Wie geht es weiter – der Koali­ti­ons­vertrag zum Immissionsschutzrecht

Nachdem wir an dieser Stelle bereits den Ausblick gewagt haben, was unsere zukünftige Bundes­re­gierung im Bereich Klima & Energie und zur Kreis­lauf­wirt­schaft und vorhat, wagen wir nun einen Ausblick auf das Immissionsschutzrecht.

In Anbetracht der Bedeutung, die diesem Rechts­be­reich mit Blick auf die Trans­for­mation zukommt, ist es zumindest gut, dass hierzu auch ein paar Worte im Koali­ti­ons­vertrag zu finden sind. So stellt die neue Koalition dankens­wer­ter­weise dann auch fest, dass die Dauer von Geneh­mi­gungs­ver­fahren für Indus­trie­an­lagen ein kriti­scher Faktor für die Wettbe­werbs­fä­higkeit wie auch für die Trans­for­mation der Industrie darstellt. Wem das bekannt vor kommt, könnte wohl in früheren Koali­ti­ons­ver­trägen nachlesen, denn von Beschleu­nigung reden wir seit vielen Legislaturperioden.

Daher will man Umwelt­ver­fahren spürbar verkürzen und dazu auch die die Industrie betref­fenden EU-Richt­linien 1:1 umsetzen. Die Zulassung von Anlagen im immis­si­ons­schutz­recht­lichen Geneh­mi­gungs­ver­fahren will man verein­fachen. Hierzu will man weitere Beschleu­ni­gungs­po­ten­ziale im Bundes-Immis­si­ons­schutz­gesetz (BImSchG) heben, ohne die Schutz­ziele zu gefährden. Die Technische Anleitung Luft (TA-Luft) und die Technische Anleitung Lärm (TA-Lärm) sollen überar­beitet und verein­facht werden. Die letzte TA-Luft-Novelle mit über 300 Änderungs­an­trägen zeigte die Grenzen dessen auf, was sinnvoll und in demokra­ti­schen, trans­pa­renten Prozessen überhaupt noch leistbar ist. Zudem kann die Dynamik, mit der die europäi­schen BVT-Schluss­fol­ge­rungen jedes Jahr auf die Bundes­re­publik Deutschland zur Umsetzung zurollen, kaum mehr durch Novellen der gesamten TA Luft abgebildet werden.

Wir erinnern uns: Zuletzt 2024 hatte sich die Ampel auf eine Überar­beitung des BImSchG geeinigt. Man hat hierfür tatsächlich behutsam am Verfahren geschraubt und die Fristen (die es für die Durch­führung von Geneh­mi­gungs­ver­fahren längst gibt, die sich aber eher als zahnlos erwiesen haben) geschärft. So bedarf es der Zustimmung des Antrag­stellers, wenn die Fristen mehrfach verlängert werden sollen. Zudem sind die Aufsichts­be­hörden zu betei­ligen. Auch an § 8a BImSchG und dem vorzei­tigen Beginn hat man geschraubt und u.a. den Ausbau erneu­er­barer Energien wurde gestärkt. Alles in allem war das bereits ein vorzeig­bares Ergebnis, denn eins ist klar: Jede Beschleu­nigung hilft. Von Seiten der Union hieß es dann dennoch, es sei nur ein Minimal­kom­promiss dabei rausge­kommen, während sich die Ampel wechsel­seitig lobte. Gewisse Probleme wird auch der Gesetz­geber nicht lösen können: Dies betrifft den Zeitverzug vor Antrag­stellung. Die anwalt­liche Erfahrung zeigt, dass man mit halbgaren Anträgen eher auf dem Bauch landet als schnell zur Geneh­migung zu kommen. Die perso­nelle Unter­aus­stattung der Geneh­mi­gungs­be­hörden tut ihr übriges. Wenn niemand da ist, kann auch niemand Anträge schneller bearbeiten. Der Haupt­grund für die Dauer von Geneh­mi­gungs­ver­fahren liegt jedoch unzwei­felhaft im materi­ellen Recht. Dessen Komple­xität muss sowohl der Antrag­steller als auch die Behörde beherr­schen. Und hier werden die Spiel­räume für den Gesetz­geber (egal welcher Farbgebung) dann doch gering. Im Kern lassen sich die Anfor­de­rungen klar auf das Europa­recht zurück­führen und vielleicht kann man auch festhalten, dass wir dieses hierzu­lande besonders kompli­ziert umzusetzen pflegen (siehe oben, TA-Luft etc.). Es bleibt abzuwarten, wie die Novelle der IED umgesetzt wird. Auf der Suche nach einem Weg am Europa­recht vorbei (oder weil man das EU-Recht noch besser machen will), verheddern wir uns bisweilen. Ein schönes Beispiel für ist die „Leides­ge­schichte“ mit dem Umwelt-Rechts­be­helfs­gesetz und dem (nicht unberech­tigten) Versuch, Klage­rechte und Inves­ti­ti­ons­si­cherheit unter einen Hut zu bekommen. Dieses will man nun auch noch einmal zur Hand nehmen und auf die unmit­telbare Betrof­fenheit bei Klage- und Betei­li­gungs­rechten fokus­sieren. Das kann spannend werden, wissen wir aus der reich­hal­tigen Recht­spre­chung – nicht zuletzt aus Luxemburg. Es ist dennoch richtig, dass die neue Bundes­re­gierung schaut, wie Bürokratie abgebaut und Verfahren beschleunigt werden können. Klare (und machbare) Ideen liegen ausweislich des Koali­ti­ons­ver­trags dann aber wohl noch nicht vor. Mehr als die Wieder­holung von Altbe­kannten und diverser Nebel­kerzen enthält der Koali­ti­ons­vertrag dann eben doch nicht. Zudem darf man ein wenig daran zweifeln, was insbe­sondere die Union unter Bürokratie versteht. Dies zeigt sich an symbol­po­li­ti­schem Geschwurbel wie der geplanten Abschaffung von Betriebs­be­auf­tragten (wir berich­teten). Warten wir’s also ab, was dann da noch kommen mag. (Dirk Buchsteiner)

