EPR-Bevollmächtigtenpflicht vor dem Aus?

Ich bin zwar gerade erst aus dem verlängerten Sommer in südlicheren Gefilden zurück, doch beim Anblick des heutigen Berliner Wetters wird klar, das Jahr neigt sich dem Ende entgegen. Auch in der Kanzlei haben wir die ersten Entscheidungen hinsichtlich Weihnachten getroffen und werden wieder Karten schreiben und ganz viel Schokolade versenden. Wo wir beim Thema wären: Weniger Bürokratie, mehr Zeit fürs Weihnachtsgeschäft! Die EU-Kommission will Unternehmen beim grenzüberschreitenden Verkauf verpackter Waren entlasten. EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall drängt auf eine rasche Aussetzung der sogenannten EPR-Bevollmächtigtenpflicht möglichst noch vor dem Black Friday, der dieses Jahr auf den 27. November 2026 fällt.

Warum die Eile? Seit dem 12. August 2026 müssen Unternehmen, die verpackte Waren direkt an Endabnehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten verkaufen, unter bestimmten Voraussetzungen in jedem betreffenden Absatzland einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) bestellen. Gerade für kleinere Händler bedeutet das zusätzliche Kosten, Verträge und organisatorischen Aufwand. Und nun beginnt bald die umsatzstärkste Phase des Jahres. Bereits im Dezember des letzten Jahres hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, die Bevollmächtigtenpflicht für in der EU niedergelassene Unternehmen bis zum 1. Januar 2035 auszusetzen. Die Bestellung eines Bevollmächtigten wäre damit freiwillig. Dies ändert jedoch wohl nichts an den anderen EPR-Pflichten. Diese sollen nicht entfallen. Registrierung, Mengenmeldungen und die finanzielle Beteiligung an der Verpackungsentsorgung bleiben grundsätzlich bestehen. Lediglich die Pflicht, dafür einen Vertreter im jeweiligen Mitgliedstaat zu benennen, soll wegfallen. Die geplante Vereinfachung ist noch nicht geltendes Recht. Im Europäischen Parlament gibt es Bewegung, während die Mitgliedstaaten über den Umfang der Erleichterungen noch keine abschließende Einigung erzielt haben. Ob die EU die bürokratische Entlastung tatsächlich noch rechtzeitig zum Black Friday umsetzt, bleibt offen. (Dirk Buchsteiner)

2026-10-09T18:09:16+02:009. Oktober 2026|Abfallrecht|

Circular AI Hub: Wenn künstliche Intelligenz die Kreislaufwirtschaft neu denkt

Weniger Ressourcen verbrauchen, Materialien länger nutzen und gleichzeitig wettbewerbsfähig bleiben – die Kreislaufwirtschaft steht vor einer gewaltigen Aufgabe. Künstliche Intelligenz könnte dabei zum entscheidenden Werkzeug werden. Genau hier will das Bundesumweltministerium mit dem neuen Circular AI Hub ansetzen.

KI soll nicht nur in klassischen Digitalisierungsprojekten zum Einsatz kommen, sondern gezielt dabei helfen, Wirtschaftskreisläufe zu schließen, Ressourcen effizienter einzusetzen und neue zirkuläre Geschäftsmodelle zu entwickeln.

Bis aus einer guten Idee eine funktionierende, skalierbare Anwendung wird, ist es ein langer Weg. Es fehlen geeignete Partner, technisches Know-how und womöglich auch Finanzierungsmöglichkeiten. Der Circular AI Hub soll genau diese Lücke schließen.

Die neue Innovationsplattform begleitet KI-Ideen nach Angaben des Bundesumweltministeriums von der ersten Entwicklung über die Erprobung bis hin zur Skalierung. Im Mittelpunkt stehen sogenannte Transferprojekte, bei denen Innovationen möglichst schnell aus Forschung und Entwicklung in die betriebliche Praxis gebracht werden sollen. Dabei richtet sich der Hub nicht ausschließlich an große Konzerne. Auch Mittelständler, Start-ups und Scale-ups sowie Akteure aus Wissenschaft und Forschung sind angesprochen.

Das Ziel: Aus einzelnen Projekten sollen Lösungen entstehen, die sich möglichst mehrfach nutzen und auf andere Unternehmen oder Anwendungsfälle übertragen lassen.

