Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie beschlossen

Ein politisches Signal mit vielleicht doch nur begrenzter Wirkung? Eigentlich sollten wir uns trotzdem freuen. Das Bundeskabinett hat das Aktionsprogramm zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie beschlossen. Nach monatelangen Abstimmungen zwischen den Ressorts enthält das Programm zwölf prioritäre Maßnahmen, die bis Ende 2027 umgesetzt werden sollen. Die Bundesregierung stellt hierfür zunächst rund 260 Millionen Euro bereit; weitere 305 Millionen Euro sollen zwischen 2027 und 2030 über das Klimaschutzprogramm 2026 folgen. Damit setzt die Bundesregierung wichtige Impulse für Investitionen in Recyclingtechnologien, die Sicherung kritischer Rohstoffe und die stärkere Nutzung von Kunststoffrezyklaten. Ein Problemfeld bleibt die öffentliche Beschaffung.

Dabei kommt der öffentlichen Hand eine Schlüsselrolle zu. Bund, Länder und Kommunen vergeben jährlich Aufträge in Milliardenhöhe und können dadurch maßgeblich beeinflussen, welche Materialien und Produkte am Markt nachgefragt werden. Gerade für Recyclingprodukte und Sekundärrohstoffe könnten öffentliche Auftraggeber wichtige Leitmärkte schaffen. Das Aktionsprogramm erkennt dieses Potenzial ausdrücklich an. Allerdings setzt die Bundesregierung nicht auf verbindliche Beschaffungsvorgaben, sondern auf Berichtspflichten und politische Steuerung. Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung – darunter beispielsweise die Deutsche Bahn oder die Autobahn GmbH des Bundes – sollen künftig ihren Einsatz von Recyclingprodukten schrittweise erhöhen und über entsprechende Maßnahmen sowie den jeweiligen Recyclinganteil berichten.

Bundesumweltminister Carsten Schneider betonte, dass die Unternehmen mit Bundesmehrheit ihr jährliches Auftragsvolumen für Recyclingprodukte kontinuierlich steigern sollen. Die Entwicklung soll durch regelmäßige Berichte transparent gemacht werden. Rechtlich verbindliche Vorgaben enthält das Aktionsprogramm jedoch nicht.

Gerade dieser Punkt stößt auf Kritik in der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) begrüßt zwar grundsätzlich die Verabschiedung des Programms, hält die beschlossenen Maßnahmen aber für unzureichend. Aus Sicht des Verbandes schaffen Berichtspflichten allein noch keinen Markt für Sekundärrohstoffe. Der BDE fordert seit Langem verbindliche rechtliche Vorgaben, die öffentliche Auftraggeber tatsächlich verpflichten, Recyclingmaterialien bei Ausschreibungen zu bevorzugen.

Besonders bemerkenswert ist daher, was im endgültigen Kabinettsbeschluss nicht mehr enthalten ist. Ein früherer Entwurf des Bundesumweltministeriums sah noch vor, die Regelung des § 45 Kreislaufwirtschaftsgesetz deutlich zu verschärfen. Unternehmen hätten sich danach im Vergabeverfahren unmittelbar auf die gesetzliche Bevorzugung von Sekundärrohstoffen berufen können. Die Verpflichtung wäre damit nicht nur programmatischer Natur gewesen, sondern hätte konkrete Rechtswirkungen entfaltet und möglicherweise sogar gerichtlich durchgesetzt werden können. Für Anbieter von Recyclingprodukten wäre dies ein erheblicher Fortschritt gewesen. Gerade die bislang mangelnde Durchsetzbarkeit entsprechender Vorgaben gilt seit Jahren als eines der zentralen Hindernisse für den Ausbau funktionierender Kreislaufmärkte.

Dass diese Verschärfung nun nicht umgesetzt wird, verdeutlicht die politischen Spannungen, die das Thema öffentliche Beschaffung weiterhin begleitet. Einerseits besteht Einigkeit darüber, dass die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden muss. Andererseits besteht offenbar weiterhin Zurückhaltung, öffentliche Auftraggeber durch verbindliche vergaberechtliche Vorgaben stärker zu binden.

