Spitz­fin­digkeit macht ja einsam. Das gilt für Weinkenner und auch für ambitio­nierte Kaffee­trinker. Wenn man sich erst einmal schlau­ge­lesen und eine infor­mierte Kaufent­scheidung getroffen zu haben glaubt, über 2.000 € in die Maschine inves­tiert hat, denkt man: Nun ist doch alles gut! Urplötzlich – zwei Jahre später – heizt die Maschine einfach nicht mehr auf. Was ist geschehen? Hat etwa der ominöse Teufel der einge­bauten Obsoleszenz zugeschlagen? Hat die Maschine eine Sollbruch­stelle, die mich zu einem erneuten Kauf zwingen will? Wie soll ich ohne Kaffee in den Tag starten?

Jeder von uns kennt irgendwie dieses Problem – mal ist es der Toaster oder der Staub­sauger. Je teurer das Gerät, desto auffäl­liger ist es, wenn es dann mal nicht funktio­niert. Bei der Kaffee­ma­schine war es nun besonders schmerzlich. Zwar konnte die Stiftung Warentest 2013 den Verdacht nicht bestä­tigen, dass Hersteller ihre Produkte bewusst mit Schwach­stellen ausstatten, damit Kunden schnell neu kaufen müssen. Es ist jedoch fraglich, ob man auch heute noch zu diesem Ergebnis kommen würde.

Am 26.03.2024 ist nun ein Geset­zes­paket zur „Stärkung der Verbrau­che­rinnen und Verbraucher im Grünen Wandel“ (Richt­linie 2024/825), die auch dieses Thema als Baustein des Green Deals der EU adres­siert. Die Vorschriften müssen bis zum 27. März 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden und finden ab dem 27. September 2026 Anwendung. Hierbei geht es um die Bekämpfung unlau­terer Geschäfts­prak­tiken, die Verbraucher irreführen und verhindern, dass sie nachhaltige Konsum­entschei­dungen treffen, beispiels­weise Praktiken in Verbindung mit der frühzei­tigen Obsoleszenz von Waren und irrefüh­renden Umwelt­aus­sagen, irrefüh­rende Infor­ma­tionen über die sozialen Merkmale von Produkten oder der Geschäfts­tä­tigkeit von Gewer­be­trei­benden oder nicht trans­pa­rente und nicht glaub­würdige Nachhal­tig­keits­siegel. Kunden sollen folglich besser infor­miert bessere Produkte kaufen können. Abgerundet wird dies durch das Recht zur Reparatur. Kunden haben ein Recht darauf, am Verkaufsort etwas über die Lebens­dauer von Produkten zu erfahren. Grünfär­berei („Green­wa­shing“) wird ebenfalls der Kampf angesagt. Dies betrifft allge­meine, vage Aussagen über die Umwelt­ei­gen­schaften, die im Endeffekt nicht nachweisbar sind, wie „umwelt­freundlich“, „öko“, „grün“ oder „nachhaltig“.

Bei der Kaffee­ma­schine stellte sich dann heraus, dass der Total­schaden drei Tage vor Ablauf der zweijäh­rigen Gewähr­leistung einge­treten war. Ich konnte die Maschine zurück­senden und habe den vollen Kaufpreis erstattet bekommen und mir dieses Modell erneut zugelegt. Ob das eine richtige Entscheidung war, sehen wir dann erneut nach Ablauf von etwa zwei Jahren. (Dirk Buchsteiner)