Trump und der Klimaschutz

Man ist inzwi­schen eine Eskalation des Irrsinns aus Washington gewohnt. Was das Weiße Haus jedoch als „größte Deregu­lie­rungs­maß­nahme in der ameri­ka­ni­schen Geschichte“ feiert, ist nichts weniger als ein beispiel­loser Rückschritt im zwingenden Kampf gegen die Erder­wärmung. US-Präsident Donald Trump hat die Gefähr­dungs­fest­stellung „Endan­germent Finding“ aufge­hoben. Sie stammte aus dem Jahr 2009, also der ersten Amtszeit von Präsident Barack Obama. Die US-Umwelt­be­hörde EPA hatte auf Grundlage zahlreicher wissen­schaft­licher Studien den Ausstoß von sechs Treib­haus­gasen als Luftver­schmutzung und als Gefährdung der öffent­lichen Gesundheit und des mensch­lichen Wohlergehens einge­stuft.. Der Clean Air Act, also das Luftrein­hal­te­gesetz, gab der EPA die Befugnis, Verschmut­zungs­quellen, die nach Überzeugung der Wissen­schaftler zur Erder­wärmung beitragen, zu regulieren. Praktisch der gesamte regula­to­rische Rahmen für CO₂-Grenz­werte, etwa für Fahrzeuge, Kohle- und Gaskraft­werke, baute auf dieser Feststellung auf.

Es ist eine gesicherte wissen­schaft­liche Erkenntnis, dass Treib­hausgase der Haupt­treiber des menschen­ge­machten Klima­wandels sind. Diesen leugnet Trump jedoch. In das selbe Horn bläst EPA-Chef Zeldin. Zeldin sprach abfällig vom „Heiligen Gral der übermä­ßigen staat­lichen Regulierung“. Für Trump ist die Klima­po­litik der Obama- und Biden-Ära „katastrophal“ – sie schade der Wirtschaft, belaste insbe­sondere die Autoin­dustrie und treibe die Preise für Verbraucher in die Höhe. Der Verkehrs­sektor ist in den USA tatsächlich der größte CO₂-Verur­sacher. Doch statt strengere Vorgaben durch­zu­setzen, hat die EPA bereits angekündigt, unter Biden beschlossene Emissi­ons­be­gren­zungen für Autos und leichte Nutzfahr­zeuge zu verschieben. Zeldin sprach von Einspa­rungen in Höhe von 1,3 Billionen Dollar – eine Zahl, deren Herleitung bislang unklar bleibt. Neuwagen könnten angeblich im Schnitt um 3.000 Dollar günstiger werden. Trump selbst geht noch weiter: Er bezeichnet Klima­schutz als „größten Betrug“ und bestreitet einen Zusam­menhang zwischen Treib­haus­gasen und öffent­licher Gesundheit.

Die wissen­schaft­liche Gemein­schaft reagiert (berech­tig­ter­weise) mit scharfer Kritik. Viele Forscher sprechen von einer gezielten Verne­be­lungs­taktik. Der Klima­for­scher Niklas Höhne etwa wirft der Regierung vor, mit fragwür­digen Annahmen eine „Schein-Studie“ konstruiert zu haben, die zu dem politisch gewünschten Ergebnis komme, CO₂ sei nicht gefährlich. Sollte die Deregu­lierung wie angekündigt umgesetzt werden, könnten die US-Emissionen bis 2030 um eine Gigatonne höher ausfallen als bislang prognos­ti­ziert – mehr, als Deutschland in einem Jahr insgesamt ausstößt. Angesichts der globalen Klima­ziele wäre das ein massiver Rückschlag. Umwelt­ver­bände sprechen vom größten Angriff auf die staat­lichen Klima­schutz­be­mü­hungen in der US-Geschichte. Die Entscheidung diene vor allem der fossilen Brenn­stoff­in­dustrie. Tatsächlich begrüßte die Kohle­branche den Schritt umgehend: Er könne helfen, die Still­legung alter Kohle­kraft­werke zu verhindern. Doch das letzte Wort dürfte noch nicht gesprochen sein. Experten rechnen mit einer Klage­welle, die letztlich vor dem Supreme Court landen wird. Der Oberste Gerichtshof hatte bereits 2007 entschieden, dass klima­schäd­liche Gase als Luftschad­stoffe im Sinne des Clean Air Act gelten. Sollte das Gericht nun eine Kehrt­wende vollziehen, hätte das weitrei­chende Folgen – nicht nur für die Klima­po­litik, sondern auch für die Auslegung zentraler Umwelt­ge­setze in den USA. Zwischen wirtschaft­licher Deregu­lierung und globaler Verant­wortung, zwischen politi­scher Ideologie und wissen­schaft­licher Evidenz geht es letztlich darum, welchen Platz die USA im weltweiten Kampf gegen den Klima­wandel einnehmen wollen – als Bremser oder als Gestalter. (Dirk Buchsteiner)

 

Öster­reich hat „Energie­ferien“

Als in den 1970er-Jahren die Ölkrise Europa erschüt­terte, war Energie­sparen plötzlich keine abstrakte Idee mehr, sondern bittere Notwen­digkeit. Auch Öster­reich blieb davon nicht verschont. Steigende Heizkosten, knappe Ressourcen und politische Unsicherheit zwangen den Staat zu ungewöhn­lichen Maßnahmen – eine davon betraf direkt den Schul­alltag: die Einführung der sogenannten „Energie­ferien“.

