Herzlich willkommen Dirk Buchsteiner

Auf unserem fünften Kanzlei­ge­burtstag im Sommer im Berliner Umspannwerk Ost war Dirk Buchsteiner noch unser Gast. Wenn wir das nächste Mal feiern, ist er Mitgast­geber: Wir freuen uns total, dass der renom­mierte Umwelt- und Planungs­rechtler zum 1. Januar 2024 als weiterer Partner zu uns kommt. Fachlich ergänzt er uns, weil er genau auf die Bereiche spezia­li­siert ist, die bei vielen unserer Mandanten und in vielen Projekten eine Rolle spielen, aber die wir bisher nicht abgedeckt haben, also vor allem Immis­si­ons­schutz­recht und Abfall­recht, daneben auch Wasser/Abwasser. Zudem haben wir auch im klassi­schen Energie­recht viel zu viel zu tun und freuen uns auf Dirk als vielsei­tigen Verwaltungsrechtler.

Rechts­anwalt Buchsteiner war zuletzt Salary-Partner von okl & partner (ehemals Köhler & Klett), hatte sich kurzzeitig einer Ausgründung aus dieser Kanzlei angeschlossen und diese zum Jahresende verlassen. Er hat in den vergan­genen Jahren Unter­nehmen aus einer Vielzahl von Branchen und öffent­liche Auftrag­geber im Immis­si­ons­schutz­recht, im Abfall- und Wasser­recht sowie im Boden­schutz- und Natur­schutz­recht beraten und vertreten.

Dirk Buchsteiner ist 39, gebür­tiger Nieder­sachse, lebt aber schon lange in Berlin. Wie wir alle liebt er gutes Essen und Wein, wie manche unter uns (jetzt dürfen Sie raten!) die Oper, und weil er weder Kinder noch Tiere hat, erhöht sich der Anteil gut geklei­deter Mitglieder unserer Sozietät mit Dirk nun auf statt­liche 50%. Sie erreichen unseren Kollegen ab sofort per Mail an buchsteiner@re-rechtsanwaelte.de und unter unserer Kanzlei­nummer 030 403 643 62 0.

Herzlich willkommen, lieber Dirk! Wir freuen uns auf hoffentlich viele gemeinsame Jahre.

2023-12-28T17:55:33+01:0028. Dezember 2023|Allgemein|

Frohe Weihnachten wünscht re|Rechtsanwälte!

Was für ein rauschendes Jahr. Wir haben uns 2023 manchen Abend auf dem Zahnfleisch nach Hause geschleppt, nur um in der Bahn zu bemerken, dass wir noch irgendwem eine Mail versprochen hatten. Dann haben wir zuhause den Rechner wieder aufgeklappt.

In wirtschaft­licher Hinsicht – und Kanzleien sind natürlich am Ende Wirtschafts­un­ter­nehmen – war 2023 also noch einmal ein echter Sprung. Aber was wir noch viel wichtiger finden: Fast alles, was wir 2023 auf dem Tisch hatten und haben, ist rechtlich hochspannend und nie dagewesen, beschäftigt sich mit einer ganz neuen Techno­logie, handelt bisweilen sogar von den großen Fragen unseres Zusam­men­lebens, oder es war zwar einfach ein Mandat mehr aus dem Tages­ge­schäft der Energie­wirt­schaft, aber dafür die Mandant­schaft einfach Zucker. Wir haben es genossen. Insofern: Liebe Mandanten, wir haben zu danken. Liebe Lieblings­gegner: Mit Euch streiten wir am Liebsten. Und dass unsere Fachwelt die Aller­beste ist, ist eh geritzt.

Euch allen wünschen wir ein frohes Fest. Erholt Euch von diesem Mörderjahr. Denn im Januar geht es weiter.

P.S.: Übrigens, wir sind dann zu viert. Dazu aber mehr nach den Feiertagen.

2023-12-23T21:46:46+01:0023. Dezember 2023|Allgemein|

Missbrauch der Energiepreisbremsen

Inter­essant: Im Januar 2023 zeigte das Bundes­kar­tellamt (BKartA) an, dass es eine Abteilung für die Missbrauchs­auf­sicht nach § 27 Erdgas-Wärme-Preis­brem­sen­gesetz (EWPBG) und § 39 Strom­preis­brem­se­gesetz (StromPBG) gebildet hat, die die Arbeit aufge­nommen haben (wir berich­teten). Mit diesen Normen reagierte der Gesetz­geber auf eine aus seiner Sicht nahelie­gende Möglichkeit, Gewinne zulasten des Steuer­zahlers zu erhöhen: Kunden zu gewinnen, denen der Vertrags­preis egal war, weil sie ja nur den preis­ge­bremsten Preis zahlen, und sich dann die Differenz aus der Staats­kasse erstatten lassen. Aus diesem Grund verbieten die Preis­brem­sen­ge­setze Vergüns­ti­gungen und vor allem Preis­er­hö­hungen ohne sachlichen Grund.

Wann ein sachlicher Grund vorliegt, wird wahrscheinlich schon bald die Gerichte beschäf­tigen. Denn entweder gibt es wirklich eine Menge Unter­nehmen, die die Chance ergriffen haben, den Staat auf diese Weise anzuzapfen. Oder das BKartA ist mit einem eher schon sehr strengen Maßstab in die Prüfung einge­stiegen: So auffällig, dass das BKartA die Erlös- und Kosten­si­tuation sehen will, scheinen der Behörde laut einer aktuellen Presse­mit­teilung gut 15% der Entlas­tungen bei Gas/Wärme und 20% bei Strom für Verbraucher und kleine Untenehmen. Gleich­zeitig kündigt die Behörde an, dass das keineswegs endgültig ist. Eine abschlie­ßende Beurteilung sei erst nach den endgül­tigen Abrech­nungen 2024 bzw. 2025 möglich, denen auch viele ehrliche Unter­nehmen mit ein wenig Sorge entge­gen­sehen: Die Einführung der Preis­bremsen ging so schnell, dass nicht in jedem Fall die oft subtilen recht­lichen Fragen rund um StromPBG und EWPBG im Vorfeld ausge­lotet und bestehende Risiken abgefedert werden konnten. Wenn das am Ende der Versor­gungs­wirt­schaft áuf die Füße fällt, wäre das ein unglück­licher Abschluss einer Phase, die diese Unter­nehmen und ihre Mitar­beiter ohnehin aufs Äußerste gefordert hat (Miriam Vollmer).

2023-12-22T22:11:02+01:0022. Dezember 2023|Energiepolitik|