Über Dirk Buchsteiner

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re|Adventskalender Türchen 6: Gutes aus der Region, Umsetzung RED III und Windkraft

Im Rahmen des Advents­ka­lenders führt uns der Weg heute in meine alte Heimat­stadt – nach Hannover.

Die Klima­schutz­agentur Region Hannover GmbH hatte mich sehr freundlich einge­laden, um im Rahmen der Veran­stal­tungs­reihe „Akteurs­forum Windenergie“ recht­lichen Input zu liefern. Die Themen des Forums waren topak­tuell: In der Region Hannover steuert das Sachliche Teilpro­gramm Windenergie 2025 auf das Ende der Öffent­lich­keits­be­tei­ligung hin. Gerade auf der Planebene nimmt man den Ausbau der Windenergie sehr ernst, doch nicht nur die Recht­spre­chung (allen voran das OVG Lüneburg) und auch die Politik („ein Feder­strich des Gesetz­gebers und ganze Biblio­theken werden zur Makulatur“) machen es nicht einfach. Dies gilt besonders, wenn man den Ausbau und den Arten­schutz und die öffent­liche Meinung unter einen Hut bekommen will. Aus der Gemeinde Wedemark gab es ein inter­es­santes Beispiel zur kommu­nalen Positiv­planung und die Stadt Barsing­hausen (von Insidern auch „Basche“ genannt) zeigt, dass es beim Thema Energie­wende mit und durch die Bürge­rInnen ganz schön was drauf.

In diesem spannenden Rahmen durfte ich heute über die RED III berichten, zu Beschleu­ni­gungs­ge­bieten sprechen und den Blick in die Glaskugel wagen, was denn so noch im Bereich der Umsetzung kommen mag. Zwar mit Kanzleisitz in Berlin, so bin ich aus familiären Gründen des Öfteren in der Region und kann sogar beim Schreiben dieser Zeilen die Signal­feuer im Vorrang­gebiet Arpke-Dollbergen (fast) in der Ferne leuchten sehen.

Der Ausbau der Windenergie ist alter­na­tivlos. Diese Erkenntnis darf nicht verwässert werden, selbst wenn zuletzt bei einer Sachver­stän­di­gen­an­hörung zum RED-III-Umset­zungs­gesetz wieder breite Lügen über die Windkraft kolpor­tierte werden, dass einem die Haare zur Berge stehen. Klar, wenn man schon den Klima­wandel negiert und meint, dass mehr CO2 besser für die Umwelt sei… Die Alter­na­tiv­lo­sigkeit gilt nicht zuletzt auch, wenn man erkennt, dass der Ausbau erneu­er­barer Energien Klima­schutz ist und dies dann ebenso Arten­schutz darstellt. Lapidar könnte man sagen: irgendwo müssen die Windräder schließlich hin. Von einem Paradig­men­wechsel von der Negativ­planung zur Positiv­planung war bereits durch den Erlass des Windener­gie­flä­chen­be­darfs­ge­setzes (WindBG) die Rede. Die EU-Notfall­ver­ordnung brachte uns § 6 WindBG und erleich­terte Geneh­mi­gungen dank Verfah­rens­straffung (doch nur noch bis zum 30.06.2025!). Wie geht es nun nach der RED III weiter? Die Botschaft ist klar, wir müssen mehr tun und es muss schneller gehen. Es geht also sowohl um Quantität als auch um eine zeitliche Kompo­nente. Vorgaben der EU-Notfall­ver­ordnung sollen nun verstetigt werden. Im Grunde geht es darum, dass in Beschleu­ni­gungs­ge­bieten bei deren Ausweisung – also auf Planebene – eine Abarbeitung von Umwelt­be­langen erfolgt und Minde­rungs­maß­nahmen festge­setzt werden, damit es im Geneh­mi­gungs­ver­fahren dann schneller gehen kann. Im Geneh­mi­gungs­ver­fahren soll man in den Genuss einer Verein­bar­keits­ver­mutung mit bestimmten europäi­schen Umwelt­vor­gaben des Habitatschutz‑, des Arten­schutz- und des Wasser­rechts kommen. Unklar­heiten bei Auswei­sungs­kri­terien machen es schon auf Planebene nicht einfach. Dies gilt insbe­sondere für die Daten­grundlage. Zur Achil­les­ferne könnte sich dann auf der Projekt­ebene das vorge­sehene Screening (die Überprüfung) entwi­ckeln. Begriff­liche Ungetüme wie „höchst­wahr­scheinlich erheb­liche unvor­her­ge­sehene nachteilige Auswir­kungen“ müssen dann durchaus noch näher kontu­riert werden. Das Ziel ist schließlich die Beschleu­nigung. Schlimms­ten­falls könnten ansonsten Beschleu­ni­gungs­ef­fekte dann doch verpuffen. Hier ist der Gesetz­geber gefordert. Schauen wir mal, wie es hier weiter­gehen wird. (Dirk Buchsteiner)

