CDI Summer Summit 2024

Praxis­naher Erfah­rungs­aus­tausch auf Führungs­ebene: Vom 11. bis 13.09.2024 trafen sich nun zum dritten Mal Vertreter der energie­in­ten­siven Industrie zum „Summer Summit“ des Clusters der Dekar­bo­ni­sierung der Industrie (CDI). Jakob Flechtner, Leiter des Kompe­tenz­zentrum Klima­schutz in energie­in­ten­siven Indus­trien (KEI) und Andreas Findeisen, Leiter der CDI Koordi­nie­rungs­stelle, konnten so über 80 Teilnehmer aus dem breiten Partner­kreis auf dem Siemens Energy Innova­ti­ons­campus in Görlitz begrüßen. An inten­siven anderthalb Tagen (und einem gesel­ligen Auftakt­dinner am Vorabend) gab es Vorträge, inter­aktive Workshops zum aktuellen Stand der Dekar­bo­ni­sierung rund um die Kernthemen des Clusters und Zeit für das Netzwerken und den fachlichen Austausch. „Kurs zu halten auf dem Pfad zur indus­tri­ellen Dekar­bo­ni­sierung“ war das Motto. Hierauf stimmte auch Tobias Panse, Senior Vice President Steam Turbines and Generators von Siemens Energy, in seiner Funktion als Gastgeber in seinem Grußwort ein.

Grüne Märkte

Das Programm war spannend und vielseitig. Stela Ivanova (BMWK) sprach über Leitmärkte für klima­freund­liche Grund­stoffe. In diese Richtung ging auch der Workshop 1, der sich mit der Zukunft der grünen Märkte befasste und eine holis­tische Betrachtung wagte. Ausgehend von der Prämisse, dass es 2045 grüne Leitmärkte geben wird, wurde disku­tiert, wie weit sich Wirtschafts­wachstum mit grünen Märkten verträgt, ob also grüne Märkte mit einem Wachs­tums­be­griff einher­gehen oder es einer Neude­fi­nition des Wachs­tums­be­griffs bedarf, berich­teten Arne Müller (CDI) und Sven Johannssen (Corporate Strategy Sustaina­bility Siemens Energy). Auch im Diskurs zwischen den Teilneh­menden zeigte sich der inter­es­sante Aspekt, dass man einer­seits mehr Regulierung und anderer­seits weniger Regulierung brauche. Wenn man über grüne Produkte spricht, ist zudem zu fragen, wie man das global mit einheit­lichen Werten etablieren kann und mit Chancen­gleichheit global umgehen soll. Gegebe­nen­falls gibt es regionale grüne Leitmärkte.

Bilan­zierung und Bewertung von Treibhausgasen 

Den Auftakt zum Workshop 2 lieferte Dr. Alexander Tunnat (evety GmbH) mit einem Input­re­ferat. Deutlich wurde hierbei insbe­sondere das Problem der Infor­ma­ti­ons­be­schaffung, gerade auch zu Scope 3 Emissionen, also allen indirekten Treib­hausgas-Emissionen aus Quellen, die das bilan­zie­rende Unter­nehmen nicht besitzt oder direkt kontrol­liert. Diese machen in der Regel den größten Teil der Emissionen aus und damit bekommt das Liefe­ran­ten­ma­nagement eine große Bedeutung, erläu­terte Markus Will (Hochschule Zittau/Görlitz). Im nächsten Schritt muss man u.a. schauen, wer wie gerechnet und bewertet hat und wenn ja, auf welcher Rechen­grundlage. Deutlich wurde, dass standar­di­sierte Methoden zur Bilan­zierung und Bewertung vorhanden sind. Die Experten machten jedoch deutlich, dass noch Normungs­arbeit nötig ist, sowie ein Erfah­rungs­aus­tausch, beispiels­weise unter dem Dach des CDI.

