Das Ende der Gasnetze: Das Green Paper des BMWK

2045 soll Deutschland netto klima­neutral sein. In den verblei­benden 21 Jahren soll damit nicht nur Schluss sein mit Kohle, Benzin und Diesel. Auch Erdgas soll dann nicht mehr verbrannt werden. Das wirft natürlich die Frage auf, was aus den Gasnetzen wird. Denn klar ist natürlich: Sobald immer mehr Gaskunden auf Wärme­pumpen oder Fernwärme umsteigen, und auch die Industrie immer mehr Prozesse elektri­fi­ziert, sinkt die Abnahme und damit steigen die relativen Kosten der Infra­struktur pro m3. Erdgas wird also nicht nur über den CO2-Preis immer teurer werden, sondern parallel dazu steigen die Netzent­gelte. Die bisher wirtschaftlich attraktive Gastherme wird also ab einem gewissen Punkt teuer, und dann flieht jeder aus dem Gas, der kann. Dies aber wirft die Frage auf: Was wird denn aus denen, die nicht so einfach wechseln können? Und was wird aus den Gasnetz­be­treibern? Die Debatte läuft schon einige Jahre. Aber nun hat das Bundes­wirt­schafts­mi­nis­terium ein Green Paper vorgelegt.

Die Analyse wird manche ernüchtern: Das BMWK hält eine dezen­trale Wasser­stoff­ver­sorgung für wenig wahrscheinlich. Die Vorstellung, künftig würde einfach nur das Gas ausge­tauscht, wird vom Minis­terium also nicht geteilt. Das gilt auch für Biomethan. Ein Teilnetz soll also umgerüstet oder weiter­ge­nutzt werden, aber für den Rest stehen Still­le­gungen an. Die sollen nicht überra­schend kommen, aber angesichts der Langle­bigkeit von Heizungen, aber auch vielen indus­tri­ellen Einrich­tungen sind auch 20 Jahre nicht viel. Gleichwohl steht schon wegen der Gas-/Wasser­stoff-Binnen­markt­richt­linie fest: Künftig können neue Gasan­schlüsse verweigert und bestehende gekündigt werden, wenn das im Kontext der Dekar­bo­ni­sierung steht. Es gibt Hürden für dieses neue Versor­ger­recht, aber klar ist damit: Auf die heutige Infra­struktur kann man sich nicht bedin­gungslos verlassen. Das Minis­terium hebt aber hervor, dass Energie­ver­sorgung trotzdem erschwinglich und vor allem sicher verfügbar bleiben muss, ohne darüber die Vertei­ler­netz­be­treiber zu ruinieren. Anreize, die Netze weiter­zu­be­treiben, soll es aber keine mehr geben.Pipeline, Rohrleitung, Rohr, Energie

Inter­essant sind die Aufgaben, die das Minis­terium vor allem aufgrund der neuen Gasbin­nen­markt­richt­linie für sich und die Bundes­netz­agentur identi­fi­ziert hat. Der physische Rückbau muss geregelt werden, aber auch rechtlich wird zurück­gebaut: Es wird keine Anschluss­ver­pflich­tungen mehr geben, statt dessen sollen Still­le­gungs­pläne den Rückzug aus bestehenden Versor­gungs­ver­hält­nissen organi­sieren. Der Regulie­rungs­rahmen muss geregelt werden, sonst gehen die Netzbe­treiber wirtschaftlich kaputt. Das umfasst Regelungen für Abschrei­bungen, neue Regeln für den Effizi­enz­ver­gleich und die Frage, wie man mit den Kosten der Still­legung und des Rückbaus regula­to­risch umgeht.

Auch nicht einfach ist die Frage, wie es eigentlich weitergeht, wenn die Konzession endet. Wer bewirbt sich schon um ein sterbendes Netz? Wie sehen die konzes­si­ons­ver­trag­lichen Inves­ti­ti­ons­ver­pflich­tungen aus? Wer bekommt das Netz aufge­drückt, wenn sich keiner freiwillig findet, und wie wird er – voraus­sichtlich der bisherige Konzes­sionär –  entschädigt?

Viele offene Fragen. In der Öffent­lichkeit wird bisher wenig über das Ende der Gasnetze disku­tiert. Noch in der Diskussion um das Gebäu­de­en­er­gie­gesetz (GEG) wurde oft debat­tiert, als gäbe es eine Ewigkeits­ga­rantie für die Erdgas­in­fra­struktur. Nun muss nicht nur die Branche, auch die Kommunen im Rahmen der Wärme­planung sich mit der Frage beschäf­tigen, wie genau vor Ort schon bald die bestehende Infra­struktur einer neuen weichen muss (Miriam Vollmer).