2024-12-11T21:29:49+01:0011. Dezember 2024|Erneuerbare Energien, Windkraft|

re Advents­ka­lender Tür 3: Von Lehrgängen, Kaffee, Suppenkoma und einem engagierten Dozenten

Im Rahmen des Advents­ka­lenders geht es heute um eine besondere Tätigkeit, die mir immer viel Spaß bereitet: Die Rede ist von Lehrgängen, die ich als juris­ti­scher Dozent betreue. Ein herzlicher Dank geht diesbe­züglich an die IWA Ingenieur und Beratungs­ge­sell­schaft mbH, die diese Lehrgänge stets muster­gültig organi­siert und mit der ich seit vielen Jahren hervor­ragend zusam­men­ar­beite und die ich immer wieder unter­stützen darf. Dieses Tätig­keitsfeld ist im Newsletter bereits  hier angesprochen worden. Neben der regulären Mandats­arbeit und einer umfas­senden Beratungs­praxis im Umwelt­recht, der Anlagen­zu­lassung und dem Abfall­recht – die ich sehr liebe – ist es für mich schön, Menschen zu schulen und fortzu­bilden. Und das mache ich in der Tat öfter. Es geht um Schulungen und Lehrgänge beispiels­weise nach EfbV, AbfAEV und für Betriebs­be­auf­tragte für Abfall, oder für Immis­si­ons­schutz- oder Gewässerschutzbeauftragte.

Haben Sie schon alle einen Kaffee? Sie brauchen ihn!“ heißt es dann mit einem Schmunzeln zum Start. Dies spielt tatsächlich mit der oft präva­lenten Angst, dass Jura doch oft als trocken und langweilig wahrge­nommen wird. Zumal die Teilnahme an Lehrgängen oftmals keine freiwillige Angele­genheit ist. Dies ist daher vielfach die emotionale Ausgangslage, der man sich in der Regel um 8.30 Uhr morgens in einem Seminarraum oder vor der Kamera gegen­über­sieht.  Zu der Frage, ob ein Lehrgang „funktio­niert“, der „Stoff“ verstanden wird und die Teilneh­me­rInnen nicht eindösen, kommt es auch darauf an, wie man die Themen KrWG, BImSchG oder WHG und den bunten Strauß an Verord­nungen oder anderen recht­lichen Regelungen anschaulich und verständlich trans­por­tiert. Zivil­rechtler sprechen gerne vom Empfän­ger­ho­rizont, wenn es darum geht Willens­er­klä­rungen auszu­legen. Dies gilt jedoch erst recht bei juris­ti­schen Vorträgen. Statt mit textlichen „Grabplatten“, die auch Teilneh­me­rInnen sprich­wörtlich erschlagen können, kann man selbst kompli­zierte recht­liche Grund­lagen auch anspre­chend darstellen. Dynamische Folien und Bilder sagen dann tatsächlich manchmal mehr aus als die 1000 Worte und wenn man das Thema Circular Economy tatsächlich animiert als Kreislauf visua­li­siert, versteht man plötzlich die Zusam­men­hänge und Abhän­gig­keiten, die Abfall­hier­archie und auch den Vorrang der stoff­lichen Verwertung vor der sonstigen Verwertung gleich viel besser. Dies gilt auch hinsichtlich der Frage, was die EU mit ihrem Kreis­lauf­wirt­schafts­ak­ti­onsplan bezweckt und warum auf den ersten Blick obskur schei­nende Regelungen wie die „Empowering Customers for the Green Transition“-Richtlinie dann doch für die Abfall­wirt­schaft von Interesse sein sollten – genauso wie übrigens Fragen des Ökode­signs und der Liefer­ketten… Kreis­lauf­wirt­schaft ist Klima­schutz und im Endeffekt soll jeder mitge­nommen werden. Das sagt auch der Green Deal. Das ist auch das Ziel eines engagierten Dozenten. Dann ist Jura plötzlich alles andere als trocken.