2025-04-25T17:06:15+02:0025. April 2025|Immissionsschutzrecht, Industrie, Umwelt|

Wie geht es weiter – der Koali­ti­ons­vertrag zu Energie & Klima

Nun haben sie sich also auf einen Koali­ti­ons­vertrag geeinigt, die Spitzen von Union und SPD. Was hat die Regierung Merz/Klingbeil also in den nächsten vier Jahren vor?

Schwarz-Rot und das Klima

Inter­essant zunächst, was nicht drin steht: Weder will die nächste Bundes­re­gierung die Klima­ziele abschaffen oder abschwächen. Noch kommt die Atomkraft wieder. Hier hatte es im Vorfeld vor allem aus der Union auch andere Stimmen gegeben, diese haben sich nicht durch­ge­setzt. Es bleibt also bei den 65% 2030, 88% 2040 und Nettonull 2045. Die Koalition würde sogar eine Erhöhung im EU-Rahmen auf 90% 2040 unter­stützen, aber nur, wenn es für die Deutschen bei 88% bleibt.

Gleichwohl, auch wenn die Ziele bleiben, den Weg stellt die nächste Bundes­re­gierung sich bequemer vor, als die Ampel es vorge­sehen hatte. So sollen 3% des 2040-Zwischen­ziels durch Zerti­fikate aus dem Ausland erfüllt werden können. Veteranen des Emissi­ons­handels erinnern sich an die CER und ERU aus inter­na­tio­nalen Klima­schutz­pro­jekten. Ob es so kommt, kann der Bund aller­dings nicht entscheiden, nur sich in Brüssel dafür einsetzen, dass die EU von Art. 6 des Paris Agree­ments Gebrauch macht.

Emissi­ons­handel

Überhaupt sind die Spiel­räume Deutsch­lands beim Klima­schutz bekanntlich begrenzt. Anders als auch viele Medien vermuten, steht es schlicht nicht in Friedrich Merz‘ Macht, den Trans­for­ma­ti­ons­druck auf die Deutschen zu verringern: Für fossile Emissionen brauchen Industrie, Energie­wirt­schaft und ab 2027 auch die Verkäufer von Erdgas, Benzin, Diesel und Heizöl Emissi­ons­be­rech­ti­gungen, die in Brüssel budge­tiert worden sind. Die Bundes­re­gierung kann diesen finan­zi­ellen Anreiz, Gasheizung, Verbrenner oder Kohle­kraft­werke auszu­ran­gieren, nur sehr begrenzt kompen­sieren, beispiels­weise durch ein Klimageld, das wiederum aber nur als den guten Vorsatz, Einnahmen aus dem Emissi­ons­handel zurück­zu­geben, im Koali­ti­ons­vertrag auftaucht. Damit ist klar: Egal, wer regiert, fossile Techno­logien werden immer teurer. Nur für die Landwirt­schaft soll dies nicht gelten, denn hier bestimmen die Mitglied­staaten selbst, ob die Landwirte einbe­zogen werden.

