Neues Spiel neues Glück“ heißt nicht nur beim „Onboarding“ als neuer Partner in einer bestehenden Einheit (oder beim allsonn­täg­lichen NDR-BINGO), sondern auch alljährlich beim Blick nach Berlin und Brüssel (bzw. Straßburg). Neben natio­nalen Haushalts­fragen in Folge des Urteils des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts zur Nichtigkeit des Nachtrags­haus­halts 2021 (Urteil vom 15. November 2023 – 2 BvF 1/22 –), die sich nun auch aufgrund der aktuellen Hochwas­serlage (insbe­sondere in Nieder­sachsen) stellen, drängen nach der Ruhe zwischen den Jahren andere Themen wieder nach vorn.

Bild mit Feuerwerk
Mit jedem neuen Jahr näheren wir uns immer weiter den festge­legten Fristen an, die nicht einfach – wie es so oft Anwalts­masche ist – in letzter Sekunde mit einem Dreizeiler per beA auskömmlich verlängert werden könnten. Zu denken ist hier an die Frist des Jahres 2027 im Hinblick auf die Umsetzung der Wasser­rah­men­richt­linie, bei der die erwartbare Zielver­fehlung auf natio­naler Ebene dann auch auf den jewei­ligen Gewäs­ser­be­nutzer hinun­ter­wirken wird und hier schlimms­ten­falls ein neues „Anlagen­zu­las­sungs­recht“ droht.

Lichtet sich der Rauch des Neujahrs­feu­er­werks (laut UBA jährlich rund 2.050 Tonnen Feinstaub), dämmert uns umso klarer, dass nur noch wenige Jahre bleiben bis zum Frist­ablauf hinsichtlich der Errei­chung des Ziels des „Net Zero“, also der Klima­neu­tra­lität bis 2050 (bzw. in Deutschland 2045). Das Oberver­wal­tungs­ge­richt Berlin-Berlin-Brandenburg hat zuletzt mit Urteilen vom 30.11.2023 (– 11 A 11/22; 11 A 27/22; 11 A 1/23 –) ausge­führt, dass die ergrif­fenen Maßnahmen zum Klima­schutz im Gebäu­de­sektor und dem Verkehr unzurei­chend sind und die Bundes­re­gierung verur­teilt, zusätz­liche Sofort­maß­nahmen zu beschließen.

Doch auch für Anlagen­be­treiber wird 2024 sicherlich ein spannendes Jahr. In Sachen IED-Novelle endete der Trilog zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission 28.11.2023 mit einer vorläu­figen politi­schen Einigung.

Mit der Novelle der IED geht es für rund 50.000 große Indus­trie­an­lagen in Europa um erwei­terte Anfor­derung, angefangen von der Imple­men­tierung eines Umwelt­ma­nage­ment­systems und dem Erstellen eines Trans­for­ma­ti­ons­plans bis hin zu Verschär­fungen der Emissionsgrenzwerte.

Während die Verband­seite (z.B. BDI und VCI) bereits klare Bedenken geäußert hat, die Verschärfung der Emissions-Vorgaben kriti­siert und gestei­gerten bürokra­ti­schen Aufwand und eine Verlän­gerung (der auch bisher eher überlangen) Geneh­mi­gungs­ver­fahren befürchtet, ist die Bundes­re­gierung (zumindest nach letztem Kennt­nis­stand) wohl noch dabei, sich über Einzel­fragen der geplanten Überar­beitung IED intern abzustimmen. (Dirk Buchsteiner)