Reform der Grund­ver­sorgung – Gutachten der FfE

Bekanntlich ist es so: Wer keinen Sonder­kun­den­vertrag abgeschlossen hat, wird vom Grund­ver­sorger beliefert (wir erläutern). Das betrifft sowohl Strom als auch Gas. In diesen Fälle erfüllt die Grund­ver­sorgung eine wichtige Funktion: Sie stellt sicher, dass jeder Haushalt jederzeit mit Strom beliefert wird, zumal der Grund­ver­sorger auch als Ersatz­ver­sorger fungiert. Gleich­zeitig gilt sie als vergleichs­weise teuer, was regel­mäßig Debatten über mögliche Reformen auslöst.

Eine neue Studie zu Optionen zur Reform der Grund­ver­sorgung greift diese Diskussion nun erneut auf. Die Forschungs­stelle für Energie­wirt­schaft e. V. im Auftrag von Octopus Energy sieht Reform­bedarf im heutigen System (hier das Gutachten). Ein zentraler (nicht ganz neuer) Vorschlag ist, die Rolle des Grund­ver­sorgers künftig nicht mehr automa­tisch dem größten lokalen Anbieter zuzuweisen. Statt­dessen könnten Grund­ver­sorger über Ausschrei­bungen bestimmt werden. Auf diese Weise würde mehr Wettbewerb entstehen, der im Idealfall zu niedri­geren Preisen für die Kunden führt.

Daneben betont die Studie die Bedeutung von Trans­parenz. Viele Verbraucher wüssten gar nicht, dass sie sich in der Grund­ver­sorgung befinden oder welche Alter­na­tiven es gibt. Bessere Infor­mation und klarere Preis­struk­turen könnten aus Sicht der Autoren dazu beitragen, dass mehr Haushalte aktiv Tarife vergleichen und wechseln.

Doch führen diese Vorschläge wirklich weiter? Der Kunde wird schon heute quasi erschlagen von den Infor­ma­tionen, die der Versorger ihm gem. § 40 EnWG per Rechnung zukommen lassen muss. Diese umfassen im Übrigen auch heute ausdrücklich, ob der Kunde grund­ver­sorgt ist, § 40 Abs. 2 Nr. 13 EnWG. Wenn er trotzdem nicht wechselt – vielleicht ist er am Ende schlicht zufrie­dener als viele glauben?

Auch die Frage, ob die Preise wirklich sinken, ist nicht so klar zu beant­worten. Es trifft zu, dass Grund­ver­sor­gungs­tarife meistens nicht die günstigsten Tarife vor Ort sind. Grund­ver­sorger müssen schließlich jeden Kunden beliefern, unabhängig davon, ob dieser wirtschaftlich attraktiv ist. Gerade in der Grund­ver­sorgung befinden sich häufig Haushalte, die Zahlungs­pro­bleme haben. Diese Risiken tragen derzeit vor allem die lokalen Versorger. Gekündigt werden darf nur unter ganz engen Voraus­set­zungen. Und anders als beim Sonder­kunden ist es auch nicht möglich, perspek­ti­visch einzu­kaufen, da der Haushalts­kunde in der Grund­ver­sorgung jederzeit wechseln kann, anders als in den meisten anderen Tarifen mit ein- oder zweijäh­riger Binde­frist. Welchen Unter­schied das machen kann, hat die Energie­preis­krise gezeigt, als am Ende viele Kunden aus der Vertrags­bindung fielen und der gewählte Versorger die Kunden in die Grund- und Ersatz­ver­sorgung durch das Stadtwerk hinein kündigte. Gar nicht so unwahr­scheinlich also, dass es Netzge­biete geben mag, in denen Ausschrei­bungen erfolglos verlaufen würden. Und dann? Soll der Gesetz­geber für diesen Fall dann doch ein Unter­nehmen bestimmen, das zuständig sein soll? Was, wenn in einer Kommune drei attraktive Netzge­biete mit guter Sozial­struktur und viel kleinerem Gewerbe per Ausschreibung vergeben werden, zwei andere sich aber als Laden­hüter erweisen mit der Folge drastisch höherer Preise gerade für arme Haushalte?

Es gibt also vielfältige Fragen rund um die Grund­ver­sorgung. Die Debatte um das künftige Design des Energie­ver­triebs ist längst nicht zu Ende (Miriam Vollmer).

2026-03-06T20:34:31+01:006. März 2026|Energiepolitik, Strom, Vertrieb|

Erfolg oder Fehlschlag? Habecks Gasdeal mit Katar

In Zeiten wo uns durch Krieg im Nahen Osten wieder einmal schmerzhaft die deutsche Abhän­gigkeit von fossilen Energie­trägern wie Erdgas vor Augen geführt wird, taucht auch der Besuch von Robert Habeck 2022 in Katar wieder in Diskus­sionen auf. Oft wird geglaubt, dieser Besuch sei ein Misserfolg gewesen andere bemängeln, er habe unsere Energie­ver­sorgung von Katar abhängig gemacht. Beides ist falsch.

