Deutschlands Roadmap zur Abkehr von fossilen Energien

Bundesumweltminister Carsten Schneider hat am Rande der UN-Generalversammlung in New York den deutschen „Fahrplan für die schrittweise Abkehr von fossilen Brennstoffen“ vorgestellt (siehe auch hier). Nach Frankreich und den Niederlanden ist Deutschland damit das dritte Land, das die auf der COP28 in Dubai beschlossene Abkehr von Kohle, Öl und Gas in einen nationalen Plan übersetzt. Der Anlass ist nicht nur klimapolitisch: 2024 importierte Deutschland fossile Energieträger für rund 76 Milliarden Euro. Die Blockade der Straße von Hormus hat gezeigt, wie verwundbar diese Abhängigkeit ist.

Rechtlich gesehen ist die Roadmap ein Geflecht bereits geltender oder geplanter Vorgaben. Den verbindlichen Rahmen setzt das Klimaschutzgesetz mit Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045. Flankiert wird es vom EEG-Ziel von mindestens 80 Prozent erneuerbarem Strom bis 2030 und vom gesetzlichen Kohleausstieg bis spätestens 2038. Eine Vorverlegung auf 2035 wird geprüft. Neue Kraftwerke, die zur Versorgungssicherheit gefördert werden, müssen wasserstofffähig sein und spätestens 2045 klimaneutral laufen.

Konkret wird es im Klimaschutzprogramm 2026 mit seinen 67 Maßnahmen. Rund 2.000 zusätzliche Windenergieanlagen mit etwa 12 GW Leistung sollen ausgeschrieben werden, was jährlich rund eine Milliarde Euro an Gasimporten einsparen soll. Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen erhalten bis 2029 Fördermittel von rund 2,8 Milliarden Euro für den Kauf von Elektroautos. Elektrische Lkw bleiben bis Mitte 2031 von der Maut befreit. Im Wärmesektor gilt: Wer nach dem 29. Juli 2026 eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz ab 2029 schrittweise klimaneutrale Brennstoffe beimischen, ab 2040 zu 60 Prozent. Wärmenetze müssen nach dem Wärmeplanungsgesetz bis 2030 zu mindestens 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Hinzu kommen der Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS 2) ab 2028 und für die Industrie Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference) sowie der CO₂-Grenzausgleich CBAM.

So weit der Fahrplan. Wer allerdings schon einmal mit dem Auto nach Plan gefahren ist, weiß: Die Route ist das eine, der Tank das andere. Und der Tank der deutschen Wirtschaft ist derzeit nicht gerade randvoll (mag auch an den Spritpreisen liegen…). Die Konjunktur bleibt durchwachsen, und die Zahl der Unternehmensinsolvenzen lag im Juni 2026 um 15,8 Prozent über dem Vorjahresmonat. Die Roadmap spricht selbstbewusst von „Reinvestitionsfenstern in diesem Jahrzehnt“, die die Industrie für den Umbau ihrer Anlagen nutzen müsse. Das setzt voraus, dass es die Unternehmen am Ende des Jahrzehnts noch gibt. Eine Dekarbonisierung, die am Ende vor allem dadurch gelingt, dass die Emittenten ins Ausland abwandern oder schlicht vom Markt verschwinden, wäre klimapolitisch ein Scheinerfolg und wirtschaftspolitisch ein Eigentor. Transformation braucht deshalb nicht nur Zielpfade, sondern verlässliche Förderkulissen, zügige Genehmigungsverfahren und bezahlbare Energie. (Dirk Buchsteiner)

Nachhaltige Heizungswahl oder Anschluss- und Benutzungszwang?

“Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.” So steht es im Grundgesetz und so wird es in Deutschland auch gelebt, manchmal zum Leidwesen und Unverständnis der Eigentümer, oft aber auch zum Wohl öffentlicher Güter und eines gedeihlichen Zusammenlebens. Im Einzelnen lässt sich oft trefflich über die Einschränkungen streiten.