Erneu­erbare Energien

Etwas richtig greifbar Neues ist für die Erneu­er­baren Energien nicht geplant. Diffus scheint auf, dass die neuen Herren nicht so intensiv auf Wind und Sonne fokus­sieren wollen, ohne aller­dings auszu­sprechen, wie dann der Ausbaupfad aussehen soll. Wie schon die Ampel will auch die GroKo Geneh­mi­gungen und Planungen erleichtern, Verfahren straffen und verein­fachen, auch vor Gericht, die Netzdien­lichkeit beim Ausbau mehr berück­sich­tigen und perspek­ti­visch komplett von der Einspei­se­ver­gütung zu Markt­fi­nan­zie­rungen kommen. Wirklich neu ist das aber nicht.

Immerhin: Auch wenn bekannt ist, dass der künftige Kanzler selbst Windkraft­an­lagen hässlich findet, bleibt es bei den Zwischen­zielen des Windflä­chen­be­darfs­ge­setzes für 2027, also den 1,4% bundesweit und offenbar auch bei den Landes­zielen. Das Ziel von 2% bundesweit 2032 soll noch einmal evaluiert werden. Verbessern will die nächste Bundes­re­gierung offenbar die regio­nalen Steue­rungs­mög­licheiten und Onsite PPA, begrenzen will sie Flächen­pachten und die Einbindung von Offshore-Windparks in auch grenz­über­schrei­tende Infra­struk­turen soll sich verbessern. Und: Das Geothermie-Gesetz soll nun doch kommen. Für Strom bringt das wohl kaum etwas, aber für Wärme ist der Plan interessant.

Energie­preise

Strom soll mindestens 5 Ct/kWh günstiger werden. Dafür soll die Strom­steuer abgesenkt werden und die Umlagen und Netzent­gelte reduziert. Die Strom­steu­er­senkung war schon ein Plan der Ampel, aber wie genau die Netze nun subven­tio­niert werden sollen, bleibt unklar. Sofern dies aus dem Sonder­ver­mögen Infra­struktur finan­ziert werden soll, stellt sich die Frage, ob die überhaupt eine Infra­struk­tur­ausgabe darstellt und nicht doch eine simple Konsumausgabe.

Diffus bleibt auch der Indus­trie­strom­preis, den die Koali­tionäre planen. Die Bandlast­aus­nahme soll – obwohl nicht netzdienlich – nun doch bleiben, die Gaspei­cher­umlage abgeschafft werden. Ansonsten will man die Quadratur des Kreises: Gas soll günstig einge­kauft werden, aber die Klima­ziele sollen einge­halten werden, was wegen des Emissi­ons­handels, der gas zwangs­läufig verteuert, einiger­maßen schwer vorzu­stellen ist, aber vielleicht setzen Union und SPD darauf, dass es bis zu den nächsten Wahlen noch keine wirklich schmerz­haften Effekte gibt.

Netze

Immerhin: Hoch lebe die Monster­trasse; es wird auf Freilei­tungen gesetzt, die deutlich günstiger und schneller zu errichten sind. Netzan­schlüsse sollen günstiger werden, was derzeit aller­dings ein deutlich kleineres Problem darstellt als die schiere Verfüg­barkeit für große Letzt­ver­braucher. Direkt­lei­tungen sollen offenbar künftig nicht auf 5 km begrenzt sein, und trotz der Bedenken vieler Ökonomen soll es bei einer einheit­lichen Strom­ge­botszone bleiben. Netzdien­liche Baumaß­nahmen werden forciert, etwa die Geneh­migung von Speichern, denen wie EE-Anlagen überra­gendes öffent­liches Interesse zukommen soll.

GroKo <3 Erdgas 

Die künftige Bundes­re­gierung setzt auf Erdgas. Bis 2030 sollen 20 GW Gaskraft­werke entstehen, also deutlich mehr als die Ampel sich vor allem aus finan­zi­ellen Gründen zugetraut hat. Sie dienen vor allem der Netzsta­bi­li­sierung, aber anders als die Regierung Scholz es wollte, sollen sie nicht nur Residu­allast abdecken, sondern auch die Preise senken, also markt­ori­en­tiert erzeugen. Das bedeutet natürlich: Es wird mehr emittiert, in der Tendenz steigen die CO2-Preise im ETS I, zumal nicht mehr die Rede davon ist, dass die Kraft­werke H2-ready sein sollen, wobei dies auch in der Kraft­werks­stra­tegie der Ampel zumindest kurzfristig mehr in die Abteilung frommer Wunsch als reale Erwartung gefallen sein dürfte.