Denkbar sind beispielsweise Anwendungen, die Materialströme besser analysieren, Produktionsprozesse ressourcenschonender steuern oder den Zustand von Produkten und Bauteilen automatisch bewerten. Auch bei der Sortierung und Wiederverwendung von Materialien oder bei der Entwicklung neuer zirkulärer Geschäftsmodelle kann KI eine Rolle spielen.Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Vernetzung der beteiligten Akteure. Der Circular AI Hub möchte deshalb vorhandenes Wissen besser zugänglich machen und ein Innovationsökosystem für KI in der Kreislaufwirtschaftaufbauen. Fachlich und administrativ wird die Plattform im Auftrag des Bundesumweltministeriums von der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) umgesetzt. Als Technologiepartner sind das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) und das VDI-Technologiezentrum beteiligt. Je nach Thema sollen weitere Partner aus Forschung und Wirtschaft hinzukommen.

Der Circular AI Hub beginnt allerdings nicht bei null. Die Plattform geht aus dem „Green AI Hub Mittelstand“ hervor. Dort wurden nach Angaben des Ministeriums in den vergangenen vier Jahren bereits mehr als 20 KI-Projekte gemeinsam mit mittelständischen Unternehmen umgesetzt.

(Dirk Buchsteiner)

2026-09-18T17:49:17+02:0018. September 2026|Abfallrecht|

DIWASS: Recyclingverbände fordern längere Übergangsfrist für Papierdokumente

Das kommt davon, wenn man ein neues System einführt ohne vielleicht ein wenig Puffer für den Übergang einzuplanen: Die Digitalisierung grenzüberschreitender Abfallverbringungen sorgt weiterhin für praktische Schwierigkeiten. Nach einem Bericht von EUWID (hier) haben sich die Recyclingverbände bvse, BDSV und VDM deshalb an das Bundesumweltministerium gewandt und eine Verlängerung der derzeit bestehenden Übergangsregelungen für Papierdokumente gefordert.

Hintergrund sind nach Angaben der Verbände fortbestehende Probleme mit dem DIWASS-System, über das die elektronische Abwicklung von Abfallverbringungen erfolgen soll. Bislang wird die Nutzung von Papierunterlagen insbesondere bei Verbringungen nach Anhang VII vorübergehend geduldet (wir berichteten). Die Verbände verlangen nun, diese Duldungsregelung auch auf auf die “gelbe Liste” und notifizierungspflichtige Verbringungsverfahren auszudehnen. Zugleich sprechen sie sich dafür aus, die Übergangsfrist für beide Verfahrensarten mindestens bis Mitte 2027 zu verlängern. Aus Sicht der Recyclingwirtschaft ist dies erforderlich, um die Funktionsfähigkeit bestehender grenzüberschreitender Verwertungswege sicherzustellen. Technische oder praktische Schwierigkeiten bei der digitalen Abwicklung könnten andernfalls dazu führen, dass Transporte verzögert oder etablierte Entsorgungs- und Verwertungsstrukturen beeinträchtigt werden.

Für Unternehmen der Entsorgungs- und Recyclingbranche bleibt die weitere Entwicklung daher von erheblicher praktischer Bedeutung. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Verbringungen sollten Betriebe sorgfältig prüfen, welche Dokumentationsform im jeweiligen Verfahren aktuell akzeptiert wird und welche Vorgaben die zuständigen Behörden stellen. Bei manchen Unternehmen ist der Systemwechsel noch nicht angekommen.

Ob und in welchem Umfang das Bundesumweltministerium den Forderungen der Verbände folgt, bleibt abzuwarten. Bereits die Duldung bei der “grünen Liste” ist die Sachlage nicht sonderlich klar. Angesichts der erheblichen Bedeutung funktionierender Verbringungsverfahren für internationale Stoffkreisläufe dürfte die Frage nach einer verlängerten Übergangsphase jedoch weiterhin im Fokus stehen.

Unternehmen, die grenzüberschreitende Abfallverbringungen durchführen oder vorbereiten, sollten zwingend am Ball bleiben und die weiteren behördlichen Vorgaben und Übergangsregelungen eng verfolgen und ihre internen Abläufe entsprechend anpassen. (Dirk Buchsteiner)

2026-09-11T14:27:04+02:0011. September 2026|Abfallrecht|