Herzlich willkommen Dirk Buchsteiner

Auf unserem fünften Kanzleigeburtstag im Sommer im Berliner Umspannwerk Ost war Dirk Buchsteiner noch unser Gast. Wenn wir das nächste Mal feiern, ist er Mitgastgeber: Wir freuen uns total, dass der renommierte Umwelt- und Planungsrechtler zum 1. Januar 2024 als weiterer Partner zu uns kommt. Fachlich ergänzt er uns, weil er genau auf die Bereiche spezialisiert ist, die bei vielen unserer Mandanten und in vielen Projekten eine Rolle spielen, aber die wir bisher nicht abgedeckt haben, also vor allem Immissionsschutzrecht und Abfallrecht, daneben auch Wasser/Abwasser. Zudem haben wir auch im klassischen Energierecht viel zu viel zu tun und freuen uns auf Dirk als vielseitigen Verwaltungsrechtler.

Rechtsanwalt Buchsteiner war zuletzt Salary-Partner von okl & partner (ehemals Köhler & Klett), hatte sich kurzzeitig einer Ausgründung aus dieser Kanzlei angeschlossen und diese zum Jahresende verlassen. Er hat in den vergangenen Jahren Unternehmen aus einer Vielzahl von Branchen und öffentliche Auftraggeber im Immissionsschutzrecht, im Abfall- und Wasserrecht sowie im Bodenschutz- und Naturschutzrecht beraten und vertreten.

Dirk Buchsteiner ist 39, gebürtiger Niedersachse, lebt aber schon lange in Berlin. Wie wir alle liebt er gutes Essen und Wein, wie manche unter uns (jetzt dürfen Sie raten!) die Oper, und weil er weder Kinder noch Tiere hat, erhöht sich der Anteil gut gekleideter Mitglieder unserer Sozietät mit Dirk nun auf stattliche 50%. Sie erreichen unseren Kollegen ab sofort per Mail an buchsteiner@re-rechtsanwaelte.de und unter unserer Kanzleinummer 030 403 643 62 0.

Herzlich willkommen, lieber Dirk! Wir freuen uns auf hoffentlich viele gemeinsame Jahre.

2023-12-28T17:55:33+01:0028. Dezember 2023|Allgemein|

Frohe Weihnachten wünscht re|Rechtsanwälte!

Was für ein rauschendes Jahr. Wir haben uns 2023 manchen Abend auf dem Zahnfleisch nach Hause geschleppt, nur um in der Bahn zu bemerken, dass wir noch irgendwem eine Mail versprochen hatten. Dann haben wir zuhause den Rechner wieder aufgeklappt.

In wirtschaftlicher Hinsicht – und Kanzleien sind natürlich am Ende Wirtschaftsunternehmen – war 2023 also noch einmal ein echter Sprung. Aber was wir noch viel wichtiger finden: Fast alles, was wir 2023 auf dem Tisch hatten und haben, ist rechtlich hochspannend und nie dagewesen, beschäftigt sich mit einer ganz neuen Technologie, handelt bisweilen sogar von den großen Fragen unseres Zusammenlebens, oder es war zwar einfach ein Mandat mehr aus dem Tagesgeschäft der Energiewirtschaft, aber dafür die Mandantschaft einfach Zucker. Wir haben es genossen. Insofern: Liebe Mandanten, wir haben zu danken. Liebe Lieblingsgegner: Mit Euch streiten wir am Liebsten. Und dass unsere Fachwelt die Allerbeste ist, ist eh geritzt.

Euch allen wünschen wir ein frohes Fest. Erholt Euch von diesem Mörderjahr. Denn im Januar geht es weiter.

P.S.: Übrigens, wir sind dann zu viert. Dazu aber mehr nach den Feiertagen.

2023-12-23T21:46:46+01:0023. Dezember 2023|Allgemein|

Missbrauch der Energiepreisbremsen

Interessant: Im Januar 2023 zeigte das Bundeskartellamt (BKartA) an, dass es eine Abteilung für die Missbrauchsaufsicht nach § 27 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und § 39 Strompreisbremsegesetz (StromPBG) gebildet hat, die die Arbeit aufgenommen haben (wir berichteten). Mit diesen Normen reagierte der Gesetzgeber auf eine aus seiner Sicht naheliegende Möglichkeit, Gewinne zulasten des Steuerzahlers zu erhöhen: Kunden zu gewinnen, denen der Vertragspreis egal war, weil sie ja nur den preisgebremsten Preis zahlen, und sich dann die Differenz aus der Staatskasse erstatten lassen. Aus diesem Grund verbieten die Preisbremsengesetze Vergünstigungen und vor allem Preiserhöhungen ohne sachlichen Grund.

Wann ein sachlicher Grund vorliegt, wird wahrscheinlich schon bald die Gerichte beschäftigen. Denn entweder gibt es wirklich eine Menge Unternehmen, die die Chance ergriffen haben, den Staat auf diese Weise anzuzapfen. Oder das BKartA ist mit einem eher schon sehr strengen Maßstab in die Prüfung eingestiegen: So auffällig, dass das BKartA die Erlös- und Kostensituation sehen will, scheinen der Behörde laut einer aktuellen Pressemitteilung gut 15% der Entlastungen bei Gas/Wärme und 20% bei Strom für Verbraucher und kleine Untenehmen. Gleichzeitig kündigt die Behörde an, dass das keineswegs endgültig ist. Eine abschließende Beurteilung sei erst nach den endgültigen Abrechnungen 2024 bzw. 2025 möglich, denen auch viele ehrliche Unternehmen mit ein wenig Sorge entgegensehen: Die Einführung der Preisbremsen ging so schnell, dass nicht in jedem Fall die oft subtilen rechtlichen Fragen rund um StromPBG und EWPBG im Vorfeld ausgelotet und bestehende Risiken abgefedert werden konnten. Wenn das am Ende der Versorgungswirtschaft áuf die Füße fällt, wäre das ein unglücklicher Abschluss einer Phase, die diese Unternehmen und ihre Mitarbeiter ohnehin aufs Äußerste gefordert hat (Miriam Vollmer).

2023-12-22T22:11:02+01:0022. Dezember 2023|Energiepolitik|