Für Unternehmen der Recycling- und Kreislaufwirtschaft bedeutet das Aktionsprogramm daher Licht und Schatten zugleich. Positiv sind die zusätzlichen Fördermittel und die politische Anerkennung der Bedeutung von Sekundärrohstoffen. Gleichzeitig bleibt die entscheidende Frage offen, ob die öffentliche Hand künftig tatsächlich als verlässlicher Nachfrager auftreten wird. Solange verbindliche Beschaffungsvorgaben fehlen, hängt der Erfolg der Kreislaufwirtschaft weiterhin maßgeblich vom freiwilligen Engagement öffentlicher Auftraggeber und der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit von Recyclingprodukten ab.

Das Aktionsprogramm setzt damit wichtige politische Akzente, bleibt aber in einem entscheidenden Punkt hinter den Erwartungen zurück. Ob die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie tatsächlich zu einem starken Markt für Sekundärrohstoffe führt, wird daher weniger von Berichtspflichten als vielmehr von zukünftigen gesetzlichen Regelungen abhängen. Der BDE bringt dies treffend auf den Punkt: Nach dem Aktionsprogramm müssen nun konkrete Gesetze folgen. Andernfalls droht die öffentliche Beschaffung ihr Potenzial als Motor der Kreislaufwirtschaft weiterhin nur unvollständig auszuschöpfen (Dirk Buchsteiner)

2026-06-05T18:46:42+02:005. Juni 2026|Abfallrecht|

Seltene Erden: Kreislaufwirtschaft für weniger Abhängigkeit

Die Kreislaufwirtschaft dient nicht nur dem Umwelt- und Klimaschutz. Im Ergebnis geht es auch um nationale Sicherheit. Der aktuelle Bericht des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages zu „Seltene Erden – die Versorgungslage unter Berücksichtigung geopolitischer Risiken und der Fortschritte beim Recycling sowie der Etablierung einer Kreislaufwirtschaft“ analysiert nicht nur die enorme strategische Bedeutung Seltener Erden für Europa, sondern betont, dass Recycling mittelfristig zu einem geopolitischen Machtfaktor werden.

Der Bericht erscheint zu einem Zeitpunkt, an dem Europa in einer heiklen Rohstoffabhängigkeit steckt. Seltene Erden sind essenziell für Elektromotoren, Windkraftanlagen, Smartphones, Halbleiter, Militärtechnik und KI-Infrastruktur. Obwohl die Rohstoffe geologisch keineswegs extrem selten sind, kontrolliert China heute große Teile der globalen Wertschöpfungskette – insbesondere die Raffination und Weiterverarbeitung. Genau darin liegt die eigentliche Machtposition Pekings. Der Bundestagsbericht beschreibt diese Dominanz als strategisches Risiko für Europas Industrie- und Technologiestandort.  Besonders bemerkenswert ist die Einschätzung zum Recyclingpotenzial. Aktuell stammen in Europa lediglich rund ein Prozent der verwendeten Seltenen Erden aus wiederaufbereiteten Materialien. Das wirkt zunächst ernüchternd. Doch die Studie zeigt, dass dieser Wert weniger an technischen Grenzen als vielmehr an fehlender Infrastruktur liegt. Bis 2035 könnten bereits 25 bis 35 Prozent des europäischen Bedarfs über Sekundärrohstoffe gedeckt werden, bis 2050 sogar bis zu 40 Prozent. Voraussetzung seien allerdings massive Investitionen in Sammel-, Sortier- und Recyclingkapazitäten.

Damit verschiebt sich die Perspektive auf Elektroschrott. Alte Windräder, ausrangierte Elektroautos, Festplatten oder sogar ganze Industrieanlagen werden plötzlich zu urbanen Rohstoffminen. Der Bericht spricht sinngemäß von einer zukünftigen „Kreislaufwirtschaft strategischer Rohstoffe“. Besonders interessant: Die größten Potenziale liegen nicht in Smartphones oder Haushaltsgeräten, sondern in starken Permanentmagneten aus Elektromotoren und Generatoren. Dort konzentrieren sich große Mengen wertvoller Elemente wie Neodym, Dysprosium oder Terbium. Diese Magnetmaterialien gelten als Schlüsseltechnologie der Energiewende.

