Elektromobilität und digitale Ladeinfrastruktur

Zugegeben, eine Fahrt durch die norddeutsche Tiefebene an einem 1. Mai-Wochenende mit einem Mietwagen hat für Berliner schon so seine Reize: Alleen in Mecklenburg-Vorpommern, Landschlösser und Herrenhäuser, viele Seen, Kiefern- und Buchenwälder, versteckte Buchten an der Ostseeküste, duftende Rapsfelder, verschlafene Hansestädte mit bewegter Geschichte. Diesmal sind wir mit einem E-Auto unterwegs. Es ist nicht nur emissionsärmer, sondern auch leiser. Vor allem spricht es viel schneller und geschmeidiger an als ein Verbrenner. Nicht zuletzt macht es auch ökonomisch Sinn – angesichts der aktuell sehr hohen Benzinpreise.

Nur stellte sich nach einer Autobahnfahrt irgendwo zwischen Wismar, Schwerin und Parchim die Frage nach einer passenden Ladesäule. Nach einigem Suchen fündig geworden, stellen sich Sonntagsfahrern wie uns diverse weitere Fragen: Wie initiieren wir den Ladevorgang? Warum gibt es im Mietauto keine RFID-Karte zum bequemen Laden? Hat die Ladesäule einen QR-Code? Welche App brauchen wir – und wenn ja, wie viele? Was kostet uns der Spaß am Ende und wie finden wir das heraus? Unkompliziert ist anders.

Mobilet-Parkboxen und Ladestation am Hafen von Wismar

Merkposten für die nächste Ostsee-Fahrradtour: Parkboxen und Ladestation für Zweiräder am Hafen von Wismar (Foto: O.Dilling)

Eine Suche im Internet zeigt, dass wir nicht die Einzigen sind und unsere Probleme offenbar nicht nur auf mangelnder Gewohnheit, Unkenntnis oder gar Inkompetenz beruhen. Im Vergleich zum Tanken ist das Laden von Elektroautos trotz der angeblichen “Technologieoffenheit” der aktuellen Politik immer noch mit zahlreichen Hürden verbunden. Dabei hapert es weniger an dem Produkt selbst, also dem E-Auto, sondern an der verfügbaren Infrastruktur und dem mangelnden Grad der Standardisierung. Bekanntermaßen sind die Ladesäulen etwas ungleichmäßig verteilt und es gibt immer noch 45% – zugegeben kleine – Kommunen, in denen keine öffentliche Ladeinfrastruktur vorhanden ist.

Eine weitere Schwierigkeit ist, dass die Preisgestaltung und Zahlung an den Ladesäulen lange Zeit intransparent und umständlich war. Abhilfe schaffen sollte an sich die EU Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für Alternative Kraftstoffe (Alternative Fuels Infrastructure Regulation – AFIR). Sie war Teil des “Fit for 55“-Pakets und ist schon seit April 2024 in Kraft. Sie soll an sich sicherstellen, dass das Tanken und Laden von umweltfreundlichen Fahrzeugen genau so einfach ist, wie das Tanken von Benzin- und Dieselfahrzeugen.

Dafür gibt es Vorgaben über folgende Fragen:

  • den Ausbau des Ladenetzes: z.B. müssen am Transeuropäischen Verkehrsnetz, v.a. Autobahnen alle 60 km Schnelllademöglichkeiten entstehen),
  • einfache Bezahlvorgänge:
    • an allen neuen öffentlichen Ladestationen (ab 50 kW) muss kontaktloses Bezahlen mit gängigen Debit- oder Kreditkarten möglich sein;
    • für öffentlich zugängliche Ladepunkte mit einer Ladeleistung von weniger als 50 kW soll über eine Internetverbindung ein sicherer Zahlungsvorgang ermöglicht werden, etwa über einen spezifischen Quick-Response-Code,
  • Preistransparenz: an öffentlichen Ladesäulen berechnete Preise müssen angemessen, einfach und eindeutig vergleichbar, transparent und nichtdiskriminierend sein;
    • bei öffentlichen Schnellladesäulen ab 50 kW muss der Preis pro kWh zur besseren Vergleichbarkeit an oder in der Nähe der Ladesäule vorab ersichtlich sein;
    • bei öffentlichen Ladesäulen unter 50 kW reicht es, die preisbildenden Faktoren auszuweisen und für weiteren Informationen auf eine App oder das Internet zu verweisen.
  • Auffindbarkeit: Die Betreiber öffentlicher Ladesäulen müssen Informationen über ihre Ladesäule öffentlich zugänglich machen, so dass sie in den üblichen Navigationssystemen gefunden werden können.

