Beschleu­nigung durch Verfahren

Klima­schutz­ziele und Fristen drängen (siehe auch hier). Bestre­bungen zur Beschleu­nigung von Vorha­ben­zu­las­sungen bekommen hierdurch beson­deres Gewicht. Das hat auch der Gesetz­geber erkannt. Der Gesetz­entwurf der Bundes­re­gierung zur Verbes­serung des Klima­schutzes beim Immis­si­ons­schutz zielt darauf ab, die Geneh­mi­gungs­ver­fahren für Erneu­erbare-Energien-Anlagen zu verein­fachen und zu beschleu­nigen und auch den Klima­ge­danken im Immis­si­ons­schutz­recht stärker zu verankern (Hinter­gründe hier). Dies ist einer­seits sehr zu begrüßen. Anderer­seits sind die geplanten neuen Pflichten womöglich auch hinderlich für eine effiziente Geneh­mi­gungs­praxis. Die Praxis und die Erfahrung zeigen, dass die Komple­xität der Geneh­mi­gungs­ver­fahren und damit auch ihre Dauer vielfach am materi­ellen Recht liegt und an den zu prüfenden Anfor­de­rungen für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen. Durch ständige Rechts­än­de­rungen werden diese nicht weniger und auch dies mag die Kapazi­täten von Behörden überfordern und die Leistungs­fä­higkeit und ‑bereit­schaft von Antrag­stellern überspannen.

Zwar kennt die 9. BImSchV Geneh­mi­gungs­fristen, doch beginnen diese erst ab Vollstän­digkeit der Antrags­un­ter­lagen zu laufen, über die die Behörde in eigenem Ermessen befindet. Nachfor­de­rungs­schleifen um ihrer selbst willen können die Folge sein.

Antrag­steller sind daher gut beraten, auch eine Beschleu­nigung durch Verfahren nach Möglichkeit auszu­nutzen. Empfohlene Maßnahmen umfassen unter anderem die Nutzung von Vorbe­scheiden nach § 9 BImSchG und der vorzeitige Beginn nach § 8a BImSchG oder auch Teilge­neh­mi­gungen nach § 8 BImSchG. Das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt hat mit Urteil vom 25. Januar 2024 – 7 A 4.23 – die Teilge­neh­migung, mit der bauvor­be­rei­tende Maßnahmen für die Errichtung und den Betrieb einer SuedLink-Konver­ter­anlage zur Umwandlung von Gleich­strom in Wechsel­strom gestattet worden sind, als recht­mäßig erachtet. Hiergegen hatte ein Umwelt­verband geklagt. Gerügt wurde insbe­sondere die sachliche Zustän­digkeit der Immis­si­ons­schutz­be­hörde und das Fehlen einer Umwelt­ver­träg­lich­keits­prüfung. Das waren harte Vorwürfe. Gerade das Fehlen einer UVP wäre ein Todesstoß gewesen. Die Leipziger Bundes­richter sahen die Sache anders. Die Konver­ter­anlage erfüllt auch die Funktion einer Umspann­anlage und ist deshalb immis­si­ons­schutz­rechtlich geneh­mi­gungs­pflichtig. Gehandelt hat damit auch die richtige Geneh­mi­gungs­be­hörde. Die Geneh­migung konnte zudem ohne Umwelt­ver­träg­lich­keits­prüfung erteilt werden. Das Gesetz sieht eine solche nur für Erdkabel, nicht jedoch für Konver­ter­an­lagen vor. Die materi­ellen Voraus­set­zungen für den Erlass einer Teilge­neh­migung sind gegeben: Geneh­mi­gungs­hin­der­nisse des Wasser‑, Artenschutz‑, Bau- und Immis­si­ons­schutz­rechts stehen weder den schon jetzt erlaubten Baumaß­nahmen noch dem künftigen Gesamt­vor­haben entgegen. (Dirk Buchsteiner)

2024-02-09T12:26:09+01:009. Februar 2024|Immissionsschutzrecht, Industrie, Rechtsprechung|

Lehrgänge zum Abfall‑, Immis­si­ons­schutz und Wasser­recht 2024

Fortbil­dungen und Lehrgänge sind wichtig und nützlich. Oftmals sind sie sogar zwingend vorge­schrieben, so z.B. für Unter­nehmen, die Abfall­be­auf­tragte, Immis­si­ons­schutz­be­auf­tragte oder Gewäs­ser­schutz­be­auf­tragte benötigen. Ebenso müssen sich Beför­derer, Sammler, Händler und Makler von gefähr­lichen Abfällen fortbilden lassen. Auch die verant­wort­liche Person eines Entsor­gungs­fach­be­triebs muss fachkundig sein und ihr Wissen regel­mäßig auffrischen. 

Ich freue mich sehr, dass ich 2024 an vielen Terminen für die IWA Ingenieur- und Beratungs­ge­sell­schaft mbH als Referent für die Rechts­themen tätig sein darf. Ich schule hierbei teils online, teils in Präsenz oder bei indivi­du­ellen Inhouse-Veran­stal­tungen zu aktuellen gesetz­lichen Regelungen im Abfall­be­reich und berichte über neue Entwick­lungen aus dem Immis­si­ons­schutz­recht und dem Wasser­recht. Ein beson­deres Thema sind zudem Haftungs­fragen im Umwelt- und Arbeitsschutzrecht.

Einen kleinen Einblick in Highlights und Themen meiner Schulungen hier:

(Dirk Buchsteiner)

2024-01-25T18:45:32+01:0025. Januar 2024|Abfallrecht, Immissionsschutzrecht, Industrie|