Über Dirk Buchsteiner

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E‑world 2025 – Wir kommen!

Die E‑world energy & water ist der Branchen­treff­punkt und die Leitmesse der europäi­schen Energie­wirt­schaft. Als Infor­ma­ti­ons­plattform für die Energie­branche versammelt die E‑world jährlich inter­na­tionale Entscheider in Essen. Da können wir als re|Rechtsanwälte – und allen voran unser „Energie­kom­pe­tenz­zentrum“ Dr. Miriam Vollmer und Dr. Christian Dümke – nicht fehlen.

Doch ist die E‑world in diesem Jahr noch etwas beson­derer für uns. Wir haben nämlich einen Stand. In diesem Jahr wagen drei der führenden Energie­rechts­bou­tiquen in Deutschland den gemein­samen Auftritt: Im „Energie­rechtseck“ in Halle 5 Stand 5B126 finden Sie in diesem Jahr die großartige Koope­ration von Arven­steyn, Jung Rechts­an­wälte und uns. Wir freuen uns wirklich sehr darüber. Es hat bereits sehr viel Spaß gemacht, den Stand zu konzi­pieren und die Gestaltung und Außen­dar­stellung zu planen. Das Besondere von uns drei Kanzleien ist, dass auch wenn die jewei­ligen Beratungs­schwer­punkte durchaus anders sind, wir als Kanzleien für die Exzellenz der Boutiquen stehen: Gemeinsam bauen wir am Energie­recht und der Trans­for­mation. Und das wollen wir auch zeigen und darüber sprechen.

Wir von re|Rechtsanwälte werden daher auch mit voller Mannschaft vor Ort sein. Kommen Sie also vorbei! Sie sind herzlich einge­laden auf einen netten Plausch und Kaffee. In diesem Jahr sind wir zudem sehr sicher, dass es dann auch mit den Übernach­tungen klappt, denn dieses Mal haben wir uns nicht selbst darum gekümmert ;-). (Dirk Buchsteiner)

2025-02-07T15:27:27+01:007. Februar 2025|re unterwegs|

PPWR: EU-Verpa­ckungs­ver­ordnung veröffentlicht

Nachdem zuletzt der Rat der Europäi­schen Union am 16.12.2024 zugestimmt hatte, wurde die EU-Verpa­ckungs­ver­ordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) am 22.01.2025 im Amtsblatt der EU veröf­fent­licht. Damit ist der Gesetz­ge­bungs­prozess mit dem System­wechsel von Richt­linie zur Verordnung nun durch. Am 11.02.2025 tritt die EU-Verpa­ckungs­ver­ordnung damit in Kraft. Geltung erlangt die Verordnung dann zum 12.08.2026 mit Aufhebung der bishe­rigen Verpa­ckungs-Richt­linie (mit zahlreichen Übergangsvorschriften).

Das Ziel dieser Verordnung ist die Reduzierung von Verpa­ckungs­ab­fällen. Als Bestandteil des Green Deal und des CEAP (Circular Economy Action Plan) kommen vermehrt auch auf Verpa­ckungen Design­an­for­de­rungen für recycling-orien­tierte Verpa­ckungen zu (Design for Recycling/DfR). Zudem geht es um Kennzeich­nungs- und Infor­ma­ti­ons­an­for­de­rungen. Ein weiteres Ziel ist die Förderung der Imple­men­tierung nachhal­ti­gerer Verpa­ckungs­lö­sungen durch ökomo­du­lierte EPR-Systeme (Erwei­terte Herstel­ler­ver­ant­wortung), die Unter­nehmen dazu anregen sollen, umwelt­freund­li­chere Verpa­ckungen herzu­stellen. Hinzu kommt u.a. die Stärkung des Themas Mehrweg durch Pflichten und –quoten.

Mit der Veröf­fent­li­chung im Amtsblatt geht es nun richtig los. Die PPWR enthält eine Vielzahl von Fristen und Anfor­de­rungen, die der Verpa­ckungswelt durchaus schon Schweiß­perlen auf die Stirn treiben lässt. So müssen beispiels­weise 2030 alle Verpa­ckungen auf dem EU-Markt wieder­ver­wendbar oder auf wirtschaftlich vertretbare Weise recycling­fähig sein.