Die Verordnung sieht einen Berichterstattungsmechanismus zur Förderung der Zusammenarbeit vor. Das soll die effektive Umsetzung sicherstellen. Wir hoffen, dass das Wirkung zeigt. Bei der nächsten Tour mit dem E-Auto sind wir wahrscheinlich besser gewappnet. Idealerweise ist die digitale Infrastruktur irgendwann so einfach und kompatibel, dass es sich an jeder öffentlichen Ladesäule so “easy” wie beim Tanken anfühlt.

Selbstverständlich stehen wir auch mit unserer energie- und infrastrukturrechtlichen juristischer Expertise für Stadtwerke oder andere Betreiber von Infrastruktur zur Verfügung. Also, wenn Sie mal eine Frage zu Details der Umsetzung der AFIR haben, melden Sie sich einfach bei uns. (Olaf Dilling)

 

2026-05-08T12:49:52+02:008. Mai 2026|Allgemein, Digitales, E-Mobilität, Strom, Verkehr|

Über Freiheiten und Kostenfallen in Wohnblocks und auf Autobahnen

Ein beliebter Gemeinplatz liberal-konservativer Politik ist bekanntlich die Entgegensetzung von Freiheit und Verbotspolitik. Nur wenige Tage nachdem die Regierung Merz verkündet hatte, mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) das wohl symbolträchtigste Gesetzesprojekt der Ampel im Sinne der “Freiheit im Heizungskeller” rückgängig zu machen, stürzt dieser konstruierte Gegensatz wie ein Kartenhaus zusammen. Der kriegsbedingte Anstieg der Öl- und Gaspreise zeigt, wie verwundbar und abhängig die Fossilwirtschaft in Deutschland bleibt. Dies nicht erst, wenn die Preise für CO2 aufgrund des Emissionshandelssystems (ETS) planmäßig steigen werden.

Nun könnte man sagen, dass Freiheit eigentlich trotzdem immer besser ist als alle Verbote. Denn, dass die Preise für fossile Brennstoffe volatil sind, ist auch ein Gemeinplatz und auch, dass durch den Emissionshandel zusätzlich Preisdruck erzeugt werden soll, um die Klimaziele zu erreichen. Eigentümer wissen also, was auf sie zukommt. Sie könnten also selbst entscheiden. Allerdings ist die Freiheit, wie ein Wiener Sänger namens Georg Danzer wusste, “ein wundersames Tier”. Sein ebenfalls Wiener Namensvetter Kreisler ergänzte, dass zwischen “Meiner Freiheit, Deiner Freiheit” zu unterscheiden sei.

So könnte man ruhig allen Eigentümern von Heizungskellern zugestehen, Fehler zu machen und in eine offensichtliche Kostenfalle laufen. Schlaue Investoren von Wohnblocks wissen allerdings, dass sie die Mietpreisbremse (§§ 556d ff, 558 BGB) auf intelligente Weise umgehen können. Sie sparen einfach bei den nur nach § 559 BGB begrenzt umlagefähigen Investitionskosten und legen lieber die hohen laufenden Kosten von ineffizienten Öl- und Gasheizungsanlagen auf die Mieter um. Wegen § 5 CO2-Kostenaufteilungsgesetz geht das bezüglich der ETS-Kosten zwar nur begrenzt, das hohe Risiko für die hohe Volatilität und Energieabhängigkeit von Drittstaaten bleibt jedoch bei den Mietern hängen. Das Problem ist also offensichtlich: Wer die Freiheit hat, sich nach Belieben eine Heizung auszusuchen und wer am Ende die Rechnung dafür bezahlt und in eine Kostenfalle läuft, sind unterschiedliche Menschen.

