Wer zahlt den CO2-Preis?

Der neue CO2-Preis ist erst ein paar Tage alt, aber er wühlt die Gemüter auf: Erdgas wird 2021 pro kWh 0,5 ct teurer. Der Heizöl­preis steigt pro l um 0,7 ct. Das bedeutet: Heizkosten steigen.

Doch werden diese steigenden Kosten wirklich dazu führen, dass Emissionen sinken? Ein wesent­licher Grund, wieso das in der Vergan­genheit nicht funktio­niert hat, liegt an der hohen Mieter­quote in Deutschland, die zu einem Ausein­an­der­fallen von Entscheidung und Nutzen liegt: Der Mieter bezahlt die Heizkosten als Neben­kosten. Der Vermieter hat deswegen nichts davon, wenn er renoviert. In einer idealen Welt würen Mieter bei Vermietern, die ineffi­ziente Wohnungen vermieten, nach einem Blick auf den Energie­ausweis dankend abwinken und eine effizi­entere Wohnung mieten. Wir sind aber Berliner und wissen, dass in den Metro­polen faktisch jedes Loch vermietet werden kann, egal, wie sehr es zieht.

Lösungs­vor­schläge für dieses Dilemma gibt es Einige (einen haben wir hier schon vorge­stellt). Nun haben promi­nente Politiker der SPD sich am 2. Dezember 2020 festgelegt und in einem Beitrag im Tages­spiegel eine Aufteilung der neuen Belastung auf Mieter und Vermieter vorge­schlagen. Das würde das System der Neben­kos­ten­ab­rechnung nach der Betriebs­kos­ten­ver­ordnung deutlich verändern. Noch weiter wollen Deutsche Umwelt­hilfe (DUH) und Deutscher Mieterbund (DMB) gehen. Sie wollen allein den Vermieter zur Zahlung verpflichten.

Doch stimmt es, dass nur der Vermieter den Wärme­ver­brauch beein­flussen kann? Wie geht er damit um, wenn Mieter es ganzjährig gern 28°C warm hat oder die Tempe­ratur nur über das Fenster reguliert? Mögli­cher­weise spricht doch viel für ein System geteilter Verant­wort­lich­keiten, auch wenn nicht auszu­schließen ist, dass diese Zusatz­kosten die ohnehin hohen Grund­mieten weiter treiben (Miriam Vollmer).