Wenn die Kaffeemaschine nach zwei Jahren kaputt geht
Spitzfindigkeit macht ja einsam. Das gilt für Weinkenner und auch für ambitionierte Kaffeetrinker. Wenn man sich erst einmal schlaugelesen und eine informierte Kaufentscheidung getroffen zu haben glaubt, über 2.000 € in die Maschine investiert hat, denkt man: Nun ist doch alles gut! Urplötzlich – zwei Jahre später – heizt die Maschine einfach nicht mehr auf. Was ist geschehen? Hat etwa der ominöse Teufel der eingebauten Obsoleszenz zugeschlagen? Hat die Maschine eine Sollbruchstelle, die mich zu einem erneuten Kauf zwingen will? Wie soll ich ohne Kaffee in den Tag starten?
Jeder von uns kennt irgendwie dieses Problem – mal ist es der Toaster oder der Staubsauger. Je teurer das Gerät, desto auffälliger ist es, wenn es dann mal nicht funktioniert. Bei der Kaffeemaschine war es nun besonders schmerzlich. Zwar konnte die Stiftung Warentest 2013 den Verdacht nicht bestätigen, dass Hersteller ihre Produkte bewusst mit Schwachstellen ausstatten, damit Kunden schnell neu kaufen müssen. Es ist jedoch fraglich, ob man auch heute noch zu diesem Ergebnis kommen würde.
Am 26.03.2024 ist nun ein Gesetzespaket zur „Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher im Grünen Wandel“ (Richtlinie 2024/825), die auch dieses Thema als Baustein des Green Deals der EU adressiert. Die Vorschriften müssen bis zum 27. März 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden und finden ab dem 27. September 2026 Anwendung. Hierbei geht es um die Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken, die Verbraucher irreführen und verhindern, dass sie nachhaltige Konsumentscheidungen treffen, beispielsweise Praktiken in Verbindung mit der frühzeitigen Obsoleszenz von Waren und irreführenden Umweltaussagen, irreführende Informationen über die sozialen Merkmale von Produkten oder der Geschäftstätigkeit von Gewerbetreibenden oder nicht transparente und nicht glaubwürdige Nachhaltigkeitssiegel. Kunden sollen folglich besser informiert bessere Produkte kaufen können. Abgerundet wird dies durch das Recht zur Reparatur. Kunden haben ein Recht darauf, am Verkaufsort etwas über die Lebensdauer von Produkten zu erfahren. Grünfärberei („Greenwashing“) wird ebenfalls der Kampf angesagt. Dies betrifft allgemeine, vage Aussagen über die Umwelteigenschaften, die im Endeffekt nicht nachweisbar sind, wie „umweltfreundlich“, „öko“, „grün“ oder „nachhaltig“.
Bei der Kaffeemaschine stellte sich dann heraus, dass der Totalschaden drei Tage vor Ablauf der zweijährigen Gewährleistung eingetreten war. Ich konnte die Maschine zurücksenden und habe den vollen Kaufpreis erstattet bekommen und mir dieses Modell erneut zugelegt. Ob das eine richtige Entscheidung war, sehen wir dann erneut nach Ablauf von etwa zwei Jahren. (Dirk Buchsteiner)