Im März 2022 reiste der deutsche Wirtschafts- und Klima­schutz­mi­nister Robert Habeck nach Katar, um über mögliche Liefe­rungen von Flüssig­erdgas (LNG) nach Deutschland zu verhandeln. Die Reise stand im Kontext der drasti­schen Verän­de­rungen auf den Energie­märkten nach dem Beginn des Russi­schen Überfalls auf die Ukraine 2022. Deutschland suchte dringend nach Alter­na­tiven zu russi­schem Gas, von dem das Land damals stark abhängig war.

Über viele Jahre bezog Deutschland einen großen Teil seines Erdgases aus Russland. Diese Abhän­gigkeit geriet nach dem Angriff auf die Ukraine zunehmend unter politi­schen und wirtschaft­lichen Druck. Die Bundes­re­gierung unter Bundes­kanzler Olaf Scholz begann daher, neue Energie­part­ner­schaften zu prüfen und bestehende Liefer­ketten zu diversifizieren.

Flüssig­erdgas, das per Schiff trans­por­tiert wird, spielte dabei eine zentrale Rolle. Einer der weltweit wichtigsten Expor­teure dieses Rohstoffs ist Katar, ein kleiner, aber sehr wohlha­bender Staat am Persi­schen Golf mit großen Gasreserven.

Während seines Besuchs in der katari­schen Haupt­stadt Doha traf Habeck Vertreter der katari­schen Regierung sowie Verant­wort­liche des staat­lichen Energie­un­ter­nehmens Qatar­Energy. Ziel war es, Möglich­keiten für langfristige LNG-Liefer­ver­träge zu sondieren und eine strate­gische Energie­part­ner­schaft aufzubauen.

Habeck sprach damals von einem „neuen Anfang“ in den Energie­be­zie­hungen zwischen Deutschland und Katar. Geplant war, dass katari­sches Flüssig­erdgas künftig über neu zu bauende LNG-Terminals an der deutschen Nordsee­küste impor­tiert werden könnte. Zu diesem Zeitpunkt verfügte Deutschland noch über keine eigenen LNG-Terminals, was zusätz­liche Infra­struk­tur­pro­jekte erfor­derlich machte.

Die Reise stieß in Deutschland auch auf Kritik. Katar steht wegen der Menschen­rechtslage und der Behandlung von Arbeits­mi­granten inter­na­tional in der Kritik. Organi­sa­tionen wie Amnesty Inter­na­tional und Human Rights Watch hatten wiederholt auf Probleme im Zusam­menhang mit Arbeits­be­din­gungen und politi­schen Freiheiten hingewiesen.

Kritiker warfen der Bundes­re­gierung vor, im Zuge der Energie­krise neue Abhän­gig­keiten von autori­tären Staaten zu riskieren. Habeck vertei­digte den Besuch jedoch als notwendige Maßnahme, um die Energie­ver­sorgung Deutsch­lands kurzfristig zu sichern. Die Gespräche mit Katar waren Teil einer breiteren Strategie Deutsch­lands, Gaslie­fe­ranten zu diver­si­fi­zieren. Parallel führte Habeck auch Gespräche in anderen Ländern, etwa in Norwegen und den Verei­nigte Staaten.In den Monaten nach der Reise beschleu­nigte die Bundes­re­gierung den Bau mehrerer LNG-Terminals, unter anderem in Wilhelms­haven und Bruns­büttel. Diese Infra­struktur sollte es ermög­lichen, künftig Gas aus verschie­denen Teilen der Welt zu impor­tieren und die Energie­ver­sorgung unabhän­giger zu gestalten.

Der Besuch wurde zunächst von Teilen der Presse als Misserfolg betrachtet. „Zugesagtes Gas aus Katar bleibt aus – war Habecks Kniefall nur Symbol­po­litik?“ titelte der Focus im Juli 2022. „Ein Knicks für nix“: Darum schei­terte Habecks Gas-Reise in Katar“ schrieb der Tagesspiegel.

Beides falsch.

Während des Besuchs kam es zunächst tatsächlich nicht zum direkten Abschluss eines Liefer­ver­trages. Statt­dessen verein­barten Deutschland und Katar eine Energie­part­ner­schaft, die als Grundlage für spätere LNG-Liefe­rungen dienen sollte. Die konkreten Verträge sollten anschließend von Unter­nehmen ausge­handelt werden.

