Zum Einsichtsrecht des Mieters in Wärmelieferungsverträge des Vermieters
Wärmelieferungen finden regelmäßig auch in einer Art Dreipersonenverhältnis statt, bei dem ein Wärmelieferant einen Gebäudeeigentümer (Vermieter) auf Basis eines Wärmelieferungsvertrages mit Wärme versorgt und der Vermieter diese Kosten als betriebskosten an seine mieter weiterwälzt.
Hier haben die betroffenen Mieter nach der Rechtsprechung (z.B. LG Berlin vom 13. November 2009, Az. 63 S 122/09 ) das Recht, vom Vermieter Einsicht in die entsprechenden Wärmelieferungsverträge zu erhalten, die der Vermieter abgeschlossen hat, insbesondere wenn die Wärmekosten dem Mieter als Nebenkosten in Rechnung gestellt werden. Dieses Recht auf Einsichtnahme ist von entscheidender Bedeutung, da es den Mietern ermöglicht, die Grundlage für die Abrechnung ihrer Nebenkosten besser zu verstehen und sicherzustellen, dass diese Abrechnung gerecht und transparent erfolgt.
Die Wärmelieferungsverträge regeln die Bedingungen, zu denen der Vermieter Wärmeenergie von einem Dritten bezieht, um sie an die Mieter weiterzugeben. Diese Verträge enthalten wichtige Informationen, wie zum Beispiel die Kosten für die gelieferte Wärmeenergie, die Abrechnungsmodalitäten sowie eventuelle Regelungen bezüglich der Wartung und Reparatur der Heizungsanlagen und insbesondere auch die Preisanpassungsregelungen, die den Anforderungen des § 24 AVBFernwärmeV entsprechen muss.
Indem Mieter Einsicht in diese Verträge erhalten, können sie überprüfen, ob die ihnen in Rechnung gestellten Wärmekosten angemessen sind und ob der Wärmelieferungsvertrag die Vorgaben der AVBFernwärmeV einhält. Falls Unstimmigkeiten oder Unklarheiten auftreten, können die Mieter auf Grundlage dieser Informationen entsprechende Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel indem sie eine Überprüfung der Nebenkostenabrechnung verlangen oder gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.
Es ist wichtig zu betonen, dass der Vermieter verpflichtet ist, den Mietern die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Wärmelieferungsverträge zu gewähren, und dass er diese Information nicht zurückhalten darf. Mieter sollten sich daher nicht scheuen, von diesem Recht Gebrauch zu machen und bei Bedarf entsprechende Anfragen beim Vermieter zu stellen.
Insgesamt dient das Recht auf Einsicht in die Wärmelieferungsverträge dazu, die Transparenz und Fairness bei der Abrechnung von Nebenkosten im Mietverhältnis zu gewährleisten und den Mietern eine wirksame Möglichkeit zur Kontrolle dieser Kosten zu bieten.
(Christian Dümke)