Energie­kon­zepte für Industrieanlagen 

Aufhänger für den Workshop 3 war die Frage, wie die Trans­for­mation nachhaltig und wirtschaftlich erfolgen kann. Hierbei ist zu schauen, was man heute schon erreichen kann, von der Effizi­enz­stei­gerung, über den fuel shift und der Hybri­di­sierung bis hin zur „deep decar­bo­ni­sation“. Disku­tiert wurden die Knack­punkte der einzelnen Phasen. Natürlich gibt es für die Trans­for­mation keine „one fits all“-Lösung. Die Möglich­keiten sind natürlich abhängig vom Ausgangs­zu­stand. Doch wurde deutlich, dass die Technik selbst nicht das Problem ist, sondern die Frage, wohin man eigentlich möchte und welche Ziele man verfolge und ob dies unter den regula­to­ri­schen Rahmen­be­din­gungen realisier ist.  haben wir. Ein Knack­punkt auf dem Weg der Trans­for­mation ist und bleibt die Gesetzgebung.

Speicher

Bedenkt man, dass erneu­erbare Energien mit ihren jewei­ligen Leistungs­peaks ganz andere Anfor­de­rungen mit sich bringen, wird klar, dass auch über die Speicherung disku­tiert werden muss. Uwe Lenk (Siemens Energy) berichtete von einem Pilot­projekt eines Energie­spei­chers in Basalt­ka­vernen und ging der Frage nach, welchen Beitrag die Industrie zur Unter­stützung der Netzsta­bi­lität durch den Einsatz von Speichern leisten kann. Über Wärme­ma­nagement und Anlagen­technik und die effiziente Gestaltung indus­tri­eller Wärme­ströme, sprach Jörg Koschkar (Head Project Engineering and Mecha­nical Design | Siemens Energy). Im Workshop 4 ging es dann um Hochtem­pe­ratur-Wärme­speicher. Unter der Workshop­leitung von Dr. Thomas Bauer (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt – DLR) berich­teten drei Unter­nehmen über ihre markt­reifen Anlagen­typen zur effizi­enten und nachhal­tigen Speicherung von Wärme. Die Teilneh­menden konnten zusammen mit Jonas Witt und Marc Mauermann von der ENERGYNEST GmbH (Wärme­träger: Spezi­al­beton), Peter Kordt von LUMENION (Wärme­träger: Stahl) und Lars Marti­nussen von der Kyoto Group SE (Wärme­träger: Flüssigsalz) disku­tieren. Neben techni­schen und organi­sa­to­ri­schen Fragen („before or behind the meter?“) ging es um Erfah­rungen mit Referenz­an­lagen und Key Perfor­mance Indicators (KPI). Deutlich wurde zudem, dass Regula­torik und Organi­sation eng betrachtet werden müssen. Disku­tiert wurde über Netzent­gelte (Dynamische Netzent­gelte, „Strom­preis nutzen statt abregeln“) und über Förder­mög­lich­keiten. Bei Letzterem müsste man schauen, inwiefern auch eine Erwei­terung der KWK-Förderung für Speicher inter­essant wäre.

Mit neuen Impulsen, inter­es­santen Kontakten und vielen spannenden Einblicken – nicht zuletzt durch den Werks­rundgang bei Siemens Energy „Trans­for­mation of Industry“ – (Stimmungsbild mit alter Maschine anbei) bleibt nach dem Summit 2024 die Vorfreude auf die nächsten Veran­stal­tungen des CDI.

(Dirk Buchsteiner)

 

