Fernwärme: BKartA wegen Untergewichtung des Marktelements

Ende 2023 hat das Bundeskartellamt (BKartA) gegen sieben Fernwärmeversorger Verfahren wegen möglicherweise überhöhter Preissteigerungen eröffnet. Nun hat die Behörde veröffentlicht, dass vier dieser Unternehmen ihrer Ansicht nach rechtswidrige Preisanpassungsklauseln verwenden. 

Die betroffenen Unternehmen müssen sich nun gegen diesen Vorwurf verteidigen. Für alle anderen Versorger lohnt sich aber ein Blick auf den Hauptvorwurf der Behörde: Das Marktelement sei gegenüber dem Kostenelement zu niedrig gewichtet.

Für diejenigen, die nicht jeden Tag mit Fernwärmepreisklauseln zu tun haben, wirkt das erst einmal recht kryptisch. Doch dahinter verbirgt sich eine ernsthafte Gefahr für viele Versorger. Denn Preisgleitklauseln für Fernwärme müssen nach § 24 Abs. 4 FernwärmeV sowohl die Kosten als auch die Marktentwicklung abbilden, zudem müssen sie transparent sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) verfolgt seit einem grundlegenden Urteil vom 06.04.2011 (VIII ZR 273/09) die Linie, dass beide Bemessungsfaktoren an sich den gleichen Rang besitzen und Abstufungen nur zulässig sind, soweit dies der Angemessenheit entspricht. Das klingt erst einmal nach 50:50. Doch hierin liegt eine Gefahr: Wird der von einem Versorger verwendete Brennstoff teurer – oft noch Erdgas – aber der Wärmemarkt insgesamt vollzieht diese Entwicklung nicht oder nur teilweise mit, so bleibt der Versorger auf den gestiegenen Kosten sitzen. Viele Versorger messen dem Marktelement deswegen nur eine deutlich untergeordnete Rolle bei, ohne dass in jedem Fall Gründe für die vom BGH erwähnten angemessenen Abstufungen erkennbar sind.

Fernwärmeversorger, die das Marktelement geringer gewichten als die Kosten, sollten ihre Klausel also aus Anlass des Verfahrens des BKartA kritisch hinterfragen. Zwar mag es in vielen Fällen sinnvoll sein, die angekündigte Reform der AVBFernwärmeV abzuwarten, doch dort, wo Verstöße evident sind, sollte der Versorger sich nicht darauf verlassen, dass klagewillige Kunden, Verbraucherverbände oder eben die Kartellbehörden ihm Zeit lassen

2025-03-21T20:45:26+01:0021. März 2025|Wärme|

Berlin Energy Transition Dialogue 2025: Veränderung als Chance

Vom 18. bis 19. März 2025 fand in Berlin der Berlin Energy Transition Dialogue (BETD.25) statt, eine der weltweit führenden Konferenzen zur globalen Energiewende. Unter dem Motto “Veränderung als Chance” brachte die Veranstaltung hochrangige Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen, um über die Zukunft der Energieversorgung zu diskutieren. Dabei wurde deutlich: Die Transformation der globalen Energiesysteme ist nicht nur notwendig, sondern auch eine enorme Chance für Innovation, Wirtschaftswachstum und Klimaschutz.

Schwerpunkte der Konferenz

Im Mittelpunkt des BETD.25 standen zentrale Themen wie die Umsetzung der Ergebnisse der COP28, globale Ziele zum Ausbau erneuerbarer Energien, die Steigerung der Energieeffizienz, der Ausstieg aus fossilen Energieträgern sowie die Mobilisierung von Finanzmitteln für die Energiewende. Diese Schwerpunkte unterstreichen die Bedeutung einer nachhaltigen Transformation der Energiesysteme für Energiesicherheit und Klimaschutz. Besondere Aufmerksamkeit galt zudem der Rolle von Schwellen- und Entwicklungsländern, die verstärkt in den Wandel einbezogen werden müssen.

Ein wichtiges Thema war die Dekarbonisierung der Industrie, insbesondere der energieintensiven Sektoren wie Stahl, Zement und Chemie. Hier wurden neue Technologien zur Emissionsreduktion vorgestellt, darunter Carbon Capture and Storage (CCS) sowie Wasserstofflösungen für eine klimaneutrale Produktion. Auch die Frage nach resilienten Energieinfrastrukturen und der Rolle digitaler Technologien für ein intelligentes Energiemanagement wurde intensiv diskutiert.

Internationale Zusammenarbeit als Schlüssel

Die Energiewende ist ein globales Projekt, das nur durch internationale Kooperation erfolgreich umgesetzt werden kann. Deutschland betont die Bedeutung langfristiger Energie- und Klimapartnerschaften mit über 30 Ländern, um Investitionen in saubere Technologien und nachhaltige Infrastrukturen zu beschleunigen. Der BETD.25 diente als Plattform, um diese internationalen Partnerschaften zu stärken und gemeinsame Strategien für eine nachhaltige Zukunft zu entwickeln.

Ein zentrales Thema war zudem die gerechte Energiewende (Just Transition). Während Industrienationen bereits große Fortschritte im Ausbau erneuerbarer Energien gemacht haben, stehen viele Länder des globalen Südens vor erheblichen Herausforderungen. Der BETD.25 thematisierte daher auch Finanzierungsmechanismen, um den Zugang zu nachhaltigen Energien weltweit zu erleichtern.

