Über Dirk Buchsteiner

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Solar­paket I – 2. Anhörung beendet

Am vergan­genen Montag, den 22.04. hat sich der Bundes­tags­aus­schuss für Klima­schutz und Energie in einer zweiten öffent­lichen Anhörung mit dem „Solar­paket I“ befasst. Geschnürt hat dieses Paket die Bundes­re­gierung und Gegen­stand ist ein Gesetz­entwurf zur Änderung des EEG und weiterer energie­wirt­schafts­recht­licher Vorschriften zur Steigerung von PV als weiterer Baustein der Trans­for­mation, damit Deutschland bis 2045 klima­neutral wird. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Strom­sektor bereits bis 2035 weitgehend ohne die Emission von Treib­haus­gasen auskommen. Hierfür bestehen ambitio­nierte Ausbau­ziele für erneu­erbare Energien. 2022 waren in Deutschland insgesamt knapp 150 Gigawatt (GW) Kapazität zur Strom­erzeugung aus erneu­er­baren Energien instal­liert. Die Photo­voltaik hatte dabei einen Anteil von rund 45 Prozent. Um die im EEG 2023 gesetzten Ziele zur Steigerung der instal­lierten Leistung von Solar­an­lagen bis 2040 zu erreichen, wurde 2023 ein Zubau von Leistung in Höhe von 9 GW angestrebt. Dieses Jahr sollen es 13 GW sein und nächstes Jahr schon 18 GW. Im Jahr 2026 soll der jährliche Leistungs­zubau auf 22 GW gesteigert und für die Folge­jahre auf diesem hohen Niveau stabi­li­siert werden. Der Ausbau umfasst zur einen Hälfte Dachan­lagen und zur anderen Freiflä­chen­an­lagen. Die Regelungen des Solar­pakets I zielen daher insbe­sondere darauf ab, den Ausbau der Photo­voltaik zu erleichtern und zu beschleu­nigen. Beantra­gungs- und Geneh­mi­gungs­ver­fahren sollen kürzer werden. In der Anhörung gab es durchaus viel Zustimmung von Sachver­stän­di­gen­seite, aller­dings werden mit der jüngst angepassten Version des Geset­zes­ent­wurfs nicht alle Wünsche erfüllt. Das betrifft insbe­sondere den sog. Resili­en­z­bonus. Hierdurch sollte die Nutzung von Photo­voltaik-Kompo­nenten aus europäi­scher Produktion gefördert werden. Daraus wird nun erstmal nichts. Auch was Beschleu­ni­gungen von Verfahren anbelangt sollte man weiterhin allen­falls vorsichtig optimis­tisch bleiben. Jeder, der sich mit Geneh­mi­gungen bei Freiflä­chen­an­lagen befasst, weiß, dass selbst wenn das Thema Bebau­ungsplan durch ist, noch einiges an (zu bewäl­ti­gendem) Ungemach aus Anfor­de­rungen drohen kann. Sofern jedoch noch nicht einmal ein Bebau­ungsplan beschlossen wurde, um die baupla­nungs­recht­liche Geneh­mi­gungs­fä­higkeit der Anlage herzu­stellen, sind auch hier Zielkon­flikte und auch die Bürokratie Hemmschuhe beim Ausbau. Und noch sind wir auch noch nicht ganz mit dem Paket durch… (Dirk Buchsteiner)

2024-04-26T13:47:16+02:0026. April 2024|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Strom|

Wenn die Kaffee­ma­schine nach zwei Jahren kaputt geht

Spitz­fin­digkeit macht ja einsam. Das gilt für Weinkenner und auch für ambitio­nierte Kaffee­trinker. Wenn man sich erst einmal schlau­ge­lesen und eine infor­mierte Kaufent­scheidung getroffen zu haben glaubt, über 2.000 € in die Maschine inves­tiert hat, denkt man: Nun ist doch alles gut! Urplötzlich – zwei Jahre später – heizt die Maschine einfach nicht mehr auf. Was ist geschehen? Hat etwa der ominöse Teufel der einge­bauten Obsoleszenz zugeschlagen? Hat die Maschine eine Sollbruch­stelle, die mich zu einem erneuten Kauf zwingen will? Wie soll ich ohne Kaffee in den Tag starten?

