Fernwär­me­preis­gleit­klau­sel­ver­bes­se­rungs­neu­ig­keiten

Preis­gleit­klauseln in Fernwär­me­lie­fer­ver­trägen müssen den Vorgaben des § 24 Abs. 4 AVBFern­wärmeV entsprechen, sich also an den Kosten orien­tieren und den Wärme­markt berück­sich­tigen. Zu den Kosten gehören auch bei Wärme­er­zeu­gungs­an­lagen, die nicht dem EU-Emissi­ons­handel unter­liegen, seit Anfang des Jahres auch die Ausgaben für Emissi­ons­zer­ti­fikate nach dem BEHG.

Ein Problem dabei: Das Kosten­element muss die eigenen Beschaf­fungs­kosten wieder­spiegeln. Oft wird die eigene Beschaf­fungs­struktur aber durch einen Index reprä­sen­tiert, der zu einem gewissen Teil CO2-Kosten enthält. Der Index für Erdgas bei Abgabe an Kraft­werke etwa wird zwar nur wenig Kosten für CO2 enthalten, weil Kraft­werke oberhalb der 20 MW-Grenze dem EU-Emissi­ons­handel und nicht dem BEHG unter­liegen. Aber Erdags­abgabe an kleine Anlagen ist künftig doch erfasst. Das bedeutet ein Dilemma: Eine vollständige Abdeckung der eigenen BEHG-Kosten ist nicht gewähr­leistet, so dass ein Zusatz­faktor aufge­nommen werden muss. Für einen vermutlich sehr geringen, aber eben auch nicht null betra­genden Teil kann es aber künftig zu einer – wenn auch wohl unerheb­lichen bis moderaten – Überde­ckung kommen.

Auf dieses Problem hat das Statis­tische Bundesamt nun spät, aber immerhin, reagiert. Es gibt nunmehr drei Subin­dizes, die ausdrücklich ganz ohne BEHG-Kosten berechnet werden, Erdgas bei Abgabe an die Industrie in großen und kleineren Mengen sowie Kraft­werksgas. Damit existiert nun endlich eine gute Grundlage für eine sowohl kosten­ori­en­tierte als auch sauber zum BEHG abgegrenzte Preis­gleitung, die das BEHG über einen geson­derten Faktor wälzt (Miriam Vollmer)

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2021-01-29T21:10:16+01:0029. Januar 2021|Emissionshandel, Gas, Verwaltungsrecht, Wärme|

Weiteres Eilver­fahren gegen Radfahr­streifen ohne Erfolg

Kürzlich hatte das Oberver­wal­tungs­ge­richt (OVG) Berlin-Brandenburg in einem Eilver­fahren einen Antrag gegen die Einrichtung von Pop-up-Radwegen in Fried­richshain-Kreuzberg nach der Beschwerde der Antrags­geg­nerin abgewiesen. Nachdem das Verwal­tungs­ge­richt Berlin dem Antrag zunächst statt­ge­geben hatte.

In einem weiteren Verfahren hat das OVG per Presse­er­klärung heute die Entscheidung über eine Beschwerde bekannt­ge­geben. Diesmal ging es um die Invali­den­straße im Bezirk Mitte. Hier waren letzten Herbst bei einer Umgestaltung der Straße beidseitig geschützte Radfahr­streifen einge­richtet worden. Nicht zuletzt war dies unter dem Eindruck eines schweren Unfalls geschehen, bei dem der Fahrer eine Sports Utility Vehicles (SUV) bei einem epilep­ti­schen Anfall die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hatte und dabei vier Passanten von dem Fahrzeug getötet worden waren. 

Für die Umgestaltung fielen etliche Parkplätze und auch Ladezonen vor einer Weinhandlung weg. Daher stellte der Weinhändler nach Erhebung der Klage einen Eilantrag gegen die Einrichtung der Radfahr­streifen. Aller­dings hatte dies bereits in erster Instanz keinen Erfolg: Denn bei Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs können Straßen­ver­kehrs­be­hörden Anord­nungen treffen, die den Verkehr beschränken. Aufgrund der geringen Breite der Invali­den­straßen und der dort auch verlau­fenden Straßenbahn war es immer wieder zu Unfällen mit Betei­ligung von Fahrrad­fahrern gekommen. 