Allerdings macht die Analyse auch deutlich, warum Europa bislang kaum vorankommt. Recycling von Seltenen Erden ist technologisch komplex, energieintensiv und oft wirtschaftlich unattraktiv. Neue Rohstoffe aus China sind häufig billiger als recyceltes Material. Genau darin liegt das Dilemma: Der Markt allein schafft keine resiliente Versorgung. Der Bundestagsbericht argumentiert deshalb indirekt für industriepolitische Eingriffe – etwa Förderprogramme, strategische Reserven oder regulatorische Vorgaben zur Rückgewinnung kritischer Rohstoffe.

Besonders spannend sind die Zukunftsszenarien des Berichts. Die Autoren entwerfen drei mögliche Entwicklungspfade bis 2035. Im pessimistischen Szenario bleibt Europa abhängig von China und reagiert weiterhin zu langsam. Im mittleren Szenario entstehen neue Lieferquellen und erste europäische Verarbeitungsstufen. Das ambitionierte Szenario beschreibt hingegen eine „proaktive Souveränitätswende“: Europa baut Recyclingkapazitäten systematisch aus, etabliert Kreislaufstrategien und reduziert dadurch seine geopolitische Verwundbarkeit deutlich.  Der Bericht zeigt damit auch einen grundlegenden Wandel im Verständnis von Rohstoffpolitik. Jahrzehntelang galt Recycling vor allem als Umweltfrage. Heute wird es zunehmend zu einer Sicherheits- und Industriefrage. Wer Seltene Erden kontrolliert, kontrolliert zentrale Technologien der Zukunft – von Elektromobilität bis Verteidigungssystemen. Recycling wird dadurch nicht mehr nur ein ökologisches Projekt, sondern Teil strategischer Souveränität.

Interessant ist zudem, wie stark sich die Debatte verändert hat. Noch vor wenigen Jahren galten Recyclingprojekte für Seltene Erden als wirtschaftliche Nische. Inzwischen diskutieren wir offen über Rohstoffautonomie, Lieferkettenrisiken und geopolitische Erpressbarkeit. Chinas Exportbeschränkungen bei kritischen Mineralien haben diese Entwicklung zusätzlich beschleunigt. Selbst in öffentlichen Diskussionen wird mittlerweile verstanden, dass Europas Industrie ohne stabile Versorgung mit Seltenen Erden extrem verwundbar wäre. Der Bundestagsbericht ist deshalb mehr als eine technische Analyse. Er ist ein Warnsignal – aber auch eine strategische Blaupause. Europa wird die Dominanz Chinas kurzfristig nicht brechen können. Doch die Studie zeigt erstmals plausibel auf, dass ein erheblicher Teil der Versorgung künftig aus dem eigenen Rohstoffkreislauf kommen könnte. Die entscheidende Frage lautet nun nicht mehr, ob Recycling technisch möglich ist, sondern ob Europa schnell genug handelt. (Dirk Buchsteiner)

2026-05-22T10:11:07+02:0022. Mai 2026|Abfallrecht|

PPWR – Verpackungsindustrie fordert mehr Zeit

Wenige Monate vor dem Geltungsbeginn der neuen europäischen Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) wächst der Druck auf die EU-Institutionen. Ende April 2026 wandte sich eine Gruppe von Markenherstellern und Unternehmen der Verpackungsindustrie an Europäische Kommission, Parlament und Rat und forderte, zentrale Vorschriften der Verordnung zu verschieben sowie offene Fragen zu klären. Nach Darstellung der Unternehmen bestehe weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit; zudem bleibe bis zum Beginn der Anwendung am 12. August 2026 nicht genügend Zeit, um die neuen Anforderungen ordnungsgemäß umzusetzen. Auch national in Deutschland gibt es schließlich Widerstand gegen das VerpackDG. Zuletzt warnte der Verband Metallverpackungen (VMV) (hier) vor einer aus seiner Sicht erheblichen Ausweitung der Systembeteiligungspflicht auf Transportverpackungen.

Die Diskussion zeigt, wie groß die Verunsicherung in der Wirtschaft derzeit ist. Zwar ist die PPWR bereits seit Februar 2025 in Kraft, doch ihre materiellen Vorgaben gelten überwiegend erst ab August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Anders als die bisherige Verpackungsrichtlinie bedarf die Verordnung keiner nationalen Umsetzung. Unternehmen können sich daher künftig nicht darauf berufen, dass nationale Gesetze oder Verwaltungsvorschriften noch fehlen. Behörden und Gerichte werden die Regelungen unmittelbar anwenden.

