeld auch passt. Schutz­würdige Inter­essen, Immis­si­onsorte und Nachbarn, die meinen „überall – nur nicht hier“ („not in my backyard“) gilt es abzuar­beiten. So kommt es, dass indivi­duell auf Parti­ku­lar­in­ter­essen einge­gangen werden muss. Dies gestaltet sich mitunter gar nicht so einfach. Öffent­lich­keits­be­tei­ligung verlangt ein hartes Fell und Durchhaltevermögen.

Wichtig ist auch, als prospek­tiver Anlagen­be­treiber selbst zu wissen, wo die Reise hingehen soll. Es sind schon Geneh­mi­gungs­ver­fahren daran gescheitert, dass man der Behörde nicht erklären konnte, was in der Anlage eigentlich passieren soll. Mitunter kann es aber auch sein, dass sie es einfach nicht verstehen will, weil der technische Sachver­stand fehlt. Dann ist es geboten, dezidiert und auf den Punkt rechtlich nachzu­legen. Zwar ist das Ziel das Ziel, doch darf man den Weg dahin nicht unter­schätzen. Hat man dann mal die Geneh­migung in Händen, kann es dann endlich losgehen – doch auch nicht immer (siehe oben: Nachbar). Vielleicht gilt es dann auch noch mal näher zu schauen, wer eigentlich noch Nachbar ist und wer (zum Glück des Anlagen­be­treibers) dann doch weit genug weg wohnt, dass ihn z.B. der LKW-Verkehr zur und von der Anlage von Rechts­wegen nicht mehr betrifft. Apropos LKW: Sozial­vor­schriften im Straßen­verkehr, Lenk- und Ruhezeiten – ich weise aus gegebenem Anlass darauf hin.

Im Anlagen­prozess selbst ist zu bedenken, dass Abwei­chungen und Verän­de­rungen im Anlagen­be­trieb dann auch rechtlich Probleme machen können – insbe­sondere dann, wenn man vergessen haben sollte, die Behörden mitzu­nehmen. Was nun eine Änderung ist und wann diese tatsächlich wesentlich sein sollte, sind Fragen, die rechtlich ergründet werden müssen. Auch Anzeigen können mehr Aufwand machen, als man meinen mag. Manchmal drohen auch die fiesen Fristen des Immis­si­ons­schutz­rechts. Geneh­mi­gungen sind schließlich nichts, was es auf Vorrat gibt, könnte es auch noch so schön sein. Mitunter gilt es daher Fristen zu verlängern, sofern man wichtige Gründe findet. Manchmal kommt es auf die letzten Tage des Jahres an, um ein Erlöschen einer Geneh­migung zu verhindern. Dann trifft man sich noch kurz vor Weihnachten auf der Anlage und schaut (gemeinsam mit der Behörde), ob dann die Anlage tatsächlich läuft. Manchmal gibt es dann auch ein kleines Weihnachts­wunder. Nach anfäng­lichen Kinder­krank­heiten springt die Anlage dann doch an – spät zwar, aber noch recht­zeitig. Wussten Sie, dass die EU etwas gegen einge­baute Obsoles­zenzen tut? Sie kennen es doch? Geräte, die nur zwei Jahre halten, oder? Auch mit Blick auf das bevor­ste­hende Weihnachtsfest heißt es, Augen auf beim Gerätekauf.

Nicht immer lässt es sich verhindern, dass auch andere Dinge schief­laufen. Eine leichte Überla­gerung oder nicht angezeigte Änderung mögen da noch nicht so ins Gewicht fallen. Schlimms­ten­falls droht jedoch Zwang und Still­legung und das Ende eines Anlagen­be­triebs. Hier gilt es mit aller Kraft und allen Regeln der Kunst zu kämpfen. Mitunter droht Ungemach sogar aus unerwar­teter Ecke. Das Umwelt­straf­recht hat durchaus einige Überra­schungen parat. Das reicht vom Abfall­ver­brin­gungs­recht, dem illegalen Anlagen­be­trieb hin zu Themen wie Verstößen gegen die F‑Gas-Verordnung oder der Vorwurf der Sachbe­schä­digung, weil man Bäume gefällt hat, die auf das Anlagen­grund­stück zu fallen drohten. Ein Glück das es Anwälte gibt. In diesem schönsten aller Berufe war auch in diesem Jahr allerhand los. Es gibt es dann doch viel zu tun. Und das sind doch auch mal gute Nachrichten für den Jahres­aus­klang. (Dirk Buchsteiner)

