Verfah­rensfrei und Spaß dabei?

Das Wappentier der deutschen Gesetz­gebung 2025 ist offenbar Speedy Gonzalez, bekanntlich die schnellste Maus von Mexiko, und so jagt derzeit auf allen Ebenen ein Beschleu­ni­gungs­gesetz das nächste. Auch Baden-Württemberg hat nun ein Gesetz für schnel­leres Bauen verab­schiedet, das PV-Anlagen verfah­rensfrei stellt, § 50 Abs. 1 LBO, und zwar sowohl Aufdach­an­lagen als auch Freifläche. Neben diesen wichtigen Ausnahmen ist auch die Ladeinfra­struktur für Elektro­mo­bi­lität und Anlagen zur Erzeugung und Nutzung von Wasser­stoff aus PV-Strom, die dem Eigen­ver­brauch dienen, verfah­rensfrei. Der Vorha­ben­träger braucht also weder eine Geneh­migung noch muss er sein Vorhaben anzeigen.

 

Auf den ersten Blick klingt das sehr attraktiv: Bürokratie steht ja derzeit im Ruf einer nutz- und sinnlosen Verschwendung von Geld und Lebenszeit. Doch „einfach Losbauen“ hat auch seinen Preis: Der Vorha­ben­träger braucht zwar keine Geneh­migung, trotzdem gelten auch für sein Vorhaben alle öffentlich-recht­lichen Vorschriften. Verletzt er sie, kann die Behörde gegen das Vorhaben vorgehen, auch Dritte könnten auf die Einhaltung pochen. Da ja kein Geneh­mi­gungs- oder Anzei­ge­ver­fahren erfor­derlich ist, spricht viel dafür, dass Fehler erst dann auffallen, wenn das Vorhaben steht. Da es im öffent­lichen Recht keine „vollendete Tatsachen“ gibt, kann das bedeuten:  Egal, wie teuer die Anlage war, vielleicht muss sie wieder weg.

Das Risiko, dass die Behörde die Recht­mä­ßigkeit einer solchen Anlage anders beurteilt als der Vorha­ben­träger, würde ein Bauge­neh­mi­gungs­ver­fahren natürlich minimieren: Die Behörde würde in diesem Fall erst prüfen, dann geneh­migen oder auch nicht. Gibt es unter­schied­liche Ansichten, können die Parteien (oder Dritte) diese gerichtlich klären, bevor die Bagger rollen. Insofern spricht gerade in diffi­zilen Lagen viel dafür, Vorha­ben­trägern den Weg ins Verfahren zu eröffnen. Dies aller­dings sieht Baden-Württemberg derzeit nicht vor. Hier sollte der Gesetz­geber noch einmal in sich gehen. Zeit dafür hätte er: Die neue LBO soll erst ab dem 28.06.2025 gelten (Miriam Vollmer).

2025-04-26T00:55:03+02:0026. April 2025|Energiepolitik, Erneuerbare Energien|

Berlin Energy Transition Dialogue 2025: Verän­derung als Chance

Vom 18. bis 19. März 2025 fand in Berlin der Berlin Energy Transition Dialogue (BETD.25) statt, eine der weltweit führenden Konfe­renzen zur globalen Energie­wende. Unter dem Motto „Verän­derung als Chance“ brachte die Veran­staltung hochrangige Vertre­te­rinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissen­schaft und Zivil­ge­sell­schaft zusammen, um über die Zukunft der Energie­ver­sorgung zu disku­tieren. Dabei wurde deutlich: Die Trans­for­mation der globalen Energie­systeme ist nicht nur notwendig, sondern auch eine enorme Chance für Innovation, Wirtschafts­wachstum und Klimaschutz.

Schwer­punkte der Konferenz

Im Mittel­punkt des BETD.25 standen zentrale Themen wie die Umsetzung der Ergeb­nisse der COP28, globale Ziele zum Ausbau erneu­er­barer Energien, die Steigerung der Energie­ef­fi­zienz, der Ausstieg aus fossilen Energie­trägern sowie die Mobili­sierung von Finanz­mitteln für die Energie­wende. Diese Schwer­punkte unter­streichen die Bedeutung einer nachhal­tigen Trans­for­mation der Energie­systeme für Energie­si­cherheit und Klima­schutz. Besondere Aufmerk­samkeit galt zudem der Rolle von Schwellen- und Entwick­lungs­ländern, die verstärkt in den Wandel einbe­zogen werden müssen.

Ein wichtiges Thema war die Dekar­bo­ni­sierung der Industrie, insbe­sondere der energie­in­ten­siven Sektoren wie Stahl, Zement und Chemie. Hier wurden neue Techno­logien zur Emissi­ons­re­duktion vorge­stellt, darunter Carbon Capture and Storage (CCS) sowie Wasser­stoff­lö­sungen für eine klima­neu­trale Produktion. Auch die Frage nach resili­enten Energie­infra­struk­turen und der Rolle digitaler Techno­logien für ein intel­li­gentes Energie­ma­nagement wurde intensiv diskutiert.