Natürlich kann man es nicht immer allen recht machen. Doch am prakti­schen Fall orien­tiert und ausge­schmückt mit Kuriosem aus der Recht­spre­chung und der Anwalts­praxis holt man die Teilnehmer dann doch auch bei komplexen Rechts­fragen dort ab, wo sie sind: Bei den eigenen Erfah­rungen und den Sorgen und Nöten. Lehrgänge dienen dem Erfah­rungs­aus­tausch und der Weiter­bildung und wenn man dies anschaulich macht, wird auch verständlich, warum oftmals Geneh­mi­gungs­ver­fahren zu lange dauern oder warum die Gewäs­ser­qua­lität in Deutschland für alle, die Abwässer einleiten müssen, gerade im Hinblick auf die Wasser­rah­men­richt­linie der EU eine offene Flanke darstellt. Schließlich setzt die Fach- und Sachkunde voraus, auch über den Tellerrand zu blicken – selbst wenn dies manches Mal nach dem Mittag­essen im Suppenkoma der Teilneh­me­rInnen dann doch etwas schwie­riger wird. Bei Haftungs­fragen und Problemen mit dem und im Anlagen­be­trieb sind dann alle hellwach. Denn Ordnungs­wid­rig­keiten sind oft schneller verwirk­licht, als man denkt.

Das Lehrgangsjahr geht nun langsam zu Ende. So steigt bereits die Vorfreude auf weitere spannende Lehrgänge mit vielen inter­es­santen Teilneh­me­rInnen und vielleicht laufen wir, geschätzte Leser­schaft, uns ja mal über den Weg… (Dirk Buchsteiner)

2024-12-05T14:46:44+01:005. Dezember 2024|Allgemein|

Auf der Zielge­raden zur Verpa­ckungs­ver­ordnung – PPWR

Verpa­ckungs­ver­ordnung? Das war doch das, was wir hatten, bevor es das Verpa­ckungs­gesetz gab? Wer so denkt, liegt leider doch daneben. Es geht um die EU-Verpa­ckungs­ver­ordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR). Hier gibt es nun aktuelle Bewegung. Am 27.11.2024 hat nun das Europa­par­lament dem Entwurf zugestimmt. Zu erwarten ist, dass es im Rat zeitnah weiter­gehen wird und auch dieser zustimmt.


Zwar war eigentlich schon im März eine Einigung erzielt worden und das Parlament hatte bereits im April dieses Jahres zugestimmt. Doch dann kam es noch anders und es wurden neue Punkte ergänzt. Nun wurde die finale Fassung angenommen. Damit befindet sich das Recht­set­zungs­ver­fahren auf der Zielge­raden, vermutlich kommt die Verordnung noch in diesem Jahr.

Die Verpa­ckungs­ver­ordnung ist ein Bestandteil des Green Deals sowie des CEAP (Circular Economy Action Plan), also jenem Fahrplan, wie die EU in den nächsten Jahren weniger Abfälle, mehr Recycling und den Schutz unserer Ressourcen erreichen möchte. Im Kern geht es bei der Verordnung um die Reduzierung von Verpa­ckungs­ab­fällen. Dies soll erzielt werden durch Design­an­for­de­rungen für recycling-orien­tierte Verpa­ckungen und die Verwendung von Post-Consumer-Recycling­ma­terial (PCR). Gefördert wird auch die Imple­men­tierung nachhal­ti­gerer Verpa­ckungs­lö­sungen durch ökomo­du­lierte EPR-Systeme (Erwei­terte Herstel­ler­ver­ant­wortung), die Unter­nehmen dazu anregen sollen, umwelt­freund­li­chere Verpa­ckungen herzu­stellen. 2030 müssen alle Verpa­ckungen auf dem EU-Markt wieder­ver­wendbar oder auf wirtschaftlich vertretbare Weise recycling­fähig sein. Warten wir’s ab, ob das gelingen wird. (Dirk Buchsteiner)

2024-11-29T16:10:17+01:0029. November 2024|Allgemein|