Die Klima­an­pas­sungs­stra­tegie Deutschland im Entwurf

Spanien macht es erneut überdeutlich: Schon heute hat die Erder­wärmung ein Ausmaß erreicht, dass bessere Anpas­sungs­stra­tegien erfor­derlich macht. Denn selbst wenn die Bemühungen, Emissionen zu senken, erfolg­reich sind: Die schon emittierten Treib­hausgase werden in den nächsten Jahrzehnten unwei­gerlich das führen, dass es nicht bei den bisher 1,3° C bleibt.

Die Bundes­re­gierung hat deswegen erstmals einen recht­lichen Rahmen für die Anpassung an den unver­meid­lichen Klima­wandel gesetzt. Seit dem 01. Juli 2024 ist das Bundes-Klima­an­pas­sungs­gesetz (KAnG) in Kraft. Das KAnG verpflichtet Bund und Länder, eine Klima­an­pas­sungs­stra­tegie zu erarbeiten und in regel­mä­ßigem Turnus weiter­zu­ent­wi­ckeln (zum Gesetz schon hier).

Die erste Anpas­sungs­stra­tegie des Bundes liegt inzwi­schen im Entwurf vor. Die Anhörung von Bürgern und Verbänden hat statt­ge­funden. Inter­essant ist das Dokument allemal:

Die Strategie umfasst sechs ausdrücklich benannte Bereiche und übergreifende/ergänzende Handlungs­felder. Jeweils werden Risiken, Ziele und Instru­mente aufge­führt. Namentlich benannt sind Infra­struktur, Land und Landnutzung, Wald und Forst, Gesundheit und Pflege, Stadt­ent­wicklung, Raumordnung und Bevöl­ke­rungs­schutz, Wasser und Wirtschaft.

Viele der vorge­schla­genen Maßnahmen sind seit vielen Jahren bekannt, wie etwa mehr kühlende Oberflächen, mehr Stadtgrün und mehr Versi­cke­rungs­flächen, Aufklärung über zusätz­liche gesund­heit­liche Risiken wie zuneh­mende Pollen­all­ergien und Infek­ti­ons­krank­heiten und Dach‑, Fassaden- und Liegen­schafts­be­grü­nungen. Ziel ist es jeweils, die Residenz des jewei­ligen Sektors zu erhöhen, also Schäden durch eine wärmere Umwelt zu verringern und Risiken zu vermeiden.

Viele der vorge­schla­genen Maßnahmen wirken unmit­telbar einleuchtend, auf den zweiten Blick dürften sie aber Spreng­stoff entfalten. Denn gerade Städte sind durch eine Zunahme von Hitze, Trockenheit und Extrem­wetter besonders gefährdet, gleich­zeitig ist die Nutzungs­kon­kurrenz in Metro­polen aber auch besonders hoch. Flächen freizu­halten oder gar genutzte Flächen zu entsiegeln ist vielfach deswegen keine populäre Maßnahme. Auch die Erhöhung der biolo­gi­schen Vielfalt in der Landwirt­schaft und in Wäldern zur Resili­enz­er­höhung sehen Unter­nehmen kriti­scher als Wissen­schaftler, die die Strategie entwi­ckelt haben. Um so inter­es­santer ist es, wie die Strategie aussieht, wenn sie fertig ist, denn die Leitlinien der künftigen politi­schen Entwick­lungen hängt sicher nicht nur, aber eben auch davon ab, ob Maßnahmen Deutschland klima­wan­d­el­fester machen oder nicht. Der Prozess bleibt also weiter spannend (Miriam Vollmer).

2024-11-01T15:37:43+01:001. November 2024|Klimaschutz|