Inter­na­tionale Zusam­men­arbeit als Schlüssel

Die Energie­wende ist ein globales Projekt, das nur durch inter­na­tionale Koope­ration erfolg­reich umgesetzt werden kann. Deutschland betont die Bedeutung langfris­tiger Energie- und Klima­part­ner­schaften mit über 30 Ländern, um Inves­ti­tionen in saubere Techno­logien und nachhaltige Infra­struk­turen zu beschleu­nigen. Der BETD.25 diente als Plattform, um diese inter­na­tio­nalen Partner­schaften zu stärken und gemeinsame Strategien für eine nachhaltige Zukunft zu entwickeln.

Ein zentrales Thema war zudem die gerechte Energie­wende (Just Transition). Während Indus­trie­na­tionen bereits große Fortschritte im Ausbau erneu­er­barer Energien gemacht haben, stehen viele Länder des globalen Südens vor erheb­lichen Heraus­for­de­rungen. Der BETD.25 thema­ti­sierte daher auch Finan­zie­rungs­me­cha­nismen, um den Zugang zu nachhal­tigen Energien weltweit zu erleichtern.

Techno­lo­gische Fortschritte und wirtschaft­liche Chancen

Die Voraus­set­zungen für eine erfolg­reiche Energie­wende waren nie günstiger: Die Kosten für erneu­erbare Energien sind stark gesunken, der Ausbau von Wind- und Solar­energie schreitet weltweit voran, und Speicher­tech­no­logien werden zunehmend wettbe­werbs­fähig. Gleich­zeitig gewinnt der Ausbau von Wasser­stoff­in­fra­struk­turen an Dynamik (auch wenn wir bisher noch mehr darüber reden, als ihn tatsächlich produ­zieren). Besonders grüner Wasser­stoff – erzeugt aus erneu­er­barer Energie – könnte eine Schlüs­sel­rolle bei der Defos­si­li­sierung von Indus­trien spielen. Es bleibt spannend.

Auch in der Mobili­täts­wende wurden auf der Konferenz innovative Lösungen vorge­stellt. Neben der Elektri­fi­zierung des Verkehrs wurde verstärkt über synthe­tische Kraft­stoffe und neue Batte­rie­tech­no­logien disku­tiert. Die Entwick­lungen in diesem Bereich könnten nicht nur die CO2-Emissionen im Verkehr senken, sondern auch neue wirtschaft­liche Poten­ziale für Techno­lo­gie­un­ter­nehmen und Inves­toren erschließen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Diskussion war die Rolle von Städten als Treiber der Energie­wende. Urbane Räume verbrauchen den Großteil der weltweiten Energie und sind gleich­zeitig Vorreiter in der Imple­men­tierung nachhal­tiger Lösungen. Vertre­te­rinnen und Vertreter aus Metro­polen weltweit berich­teten über erfolg­reiche Konzepte für klima­neu­trale Gebäude, Smart Grids und nachhaltige Stadtentwicklung.

Heraus­for­de­rungen und politische Rahmenbedingungen

Trotz der positiven Entwick­lungen gibt es weiterhin große Heraus­for­de­rungen. Regula­to­rische Hürden, ein schlep­pender Netzausbau und Unsicher­heiten bei der Finan­zierung neuer Techno­logien bremsen die Energie­wende in vielen Regionen. Der BETD.25 machte daher deutlich, dass ambitio­nierte politische Rahmen­be­din­gungen und klare Anreize für Inves­ti­tionen notwendig sind. Disku­tiert wurde unter anderem über eine stärkere CO2-Bepreisung, die Abschaffung umwelt­schäd­licher Subven­tionen und die Beschleu­nigung von Geneh­mi­gungs­ver­fahren für erneu­erbare Energien.

Fazit

Der Berlin Energy Transition Dialogue 2025 hat gezeigt, dass die globale Energie­wende nicht nur eine Heraus­for­derung, sondern vor allem eine Chance für nachhaltige wirtschaft­liche Entwicklung und Versor­gungs­si­cherheit darstellt. Chancen muss man jedoch auch erkennen wollen und diese dann nutzen. Hierfür kommt es auch darauf an, dass man mit den richtigen Naviga­toren durch das Meer der Regelungen segelt und recht­zeitig den Kompass justiert. Durch inter­na­tionale Zusam­men­arbeit, techno­lo­gische Innova­tionen und gezielte Inves­ti­tionen können wir eine nachhaltige Zukunft für kommende Genera­tionen gestalten. Die Konferenz machte zudem deutlich, dass ambitio­nierte politische Maßnahmen und mutige Entschei­dungen erfor­derlich sind, um den Wandel in der notwen­digen Geschwin­digkeit voran­zu­treiben. Die Energie­wende ist nicht nur eine Pflicht, sondern eine immense Chance – für Wirtschaft, Gesell­schaft und den Planeten. (Dirk Buchsteiner)