Als sich eine uns gut bekannte ältere Dame vor einigen Jahren für eine neue Heizungsanlage entscheiden musste, dachte sie, vielleicht wegen der zahlreichen Enkel und inzwischen Urenkel, nicht an eine billige Investition, sondern an eine nachhaltige Lösung. Sie wollte für ihr freistehendes Einfamilienhaus, ein Neubau aus den 1990ern mit Fußbodenheizung, eine Wärmepumpe in Kombination mit einer Dachsolaranlage.

DachPV an einem Haus am Waldrand am sonnigen Wintertag.

Dach-PV in Kombination mit einer Wärmepumpe ein Baustein für nachhaltige und autarke Wärmeversorgung (Foto: Armin Schreijäg via Pixabay)

Die Voranfrage beim Bauamt der norddeutschen Kleinstadt war abschlägig. Es sei für den Bereich der Altstadt eine Denkmalschutzsatzung erlassen worden, die von der Straße, in ihrem Fall von Süden aus, einsehbare Solarmodule nicht zulasse. Aus meiner Sicht war diese Satzung von Anfang an rechtswidrig und wurde meines Wissens inzwischen auch aufgehoben. Mein Angebot, die Sache zu übernehmen und vor der örtlichen Behörde auszufechten, schlug sie damals aus. Sie hatte aus leidvoller Erfahrung Sorge, dass Streit mit der Gemeinde ihr Nachteile bringen könne. Die Wärmepumpe hat sie trotzdem installieren lassen, die Dame ist zufrieden, die Pumpe läuft ohne Mucken und hat sie gut und relativ kostengünstig über die letzten Winter gebracht.

Andere Hauseigentümer haben da weniger Glück. Denn sie wollen die selbe Kombination, wie von ihr ursprünglich gewünscht. Aber viele Kommunen verhindern das in Satzungen über den Anschluss- und Benutzungszwang (AuBZ). Das Problem ist nicht der AuBZ als solcher. Denn, wie gesagt, Eigentum verpflichtet. Das Problem ist, dass der AuBZ von vielen Gemeinden und kommunalen Energieversorgungsunternehmen zu unflexibel gehandhabt wird. Dazu gibt es sogar Rechtsprechung und unsere in diesen Dingen überaus erfahrene und im Energierecht mehrfach ausgezeichnete Kollegin Miriam Vollmer hat über die Frage des AuBZ bei bestehenden Wärmepumpen bereits ein Gutachten verfasst:

Im Ergebnis darf der AuBZ und der daraus resultierende Kontrahierungszwang nicht lediglich mit den niedrigeren Kosten pro Haushalt begründet werden, er muss auch gesetzlichen Zielen wie Umwelt- und Klimaschutz dienen. Damit der AuBZ verhältnismäßig bleibt und im Einzelfall Lösungen berücksichtigen kann, die diesen Zielen mindestens genauso nachkommen, müssen Satzungen laut der Rechtsprechung entsprechende Ausnahmen oder Befreiungsmöglichkeiten vorsehen. Zumindest dann, wenn die Wärmepumpe bereits existiert, ist ein Bestandsschutz erforderlich.

Auch für Neuanlagen müsste es unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit rechtliche Möglichkeiten geben, aber im Einzelnen ist vieles unklar. Jedenfalls reicht die rechtliche Klarstellung durch die Rechtsprechung offenbar nicht, dass die Kommunen entsprechende Befreiungsmöglichkeiten in ihre Satzungen aufnehmen. Denn wir bekommen relativ häufig Anfragen von Hauseigentümern, denen die Wahl eines nachhaltigen Heizungssystems verweigert wird. Wir haben nichts gegen diese Anfragen, sind aber nicht auf Privatpersonen spezialisiert. Insofern wäre es uns lieber, die Politik würde sich um eine rechtliche Klarstellung oder die Kommunen um gerichtsfeste, ausreichend differenzierte Satzungen kümmern.