Mit der PPWR erlässt der europäische Co-Gesetz­geber aus Rat und Parlament zwar nun eine Verordnung und damit faktisch ein unmit­telbar in allen EU-Mitglied­staaten geltendes Gesetz. Es bleibt jedoch spannend, da viele Vorschriften der PPWR zunächst durch die Kommission noch näher kontu­riert und konkre­ti­siert werden müssen. Dafür bestehen auch Fristen. Insgesamt ergeben sich nicht damit wohl auch Unsicher­heiten, was den Zeitplan betrifft. Dennoch ist es sicherlich notwendig, sich mit den entspre­chenden Fristen der PPWR vertraut zu machen. (Dirk Buchsteiner)

 

2025-01-31T19:27:15+01:0031. Januar 2025|Allgemein|

Thru.de. Kraftvoll zum gläsernen Anlagenbetreiber

Kennen Sie eigentlich Thru.de? So heißt das Schad­stoff­emis­si­ons­re­gister, also das PRTR „Pollutant Release and Transfer Register“ inzwi­schen. Zugegeben, so griffig ist der Name nicht. Geht es um „truth“ oder „true“ oder tatsächlich thru (also „durch“)? Spricht man das tee-aitch aus? Erst auf den zweiten Blick erkennt man, dass es sich um Thrude handeln soll. Laut den eigenen FAQs steht der Name Thru.de nämlich für „Klarheit, Trans­parenz, Verläss­lichkeit und Glaub­wür­digkeit“. So war Thrude in der nordi­schen Mytho­logie die Göttin der Bäume und Blumen; der Name bedeutet „Kraft“. Das Internet-Portal infor­miert daher verlässlich, trans­parent und „kraftvoll“ mit glaub­wür­digen Daten über Emissionen von Schad­stoffen in die Umwelt – und geht mittler­weile weit über PRTR hinaus.

Bereits seit 2007 werden auf der Plattform jährlich aktua­li­sierte Daten zu Emissionen von Indus­trie­be­trieben in Luft, Wasser und Boden, ins Abwasser sowie deren entsorgte Abfall­mengen veröf­fent­licht. Es handelt sich dabei um einen wesent­lichen Baustein für Trans­parenz über die indus­tri­ellen Anlagen in Deutschland dar, die der IED unter­liegen und die somit auch im europäi­schen Stamm­da­ten­re­gister indus­tri­eller Anlagen, dem sogenannten EU Registry, geführt werden. Darüber hinaus findet man hier ausge­wählte Daten zu Emissionen aus diffusen Quellen, also bspw. aus dem Verkehr oder Haushalten.

Die Plattform bietet der Öffent­lichkeit, aber auch der Industrie und den Behörden sowie Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tionen, der Wissen­schaft, Versi­che­rungs­ge­sell­schaften und vielen anderen die Möglichkeit, trans­pa­rente Vergleiche und Entschei­dungen in Umwelt­fragen vornehmen zu können. Es ist also auch ein wesent­licher Baustein hin zum „Gläsernen Anlagen­be­treiber“. Im Sinne eines „naming & shaming“, weil die Unter­neh­mens­daten öffentlich sind und jeder (also die inter­es­sierte Öffent­lichkeit aber auch der Mitbe­werber) diese einsehen kann, soll diese Plattform dazu beitragen, dass Unter­nehmen ihre Umwelt­leis­tungen verbessern. Anhand der Thru.de-Daten können auch Trends und Fortschritte bei der Verrin­gerung von Umwelt­be­las­tungen von einzelnen oder mehreren Unter­nehmen abgeleitet, verfolgt, vergleichen und bewerten werden, sowie eigene Auswer­tungen zu Schad­stoff­frei­set­zungen und Abfall­ver­brin­gungen aus indus­tri­ellen Tätig­keiten erstellen.

Auf thru.de können Sie die Daten des Schad­stoff­frei­set­zungs- und ‑verbrin­gungs­re­gisters, auch PRTR genannt, einsehen. Es enthält Daten zu Indus­trie­be­trieben, zu kommu­nalen Kläran­lagen und auch zu Emissionen aus diffusen Quellen, etwa des Verkehrs, der Haushalte und der Landwirtschaft.

Falls Sie sich betei­ligen mögen: Bis zum 31. Januar 2025 läuft noch eine Nutzer­um­frage zum Portal, siehe Link (hier).

(Dirk Buchsteiner)

2025-01-17T16:01:32+01:0017. Januar 2025|Immissionsschutzrecht, Industrie, Naturschutz, Umwelt|