Über Freiheiten und Kostenfallen in Wohnblocks und auf Autobahnen

Ein beliebter Gemeinplatz liberal-konservativer Politik ist bekanntlich die Entgegensetzung von Freiheit und Verbotspolitik. Nur wenige Tage nachdem die Regierung Merz verkündet hatte, mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) das wohl symbolträchtigste Gesetzesprojekt der Ampel im Sinne der “Freiheit im Heizungskeller” rückgängig zu machen, stürzt dieser konstruierte Gegensatz wie ein Kartenhaus zusammen. Der kriegsbedingte Anstieg der Öl- und Gaspreise zeigt, wie verwundbar und abhängig die Fossilwirtschaft in Deutschland bleibt. Dies nicht erst, wenn die Preise für CO2 aufgrund des Emissionshandelssystems (ETS) planmäßig steigen werden.

Nun könnte man sagen, dass Freiheit eigentlich trotzdem immer besser ist als alle Verbote. Denn, dass die Preise für fossile Brennstoffe volatil sind, ist auch ein Gemeinplatz und auch, dass durch den Emissionshandel zusätzlich Preisdruck erzeugt werden soll, um die Klimaziele zu erreichen. Eigentümer wissen also, was auf sie zukommt. Sie könnten also selbst entscheiden. Allerdings ist die Freiheit, wie ein Wiener Sänger namens Georg Danzer wusste, “ein wundersames Tier”. Sein ebenfalls Wiener Namensvetter Kreisler ergänzte, dass zwischen “Meiner Freiheit, Deiner Freiheit” zu unterscheiden sei.

So könnte man ruhig allen Eigentümern von Heizungskellern zugestehen, Fehler zu machen und in eine offensichtliche Kostenfalle laufen. Schlaue Investoren von Wohnblocks wissen allerdings, dass sie die Mietpreisbremse (§§ 556d ff, 558 BGB) auf intelligente Weise umgehen können. Sie sparen einfach bei den nur nach § 559 BGB begrenzt umlagefähigen Investitionskosten und legen lieber die hohen laufenden Kosten von ineffizienten Öl- und Gasheizungsanlagen auf die Mieter um. Wegen § 5 CO2-Kostenaufteilungsgesetz geht das bezüglich der ETS-Kosten zwar nur begrenzt, das hohe Risiko für die hohe Volatilität und Energieabhängigkeit von Drittstaaten bleibt jedoch bei den Mietern hängen. Das Problem ist also offensichtlich: Wer die Freiheit hat, sich nach Belieben eine Heizung auszusuchen und wer am Ende die Rechnung dafür bezahlt und in eine Kostenfalle läuft, sind unterschiedliche Menschen.

Georg Kreisler ist 2011 gestorben. Es ist angesichts seines Humors wohl angemessen makaber zu sagen, dass ihm dadurch einiges erspart geblieben ist. Jedenfalls hat er aber recht behalten, wenn er singt “Meine Freiheit, Deine Freiheit”. Angesichts dessen ist die Vorstellung der CDU und der SPD, durch die “Abschaffung” des GEG den sozialen Frieden herzustellen und die “Spaltung der Gesellschaft” durch die Ampel zu überwinden, eine komplette Illusion. Die selbe Politik, die Eigentümern und Investoren Freiheiten ermöglicht, zwingt Mieter in die Kostenfalle. Sozialdemokratische Politik sieht anders aus. Die Quittung der Wähler ist verdient. Bei den Landtagswahlen krebst die ehemals große alte Tante SPD nun bei knapp über 5% herum. Das ist ebenso schade, wie wohlverdient.

Wohnblocks an der A100 in Berlin in der Dämmerung

Wohnblocks an der A100 in Berlin bei Sonnenuntergang (Foto: Pixabay – Lars Hinrichsen).

Das Mindeste, was man von einer sozial- und christdemokratischen, also zugleich an Innovation und Reformfähigkeit orientierten Regierungspolitik erwarten könnte wäre, nun wenigstens auch den § 559 BGB zu reformieren. Denn dadurch könnte die Regierung die volle Umlagefähigkeit von Investitionskosten für Heizungssysteme ermöglichen. Das klingt erst man schlecht für die Mieter, sollte aber daran gekoppelt sein, dass die Investitionen nach heutigem Wissen auf Dauer laufende Kosten einsparen. Dies wäre dann “Technologieoffenheit” und Zukunftsfähigkeit in einem fundierten Sinn. Es wäre doch schön, wenn die Regierung endlich liefert und zwar nicht bloß ideologischen Kulturkampf, der an die sinnlosen Grabenkriege des 20. Jahrhunderts erinnert.

