Reform der Grundversorgung – Gutachten der FfE

Bekanntlich ist es so: Wer keinen Sonderkundenvertrag abgeschlossen hat, wird vom Grundversorger beliefert (wir erläutern). Das betrifft sowohl Strom als auch Gas. In diesen Fälle erfüllt die Grundversorgung eine wichtige Funktion: Sie stellt sicher, dass jeder Haushalt jederzeit mit Strom beliefert wird, zumal der Grundversorger auch als Ersatzversorger fungiert. Gleichzeitig gilt sie als vergleichsweise teuer, was regelmäßig Debatten über mögliche Reformen auslöst.

Eine neue Studie zu Optionen zur Reform der Grundversorgung greift diese Diskussion nun erneut auf. Die Forschungsstelle für Energiewirtschaft e. V. im Auftrag von Octopus Energy sieht Reformbedarf im heutigen System (hier das Gutachten). Ein zentraler (nicht ganz neuer) Vorschlag ist, die Rolle des Grundversorgers künftig nicht mehr automatisch dem größten lokalen Anbieter zuzuweisen. Stattdessen könnten Grundversorger über Ausschreibungen bestimmt werden. Auf diese Weise würde mehr Wettbewerb entstehen, der im Idealfall zu niedrigeren Preisen für die Kunden führt.

Daneben betont die Studie die Bedeutung von Transparenz. Viele Verbraucher wüssten gar nicht, dass sie sich in der Grundversorgung befinden oder welche Alternativen es gibt. Bessere Information und klarere Preisstrukturen könnten aus Sicht der Autoren dazu beitragen, dass mehr Haushalte aktiv Tarife vergleichen und wechseln.

Doch führen diese Vorschläge wirklich weiter? Der Kunde wird schon heute quasi erschlagen von den Informationen, die der Versorger ihm gem. § 40 EnWG per Rechnung zukommen lassen muss. Diese umfassen im Übrigen auch heute ausdrücklich, ob der Kunde grundversorgt ist, § 40 Abs. 2 Nr. 13 EnWG. Wenn er trotzdem nicht wechselt – vielleicht ist er am Ende schlicht zufriedener als viele glauben?

Auch die Frage, ob die Preise wirklich sinken, ist nicht so klar zu beantworten. Es trifft zu, dass Grundversorgungstarife meistens nicht die günstigsten Tarife vor Ort sind. Grundversorger müssen schließlich jeden Kunden beliefern, unabhängig davon, ob dieser wirtschaftlich attraktiv ist. Gerade in der Grundversorgung befinden sich häufig Haushalte, die Zahlungsprobleme haben. Diese Risiken tragen derzeit vor allem die lokalen Versorger. Gekündigt werden darf nur unter ganz engen Voraussetzungen. Und anders als beim Sonderkunden ist es auch nicht möglich, perspektivisch einzukaufen, da der Haushaltskunde in der Grundversorgung jederzeit wechseln kann, anders als in den meisten anderen Tarifen mit ein- oder zweijähriger Bindefrist. Welchen Unterschied das machen kann, hat die Energiepreiskrise gezeigt, als am Ende viele Kunden aus der Vertragsbindung fielen und der gewählte Versorger die Kunden in die Grund- und Ersatzversorgung durch das Stadtwerk hinein kündigte. Gar nicht so unwahrscheinlich also, dass es Netzgebiete geben mag, in denen Ausschreibungen erfolglos verlaufen würden. Und dann? Soll der Gesetzgeber für diesen Fall dann doch ein Unternehmen bestimmen, das zuständig sein soll? Was, wenn in einer Kommune drei attraktive Netzgebiete mit guter Sozialstruktur und viel kleinerem Gewerbe per Ausschreibung vergeben werden, zwei andere sich aber als Ladenhüter erweisen mit der Folge drastisch höherer Preise gerade für arme Haushalte?

Es gibt also vielfältige Fragen rund um die Grundversorgung. Die Debatte um das künftige Design des Energievertriebs ist längst nicht zu Ende (Miriam Vollmer).

2026-03-06T20:34:31+01:006. März 2026|Energiepolitik, Strom, Vertrieb|

Erfolg oder Fehlschlag? Habecks Gasdeal mit Katar

In Zeiten wo uns durch Krieg im Nahen Osten wieder einmal schmerzhaft die deutsche Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdgas vor Augen geführt wird, taucht auch der Besuch von Robert Habeck 2022 in Katar wieder in Diskussionen auf. Oft wird geglaubt, dieser Besuch sei ein Misserfolg gewesen andere bemängeln, er habe unsere Energieversorgung von Katar abhängig gemacht. Beides ist falsch.

Im März 2022 reiste der deutsche Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck nach Katar, um über mögliche Lieferungen von Flüssigerdgas (LNG) nach Deutschland zu verhandeln. Die Reise stand im Kontext der drastischen Veränderungen auf den Energiemärkten nach dem Beginn des Russischen Überfalls auf die Ukraine 2022. Deutschland suchte dringend nach Alternativen zu russischem Gas, von dem das Land damals stark abhängig war.