Die gemein­schaft­liche Gebäu­de­ver­sorgung und ihr Geburtsfehler

Die gemein­schaft­liche Gebäu­de­ver­sorgung nach § 42b EnWG ist bisher kein Erfolg. Offenbar gibt es erst ein Projekt. Das liegt – meinen wir – vor allem am verschleppten Smart-Meter-Rollout und den ungeklärten Fragen nach der Handhabung in der Markt­kom­mu­ni­kaion. Ein anderer Faktor wird aber absehbar den Erfolg solcher Modelle auf breiter Front auch dann noch behindern, wenn die heutigen Digita­li­sie­rungs­pro­bleme der Vergan­genheit angehören.

Ein Schritt zurück: Die gemein­schaft­liche Gebäu­de­ver­sorgung erlaubt es in einem Mehrfa­mi­li­enhaus, Strom vom Dach auf mehrere Parteien zu verteilen. Der Betreiber – das kann zum Beispiel der Vermieter sein, in der Regel gemeinsam mit einem Dienst­leister – betreibt in diesem Modell eine Aufdach­anlage. Mit dem daraus erzeugten Strom beliefert er die Bewohner. Anders als im Mieter­strom­modell muss er aber nicht den gesamten Strom­bedarf der Abnehmer decken. Er braucht also den Reststrom­bedarf nicht selbst über Dritte zu beschaffen, sondern der Strom wird geliefert, wie er eben kommt: Er schließt mit den inter­es­sierten Bewohnern einen Gebäude-Strom­nut­zungs­vertrag ab, in dem der Strom rechne­risch auf alle teilneh­menden Letzt­ver­braucher aufge­teilt wird. Die Differenz deckt jeder Verbraucher für sich über einen ganz normalen Strom­lie­fer­vertrag mit einem Versorger seiner Wahl. Überschuss­mengen speist der Betreiber der Aufdach­anlage ins Netz ein.

Der Gesetz­geber hat Gebäude-Strom­nut­zungs­ver­träge von einigen bürokra­ti­schen Anfor­de­rungen ausge­nommen. Die Strom­kenn­zeichnung sowie einige besondere Anfor­de­rungen an Verträge und Abrech­nungen sind nicht obliga­to­risch. Aller­dings hat der Gesetz­geber durch Verweise auf die Regeln für Mieter­strom­ver­träge in § 42b Abs. 4 Nr. 3 EnWG festgelegt, dass der Gebäude-Strom­nut­zungs­vertrag nicht mit der Miete verbunden werden darf. Außerdem gilt eine Begrenzung auf maximal zwei Jahre Laufzeit.

Diese Regelung klingt zunächst fair. Doch ein Problem entsteht, sobald auch nur einige Bewohner nach Ablauf der zwei Jahre kündigen. Je nach Dimen­sio­nierung der Anlage ist nicht zu erwarten, dass die verblei­benden Bewohner die freiwer­denden Anteile vollständig verbrauchen. Absehbar steigt also die Einspeisung ins Netz. Für Überschus­s­ein­speisung beträgt die Einspei­se­ver­gütung für neue Anlagen derzeit aber nur noch zwischen 5,62 Cent pro Kilowatt­stunde (für Anlagen bis 100 kWp) und 7,94 Cent pro Kilowatt­stunde (für Anlagen bis 10 kWp). Das dürfte nicht ausreichen, um die Anlage profi­tabel zu betreiben. Das Modell ist also nur dann attraktiv für Betreiber, wenn ein entspre­chendes Preis­an­pas­sungs­recht für die anderen Nutzer besteht. Dieses dürfte jedoch für die Bewohner eher abschre­ckend wirken, vermutlich kündigen sie spätestens dann, wenn es gezogen wird. Bezogen auf 20 Jahre Nutzung sind das zu viele Unsicher­heiten, um zu investieren.

Ist die gemein­schaft­liche Gebäu­de­ver­sorgung wegen dieses Risikos also eine ähnliche Totgeburt wie der Mieter­strom, der immer wieder geprüft, aber kaum reali­siert wird? Im Grunde hat der Gesetz­geber es in der Hand: Bezieht er die Aufdach­anlage so in die Mietsache ein wie etwa Aufzüge oder Gärten, verliert der Mieter zwar einen Teil seiner Freiheit, sich zu 100 % von Dritten versorgen zu lassen. Dafür hätten aber mehr Menschen die Möglichkeit, auch in Mehrfa­mi­li­en­häusern Solar­strom zu nutzen – und davon zu profi­tieren, dass das öffent­liche Netz nicht beansprucht wird, sodass keine Netzent­gelte und Umlagen anfallen (Miriam Vollmer).

2025-03-07T21:49:59+01:007. März 2025|Erneuerbare Energien|