Dass die Freiheit der einen zur Bürde der anderen werden kann, zeigt sich aufgrund der aktuellen Ölpreiskrise auch auf dem flachsten und linearsten Symbol der Freiheit, das die menschliche Zivilisation wohl jemals in ein Land betoniert hat, auf den Autobahnen. Wenn jemand mit dem E-Auto unterwegs ist und bei 130 km/h Akku sparen oder mit dem Verbrenner wegen der teuren Spritpreise verbrauchsarm fahren will, dann geht das aktuell oft nicht. Denn es reicht, dass alle paar Minuten von hinten jemand auffährt, der keine Geldsorgen hat und mit 210 km/h Testosteron abbauen will.

Dann muss eine Mehrheit der vernünftig Fahrenden sich rechts zwischen die LKWs zwängen, kurzzeitig abbremsen, ebenso kurzzeitig beschleunigen, überholen, wieder rechts einordnen usw. Hier würde ein Verbot, nämlich das Tempolimit auf 130 km/h der überwiegenden Zahl der Autobahnnutzer ihre Freiheiten lassen. Im Gegenteil würde es eher noch verhindern, von wenigen Rasern ständig genötigt zu werden.

Übrigens ist bereits jetzt das durchgängige Fahren auf dem mittleren Fahrstreifen entgegen einer zwar unter Kraftfahrern offenbar herrschenden, aber schlecht gesetzlich abgesicherten Meinung gemäß § 7 Abs. 3c Satz 1 StVO vollkommen legal, um unnötige verbrauchsintensive Überholvorgänge von LKWs zu vermeiden. Es wäre daran zu denken mit oder ohne ergänzendes Tempolimit hier eine abgestufte Richtgeschwindigkeit von 100 oder 110 km/h in die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-VO aufzunehmen. Die Reichweite von E-Autos würde es dem Verordnungsgeber danken.

Kurz gesagt: Das Verhältnis von Verboten und Freiheiten ist doch etwas komplexer als die Rhetorik der aktuellen Bundesregierung abbildet. In manchen Fällen könnten einfache Rechtsänderungen wie eine Reform von Mietpreisbremse und Umlagenfinanzierung von Investitionen helfen, Freiheit und Verantwortung kongruenter auszugestalten. In anderen Fällen sind gerade Verbote ein Mittel, in klassisch liberaler Weise die Freiheitssphäre der einen gesellschaftlichen Gruppe besser mit der Freiheitssphäre der anderen Gruppe zu vereinbaren. Die FDP ist tot, lange lebe der Liberalismus. (Olaf Dilling)

 

Reform der Grundversorgung – Gutachten der FfE

Bekanntlich ist es so: Wer keinen Sonderkundenvertrag abgeschlossen hat, wird vom Grundversorger beliefert (wir erläutern). Das betrifft sowohl Strom als auch Gas. In diesen Fälle erfüllt die Grundversorgung eine wichtige Funktion: Sie stellt sicher, dass jeder Haushalt jederzeit mit Strom beliefert wird, zumal der Grundversorger auch als Ersatzversorger fungiert. Gleichzeitig gilt sie als vergleichsweise teuer, was regelmäßig Debatten über mögliche Reformen auslöst.

Eine neue Studie zu Optionen zur Reform der Grundversorgung greift diese Diskussion nun erneut auf. Die Forschungsstelle für Energiewirtschaft e. V. im Auftrag von Octopus Energy sieht Reformbedarf im heutigen System (hier das Gutachten). Ein zentraler (nicht ganz neuer) Vorschlag ist, die Rolle des Grundversorgers künftig nicht mehr automatisch dem größten lokalen Anbieter zuzuweisen. Stattdessen könnten Grundversorger über Ausschreibungen bestimmt werden. Auf diese Weise würde mehr Wettbewerb entstehen, der im Idealfall zu niedrigeren Preisen für die Kunden führt.