Neue Arten­schutz-Förderung in Zeiten der Energiewende

Der benötigte Ausbau von Windener­gie­an­lagen wird oftmals durch umfang­reiche Anfor­de­rungen des Arten­schutz­rechts durch­kreuzt. Auch nach vielen Jahren Erfahrung mit Windener­gie­an­lagen und techni­schen Aspekten wie Abschalt­ein­rich­tungen, Abstands­re­ge­lungen und Höhen­dis­kus­sionen ist deren Lobby in der Öffent­lichkeit zu Unrecht oft schlecht – von der optischen Wirkung (Verspar­gelung! Unsere schöne Landschaft!), dem Eiswurf, Disko­effekt und Infra­schall und noch weiter reichen die Gegen­ar­gu­mente. Auch hier gilt: NIMBY! – also: „not in my backyard“. Es ist bekanntes Wissen, dass Vorhaben insbe­sondere durch den Vogel­schutz Probleme bekommen. Die Recht­spre­chung zum Vogel­schutz ist sehr üppig – hilft uns aber vielfach kaum weiter, den dringenden Ausbau voran­zu­treiben. Es gibt inter­es­sante Unter­su­chungen, wonach die meisten Vögel eher Glasscheiben, Autos und Hauskatzen zum Opfer fallen, aber die durch­schnitt­liche Hauskatze erlegt dann doch keinen Rotmilan. Bemühungen den Rechts­be­reich Arten­schutz und das Planungs­recht mit Blick auf die Energie­wende zu straffen, bringen bisher wohl noch nicht den gewünschten Ertrag. Doch was ist mit den Tieren?

Um den Ausbau erneu­er­barer Energien und den Schutz von Arten besser zu verein­baren, hat der Bund das „Nationale Arten­hilfs­pro­gramm“ einge­richtet. Am 15.08.2024 wurde die erste Förder­richt­linie des Programms veröf­fent­licht (siehe Presse­mit­teilung). Das Förder­pro­gramm dient insbe­sondere dem Schutz von Arten, die vom Ausbau der erneu­er­baren Energien an Land und auf dem Meer besonders betroffen sind und ist damit eine entschei­dende Grundlage und Flankierung für den Ausbau der erneu­er­baren Energien. Für Projekte im Rahmen des Natio­nalen Arten­hilfs­pro­gramms stehen zurzeit jährlich 14 Millionen Euro zur Verfügung.

Finan­ziert werden sollen vor allem Projekte, die langfristig und nachhaltig die Qualität und die Vernetzung der Lebens­räume der vom Ausbau der erneu­er­baren Energien an Land und auf dem Meer besonders betrof­fenen Arten sowie deren Erhal­tungs­zu­stand stabi­li­sieren oder verbessern. Die Förder­richt­linie wird ergänzt durch einen Leitfaden, der Hilfe­stel­lungen zur Einrei­chung von Projekt­skizzen und ‑anträgen gibt. Dieser umfasst unter anderem eine Liste von Arten, welche insbe­sondere durch das Förder­pro­gramm unter­stützt werden sollen und zählt Maßnahmen auf, die nach derzei­tigem Kennt­nis­stand zum Schutz der betrof­fenen Arten geeignet sind. Aktua­li­sie­rungen bezie­hungs­weise Anpas­sungen sind unter Berück­sich­tigung neuer Erkennt­nisse vorge­sehen. Der Leitfaden beinhaltet darüber hinaus Hinweise zum Verfahren und Muster­vor­lagen für die Einrei­chung von Projektskizzen.

Spannend wird es, ob derartige Projekte argumen­tativ heran­ge­zogen werden können, wenn es darum geht, einen Ausgleich des Schutzes bestimmter Vogel­arten wie dem Rotmilan und dem dringend benötigten Ausbau von Windener­gie­an­lagen zu erzielen. (Dirk Buchsteiner)

2024-08-16T17:46:16+02:0016. August 2024|Erneuerbare Energien, Umwelt, Windkraft|

Beschleu­nigung des Ausbaus von Solarenergie

Die Bundes­re­gierung hat am 24. Juli 2024 den Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU Erneu­erbare-Energien-Richt­linie (EU) 2023/2413 (Renewable Energy Direc­tives, RED III) in den Bereichen Windenergie an Land und Solar­energie sowie für Energie­spei­cher­an­lagen am selben Standort beschlossen (Presse­mit­teilung hier). Nach der RED III müssen für Erneu­erbare-Energien-Vorhaben sogenannte „Beschleu­ni­gungs­ge­biete“ ausge­wiesen werden, in denen ein beson­deres, beschleu­nigtes Geneh­mi­gungs­ver­fahren gelten soll. Diese Beschleu­ni­gungs­ge­biete sind daher zentraler Baustein des Gesetz­ent­wurfs. Klar: Die Nutzung erneu­er­barer Energien ist ein zentraler Bestandteil der Energie­wende und der Bekämpfung des Klima­wandels. Hier soll es mal nicht um Windenergie gehen: Zur Energie­wende gehört auch die Nutzung von solarer Strahlungsenergie.