Wasser­stoff kommt zwar eine wichtige Rolle zu. Die neuen Gaskraft­werke sollen aber offenbar durch CCS/CCU dekar­bo­ni­siert werden, um sie nicht direkt noch in den Dreißigern mangels Emissi­ons­be­rech­ti­gungen wieder einmotten zu müssen. Das KSpG war ja bereits im Gesetz­ge­bungs­ver­fahren, auch die nächste Bundes­re­gierung will hier die Basis für Abschiebung und Verpressung von CO2 schaffen, und dies sowohl an Land als auch unter dem Meer. 

Doch auch wenn Erdgas wieder auf mehr Gegen­liebe stößt als in den letzten Jahren: Kohle kommt nicht wieder. Es bleibt beim Ausstieg 2038, so, wie derzeit gesetzlich vorgesehen.

Effizienz und Wärme

Auch bei der Wärme­ver­sorgung will die GroKo länger am Gas festhalten und die Netze konser­vieren, während sie durch eine Verste­tigung der Bundes­för­derung für effiziente Wärme­netze den Ausbau der Fernwärme fördert. Immerhin soll auch das KWKG novel­liert werden, die durch das Ende der Ampel unter­bro­chenen Neure­ge­lungen von AVBFern­wärmeV und WärmeLV sollen fortge­setzt werden, und das EnEfG soll offenbar auf das EU-Mindestmaß zurück­ge­schnitten werden.

Das „Heizungs­gesetz“ soll abgeschafft werden, was insofern überrascht, als dass ein Gesetz dieses Namens nicht existiert. Bisher wurde der Begriff stets als Synonym für das Gebäu­de­en­er­gie­gesetz (GEG) genutzt, das aber keineswegs abgeschafft werden soll, sondern nur novel­liert. Es soll techno­lo­gie­of­fener, flexibler und einfacher werden, was insofern heraus­for­dernd sein dürfte, als dass die umstrit­tenen § 71 GEGff. bereits heute keine techno­lo­gische Festlegung enthalten. Immerhin soll der Heizungs­tausch künftig auch gefördert werden, und energe­tische Sanie­rungen von der Steuer abgesetzt werden können. Hier wird man sehen, was angesichts der demnächst umzuset­zenden Gebäu­de­richt­linie (EPBD) überhaupt möglich ist. Gut denkbar, dass das Neben­ein­ander von EPBD und Emissi­ons­handel dazu führt, dass in der Praxis sich gar nicht so viel ändert oder der faktische Druck zum Heizungs­tausch sogar wächst.

Was halten wir davon?

Nach einem Wahlkampf, in dem es verhält­nis­mäßig viel um Energie­po­litik ging, hätte man mehr Neues erwartet. Statt dessen werden viele Ideen und Vorhaben der Ampel schlicht weiter­ge­führt. Es verschieben sich angesichts der hochge­spannten Erwar­tungen vieler Anhänger – und der Befürch­tungen mancher Gegner – eher Akzente, denn die treibenden Instru­mente der Trans­for­mation kommen aus Brüssel und können von den Deutschen nicht einfach abgeändert werden (Miriam Vollmer).

Betriebs­be­auf­tragte im Fokus: Zwischen Bürokra­tie­abbau und Symbolpolitik

Man könnte es für einen schlechten April­scherz halten, doch leider das ist es nicht. Wie bereits im CDUSofort­pro­gramm Wirtschaft“ angekündigt, ist es ein Baustein des angestrebten „Bürokratie-Rückbaus“ der CDU, dass es weniger Betriebs­be­auf­tragte geben soll. Dies taucht auch im Sondie­rungs­papier der CDU, CSU und SPD aus (siehe auch hier). Das Ziel ist, dass bis Ende 2025 die Verpflichtung zur Bestellung von Betriebs­be­auf­tragten abgeschafft werden soll – darunter etwa der Abfall­be­auf­tragte und der Immis­si­ons­schutz­be­auf­tragte. Wegfallen sollen aber nicht nur die, sondern u.a. auch die Abscheide-Sachkun­digen, die Asbest-Sachkun­digen, die betrieb­lichen Daten­schutz­be­auf­tragten (Strei­chung von § 38 BDSG). Zeit für eine (sehr) kritische Nachlese:

Dass übertriebene Bürokratie ein Problem ist, möchte wohl keiner bestreiten. Es ist oft wiederholt worden, dass es eine Überre­gu­lierung durch Verfah­rens­vor­schriften und materi­ell­recht­lichen Anfor­de­rungen gibt. Gern vorge­brachtes Beispiel aus dem Umwelt­recht ist es, dass (immis­si­ons­schutz­recht­liche) Geneh­mi­gungs­ver­fahren zu lange dauern, Behörden zu langsam arbeiten und alles zu viel kostet. Inwiefern jedoch die Pflicht zur Bestellung von Betriebs­be­auf­tragten Teil des bürokra­ti­schen Wasser­kopfs sein soll, vermag sich nicht zu erschließen. Ja, es stimmt: Auch sie kosten den Unter­nehmen Geld, doch diese Kosten wiegen sie bei weitem auf. Wenn wir uns den Sinn und Zweck vor Augen führen, wird klar, warum die Expertise von Fachbe­auf­tragten unver­zichtbar ist und welche negativen Konse­quenzen eine Abschaffung nach sich ziehen würde.

