Die Bundesnetzagentur hatte dem Energieversorger gas.de Versorgungsgesellschaft mbH nach § 5 EnWG wegen aus Sicht der BNetzA mangelnder Zuverlässigkeit die Versorgung von Haushaltskunden untersagt. Das OLG Düsseldorf hat diese Untersagung nunmehr durch Beschluss vom 27.11.2024 aufgehoben. Die Entscheidung ist sehr lang und lesenswert und gewährt erhebliche Einblicke in das vergangene Geschäftsgebaren von der gas.de.
So finden sich dort unter anderem folgende Feststellungen des Gerichts:
„Die Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung der Beschwerdeführerin war im Zeitpunkt der Behördenentscheidung und ist auch im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung nicht gewährleistet“
„Bei der gebotenen umfassenden Würdigung des Verhaltens der Geschäftsleitung der Beschwerdeführerin ist das Vertrauen darin, dass diese die Gewähr für eine … und sichere Versorgung der Haushaltskunden mit Gas und Strom bietet, durch ihr Verhalten im … erschüttert.“
Zur Begründung nimmt das OLG Düsseldorf dort auch noch einmal Bezug auf den Umstand, dass gas.de in der Vergangenheit massenhaft Kunden fristlos gekündigt hatte, die bis heute um Schadenersatz kämpfen müssen. Das OLG erklärt:
„Die darin liegende vielfache Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen durch die Geschäftsleitung der Beschwerdeführerin ist nach dem Vorgesagtem sowohl qualitativ als auch quantitativ als schwerwiegend einzuordnen.“
Aber warum hat das OLG Düsseldorf dann trotz dieser Feststellungen die Untersagung der Bundesnetzagentur aufgehoben? Zum Einen hält das OLG die Untersagungsverfügung der BNetzA bereits für formell rechtswidrig, weil an ihr Mitglieder der Beschlusskammer mitgewirkt haben, die nicht an der Entscheidung hätten mitwirken dürfen. Zudem sei für die Beurteilung der Zuverlässigkeit auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen, zwischenzeitlich habe sich die Sachlage beim Versorger, unter anderem durch Vorlage eines neuen Beschaffungskonzeptes geändert, die BNetzA habe ihre Ermessenserwägungen jedoch nicht entsprechend angepasst.
Ob gas.de damit wieder zurück ist auf dem Markt für Haushaltskunden bleibt abzuwarten.
(Christian Dümke)
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