Technologische Fortschritte und wirtschaftliche Chancen

Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Energiewende waren nie günstiger: Die Kosten für erneuerbare Energien sind stark gesunken, der Ausbau von Wind- und Solarenergie schreitet weltweit voran, und Speichertechnologien werden zunehmend wettbewerbsfähig. Gleichzeitig gewinnt der Ausbau von Wasserstoffinfrastrukturen an Dynamik (auch wenn wir bisher noch mehr darüber reden, als ihn tatsächlich produzieren). Besonders grüner Wasserstoff – erzeugt aus erneuerbarer Energie – könnte eine Schlüsselrolle bei der Defossilisierung von Industrien spielen. Es bleibt spannend.

Auch in der Mobilitätswende wurden auf der Konferenz innovative Lösungen vorgestellt. Neben der Elektrifizierung des Verkehrs wurde verstärkt über synthetische Kraftstoffe und neue Batterietechnologien diskutiert. Die Entwicklungen in diesem Bereich könnten nicht nur die CO2-Emissionen im Verkehr senken, sondern auch neue wirtschaftliche Potenziale für Technologieunternehmen und Investoren erschließen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Diskussion war die Rolle von Städten als Treiber der Energiewende. Urbane Räume verbrauchen den Großteil der weltweiten Energie und sind gleichzeitig Vorreiter in der Implementierung nachhaltiger Lösungen. Vertreterinnen und Vertreter aus Metropolen weltweit berichteten über erfolgreiche Konzepte für klimaneutrale Gebäude, Smart Grids und nachhaltige Stadtentwicklung.

Herausforderungen und politische Rahmenbedingungen

Trotz der positiven Entwicklungen gibt es weiterhin große Herausforderungen. Regulatorische Hürden, ein schleppender Netzausbau und Unsicherheiten bei der Finanzierung neuer Technologien bremsen die Energiewende in vielen Regionen. Der BETD.25 machte daher deutlich, dass ambitionierte politische Rahmenbedingungen und klare Anreize für Investitionen notwendig sind. Diskutiert wurde unter anderem über eine stärkere CO2-Bepreisung, die Abschaffung umweltschädlicher Subventionen und die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien.

Fazit

Der Berlin Energy Transition Dialogue 2025 hat gezeigt, dass die globale Energiewende nicht nur eine Herausforderung, sondern vor allem eine Chance für nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und Versorgungssicherheit darstellt. Chancen muss man jedoch auch erkennen wollen und diese dann nutzen. Hierfür kommt es auch darauf an, dass man mit den richtigen Navigatoren durch das Meer der Regelungen segelt und rechtzeitig den Kompass justiert. Durch internationale Zusammenarbeit, technologische Innovationen und gezielte Investitionen können wir eine nachhaltige Zukunft für kommende Generationen gestalten. Die Konferenz machte zudem deutlich, dass ambitionierte politische Maßnahmen und mutige Entscheidungen erforderlich sind, um den Wandel in der notwendigen Geschwindigkeit voranzutreiben. Die Energiewende ist nicht nur eine Pflicht, sondern eine immense Chance – für Wirtschaft, Gesellschaft und den Planeten. (Dirk Buchsteiner)

OLG Düsseldorf hebt Untersagungsverfügung der BNetzA gegen gas.de auf

Die Bundesnetzagentur hatte dem Energieversorger gas.de Versorgungsgesellschaft mbH nach § 5 EnWG wegen aus Sicht der BNetzA mangelnder Zuverlässigkeit die Versorgung von Haushaltskunden untersagt. Das OLG Düsseldorf hat diese Untersagung nunmehr durch Beschluss vom 27.11.2024 aufgehoben. Die Entscheidung ist sehr lang und lesenswert und gewährt erhebliche Einblicke in das vergangene Geschäftsgebaren von der gas.de.

So finden sich dort unter anderem folgende Feststellungen des Gerichts:

„Die Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung der Beschwerdeführerin war im Zeitpunkt der Behördenentscheidung und ist auch im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung nicht gewährleistet“

„Bei der gebotenen umfassenden Würdigung des Verhaltens der Geschäftsleitung der Beschwerdeführerin ist das Vertrauen darin, dass diese die Gewähr für eine … und sichere Versorgung der Haushaltskunden mit Gas und Strom bietet, durch ihr Verhalten im … erschüttert.“

Zur Begründung nimmt das OLG Düsseldorf dort auch noch einmal Bezug auf den Umstand, dass gas.de in der Vergangenheit massenhaft Kunden fristlos gekündigt hatte, die bis heute um Schadenersatz kämpfen müssen. Das OLG erklärt:

„Die darin liegende vielfache Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen durch die Geschäftsleitung der Beschwerdeführerin ist nach dem Vorgesagtem sowohl qualitativ als auch quantitativ als schwerwiegend einzuordnen.“

Aber warum hat das OLG Düsseldorf dann trotz dieser Feststellungen die Untersagung der Bundesnetzagentur aufgehoben? Zum Einen hält das OLG die Untersagungsverfügung der BNetzA bereits für formell rechtswidrig, weil an ihr Mitglieder der Beschlusskammer mitgewirkt haben, die nicht an der Entscheidung hätten mitwirken dürfen. Zudem sei für die Beurteilung der Zuverlässigkeit auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen, zwischenzeitlich habe sich die Sachlage beim Versorger, unter anderem durch Vorlage eines neuen Beschaffungskonzeptes geändert, die BNetzA habe ihre Ermessenserwägungen jedoch nicht entsprechend angepasst.

Ob gas.de damit wieder zurück ist auf dem Markt für Haushaltskunden bleibt abzuwarten.

(Christian Dümke)

2025-03-21T16:41:15+01:0021. März 2025|Rechtsprechung|