Über viele Jahre bezog Deutschland einen großen Teil seines Erdgases aus Russland. Diese Abhängigkeit geriet nach dem Angriff auf die Ukraine zunehmend unter politischen und wirtschaftlichen Druck. Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz begann daher, neue Energiepartnerschaften zu prüfen und bestehende Lieferketten zu diversifizieren.

Flüssigerdgas, das per Schiff transportiert wird, spielte dabei eine zentrale Rolle. Einer der weltweit wichtigsten Exporteure dieses Rohstoffs ist Katar, ein kleiner, aber sehr wohlhabender Staat am Persischen Golf mit großen Gasreserven.

Während seines Besuchs in der katarischen Hauptstadt Doha traf Habeck Vertreter der katarischen Regierung sowie Verantwortliche des staatlichen Energieunternehmens QatarEnergy. Ziel war es, Möglichkeiten für langfristige LNG-Lieferverträge zu sondieren und eine strategische Energiepartnerschaft aufzubauen.

Habeck sprach damals von einem „neuen Anfang“ in den Energiebeziehungen zwischen Deutschland und Katar. Geplant war, dass katarisches Flüssigerdgas künftig über neu zu bauende LNG-Terminals an der deutschen Nordseeküste importiert werden könnte. Zu diesem Zeitpunkt verfügte Deutschland noch über keine eigenen LNG-Terminals, was zusätzliche Infrastrukturprojekte erforderlich machte.

Die Reise stieß in Deutschland auch auf Kritik. Katar steht wegen der Menschenrechtslage und der Behandlung von Arbeitsmigranten international in der Kritik. Organisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch hatten wiederholt auf Probleme im Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen und politischen Freiheiten hingewiesen.

Kritiker warfen der Bundesregierung vor, im Zuge der Energiekrise neue Abhängigkeiten von autoritären Staaten zu riskieren. Habeck verteidigte den Besuch jedoch als notwendige Maßnahme, um die Energieversorgung Deutschlands kurzfristig zu sichern. Die Gespräche mit Katar waren Teil einer breiteren Strategie Deutschlands, Gaslieferanten zu diversifizieren. Parallel führte Habeck auch Gespräche in anderen Ländern, etwa in Norwegen und den Vereinigte Staaten.In den Monaten nach der Reise beschleunigte die Bundesregierung den Bau mehrerer LNG-Terminals, unter anderem in Wilhelmshaven und Brunsbüttel. Diese Infrastruktur sollte es ermöglichen, künftig Gas aus verschiedenen Teilen der Welt zu importieren und die Energieversorgung unabhängiger zu gestalten.

Der Besuch wurde zunächst von Teilen der Presse als Misserfolg betrachtet. „Zugesagtes Gas aus Katar bleibt aus – war Habecks Kniefall nur Symbolpolitik?“ titelte der Focus im Juli 2022. „Ein Knicks für nix“: Darum scheiterte Habecks Gas-Reise in Katar“ schrieb der Tagesspiegel.

Beides falsch.

Während des Besuchs kam es zunächst tatsächlich nicht zum direkten Abschluss eines Liefervertrages. Stattdessen vereinbarten Deutschland und Katar eine Energiepartnerschaft, die als Grundlage für spätere LNG-Lieferungen dienen sollte. Die konkreten Verträge sollten anschließend von Unternehmen ausgehandelt werden.

Ein entsprechender Gasdeal wurde schließlich im November 2022 abgeschlossen. Beteiligt waren das katarische Staatsunternehmen QatarEnergy sowie der Energiekonzern ConocoPhillips. Der Vertrag sieht vor, dass Flüssigerdgas aus Katar an das geplante LNG-Terminal im schleswig-holsteinischen Brunsbüttel geliefert wird.Der Liefervertrag hat eine Laufzeit von mindestens 15 Jahren und umfasst etwa zwei Millionen Tonnen Flüssigerdgas pro Jahr. Die Lieferungen sollen jedoch erst ab 2026 beginnen, da sowohl neue Förderkapazitäten in Katar als auch die entsprechende Importinfrastruktur in Deutschland aufgebaut werden müssen.

Die vereinbarten Lieferungen aus Katar decken aber nur einen kleinen Teil des deutschen Gasbedarfs. Der Vertrag zwischen QatarEnergy und ConocoPhillips sieht vor, dass Deutschland 2 Millionen Tonnen LNG pro Jahr erhält. Das entspricht etwa 2,7–2,8 Milliarden Kubikmetern Erdgas jährlich. Deutschland verbraucht pro Jahr ungefähr 70–90 Milliarden Kubikmeter Erdgas (je nach Jahr und Nachfrage). Hieraus ergibt sich, dass der Anteil Gas aus Katar etwa 3–3,7 % des deutschen Gasbedarfs abdecken könnte.

(Christian Dümke)

2026-03-06T18:10:30+01:006. März 2026|Allgemein, Energiepolitik, Gas|