Dass die Energie­wende bisher vor allem eine Strom­wende ist (und noch keine Wärme­wende ist), zeigt die bisher holperige und unsichere Geneh­mi­gungs­praxis solar­ther­mi­scher Freiflä­chen­an­lagen. Der Praxis fehlt die Erfahrung im Umgang mit dieser Techno­logie, die im großen Maßstab solare Strah­lungs­en­ergie in Heizwärme umwandelt, vorwiegend für die Einspeisung in Nah- und Fernwär­me­netze. Dies wiederum schlägt sich in einer unein­heit­lichen und zeitauf­wän­digen Geneh­mi­gungs­praxis nieder. PV und Solar­thermie werden oft in einen Topf geworfen und Solar­thermie erscheint dabei eher so am Rande mitge­dacht als tatsächlich berück­sichtigt. Zu bedenken aller­dings, dass die Anfor­de­rungen an den Standort im Hinblick auf solar­ther­mische Freiflä­chen­an­lagen klar von der Photo­voltaik zu unter­scheiden. Dies gilt insbe­sondere bei der Stand­ort­suche. Während PV eigentlich überall hin kann, kommt es für die Freiflä­chen­so­lar­ther­mie­anlage auf die Nähe zu Wärme­ver­brau­chern und dem Netz an und damit verdichtet sich der Anwen­dungs­be­reich. Der Solar­thermie bringt daher beispiels­weise die Privi­le­gierung im Außen­be­reich nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 lit. b BauGB im Grunde gar nichts. Der neue § 249b BauGB soll nun bewirken, dass es für die Errichtung auch von Solar­ther­mie­an­lagen im (bishe­rigen) Außen­be­reich nur einer Darstellung in einem Flächen­nut­zungsplan, nicht aber einer Festsetzung im Bebau­ungsplan bedarf. Spannend wird auch die Abschichtung natur­schutz­recht­licher Fragen sein. Ob diese Beschleu­ni­gungs­ge­biete dann im Ergebnis so viel bringen, bleibt abzuwarten. Man könnte es einfacher haben. So privi­le­giert § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB auch ortsge­bundene Anlagen für die Wärme­er­zeugung, wenn für diese (im Rückgriff auf die Recht­spre­chung zu PV) nur dieser Standort in Frage kommt. Dies dürfte in vielen Fällen für die Solar­thermie greifen, da in der Regel tatsächlich nur eine einzige Fläche des Gemein­de­ge­biets in Betracht kommt, weil diese nicht nur am Fernwär­menetz anliegen muss, was angesichts der regel­mäßig im Innen­be­reich belegenen Fernwär­me­ver­sor­gungs­ge­biete nur für wenige Außen­be­reichs­grund­stücke gilt. Und zusätzlich die Fläche geogra­fisch geeignet sein muss, also exponiert, unver­schattet und nicht bereits ander­weitig genutzt. Über diese Privi­le­gierung ließe sich auch eine ander­weitige Festsetzung im Flächen­nut­zungsplan (wie beispiels­weise „Flächen für die Landwirt­schaft“) überwinden und man käme auch um ein zeitauf­wen­diges B‑Plan-Verfahren herum. Vielleicht müssen wir einfach viel mutiger werden. (Dirk Buchsteiner)

2024-08-02T14:18:56+02:002. August 2024|Erneuerbare Energien, Solarthermie, Wärme|