Der Entwurf der neuen Zutei­lungs­regeln (hierzu bereits hier), den die europäische Kommission veröf­fent­licht hat, hat gerade für innovative KWK–Anlagen und (indus­trielle) Kraft­werks­standorte mit Groß-Wärme­pumpen Einiges zu bieten, sofern die Standorte emissi­ons­han­dels­pflichtig sind: Während in der Vergan­genheit Wärme aus Strom nicht zutei­lung­fähig war, will die Kommission das künftig ändern. Wärme aus Strom soll künftig zutei­lungs­fähig werden, um Anreize für die Elektri­fi­zierung indus­tri­eller Prozesse zu schaffen. Zu diesem Zweck soll Art. 2 Nr. 3 der EU-ZuVo dahin­gehend geändert werden, dass es wärme­quel­len­un­ab­hängig Zerti­fikate geben kann, es sei denn, die Wärme wird für der Erzeugung von Strom oder als Fernwärme genutzt.

Bedau­erlich ist in jedem Fall der Ausschluss der Fernwärme. Gerade die Dekar­bo­ni­sierung der Fernwär­me­netze bedarf auch wirtschaft­licher Anreize, damit Fernwärme attrak­tiver wird. Welche Befürch­tungen sich mit dem Abschied vom Gaskessel verbinden, hat das vergangene Jahr ja gezeigt. Vermutlich meint die Kommission, die Zuteilung für Fernwärme in Höhe von stabilen 30 % der berech­neten Bench­mark­zu­teilung sei genug Anreiz, aber gerade angesichts der erheb­lichen Trans­for­ma­ti­ons­kosten ist diese Annahme schwierig. 

Ersichtlich ist der Adressat dieser angekün­digten Neure­gelung die Industrie, vor allem die Wärme, die in abwan­de­rungs­be­drohten Anlagen zum Einsatz kommt. Hier gibt es ja noch 100 % einer Bench­mark­zu­teilung, nun also auch unter Einschluss elektrisch erzeugter Wärme. Und vielleicht profi­tieren klassische Fernwär­me­er­zeuger ja doch, wenn sie nicht nur Raumheizung oder ‑kühlung beliefern, sondern auch Produk­ti­ons­an­lagen. Eine parallele Regelung gibt es für das Zutei­lungs­element Brennstoffemissionen.

Was bedeutet das nun für die Praxis? Wer also am Standort Wärme nicht nur unter Einsatz von Verbren­nungs­vor­gängen erzeugt, muss daran denken, das Zutei­lungs­element anders das zuzuschneiden als in der Vergan­genheit, darf sich aber auch über ein größeres Stück vom Kuchen freuen, wenn der Kommis­si­ons­entwurf so in Kraft tritt.

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