Daneben betont die Studie die Bedeutung von Transparenz. Viele Verbraucher wüssten gar nicht, dass sie sich in der Grundversorgung befinden oder welche Alternativen es gibt. Bessere Information und klarere Preisstrukturen könnten aus Sicht der Autoren dazu beitragen, dass mehr Haushalte aktiv Tarife vergleichen und wechseln.

Doch führen diese Vorschläge wirklich weiter? Der Kunde wird schon heute quasi erschlagen von den Informationen, die der Versorger ihm gem. § 40 EnWG per Rechnung zukommen lassen muss. Diese umfassen im Übrigen auch heute ausdrücklich, ob der Kunde grundversorgt ist, § 40 Abs. 2 Nr. 13 EnWG. Wenn er trotzdem nicht wechselt – vielleicht ist er am Ende schlicht zufriedener als viele glauben?

Auch die Frage, ob die Preise wirklich sinken, ist nicht so klar zu beantworten. Es trifft zu, dass Grundversorgungstarife meistens nicht die günstigsten Tarife vor Ort sind. Grundversorger müssen schließlich jeden Kunden beliefern, unabhängig davon, ob dieser wirtschaftlich attraktiv ist. Gerade in der Grundversorgung befinden sich häufig Haushalte, die Zahlungsprobleme haben. Diese Risiken tragen derzeit vor allem die lokalen Versorger. Gekündigt werden darf nur unter ganz engen Voraussetzungen. Und anders als beim Sonderkunden ist es auch nicht möglich, perspektivisch einzukaufen, da der Haushaltskunde in der Grundversorgung jederzeit wechseln kann, anders als in den meisten anderen Tarifen mit ein- oder zweijähriger Bindefrist. Welchen Unterschied das machen kann, hat die Energiepreiskrise gezeigt, als am Ende viele Kunden aus der Vertragsbindung fielen und der gewählte Versorger die Kunden in die Grund- und Ersatzversorgung durch das Stadtwerk hinein kündigte. Gar nicht so unwahrscheinlich also, dass es Netzgebiete geben mag, in denen Ausschreibungen erfolglos verlaufen würden. Und dann? Soll der Gesetzgeber für diesen Fall dann doch ein Unternehmen bestimmen, das zuständig sein soll? Was, wenn in einer Kommune drei attraktive Netzgebiete mit guter Sozialstruktur und viel kleinerem Gewerbe per Ausschreibung vergeben werden, zwei andere sich aber als Ladenhüter erweisen mit der Folge drastisch höherer Preise gerade für arme Haushalte?

Es gibt also vielfältige Fragen rund um die Grundversorgung. Die Debatte um das künftige Design des Energievertriebs ist längst nicht zu Ende (Miriam Vollmer).

2026-03-06T20:34:31+01:006. März 2026|Energiepolitik, Strom, Vertrieb|

Erfolg oder Fehlschlag? Habecks Gasdeal mit Katar

In Zeiten wo uns durch Krieg im Nahen Osten wieder einmal schmerzhaft die deutsche Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdgas vor Augen geführt wird, taucht auch der Besuch von Robert Habeck 2022 in Katar wieder in Diskussionen auf. Oft wird geglaubt, dieser Besuch sei ein Misserfolg gewesen andere bemängeln, er habe unsere Energieversorgung von Katar abhängig gemacht. Beides ist falsch.

Im März 2022 reiste der deutsche Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck nach Katar, um über mögliche Lieferungen von Flüssigerdgas (LNG) nach Deutschland zu verhandeln. Die Reise stand im Kontext der drastischen Veränderungen auf den Energiemärkten nach dem Beginn des Russischen Überfalls auf die Ukraine 2022. Deutschland suchte dringend nach Alternativen zu russischem Gas, von dem das Land damals stark abhängig war.

Über viele Jahre bezog Deutschland einen großen Teil seines Erdgases aus Russland. Diese Abhängigkeit geriet nach dem Angriff auf die Ukraine zunehmend unter politischen und wirtschaftlichen Druck. Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz begann daher, neue Energiepartnerschaften zu prüfen und bestehende Lieferketten zu diversifizieren.

Flüssigerdgas, das per Schiff transportiert wird, spielte dabei eine zentrale Rolle. Einer der weltweit wichtigsten Exporteure dieses Rohstoffs ist Katar, ein kleiner, aber sehr wohlhabender Staat am Persischen Golf mit großen Gasreserven.

