Zum Einsichtsrecht des Mieters in Wärmelieferungsverträge des Vermieters

Wärmelieferungen finden regelmäßig auch in einer Art Dreipersonenverhältnis statt, bei dem ein Wärmelieferant einen Gebäudeeigentümer (Vermieter) auf Basis eines Wärmelieferungsvertrages mit Wärme versorgt und der Vermieter diese Kosten als betriebskosten an seine mieter weiterwälzt.

Hier haben die betroffenen Mieter nach der Rechtsprechung (z.B. LG Berlin vom 13. November 2009, Az. 63 S 122/09 ) das Recht, vom Vermieter Einsicht in die entsprechenden Wärmelieferungsverträge zu erhalten, die der Vermieter abgeschlossen hat, insbesondere wenn die Wärmekosten dem Mieter als Nebenkosten in Rechnung gestellt werden. Dieses Recht auf Einsichtnahme ist von entscheidender Bedeutung, da es den Mietern ermöglicht, die Grundlage für die Abrechnung ihrer Nebenkosten besser zu verstehen und sicherzustellen, dass diese Abrechnung gerecht und transparent erfolgt.

Die Wärmelieferungsverträge regeln die Bedingungen, zu denen der Vermieter Wärmeenergie von einem Dritten bezieht, um sie an die Mieter weiterzugeben. Diese Verträge enthalten wichtige Informationen, wie zum Beispiel die Kosten für die gelieferte Wärmeenergie, die Abrechnungsmodalitäten sowie eventuelle Regelungen bezüglich der Wartung und Reparatur der Heizungsanlagen und insbesondere auch die Preisanpassungsregelungen, die den Anforderungen des § 24 AVBFernwärmeV entsprechen muss.

Indem Mieter Einsicht in diese Verträge erhalten, können sie überprüfen, ob die ihnen in Rechnung gestellten Wärmekosten angemessen sind und ob der Wärmelieferungsvertrag die Vorgaben der AVBFernwärmeV einhält. Falls Unstimmigkeiten oder Unklarheiten auftreten, können die Mieter auf Grundlage dieser Informationen entsprechende Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel indem sie eine Überprüfung der Nebenkostenabrechnung verlangen oder gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Vermieter verpflichtet ist, den Mietern die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Wärmelieferungsverträge zu gewähren, und dass er diese Information nicht zurückhalten darf. Mieter sollten sich daher nicht scheuen, von diesem Recht Gebrauch zu machen und bei Bedarf entsprechende Anfragen beim Vermieter zu stellen.

Insgesamt dient das Recht auf Einsicht in die Wärmelieferungsverträge dazu, die Transparenz und Fairness bei der Abrechnung von Nebenkosten im Mietverhältnis zu gewährleisten und den Mietern eine wirksame Möglichkeit zur Kontrolle dieser Kosten zu bieten.

(Christian Dümke)

2024-04-26T14:56:17+02:0026. April 2024|Rechtsprechung, Wärme|

Solarpaket I – 2. Anhörung beendet

Am vergangenen Montag, den 22.04. hat sich der Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie in einer zweiten öffentlichen Anhörung mit dem „Solarpaket I“ befasst. Geschnürt hat dieses Paket die Bundesregierung und Gegenstand ist ein Gesetzentwurf zur Änderung des EEG und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung von PV als weiterer Baustein der Transformation, damit Deutschland bis 2045 klimaneutral wird. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Stromsektor bereits bis 2035 weitgehend ohne die Emission von Treibhausgasen auskommen. Hierfür bestehen ambitionierte Ausbauziele für erneuerbare Energien. 2022 waren in Deutschland insgesamt knapp 150 Gigawatt (GW) Kapazität zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien installiert. Die Photovoltaik hatte dabei einen Anteil von rund 45 Prozent. Um die im EEG 2023 gesetzten Ziele zur Steigerung der installierten Leistung von Solaranlagen bis 2040 zu erreichen, wurde 2023 ein Zubau von Leistung in Höhe von 9 GW angestrebt. Dieses Jahr sollen es 13 GW sein und nächstes Jahr schon 18 GW. Im Jahr 2026 soll der jährliche Leistungszubau auf 22 GW gesteigert und für die Folgejahre auf diesem hohen Niveau stabilisiert werden. Der Ausbau umfasst zur einen Hälfte Dachanlagen und zur anderen Freiflächenanlagen. Die Regelungen des Solarpakets I zielen daher insbesondere darauf ab, den Ausbau der Photovoltaik zu erleichtern und zu beschleunigen. Beantragungs- und Genehmigungsverfahren sollen kürzer werden. In der Anhörung gab es durchaus viel Zustimmung von Sachverständigenseite, allerdings werden mit der jüngst angepassten Version des Gesetzesentwurfs nicht alle Wünsche erfüllt. Das betrifft insbesondere den sog. Resilienzbonus. Hierdurch sollte die Nutzung von Photovoltaik-Komponenten aus europäischer Produktion gefördert werden. Daraus wird nun erstmal nichts. Auch was Beschleunigungen von Verfahren anbelangt sollte man weiterhin allenfalls vorsichtig optimistisch bleiben. Jeder, der sich mit Genehmigungen bei Freiflächenanlagen befasst, weiß, dass selbst wenn das Thema Bebauungsplan durch ist, noch einiges an (zu bewältigendem) Ungemach aus Anforderungen drohen kann. Sofern jedoch noch nicht einmal ein Bebauungsplan beschlossen wurde, um die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit der Anlage herzustellen, sind auch hier Zielkonflikte und auch die Bürokratie Hemmschuhe beim Ausbau. Und noch sind wir auch noch nicht ganz mit dem Paket durch… (Dirk Buchsteiner)