Jeder von uns kennt irgendwie dieses Problem – mal ist es der Toaster oder der Staub­sauger. Je teurer das Gerät, desto auffäl­liger ist es, wenn es dann mal nicht funktio­niert. Bei der Kaffee­ma­schine war es nun besonders schmerzlich. Zwar konnte die Stiftung Warentest 2013 den Verdacht nicht bestä­tigen, dass Hersteller ihre Produkte bewusst mit Schwach­stellen ausstatten, damit Kunden schnell neu kaufen müssen. Es ist jedoch fraglich, ob man auch heute noch zu diesem Ergebnis kommen würde.

Am 26.03.2024 ist nun ein Geset­zes­paket zur „Stärkung der Verbrau­che­rinnen und Verbraucher im Grünen Wandel“ (Richt­linie 2024/825), die auch dieses Thema als Baustein des Green Deals der EU adres­siert. Die Vorschriften müssen bis zum 27. März 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden und finden ab dem 27. September 2026 Anwendung. Hierbei geht es um die Bekämpfung unlau­terer Geschäfts­prak­tiken, die Verbraucher irreführen und verhindern, dass sie nachhaltige Konsum­entschei­dungen treffen, beispiels­weise Praktiken in Verbindung mit der frühzei­tigen Obsoleszenz von Waren und irrefüh­renden Umwelt­aus­sagen, irrefüh­rende Infor­ma­tionen über die sozialen Merkmale von Produkten oder der Geschäfts­tä­tigkeit von Gewer­be­trei­benden oder nicht trans­pa­rente und nicht glaub­würdige Nachhal­tig­keits­siegel. Kunden sollen folglich besser infor­miert bessere Produkte kaufen können. Abgerundet wird dies durch das Recht zur Reparatur. Kunden haben ein Recht darauf, am Verkaufsort etwas über die Lebens­dauer von Produkten zu erfahren. Grünfär­berei („Green­wa­shing“) wird ebenfalls der Kampf angesagt. Dies betrifft allge­meine, vage Aussagen über die Umwelt­ei­gen­schaften, die im Endeffekt nicht nachweisbar sind, wie „umwelt­freundlich“, „öko“, „grün“ oder „nachhaltig“.

Bei der Kaffee­ma­schine stellte sich dann heraus, dass der Total­schaden drei Tage vor Ablauf der zweijäh­rigen Gewähr­leistung einge­treten war. Ich konnte die Maschine zurück­senden und habe den vollen Kaufpreis erstattet bekommen und mir dieses Modell erneut zugelegt. Ob das eine richtige Entscheidung war, sehen wir dann erneut nach Ablauf von etwa zwei Jahren. (Dirk Buchsteiner)

2024-04-20T10:00:57+02:0019. April 2024|Abfallrecht, Umwelt|

Webinar „Klima Kompakt“

Deutschland will bis 2045 klima­neutral werden – der Wirtschafts­standort Hamburg sogar schon bis zum Jahr 2040. Die Handels­kammer Hamburg organi­siert in Koope­ration mit der Handels­kammer Bremen – IHK für Bremen und Bremer­haven eine geson­derte Webinar­reihe „Klima kompakt“.

Erfahren Sie in der Online-Auftakt­ver­an­staltung am 18. April 2024, 9.00 – 10.00 Uhr, welche recht­lichen Regelungen schon jetzt für KMU zu beachten sind und welche Unter­stüt­zungs­an­gebote Sie kennen sollten. Dirk Buchsteiner wird einen Überblick über relevante EU- und Bundes­ge­setz­gebung geben und steht den Teilnehmern für Fragen zur Verfügung. 

Die Veran­stal­tungs­reihe Klima kompakt richtet sich an mittel­stän­dische Unter­nehmer, die ihr Unter­nehmen zukunfts­ori­en­tiert und klima­freundlich trans­for­mieren möchten.

In den kompakten Onlin­ever­an­stal­tungen (April bis Dezember 2024) werden relevante recht­liche Rahmen­be­din­gungen vorge­stellt und Handlungs­im­pulse gegeben. Ein wesent­licher Bestandteil ist die Möglichkeit zum direkten Austausch mit den jewei­ligen Experten. Die Veran­stal­tungs­in­halte bauen aufein­ander auf und begleiten die Teilneh­menden auf dem Weg in die Klimaneutralität.

Eine Teilnahme an Einzel­ter­minen ist ebenfalls möglich. Die Teilnahme ist kostenlos.