EUA für stromerzeugte Wärme
Der Entwurf der neuen Zuteilungsregeln (hierzu bereits hier), den die europäische Kommission veröffentlicht hat, hat gerade für innovative KWK–Anlagen und (industrielle) Kraftwerksstandorte mit Groß-Wärmepumpen Einiges zu bieten, sofern die Standorte emissionshandelspflichtig sind: Während in der Vergangenheit Wärme aus Strom nicht zuteilungfähig war, will die Kommission das künftig ändern. Wärme aus Strom soll künftig zuteilungsfähig werden, um Anreize für die Elektrifizierung industrieller Prozesse zu schaffen. Zu diesem Zweck soll Art. 2 Nr. 3 der EU-ZuVo dahingehend geändert werden, dass es wärmequellenunabhängig Zertifikate geben kann, es sei denn, die Wärme wird für der Erzeugung von Strom oder als Fernwärme genutzt.
Bedauerlich ist in jedem Fall der Ausschluss der Fernwärme. Gerade die Dekarbonisierung der Fernwärmenetze bedarf auch wirtschaftlicher Anreize, damit Fernwärme attraktiver wird. Welche Befürchtungen sich mit dem Abschied vom Gaskessel verbinden, hat das vergangene Jahr ja gezeigt. Vermutlich meint die Kommission, die Zuteilung für Fernwärme in Höhe von stabilen 30 % der berechneten Benchmarkzuteilung sei genug Anreiz, aber gerade angesichts der erheblichen Transformationskosten ist diese Annahme schwierig.
Ersichtlich ist der Adressat dieser angekündigten Neuregelung die Industrie, vor allem die Wärme, die in abwanderungsbedrohten Anlagen zum Einsatz kommt. Hier gibt es ja noch 100 % einer Benchmarkzuteilung, nun also auch unter Einschluss elektrisch erzeugter Wärme. Und vielleicht profitieren klassische Fernwärmeerzeuger ja doch, wenn sie nicht nur Raumheizung oder ‑kühlung beliefern, sondern auch Produktionsanlagen. Eine parallele Regelung gibt es für das Zuteilungselement Brennstoffemissionen.
Was bedeutet das nun für die Praxis? Wer also am Standort Wärme nicht nur unter Einsatz von Verbrennungsvorgängen erzeugt, muss daran denken, das Zuteilungselement anders das zuzuschneiden als in der Vergangenheit, darf sich aber auch über ein größeres Stück vom Kuchen freuen, wenn der Kommissionsentwurf so in Kraft tritt.
Sie haben Fragen rund um den Emissionshandel? Abonnieren Sie unseren Newsletter, wir informieren fortlaufend und bieten auch weitere Informationsveranstaltungen an. Oder Sie mailen uns einfach an.