Während seines Besuchs in der katarischen Hauptstadt Doha traf Habeck Vertreter der katarischen Regierung sowie Verantwortliche des staatlichen Energieunternehmens QatarEnergy. Ziel war es, Möglichkeiten für langfristige LNG-Lieferverträge zu sondieren und eine strategische Energiepartnerschaft aufzubauen.

Habeck sprach damals von einem „neuen Anfang“ in den Energiebeziehungen zwischen Deutschland und Katar. Geplant war, dass katarisches Flüssigerdgas künftig über neu zu bauende LNG-Terminals an der deutschen Nordseeküste importiert werden könnte. Zu diesem Zeitpunkt verfügte Deutschland noch über keine eigenen LNG-Terminals, was zusätzliche Infrastrukturprojekte erforderlich machte.

Die Reise stieß in Deutschland auch auf Kritik. Katar steht wegen der Menschenrechtslage und der Behandlung von Arbeitsmigranten international in der Kritik. Organisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch hatten wiederholt auf Probleme im Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen und politischen Freiheiten hingewiesen.

Kritiker warfen der Bundesregierung vor, im Zuge der Energiekrise neue Abhängigkeiten von autoritären Staaten zu riskieren. Habeck verteidigte den Besuch jedoch als notwendige Maßnahme, um die Energieversorgung Deutschlands kurzfristig zu sichern. Die Gespräche mit Katar waren Teil einer breiteren Strategie Deutschlands, Gaslieferanten zu diversifizieren. Parallel führte Habeck auch Gespräche in anderen Ländern, etwa in Norwegen und den Vereinigte Staaten.In den Monaten nach der Reise beschleunigte die Bundesregierung den Bau mehrerer LNG-Terminals, unter anderem in Wilhelmshaven und Brunsbüttel. Diese Infrastruktur sollte es ermöglichen, künftig Gas aus verschiedenen Teilen der Welt zu importieren und die Energieversorgung unabhängiger zu gestalten.

Der Besuch wurde zunächst von Teilen der Presse als Misserfolg betrachtet. „Zugesagtes Gas aus Katar bleibt aus – war Habecks Kniefall nur Symbolpolitik?“ titelte der Focus im Juli 2022. „Ein Knicks für nix“: Darum scheiterte Habecks Gas-Reise in Katar“ schrieb der Tagesspiegel.

Beides falsch.

Während des Besuchs kam es zunächst tatsächlich nicht zum direkten Abschluss eines Liefervertrages. Stattdessen vereinbarten Deutschland und Katar eine Energiepartnerschaft, die als Grundlage für spätere LNG-Lieferungen dienen sollte. Die konkreten Verträge sollten anschließend von Unternehmen ausgehandelt werden.

Ein entsprechender Gasdeal wurde schließlich im November 2022 abgeschlossen. Beteiligt waren das katarische Staatsunternehmen QatarEnergy sowie der Energiekonzern ConocoPhillips. Der Vertrag sieht vor, dass Flüssigerdgas aus Katar an das geplante LNG-Terminal im schleswig-holsteinischen Brunsbüttel geliefert wird.Der Liefervertrag hat eine Laufzeit von mindestens 15 Jahren und umfasst etwa zwei Millionen Tonnen Flüssigerdgas pro Jahr. Die Lieferungen sollen jedoch erst ab 2026 beginnen, da sowohl neue Förderkapazitäten in Katar als auch die entsprechende Importinfrastruktur in Deutschland aufgebaut werden müssen.

Die vereinbarten Lieferungen aus Katar decken aber nur einen kleinen Teil des deutschen Gasbedarfs. Der Vertrag zwischen QatarEnergy und ConocoPhillips sieht vor, dass Deutschland 2 Millionen Tonnen LNG pro Jahr erhält. Das entspricht etwa 2,7–2,8 Milliarden Kubikmetern Erdgas jährlich. Deutschland verbraucht pro Jahr ungefähr 70–90 Milliarden Kubikmeter Erdgas (je nach Jahr und Nachfrage). Hieraus ergibt sich, dass der Anteil Gas aus Katar etwa 3–3,7 % des deutschen Gasbedarfs abdecken könnte.

(Christian Dümke)

2026-03-06T18:10:30+01:006. März 2026|Allgemein, Energiepolitik, Gas|