Entwurf fürs CCS-Gesetz

Die Älteren unter uns erinnern sich: Vor verhält­nis­mäßig vielen Jahren stand schon einmal eine echte, wenn auch ganz kleine CCS-Anlage in Deutschland. Damals plante man noch, mit der neuen Techno­logie Kohle­kraft­werke zu dekar­bo­ni­sieren. Wer baute oder sanierte, sollte Platz freihalten.

Nun ist der Kohle­aus­stieg schon lange gesetzt. Und auch mit Abschei­dungs­an­lagen sollen Kohle­kraft­werke nicht wieder­belebt werden. Doch ein neuer Geset­zes­entwurf soll die totge­sagte Technik nun doch zurück­holen, zumindest für ansonsten schwer dekar­bo­ni­sierbare Branchen – wie Zement – aber auch für Gaskraft­werke, die das grüne Netz der Zukunft stabi­li­sieren sollen.

Das neue Gesetz soll zum einen den Transport neu regeln. Der Rechts­rahmen für die Pipelines soll ans EnWG angelehnt werden. Das Geneh­mi­gungs­ver­fahren wird gestrafft. Vor allem aber sollen die Speicher­stätten neu geregelt werden. Das bisherige KSpG zielte nämlich nicht auf deren Geneh­migung ab, sondern bot vor allem einen Rahmen, um die Speicherung praktisch auszu­schließen. Das ändert sich mit dem neuen Gesetz: Gespei­chert werden soll in der ausschließ­lichen Wirtschaftszone bzw. dem Festland­sockel, wenn der Standort geeignet, vor allem sicher, ist. Meeres­schutz­ge­biete und eine Zone von 8 km um diese herum bleiben aber tabu.

An Land besteht zunächst kein Recht, einen Speicher einzu­richten. Die Bundes­länder sollen aber die Möglichkeit eines Opt-Ins haben, ob sie dauerhaft speichern wollen. Ob von dieser Möglichkeit breit Gebrauch gemacht wird, darf wohl angesichts der unmit­tel­baren Kritik der Umwelt­ver­bände eher vorsichtig beurteilt werden. Aber immerhin: Nachdem Deutschland lange skeptisch war und meinte, die Energie­wende komme allein mit dem Erneu­er­baren-Ausbau aus, zieht nun die Erkenntnis ein, dass Sonne und Wind allein auch nicht glücklich machen (Miriam Vollmer).