Entwurf fürs CCS-Gesetz
Die Älteren unter uns erinnern sich: Vor verhältnismäßig vielen Jahren stand schon einmal eine echte, wenn auch ganz kleine CCS-Anlage in Deutschland. Damals plante man noch, mit der neuen Technologie Kohlekraftwerke zu dekarbonisieren. Wer baute oder sanierte, sollte Platz freihalten.
Nun ist der Kohleausstieg schon lange gesetzt. Und auch mit Abscheidungsanlagen sollen Kohlekraftwerke nicht wiederbelebt werden. Doch ein neuer Gesetzesentwurf soll die totgesagte Technik nun doch zurückholen, zumindest für ansonsten schwer dekarbonisierbare Branchen – wie Zement – aber auch für Gaskraftwerke, die das grüne Netz der Zukunft stabilisieren sollen.
Das neue Gesetz soll zum einen den Transport neu regeln. Der Rechtsrahmen für die Pipelines soll ans EnWG angelehnt werden. Das Genehmigungsverfahren wird gestrafft. Vor allem aber sollen die Speicherstätten neu geregelt werden. Das bisherige KSpG zielte nämlich nicht auf deren Genehmigung ab, sondern bot vor allem einen Rahmen, um die Speicherung praktisch auszuschließen. Das ändert sich mit dem neuen Gesetz: Gespeichert werden soll in der ausschließlichen Wirtschaftszone bzw. dem Festlandsockel, wenn der Standort geeignet, vor allem sicher, ist. Meeresschutzgebiete und eine Zone von 8 km um diese herum bleiben aber tabu.
An Land besteht zunächst kein Recht, einen Speicher einzurichten. Die Bundesländer sollen aber die Möglichkeit eines Opt-Ins haben, ob sie dauerhaft speichern wollen. Ob von dieser Möglichkeit breit Gebrauch gemacht wird, darf wohl angesichts der unmittelbaren Kritik der Umweltverbände eher vorsichtig beurteilt werden. Aber immerhin: Nachdem Deutschland lange skeptisch war und meinte, die Energiewende komme allein mit dem Erneuerbaren-Ausbau aus, zieht nun die Erkenntnis ein, dass Sonne und Wind allein auch nicht glücklich machen (Miriam Vollmer).