Die PPWR verfolgt das Ziel, Verpackungsabfälle in Europa deutlich zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Die neuen Vorgaben betreffen nahezu sämtliche Verpackungen und damit einen großen Teil der europäischen Wirtschaft – vom Onlinehandel über die Lebensmittel- und Kosmetikindustrie bis hin zu Herstellern von Konsumgütern. Vorgesehen sind unter anderem strengere Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen, Vorgaben zur Verpackungsminimierung, Rezyklatquoten für Kunststoffverpackungen, neue Kennzeichnungs- und Informationspflichten sowie umfangreiche technische Dokumentationspflichten. Hinzu kommen PFAS-Beschränkungen für Lebensmittelverpackungen und neue Anforderungen an Mehrweg- und Wiederverwendungssysteme.

Gerade diese Vielzahl neuer Pflichten sorgt derzeit für erhebliche Unsicherheit. Viele Unternehmen kritisieren, dass wesentliche technische Details noch ungeklärt seien oder erst sehr spät erläutert wurden. Tatsächlich hat die Europäische Kommission erst Ende März 2026 umfangreiche Leitlinien und FAQ-Dokumente zur Anwendung der Verordnung veröffentlicht. Aus Sicht der betroffenen Unternehmen kommt dies zu spät, weil zahlreiche praktische Umstellungen erhebliche Vorlaufzeiten erfordern. Verpackungen müssen teilweise neu gestaltet, Lieferketten überprüft, Materialzusammensetzungen angepasst und umfangreiche technische Dokumentationen erstellt werden. Besonders kritisch sehen viele Unternehmen die künftig verpflichtende EU-Konformitätserklärung für Verpackungen. Hersteller werden künftig umfangreiche Unterlagen vorhalten müssen, mit denen die Einhaltung sämtlicher regulatorischer Anforderungen nachgewiesen wird.

Hinzu kommt, dass zentrale Begriffe der Verordnung bislang nicht abschließend geklärt sind. Streitpotenzial besteht etwa bei der Frage, wann Verpackungen als recyclingfähig gelten, wie einzelne Verpackungstypen abzugrenzen sind oder wie problematische Stoffe rechtlich zu bewerten sind. Gerade weil die Verordnung unmittelbar gilt, können solche Unklarheiten erhebliche Compliance-Risiken verursachen.

Ob es tatsächlich zu einer Verschiebung einzelner Regelungen kommt, erscheint derzeit allerdings fraglich. Umweltverbände und Teile der Politik lehnen entsprechende Forderungen entschieden ab. Sie befürchten, dass bereits ausgehandelte Umweltstandards nachträglich abgeschwächt werden könnten. Auch aus Brüssel gibt es bislang keine konkreten Hinweise auf eine generelle Verschiebung des Anwendungsbeginns. Stattdessen konzentriert sich die Kommission offenbar darauf, offene Fragen durch weitere Leitlinien und Auslegungshilfen zu beantworten.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie sich nicht auf politische Nachverhandlungen verlassen sollten. Vielmehr empfiehlt es sich bereits jetzt, Verpackungsportfolios systematisch zu überprüfen, Material- und Lieferkettenanalysen durchzuführen, interne Zuständigkeiten festzulegen und die erforderlichen Dokumentations- und Compliance-Prozesse aufzubauen. Besonders international tätige Unternehmen müssen zudem berücksichtigen, dass die PPWR zahlreiche Schnittstellen zu anderen europäischen Regelungsbereichen aufweist, etwa zum Chemikalienrecht, zur Produktsicherheit und zu weiteren Nachhaltigkeitsvorgaben.

Der aktuelle Vorstoß der Verpackungsindustrie verdeutlicht damit vor allem eines: Die PPWR stellt keinen bloßen Detailumbau des bisherigen Verpackungsrechts dar, sondern einen tiefgreifenden regulatorischen Wandel mit erheblichen Auswirkungen auf nahezu alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen. Auch wenn viele Forderungen nach mehr Rechtsklarheit nachvollziehbar erscheinen, bleibt es nach derzeitigem Stand dabei, dass die Verordnung ab dem 12. August 2026 europaweit verbindlich gelten wird. (Dirk Buchsteiner)

2026-05-15T16:54:50+02:0015. Mai 2026|Abfallrecht|