E‑Mobilität: Bund legt Entwurf für ein Schnell­la­de­gesetz vor

Was nützt das schönste E‑Auto, wenn man befürchten muss, es mangels ausrei­chender Ladeinfra­struktur nicht aufladen zu können. Wir hatten im Dezember 2019 schon einmal über den „Masterplan Ladeinfra­struktur“ der Bundes­re­gierung berichtet. Nun hat die Bundes­re­gierung am 28. Dezember 2020 den Entwurf eines sog. Schnell­a­de­ge­setzes („Gesetz zur Bereit­stellung flächen­de­ckender Schnell­la­de­infra­struktur für reine Batte­rie­elek­tro­fahr­zeuge“ SchnellLG) vorgelegt.

Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau von öffent­licher Schnell­la­de­infra­struktur EU-weit auszu­schreiben. Die Ausschreibung soll dabei in mindestens 10 sogenannten Gebiets­losen erfolgen. In den Losen werden dabei jeweils wirtschaft­liche und mutmaßlich unwirt­schaft­liche Gebiete gemischt zusam­men­ge­fasst. Der Gesetz­geber geht derzeit insgesamt nicht davon aus, dass die Gebiete wirtschaftlich betrieben werden können. Hier soll der Gesetz­geber daher Teile des wirtschaft­lichen Risikos übernehmen. Zu dem geplanten Zusam­men­spiel von Bund und privatem Betreiber der Ladesäulen heißt es im Entwurf:

Der Bund legt technische, wirtschaft­liche und recht­liche Rahmen­be­din­gungen der Leistungs­er­bringung fest, die von den Auftrag­nehmern des Bundes mit Blick auf die Zugäng­lichkeit, Leistungs­fä­higkeit, Zuver­läs­sigkeit, Bedarfs­ge­rech­tigkeit oder Nutzer­freund­lichkeit des Infra­struk­tur­an­gebots zu beachten sind.“

Der Ausbau der Ladeinfra­struktur wird im Referen­ten­entwurf als öffent­liche Aufgabe, deren Ausführung durch private Betreiber erfolgen soll. Ein in der Energie­wirt­schaft hinlänglich bekanntes Konzept. Der Aufbau soll dabei über den derzei­tigen Bedarf hinaus­gehen, um künftige Entwick­lungen zu berücksichtigen.

Unter­nehmen wie EnBW, die schon in den Aufbau der derzeit bestehenden Ladesäulen inves­tiert haben, befürchten derweil offenbar Wettbe­werbs­nach­teile, wenn der Bund bei der ausge­schrie­benen Ladeinfra­struktur auch Preis­vor­gaben, etwa in Gestalt von Preis­ober­grenzen für den Ladevorgang machen wolle. Der Referen­ten­entwurf deutet dies zumindest an. Der BDEW kriti­siert dagegen, dass der Gesetz­geber über die Ausschrei­bungen weiter­ge­hende technische Standards durch­setzen könne, die von den bisher geltenden gesetz­lichen Anfor­de­rungen abweichen.

(Christian Dümke)