2024-04-06T01:59:13+02:006. April 2024|Gas|

Kein Baustopp bei der Ostsee-Anbin­dungs-Leitung für LNG

Im Zuge der Gasman­gellage folgte eine beispiellose Geset­zes­in­itiative, um eine Versorgung Deutsch­lands mit LNG (liquefied natural gas – verflüs­sigtes Erdgas) zu ermög­lichen. Befeuert vom politi­schen Willen (und unter großem Einsatz seitens der Behörden, allen voran durch den NLWKN und der beratend unter­stüt­zenden Juristen – Danke für die gute Zusam­men­arbeit!) war es möglich, dass bereits im Dezember 2022 die erste FSRU (floating storage and regasi­fi­cation unit – also schwim­mende Lagerungs- und Re­ga­si­fi­zie­rungs­an­la­ge) – die Höegh Esperanza – in Wilhelms­hafen anlegen konnte. Wei­te­re Ter­mi­nals an den Stand­or­ten Lub­min, Sta­de und Bruns­büt­tel folg­ten. Die Vorhaben umfassen jeweils verschiedene recht­liche Teilschritte und Zulas­sungs­ver­fahren, die es in sich haben. Von der Planfest­stellung, der immis­si­ons­schutz­recht­lichen Geneh­migung und der wasser­recht­lichen Erlaubnis ist alles vertreten. Ohne Frage: Die Zulassung von LNG Terminals mit Peripherie und Infra­struktur ist Turnen am Hochreck des beson­deren Verwal­tungs- und Umwelt­recht. Um die Reali­sierung zu ermög­lichen – wurde unter Begründung der Gasman­gellage – das Verfah­rens­recht gestrafft. Gerade der Wegfall der Umwelt­ver­träg­lich­keits­prüfung (UVP) gefällt nicht jedem. Zu Lubmin liegt nun eine aktuelle Entscheidung des BVerwG vor, dass sich mit Eilan­trägen von zwei Umwelt­ver­ei­ni­gungen gegen die Planän­derung des Bergamtes Stralsund befasst hat, mit der das Bauzei­ten­fenster für die Errichtung und den Betrieb der Gasver­sor­gungs­leitung „Ostsee-Anbin­dungs-Leitung (OAL) Seeab­schnitt Lubmin bis KP 26“ über den 31. Dezember 2023 hinaus erweitert wurde. Das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt hat diese Anträge abgelehnt (Beschlüsse vom 25.01.2034 – 7 VR 1. 24 u. 7 VR 2. 24 –).

Offen sind weiterhin die Klagen gegen den Planfest­stel­lungs­be­schluss vom 21. August 2023, mit dem die Errichtung und den Betrieb des ersten Seeab­schnitts Lubmin bis KP 26 zugelassen wurde. Die Anträge auf Wieder­her­stellung der aufschie­benden Wirkung dieser Klagen hat der Senat bereits mit Beschlüssen vom 12. und 15. September 2023 (BVerwG 7 VR 4.23 und BVerwG 7 VR 6.23) abgelehnt. Der Planän­de­rungs­be­schluss vom 8. Januar 2024 hebt die Bauzei­ten­be­schränkung auf den 31. Dezember 2023 für die Durch­führung natur­schutz­recht­licher Vermei­dungs- und Minde­rungs­maß­nahmen vom 1. Januar 2024 bis zum 29. Februar 2024 auf. Nach gegen­wär­tigem Stand ist zur Vollendung des Vorhabens noch auf einer Strecke von 6,8 km der Meeres­boden im Graben­be­reich wieder­her­zu­stellen. Um diese Planän­derung geht es nun.

Aus Sicht der Leipziger Bundes­richter erweisen sich die Klagen gegen die Planän­derung derzeit als voraus­sichtlich unbegründet. Unter Berück­sich­tigung dieser fehlenden Erfolgs­aus­sichten geht es auch im Eilrecht­schutz nicht weiter: Zu Recht – so das BVerwG gehe man weiterhin von einer Krise der Gasver­sorgung aus. Verfah­rens­mängel wegen des Verzichts auf eine Umwelt­ver­träg­lich­keits­vor­prüfung und einer fehlenden Betei­ligung der Natur­schutz­ver­ei­ni­gungen sind derzeit nicht festzu­stellen. Auch verstößt die Bauzei­ten­er­wei­terung voraus­sichtlich nicht gegen Natur­schutz­recht, weil der Planän­de­rungs­be­schluss durch entspre­chende Regelungen erheb­liche Beein­träch­ti­gungen von Biotopen, Habitaten und Arten ausschließt. (Dirk Buchsteiner)

2024-02-16T13:50:41+01:0016. Februar 2024|Energiepolitik, Gas, Immissionsschutzrecht, Umwelt|

Q & A Kraftwerksstrategie

Die letztes Jahr groß geplante Kraft­werks­stra­tegie ist in der Bundes-Wasch­ma­schine einge­laufen: Statt 50 neuen Gaskraft­werken soll es jetzt nur noch rund 20 geben, insgesamt 10 GW. Doch warum? Und wie soll das aussehen?