Ein entspre­chender Gasdeal wurde schließlich im November 2022 abgeschlossen. Beteiligt waren das katarische Staats­un­ter­nehmen Qatar­Energy sowie der Energie­konzern Conoco­Phillips. Der Vertrag sieht vor, dass Flüssig­erdgas aus Katar an das geplante LNG-Terminal im schleswig-holstei­ni­schen Bruns­büttel geliefert wird.Der Liefer­vertrag hat eine Laufzeit von mindestens 15 Jahren und umfasst etwa zwei Millionen Tonnen Flüssig­erdgas pro Jahr. Die Liefe­rungen sollen jedoch erst ab 2026 beginnen, da sowohl neue Förder­ka­pa­zi­täten in Katar als auch die entspre­chende Import­in­fra­struktur in Deutschland aufgebaut werden müssen.

Die verein­barten Liefe­rungen aus Katar decken aber nur einen kleinen Teil des deutschen Gasbe­darfs. Der Vertrag zwischen Qatar­Energy und Conoco­Phillips sieht vor, dass Deutschland 2 Millionen Tonnen LNG pro Jahr erhält. Das entspricht etwa 2,7–2,8 Milli­arden Kubik­metern Erdgas jährlich. Deutschland verbraucht pro Jahr ungefähr 70–90 Milli­arden Kubik­meter Erdgas (je nach Jahr und Nachfrage). Hieraus ergibt sich, dass der Anteil Gas aus Katar etwa 3–3,7 % des deutschen Gasbe­darfs abdecken könnte.

(Christian Dümke)

2026-03-06T18:10:30+01:006. März 2026|Allgemein, Energiepolitik, Gas|

Die Freiheit im Heizungskeller

Die Deutschen wüssten selbst am besten, welche Heizung zu ihnen passt – so begründet die Bundes­re­gierung ihr Abrücken von den §§ 71ff. Gebäu­de­en­er­gie­gesetz (GEG), das ab Vorliegen einer kommu­nalen Wärme­planung 2026/2028 mit wenigen Ausnahmen die Instal­lation neuer Gas- oder Ölhei­zungen untersagt. Politiker der Koalition verweisen in diesem Zusam­menhang auf die ökono­mi­schen Vorteile der Gasheizung, die in der Anschaffung meist günstiger ist als andere Heizsysteme. Doch über den reinen Anschaf­fungs­preis hinaus stellt sich die Frage: Wissen die Deutschen wirklich, was mit der Instal­lation einer Öl- oder Gasheizung absehbar auf sie zukommt?

Der ETS 2 wurde zwar gerade auf das Jahr 2028 verschoben. Das bedeutet jedoch nicht, dass bis dahin kostenfrei emitiert werden kann. Bereits seit 2021 existiert das nationale Brenn­stoff­emis­si­ons­han­dels­gesetz (BEHG). Aktuell kosten Zerti­fikate bis zu 65 Euro. Ob diese Obergrenze im kommenden Jahr bestehen bleibt, ist unklar. Im ETS 2, also ab 2028, ist eine solche Deckelung nicht mehr vorge­sehen, sondern nur noch begrenzte Eingriffs­mög­lich­keiten in die Preisbildung.

Die Prognosen über die künftige Preis­ent­wicklung gehen weit ausein­ander. Bloomberg prognos­ti­zierte im September 2025 für die Jahre bis 2030 einen durch­schnitt­lichen Preis von 100 Euro pro Zerti­fikat. Das Beratungs­un­ter­nehmen Purpose Green errechnete auf dieser Basis für ein großes Berliner Mehrfa­mi­li­enhaus mit typischer­weise schlechter Energie­bilanz jährliche CO₂-Kosten von rund 22.000 Euro. Für eine Familie in einer Vierzim­mer­wohnung entspräche das etwa 50 Euro CO₂-Kosten pro Monat. Die weitere Entwicklung der Preise ist schwer vorher­sehbar, da sie davon abhängt, wie schnell die Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr sinken. Klar ist jedoch: Je mehr Haushalte weiterhin fossil heizen, desto höher dürfte der CO₂-Preis steigen.

Auch die aktuelle Bundes­re­gierung will den Emissionen aus Gas- und Ölhei­zungen nicht tatenlos zusehen. In neu einge­bauten Heizungen sollen ab 2029 mindestens 10 Prozent Biomethan oder Bioöl einge­setzt werden. Schon heute existieren Tarife mit Beimi­schungen grüner Gase und Öle, diese sind aller­dings deutlich teurer als reines Erdgas. Von rund 25 Prozent Mehrkosten ist auszu­gehen. Zwar wäre theore­tisch denkbar, dass mit steigender Nachfrage auch das Angebot wächst. Doch das in der EU begrenzte Flächen­an­gebot sowie die parallel steigende novel­lierte Treib­haus­gas­min­de­rungs­quote im Verkehrs­sektor (wir berich­teten) sprechen eher dafür, dass diese auch in der Industrie stark nachge­fragten Brenn­stoffe knapp und entspre­chend teuer bleiben.