Die Idee war ebenso simpel wie pragma­tisch. In den kältesten Wochen des Jahres sollten Schul­ge­bäude eine Zeit lang leer bleiben, um dem Staat Heizenergie einzu­sparen. Eine einwö­chige Unter­richts­pause im Winter erschien da als wirksames Mittel, um Kosten zu senken und den Energie­ver­brauch zu reduzieren. So wurden die Energie­ferien ins Leben gerufen – zunächst klar als Krisen­maß­nahme gedacht, nicht als pädago­gische Neuerung.

Was als temporäre Lösung begann, entwi­ckelte sich dannzu einem festen Bestandteil des öster­rei­chi­schen Schul­jahres. Die Bevöl­kerung gewöhnte sich an die winter­liche Auszeit, und bald zeigte sich, dass die Pause nicht nur wirtschaft­liche Vorteile hatte. Schüler und Lehrkräfte profi­tierten von der Erholung mitten im Schuljahr, während der Tourismus – insbe­sondere in den Skire­gionen – neue Impulse erhielt.

Mit der Zeit verloren die Ferien ihren ursprüng­lichen Krisen­cha­rakter. Die Energie­ver­sorgung stabi­li­sierte sich, doch die schul­freie Woche blieb. Der Name „Energie­ferien“ verschwand aus den offizi­ellen Regelungen und wurde durch den neutra­leren Begriff Semes­ter­ferien ersetzt. Inhaltlich änderte sich wenig: Noch immer dauern sie eine Woche und finden im Februar statt, aller­dings gestaffelt nach Bundes­ländern, um Verkehrs- und Touris­mus­spitzen zu entzerren.

(Christian Dümke)

2026-02-06T18:04:38+01:006. Februar 2026|Allgemein, Energiepolitik|

Strom­ausfall und resiliente Energieversorgung

Ein Brand­an­schlag hat Anfang Januar in Teilen von Berlin bekanntlich vier Tage lang die Strom­ver­sorgung lahmgelegt. Da es zu der Zeit auch sehr kalt war und Schnee lag, kam es zu erheb­lichen Einschrän­kungen für die Bevöl­kerung. Wer die Möglichkeit hatte, zog zu Verwandten oder Freunden.

Wie so oft bei solchen Ausnah­me­si­tua­tionen brodelte die Gerüch­te­küche. Da es mehrere wider­sprüch­liche angeb­liche Beken­ner­schreiben und Dementi einer „Vulkan­gruppe“ gab, ist die Urheber­schaft des Anschlags weiterhin unklar. Außerdem schlach­teten rechte Nachrich­ten­portale wie NIUS die Situation aus und schürten unbegründete Ängste, indem sie von einer „Explo­si­ons­gefahr“ von Wärme­pumpen bei Strom­ausfall im Winter sprachen. Allgemein wird bei Strom­aus­fällen oft die Energie­wende und vor allem der Verzicht auf die Atomenergie verant­wortlich gemacht.

Was dagegen regel­mäßig unter­schätzt wird, ist dagegen die Stabi­lität und Resilienz von Strom­netzen und die Dezen­tra­lität der Energie­ver­sorgung: Auch in Frank­reich und Großbri­tannien kam es nach einem Winter­sturm vor ein paar Tagen zu größeren Strom­aus­fällen, obwohl dort weniger auf alter­native Energien gesetzt wird. Die Energie­wende verbessert durch den Netzausbau und die Speicherung von Strom grund­sätzlich die Resilienz des Energie­systems. Sie trägt außerdem zur Dezen­tra­lität der Energie­ver­sorgung bei, jeden­falls dann, wenn nicht ausschließlich auf Offshore-Windenergie gesetzt wird.

Angeblich ist in den besonders betrof­fenen reichen Stadt­teilen Zehlendorf während und nach dem Strom­ausfall die Nachfrage nach Diesel-Notstrom­ag­gre­gaten erheblich angestiegen. Aber was für Möglich­keiten gibt es eigentlich für Privat­haus­halte, dezen­trale Resilienz für den Notfall mit einem energie­wen­de­kom­pa­tiblen Normal­be­trieb zu kombinieren?

Eine Möglichkeit ist zunächst ein E‑Auto und eine Wallbox, die bidirek­tio­nales Laden ermög­licht, das seit diesem Jahr steuerlich und regula­to­risch erleichtert wurde. Denn dadurch können zumindest – je nach Ladezu­stand – die ersten Stunden bis hin zu mehreren Tagen eines Strom­aus­falls überbrückt werden. Zumindest die Gasheizung kann dann weiter mit Ladestrom betrieben werden bzw auch eine Wärmepumpe.

Noch besser ist eine Dach- oder ausrei­chend große Balkon­so­lar­anlage in Kombi­nation mit einem Strom­speicher, der eine Notstrom­ver­sorgung ermög­licht. Dann ist nicht nur die Wärme- sondern auch die Strom­ver­sorgung bei einem Strom­ausfall sicher­ge­stellt. (Olaf Dilling)

 

2026-01-13T19:07:29+01:0013. Januar 2026|E-Mobilität, Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Strom|