Wieso jetzt noch neue Gaskraftwerke?

Umwelt­ver­bände sind unzufrieden: Gaskraft­werke seien aus der Zeit gefallen. Man solle keine neuen fossilen Kraft­werke mehr bauen, statt dessen auf Wind und Sonne setzen. Doch die liefern nicht über alle 8.460 Std. des Jahres. Für die Stunden, in denen Strom aus anderen Quellen fließen muss, aber weder aus dem Ausland noch aus Speichern zur Verfügung gestellt werden kann, und auch Lastma­nagement nicht reicht, braucht es Reser­ve­ka­pa­zi­täten. Die laufen dann nur wenige Stunden im Jahr, so dass auch die Emissionen dieser Anlagen sich in Grenzen halten dürften. Sie werden ohnehin über den Emissi­ons­handel reguliert, so dass schon wegen der hohen Zerti­fi­kat­preise kein Anreiz bestehen dürfte, sie mehr laufen zu lassen als nötig.

Wieso eigentlich Erdgas?

Kraftwerk ist nicht gleich Kraftwerk. Nicht jede Techno­logie kann mehr oder weniger aus dem Stand Strom liefern, wenn er gerade gebraucht wird, und danach wieder Platz für Erneu­erbare machen. Gaskraft­werke besitzen diese Fähigkeit, zudem ist Erdgas im Verhältnis zu Kohle wenig emissionsintensiv.

Am besten wäre es freilich, die Anlagen könnten direkt mit Wasser­stoff laufen. Der verbrennt CO2-frei. Leider gibt es noch kein Wasser­stoffnetz. Das soll erst entstehen und dazu v. a. das heutige Gasnetz nutzen. Es gibt bisher auch zu wenig Hersteller und Impor­teure. Diese Struktur muss überall erst wachsen. Deswegen werden Kraft­werke errichtet, die später hoffentlich umgerüstet werden können.

Free Factory Night photo and picture

Wer betreibt die neuen Gaskraftwerke?

Wenn es heißt, dass „Deutschland baut“, ist das nicht ganz richtig. Deutschland lässt bauen, indem die Bundes­netz­agentur Kapazi­täten in Auktionen ausschreibt. Unter­nehmen der Privat­wirt­schaft (oder auch Staats­un­ter­nehmen aus Deutschland oder anderen Ländern) bewerben sich mit einem Betrag, den sie für die Förderung pro MW brauchen, und wer mit am wenigsten Förderung auskommt, gewinnt und baut. Die Förderung soll aus dem Klima- und und Trans­for­ma­ti­ons­fonds stammen.

Ist das alles?

Nope. Die neuen Kraft­werke sind nur ein Teil der Strategie für die künftigen grünen Netze. Die Bundes­re­gierung sitzt derzeit an einem neuen Kapazi­täts­me­cha­nismus einschließlich eines neuen Strom­markt­de­signs. Das soll Versor­gungs­si­cherheit bei vernünf­tigen Preisen gewähr­leisten. Außerdem werden auch Speicher­ka­pa­zi­täten ausgebaut. Und es wird geforscht, die Abscheidung von CO2 voran­ge­bracht, es soll schneller geplant und genehmigt werden, und selbst für die Kernfusion gibt es in der Strategie ein paar gute Worte (und wohl etwas Geld).

Wie geht es weiter?

Nun muss aus der Einigung der Bundes­re­gierung also ein Geset­zes­entwurf werden. Viel Zeit bleibt nicht, denn schon nächstes Jahr wird ja wieder gewählt. Doch auch die nächste Bundes­re­gierung wird nicht anders können, als zu bauen, denn selbst wenn das nächste Kabinett Klima nicht so prioritär ansehen sollte, wie der aktuelle Hausherr im BMWK gibt das EU-Recht einen zeitlichen Rahmen vor, mit dem eine Verlang­samung der Trans­for­mation hin zu Nettonull ausge­schlossen ist (Miriam Vollmer).

2024-02-09T19:55:30+01:009. Februar 2024|Energiepolitik, Gas, Umwelt|