Zehn Prozent erscheinen zudem zunächst moderat. Die Bundes­re­gierung spricht jedoch selbst von einer „Treppe“, deren erste Stufe diese 10 Prozent darstellen. Das Konzept­papier nennt zwar keine weiteren Zahlen. Doch wenn sich die Bundes­re­gierung weiterhin zu den Zielen des Bundes­kli­ma­schutz­ge­setzes bekennt, das Klima­neu­tra­lität bis 2045 vorsieht, erscheint langfristig natürlich auch nur eine Quote von fast oder ganz 100 Prozent konse­quent, von dem absolut keiner weiß, wo er herkommt. Zwar würde ein sinkender fossiler Anteil den CO₂-Preis mindern, dennoch ist mit erheb­lichen Zusatz­kosten zu rechnen.

Ein weiterer Faktor ist zu berück­sich­tigen: Bereits heute werden mehr Wärme­pumpen instal­liert als Gashei­zungen, obwohl der Einbau von Gashei­zungen etwa im vergan­genen Jahr noch unpro­ble­ma­tisch möglich war. Die bis 2029 vorge­se­henen Förde­rungen dürften diesen Trend verstärken. Über die Lebens­dauer betrachtet ist die Wärme­pumpe aufgrund gerin­gerer Betriebs­kosten selbst auf Basis heutiger Gaspreise häufig wirtschaftlicher.

Das hat Folgen für die Gasnetze. Mit jedem Umstieg verliert das Netz Anschlüsse. Gasnetz­be­treiber schreiben ihre Netze bereits verkürzt ab (wir berich­teten). Die derzeit laufende Novelle des Energie­wirt­schafts­ge­setzes sieht vor, dass Netzbe­treiber Still­le­gungs­pläne erarbeiten und Netze außer Betrieb nehmen können, sofern keine Umstellung etwa auf Wasser­stoff erfolgt. Der Gesetz­geber geht also nicht davon aus, dass die heutige Struktur dauerhaft bestehen bleibt. In einem Netz mit immer weniger Anschluss­nehmern steigen zwangs­läufig die Netzent­gelte, da sich die Fixkosten auf immer weniger Kilowatt­stunden verteilen. Auch diese Preis­kom­po­nente dürfte also steigen.

Das Fraun­hofer-Institut für Ferti­gungs­technik und Angewandte Materi­al­for­schung berechnete im Dezember 2025, dass sich die Netzkosten für eine dreiköpfige Familie von derzeit etwa 300–400 Euro auf 3.300–4.300 Euro pro Jahr verzehn­fachen könnten. Wird ein Netz schließlich vollständig still­gelegt, ist ohnehin der Einbau eines neuen Heizsystems erforderlich.

Ob diese möglichen Kosten­folgen der propa­gierten „Freiheit“ allen bewusst sind? Und ob denje­nigen, die darauf setzen, dass spätere Bundes­re­gie­rungen eine Kosten­falle für Gaskunden verhindern würden, klar ist, dass die europäische Gebäu­de­richt­linie die Subven­tio­nierung fossiler Heizungen untersagt? Manche mögen hoffen, dass der im Rahmen von „Fit for 55“ geschaffene Rechts­rahmen im Ernstfall wieder geändert würde. Doch selbst wenn die EU ihr Regelwerk anpassen sollte, bleibt das Grund­gesetz. Das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt hat im Klima­be­schluss klarge­stellt, dass das Ziel der Klima­neu­tra­lität dem Schutz der Freiheit künftiger Genera­tionen dient. Die Fortsetzung der Klima­schutz­be­mü­hungen ist damit verfas­sungs­rechtlich mehrfach abgesi­chert und nicht mit einfachen Mehrheiten aufzu­heben (wir berich­teten)

Entspre­chend muss man warnen: Wer die Gasheizung als sichere, günstige Alter­native zur energe­ti­schen Sanierung ansieht, sollte die nächsten Jahre und Jahrzehnte im Blick behalten. Sich darauf zu verlassen, dass Gesetze aufge­hoben werden, ist alles andere als eine sichere Bank. Nur dann, wenn man auch dann seine Gasheizung noch liebt, wenn die Regeln greifen, wie sie heute vorge­sehen sind, ist sie eine – zumindest persönlich – weiter gute Wahl (Miriam Vollmer).

2026-03-01T14:24:31+01:0028. Februar 2026|Energiepolitik, Gas, Gesetzgebung|