Georg Kreisler ist 2011 gestorben. Es ist angesichts seines Humors wohl angemessen makaber zu sagen, dass ihm dadurch einiges erspart geblieben ist. Jedenfalls hat er aber recht behalten, wenn er singt “Meine Freiheit, Deine Freiheit”. Angesichts dessen ist die Vorstellung der CDU und der SPD, durch die “Abschaffung” des GEG den sozialen Frieden herzustellen und die “Spaltung der Gesellschaft” durch die Ampel zu überwinden, eine komplette Illusion. Die selbe Politik, die Eigentümern und Investoren Freiheiten ermöglicht, zwingt Mieter in die Kostenfalle. Sozialdemokratische Politik sieht anders aus. Die Quittung der Wähler ist verdient. Bei den Landtagswahlen krebst die ehemals große alte Tante SPD nun bei knapp über 5% herum. Das ist ebenso schade, wie wohlverdient.

Wohnblocks an der A100 in Berlin in der Dämmerung

Wohnblocks an der A100 in Berlin bei Sonnenuntergang (Foto: Pixabay – Lars Hinrichsen).

Das Mindeste, was man von einer sozial- und christdemokratischen, also zugleich an Innovation und Reformfähigkeit orientierten Regierungspolitik erwarten könnte wäre, nun wenigstens auch den § 559 BGB zu reformieren. Denn dadurch könnte die Regierung die volle Umlagefähigkeit von Investitionskosten für Heizungssysteme ermöglichen. Das klingt erst man schlecht für die Mieter, sollte aber daran gekoppelt sein, dass die Investitionen nach heutigem Wissen auf Dauer laufende Kosten einsparen. Dies wäre dann “Technologieoffenheit” und Zukunftsfähigkeit in einem fundierten Sinn. Es wäre doch schön, wenn die Regierung endlich liefert und zwar nicht bloß ideologischen Kulturkampf, der an die sinnlosen Grabenkriege des 20. Jahrhunderts erinnert.

Dass die Freiheit der einen zur Bürde der anderen werden kann, zeigt sich aufgrund der aktuellen Ölpreiskrise auch auf dem flachsten und linearsten Symbol der Freiheit, das die menschliche Zivilisation wohl jemals in ein Land betoniert hat, auf den Autobahnen. Wenn jemand mit dem E-Auto unterwegs ist und bei 130 km/h Akku sparen oder mit dem Verbrenner wegen der teuren Spritpreise verbrauchsarm fahren will, dann geht das aktuell oft nicht. Denn es reicht, dass alle paar Minuten von hinten jemand auffährt, der keine Geldsorgen hat und mit 210 km/h Testosteron abbauen will.

Dann muss eine Mehrheit der vernünftig Fahrenden sich rechts zwischen die LKWs zwängen, kurzzeitig abbremsen, ebenso kurzzeitig beschleunigen, überholen, wieder rechts einordnen usw. Hier würde ein Verbot, nämlich das Tempolimit auf 130 km/h der überwiegenden Zahl der Autobahnnutzer ihre Freiheiten lassen. Im Gegenteil würde es eher noch verhindern, von wenigen Rasern ständig genötigt zu werden.

Übrigens ist bereits jetzt das durchgängige Fahren auf dem mittleren Fahrstreifen entgegen einer zwar unter Kraftfahrern offenbar herrschenden, aber schlecht gesetzlich abgesicherten Meinung gemäß § 7 Abs. 3c Satz 1 StVO vollkommen legal, um unnötige verbrauchsintensive Überholvorgänge von LKWs zu vermeiden. Es wäre daran zu denken mit oder ohne ergänzendes Tempolimit hier eine abgestufte Richtgeschwindigkeit von 100 oder 110 km/h in die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-VO aufzunehmen. Die Reichweite von E-Autos würde es dem Verordnungsgeber danken.