Betriebs­be­auf­tragte fungieren als zentrale Schnitt­stelle zwischen den opera­tiven Abläufen in Unter­nehmen und den strengen recht­lichen sowie umwelt­tech­ni­schen Auflagen. Sie dienen dem Selbst­re­gu­lativ: Sie sind Organe der betrieb­lichen Selbst­über­wa­chung, d.h. sie wirken ausschließlich nach innen. Die Bestellung erzeugt für die Beauf­tragten keine Pflichten gegenüber der Überwa­chungs­be­hörde, sondern nur im Verhältnis zum Anlagen­be­treiber. Sie sind für die Unter­nehmen da. Sie sind Motor der Innovation. Sie sind Ratgeber und das Umwelt­schutz­ge­wissen der Unter­nehmen. Übergrei­fendes Ziel der Fachbe­auf­tragten ist es, Probleme zu erkennen und zu lösen, bevor ggf. eine recht­liche Inanspruch­nahme (seien es Ordnungs­wid­rig­kei­ten­ver­fahren, straf­recht­liche Ermitt­lungen oder Ansprüche Dritter) das Unter­nehmen trifft. Dafür sollen und dürfen sie den Finger in Wunden legen; aufzeigen, wo es in Unter­nehmen Versäum­nisse gibt; analy­sieren, wo Optimie­rungs­po­tential besteht und was wie und wo dringend was getan werden muss. Wer hierin Bürokratie zu erkennen glaubt, hat das Recht nicht verstanden.

Die angekün­digte Abschaffung der Verpflichtung zur Bestellung von Betriebs­be­auf­tragten mag auf den ersten Blick den Eindruck erwecken, dass damit dann weniger Anfor­de­rungen für Anlagen­be­treiber und Unter­nehmen gelten. Da die gesetz­lichen Pflichten und Anfor­de­rungen jedoch unver­ändert bleiben, müssten Unter­nehmen – sofern überhaupt möglich – intern alter­native Regelungen finden, um die vielen Fachauf­gaben abzudecken – oder die Aufgaben fallen einfach unter den Tisch. Das hierin steckende Risiko­po­tential sollte keines­falls unter­schätzt werden, denn die Haftung lauert überall! Betrachtet man allein das Immis­si­ons­schutz­recht, so wird deutlich, dass die materi­ell­recht­lichen Anfor­de­rungen für Unter­nehmen keines­falls weniger werden. Durch die Neufassung der IED wird beispiels­weise das Anfor­de­rungs­profil an Berichts­pflichten größer. Unter­nehmen müssen Trans­for­ma­ti­ons­pläne erstellen und darlegen, wie sie die Klima­ziele erreichen wollen. Aus der Praxis hört man eher, dass die Aufgaben immer schwie­riger zu bewäl­tigen sind, doch dieses Problem löst man nicht dadurch, dass man die Personen, die sich damit auskennen, abschafft. Es ist allein aufgrund des zwingenden Rechts zwingend notwendig, Fachwissen in den Unter­nehmen zu haben und zu halten, um den umfas­senden und stetig wachsenden Anfor­de­rungs­ka­talog im Blick zu behalten. Es geht nicht ohne quali­fi­zierte – weil fach- und sachkundige – Experten.

Geprägt von der Zielvor­stellung, dass die Fachbe­auf­tragten dazu beitragen sollen, ihre Unter­nehmen zu schützen, wird ihr Wegfall zu unzurei­chender Umsetzung der gesetz­lichen Vorgaben in Unter­nehmen führen – was im Schadensfall zu erheb­lichen Haftungs­pro­blemen und finan­zi­ellen Auswir­kungen führen kann. Statt Bürokratie abzubauen, verur­sacht die Abschaffung von Fachbe­auf­tragten dann ungeahnte Mehrkosten und Unsicherheit für die Unter­nehmen, die man doch eigentlich unter­stützen wollte. (Dirk Buchsteiner)

2025-04-04T11:43:40+02:004. April 2025|Abfallrecht, Immissionsschutzrecht, Industrie, Umwelt|