2024-04-26T13:47:16+02:0026. April 2024|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Strom|

EU-weite Gefahren durch nach Deutschland importierte Pick Ups

Um auf den Straßen Klimaschutz und Verkehrssicherheit durchzusetzen, sollten die Europäische Union und Deutschland idealerweise an einem Strang ziehen: Denn nicht nur das deutsche Straßen- und Straßenverkehrsrecht, sondern auch das das europäisierte Recht der Straßenverkehrszulassung hat Auswirkungen auf CO2-Ausstoß und Verletzungsrisiko der Fahrzeuge.

Nun ist in Deutschland nicht nur die Straßenverkehrsrechtsreform blockiert, sondern die Verkehrsverwaltung hintertreibt drüber hinaus auch die europäischen Ansätze, Klimaschutz und “Vision Zero” durchzusetzen. Denn für den Import von Fahrzeugen gibt es neben der Typgenehmigung auch die Einzelgenehmigung (Individual Vehicle Approval – IVA), die Ausnahmen von den Produktstandards zulässt. Dieses Schlupfloch wird von den deutschen Zulassungsbehörden so weit ausgelegt, dass inzwischen Tausende großer Pick Ups und SUVs jährlich nach Deutschland importiert und in andere EU-Mitgliedstaaten weiterverkauft werden.

An sich gibt es in der EU nämlich vergleichsweise strenge Produktstandards für Automobile. Dies zeigt jedenfalls der Blick über den großen Teich: In den USA und in Kanada werden die SUVs und Pick Ups immer martialischer. Gerade das sogenannte “Front-End” rund um Stoßstange und Kühlerhaube erinnert auch bei Trucks, die privat im urbanen Umfeld genutzt werden, an Militärfahrzeuge, die sich den Weg durch feindliches Terrain bahnen müssen.

Diese Fahrzeuge weisen mehrere Merkmale auf, die an ihrer Eignung für einen zivilen Straßenverkehr zweifeln lassen. Was die Verkehrssicherheit angeht, führt das Design des sogenannten “Front-End”, also Stoßstange, Kühlergrill und -haube, zu mehr schweren und tödlichen Unfällen mit vulnerablen Gruppen, insbesondere Kindern, Fußgängern, Fahrradfahrern und Menschen, die im Rollstuhl fahren. Je höher und ausgeprägter die Kühlerhaube, ist desto leichter werden Fußgänger an lebenswichtigen Organen oder gar am Kopf verletzt. Die Höhe der Kühlerhaube und das robuste Design der Fensterrahmen führt zu großen Bereichen, die nicht eingesehen werden können, so dass kleine Kinder, Rollstuhlfahrer oder Radfahrer und beim Abbiegen übersehen werden. Das hohe Gewicht bedingt zudem eine hohe kinetische Energie beim Aufprall.

Pick -Up Truck

Das Gefühl der Sicherheit, dass diese Fahrzeuge ihren Insassen vermitteln wird teuer erkauft durch den Verlust an Sicherheit für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Dies spiegelt sich deutlich in der Verkehrsunfallstatistik der USA wieder, die nach dem kontinuierlichen Sinken der Unfallzahlen bis ca 2010 seitdem einen deutlichen Anstieg verzeichnet. Besonders drastisch ist der Anstieg bei den Fußgängern. Seit 2020 gibt es einen solchen Anstieg auch in anderen OECD-Ländern, auch in Deutschland und besonders markant im Bereich der Fußgänger. Auch wenn das Fahrzeugdesign sicher nur einer von mehreren Faktoren ist, trägt es zum Gefühl der Unsicherheit bei, und führt in einer Art Teufelskreis zum weiteren Wettrüsten auf den Straßen.

Auch was Klimaschutz angeht, entsprechen die Pick-Ups und großen SUVs aus den USA nicht den Europäischen Vorgaben. Trotzdem werden sie im Wege der Einzelgenehmigung von deutschen Zulassungsbehörden genehmigt. Tatsächlich lässt die EU Verordnung gemäß Artikel 44 der Verordnung (EU) 2018/858 die individuelle Genehmigung zu. Dass  exzessiv von diesem Schlupfloch Gebrauch gemacht wird, zeigt die Tatsache, dass die Zahl der Neuzulassungen dieser Fahrzeuge von knapp 3000 im Jahr 2019 auf 6800 im Jahr 2022 angestiegen sind. Typischerweise wird nach Deutschland importiert und dann innerhalb der EU weiterverkauft.

Zuständig ist das Kraftfahrbundesamt und verantwortlich letztlich das Bundesverkehrsministerium. Das FDP-geführte Verkehrsressort hat nicht nur seine Hausaufgaben im Klimaschutz nicht gemacht. Es verhindert mit seiner ideologischen Fixierung auf Freihandel und “Konsumdemokratie” auch, dass die Ansätze der EU zum Schutz von Klima und Verkehrssicherheit durchgehalten werden. (Olaf Dilling)

2024-07-24T11:16:12+02:0026. April 2024|Kommentar, Umwelt, Verkehr|