Falls Sie in einem Ministerium, einem Verband oder einer Gemeindeverwaltung arbeiten und Fragen haben, wie das konkret aussehen könnte, erarbeiten wir Ihnen gerne einen fundierten Vorschlag. (Olaf Dilling)

Fracking in Deutschland: Gefahr oder Chance?

Das Fracking ist tot, oder? Brauchen wir die nationalen Frack-Reserven, um auch von Gasimporten unabhängiger zu werden? Die Grünen-Fraktion im Bundestag übt harsche Kritik am Vorstoß eines Beratergremiums von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, Gasförderung per Fracking ernsthaft zu erwägen. Der Vorschlag sei „extrem unverantwortlich für Mensch, Umwelt und Klima“, sagt Fraktionsvize Julia Verlinden. „Solche Vorschläge führen uns immer tiefer in den Sumpf aus Lobbyinteressen, Klimaschäden und teurer fossiler Energie.“

Aber was steckt eigentlich hinter dem Begriff Fracking? Beim Hydraulic Fracturing – kurz Fracking – wird mit hohem Druck eine Mischung aus Wasser, Sand und Chemikalien in tief liegende Gesteinsschichten gepresst, um darin eingeschlossenes Erdgas zu lösen und zu fördern. Die Methode gilt als umstritten, da sie nicht nur die Förderung von fossilen Brennstoffen verlängert, sondern auch erhebliche Risiken für Umwelt und Gesundheit birgt. Dies gilt besonders für das Aufsuchen und die Gewinnung von nicht konventionellen Erdgasvorkommen – deshalb ist es hier auch seit 2017 verboten. Andererseits gibt es auch Befürworter, die ein enormes Potential zur Energieversorgung Deutschlands durch heimisches Schiefergas sehen (siehe auch hier). Auch zu der Frage, wie groß das Risiko für Mensch und Umwelt tatsächlich ist, gibt es sehr widerstreitende Ansichten. Zudem kostet es auch viel Energie, LNG nach Deutschland zu bringen. “Weg vom Gas”, könnte man da sagen – wenn es denn doch so einfach wäre. Klar ist nur, der Diskurs ist ziemlich vergiftet.

Derzeit wird in Deutschland kaum Gas gefördert. Durch Fracking könnte sich das ändern. Ein aktuelles Papier des „Wissenschaftlichen Beraterkreises Wirtschaftspolitik“ beim Wirtschaftsministerium rät dazu, die Möglichkeiten für Fracking angesichts des Iran-Kriegs ernsthaft zu prüfen. Hierfür wurde ein Kurzgutachten vorgelegt. Ist das eine Kehrtwende im deutschen Energiemarkt?

Bereits zu der Frage, wie groß denn die hiesigen Gasreserven sind, gibt es widersprüchliche Zahlen. Es müsste wohl umfassend sondiert werden und bereits das würde viel kosten. Die weiteren Investitionskosten kommen dann noch on top. Eben mal schnell ein wenig fracken – so leicht kann es sich Frau Reiche dann halt doch nicht machen. Es würde trotzdem wohl Jahre dauern, bis das erste Gas fließt – und dann auch nicht zum Schnäppchenpreis. Reicht das dann aus? Zudem dürfte der Widerstand gegen diese Technik letztlich so stark verfestigt sein, dass es jedes Projekt schwer haben dürfte – wobei man ja auch an Herausforderungen wächst. Diese Sorgen begleiten auch diejenigen, die beim Thema Dekarbonisierung auch auf CCS setzen, wobei der Widerstand bei Fracking tatsächlich wohl noch größer sein dürfte.

Die Debatte zeigt: An der politischen Streitfrage Fracking wird nun wieder diskutiert, wie Deutschland seinen Weg in eine nachhaltige Zukunft beschreiten will. Chance oder Idee von gestern (siehe auch hier)? Die Positionen könnten kaum gegensätzlicher sein. (Dirk Buchsteiner)

2026-03-20T17:41:44+01:0020. März 2026|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Gas, Industrie, Klimaschutz|