Energie­wende – Wo stehen wir heute?

Das EEG 2021 ist seit wenigen Tagen in Kraft, es handelt sich – je nach Zählart und ungeachtet zahlreicher kleinerer Änderungen– um die 8. novel­lierte Fassung des EEG, dessen Geschichte im Jahr 2000 als Nachfolge des Strom­ein­spei­se­ge­setzes begann. 

Aus den 12 Paragraphen des EEG 2000 sind inzwi­schen stolze 174 Paragraphen des EEG 2021 geworden. Und noch immer geht es eigentlich nur darum, die regene­ra­tiven Erzeu­gungs­an­lagen ans Netz und den darin regene­rativ erzeugten Strom ins Netz zu bekommen und dem Anlagen­be­treiber dafür eine angemessene Vergütung zu gewähren. 

In der Praxis verdanken wir dem Gesetz deutsch­landweit rund 30.000 Windkraft­an­lagen an Land, 1,7 Mio Solar­an­lagen, 9500 Biogas­an­lagen und 7300 Wasser­kraft­werke. Mit dieser Anlagen­menge werden inzwi­schen über 50 Prozent des deutschen Strom­ver­brauchs erzeugt – Tendenz weiter steigend. Bis zum Jahr 2030 sollen es nach derzei­tiger Planung 65 % sein.

Damit haben die erneu­er­baren Energien den Anteil der Atomstrom­mengen deutlich überholt. Dieser betrug zu Hochzeiten der Atomkraft im Jahr 2004 noch 32,4 % des Gesamt­strom­ver­brauches und liegt derzeit noch bei rund 12 %. Die nächste große Heraus­for­derung nach dem Atomaus­stieg ist der Ausstieg aus der Kohle­ver­stromung – dessen Anteil an der Strom­erzeugung derzeit mit 130 deutschen Kohle­kraft­werken noch bei 26,4 % liegt und der bis zum Jahr 2038 auf Null sinken soll.

Dabei darf man nicht vergessen, dass derzeit wegen mangelndem Netzausbau und der deswegen erfor­der­lichen Abregelung von regene­ra­tiven Strom­erzeu­gungs­an­lagen bereits jährlich Strom­mengen von 6.480 GWh ungenutzt verloren gehen. Das entspricht dem 2,7 fachen des jährlichen Strom­ver­brauchs der Einwohner der Stadt München. Bereits die vorhan­denen Anlagen bieten also noch erheb­liches Erzeu­gungs­po­tential, dass durch Netzausbau oder verbes­serte Speicher­tech­no­logie genutzt werden könnte.

(Christian Dümke)