Diese Gefahren würden durch die Anordnung des geschützten Radfahr­streifens und den Wegfall der Parkplätze verringert. Durch beide Maßnahmen wurde insbe­sondere Übersicht­lichkeit und damit Verkehrs­si­cherheit für alle Verkehrs­teil­nehmer erreicht. Zudem fällt die Gefahr der sich öffnenden Autotüren weg, die inbesondere in Kombi­nation mit den Straßen­bahn­schienen eine erheb­liche Gefahr für die Radfahrer darstellten.

Das OVG hat den Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts ausweislich der Presse­ver­laut­barung im Wesent­lichen bestätigt. Zudem sei der Händler durch den Wegfall der Ladezone vor seinem Geschäft auch nicht unzumutbar beein­trächtigt. Die Belie­ferung bleibe weiterhin über die Seiten­straßen möglich. Aus dem Anlie­ger­recht folge für den Antrag­steller keinen Anspruch auf Einrichtung oder Beibe­haltung von Park- und Lademög­lich­keiten vor seinem Geschäft (Olaf Dilling).

2021-01-28T23:25:49+01:0028. Januar 2021|Verkehr|

Energie­wende weltweit: Ökostrom und CO2 Bindung auf Island

Die Energie­wende ist keine deutsche Spezia­lität. In unserer Serie „Energie­wende weltweit“ schauen wir über den Tellerrand.

Das vulka­nische Island hat das, wovon andere träumen – oder woran andere hart arbeiten – eine nahezu 100 % regene­rative Strom­erzeugung aus Wasser­kraft (80 %) und Geothermie (20%). Island ist nie in die Nutzung der Atomkraft einge­stiegen und verfügt daher über keine Kernkraft­werke. Auch Kohle­kraft­werke sucht man vergebens.

Also klima­schutz­tech­nisch alles perfekt im hohen Norden? Leider nein. Island ist unter den 32 Ländern der EU und EFTA das Land mit den höchsten CO2 Emissionen pro Kopf. Schuld daran ist die auf Island ansässige Alumi­ni­um­in­dustrie und der Luftverkehr. Bei der Alumi­ni­um­pro­duktion werden – auch bei Einsatz von 100 % Ökostrom – durch chemische Reaktionen große Mengen CO2 freige­setzt. Kritik gibt es auch an der islän­di­schen Praxis Zerti­fikate für den eigenen grünen Strom ins Ausland zu verkaufen und auf diese Weise bilan­ziell „unsau­beren Strom“ zu importieren.

Bis zum Jahr 2040 will Island gleichwohl zu 100 % klima­neutral werden. Anders als bei anderen Staaten kann dies jedoch nicht (mehr) durch Steigerung des Ökomstrom­an­teils erreicht werden. Island muss daher andere Wege gehen. Einer davon heißt Aufforstung. Island ist das am geringsten bewaldete Land Europas. Im Zuge der früheren Besiedlung wurden 97 % der ursprünglich vorhan­denen Wälder abgeholzt. Das soll sich nun langsam wieder ändern. Seit 2015 wurden mehr als drei Millionen Bäume in Island gepflanzt.

Mit dem Kraftwerk Hellisheiði  hat Island zudem eine neuartige Anlage, die mehr CO2 bindet, als sie verur­sacht. Über einen Filter (irect-Air-Capture-Modul (DAC) wird CO2 aus der Umgebungsluft gefiltert und dann in Wasser gelöst. Das Gemisch wird dann in 700 Meter tiefe Basalt­schichten gepumpt, wo das CO2 mit dem Basalt reagiert und innerhalb von 2 Jahren zu einem festen Mineral kristallisiert.

2021-01-27T21:37:10+01:0027. Januar 2021|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Umwelt|