Kurz gesagt: Das Verhältnis von Verboten und Freiheiten ist doch etwas komplexer als die Rhetorik der aktuellen Bundesregierung abbildet. In manchen Fällen könnten einfache Rechtsänderungen wie eine Reform von Mietpreisbremse und Umlagenfinanzierung von Investitionen helfen, Freiheit und Verantwortung kongruenter auszugestalten. In anderen Fällen sind gerade Verbote ein Mittel, in klassisch liberaler Weise die Freiheitssphäre der einen gesellschaftlichen Gruppe besser mit der Freiheitssphäre der anderen Gruppe zu vereinbaren. Die FDP ist tot, lange lebe der Liberalismus. (Olaf Dilling)

 

Stromausfall und resiliente Energieversorgung

Ein Brandanschlag hat Anfang Januar in Teilen von Berlin bekanntlich vier Tage lang die Stromversorgung lahmgelegt. Da es zu der Zeit auch sehr kalt war und Schnee lag, kam es zu erheblichen Einschränkungen für die Bevölkerung. Wer die Möglichkeit hatte, zog zu Verwandten oder Freunden.

Wie so oft bei solchen Ausnahmesituationen brodelte die Gerüchteküche. Da es mehrere widersprüchliche angebliche Bekennerschreiben und Dementi einer “Vulkangruppe” gab, ist die Urheberschaft des Anschlags weiterhin unklar. Außerdem schlachteten rechte Nachrichtenportale wie NIUS die Situation aus und schürten unbegründete Ängste, indem sie von einer “Explosionsgefahr” von Wärmepumpen bei Stromausfall im Winter sprachen. Allgemein wird bei Stromausfällen oft die Energiewende und vor allem der Verzicht auf die Atomenergie verantwortlich gemacht.

Was dagegen regelmäßig unterschätzt wird, ist dagegen die Stabilität und Resilienz von Stromnetzen und die Dezentralität der Energieversorgung: Auch in Frankreich und Großbritannien kam es nach einem Wintersturm vor ein paar Tagen zu größeren Stromausfällen, obwohl dort weniger auf alternative Energien gesetzt wird. Die Energiewende verbessert durch den Netzausbau und die Speicherung von Strom grundsätzlich die Resilienz des Energiesystems. Sie trägt außerdem zur Dezentralität der Energieversorgung bei, jedenfalls dann, wenn nicht ausschließlich auf Offshore-Windenergie gesetzt wird.

Angeblich ist in den besonders betroffenen reichen Stadtteilen Zehlendorf während und nach dem Stromausfall die Nachfrage nach Diesel-Notstromaggregaten erheblich angestiegen. Aber was für Möglichkeiten gibt es eigentlich für Privathaushalte, dezentrale Resilienz für den Notfall mit einem energiewendekompatiblen Normalbetrieb zu kombinieren?

Eine Möglichkeit ist zunächst ein E-Auto und eine Wallbox, die bidirektionales Laden ermöglicht, das seit diesem Jahr steuerlich und regulatorisch erleichtert wurde. Denn dadurch können zumindest – je nach Ladezustand – die ersten Stunden bis hin zu mehreren Tagen eines Stromausfalls überbrückt werden. Zumindest die Gasheizung kann dann weiter mit Ladestrom betrieben werden bzw auch eine Wärmepumpe.

Noch besser ist eine Dach- oder ausreichend große Balkonsolaranlage in Kombination mit einem Stromspeicher, der eine Notstromversorgung ermöglicht. Dann ist nicht nur die Wärme- sondern auch die Stromversorgung bei einem Stromausfall sichergestellt. (Olaf Dilling)

 

2026-01-13T19:07:29+01:0013. Januar 2026|E-Mobilität, Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Strom|