Ja, mia san mim Radl(weg) do!

Pop-up-Radfahrstreifen hat es nicht nur in der Bundeshauptstadt gegeben, sondern unter anderem auch in der Landeshauptstadt München. Auch dort sind auf drei Straßen im Innenstadtbereich die neuen Radwege so gut angenommen worden, dass sie inzwischen verstetigt wurden. Die Stadt München hatte dafür auf Grundlage verkehrsrechtlicher Anordnungen nach § 45 StVO zu Lasten von Kfz-Fahrbahnen in der Elisenstraße, Rosenheimer Straße und Theresienstraße dauerhafte Fahrradwege angeordnet.

Radfahrersymbol auf Asphaltdecke

Allerdings blieb dies, wie so oft, wenn Verkehrswendeprojekte zu Lasten des Kfz-Verkehrs gehen, nicht ohne Proteste. Ein CSU-Stadtrat und Präsident eines Automobilclubs hat gegen die Anordnung der geschützten Radfahrstreifen geklagt. Denn er fühle sich wie andere Autofahrer auch, durch die Fahrradwege behindert, unter anderem, weil es öfter zu Staubildung komme.

Dem ist das Verwaltungsgericht nach Berichten in der regionalen und überregionalen Presse nicht gefolgt. Das Gericht war offenbar schon am Zweifeln, ob die Klage überhaupt zulässig sei. Denn der Vereinspräsident hatte nicht dargelegt, wann er wie selbst durch die neue Verkehrsregelung beeinträchtigt sei.

Auch in der Sache seien die Wege gerechtfertigt. Denn angesichts des hohen Verkehrsaufkommens in den betroffenen Straßen und der erheblichen Zunahme des Fahrradverkehrs seien die Wege aus Sicherheitsgründen zu rechtfertigen. Im Übrigen liege die Entscheidung über die Verteilung des Verkehrsraums jedoch im Ermessen der Verwaltung und könne nur bedingt gerichtlich überprüft werden. Wie schon vorher ähnliche Entscheidungen zu geschützten Radfahrstreifen in Berlin zeigt die Entscheidung einmal mehr, dass die Kommunen bei der Verteilung des Verkehrsraums an andere Verkehrsarten weit größere Spielräume haben, als oft angenommen (Olaf Dilling).

2021-10-27T21:35:12+02:0027. Oktober 2021|Verkehr, Verwaltungsrecht|

Platz an der Sonne – Die Solarpflicht in Kalifornien

Kalifornien ist einer der sonnigsten Staaten der USA. Da erscheint es nur allzu sinnvoll, diese Sonne auch für die Energiegewinnung zu nutzen. Doch Kalifornien setzt dabei allerdings nicht auf die Freiwilligkeit der Einwohner, sondern schafft, was es in Deutschland bisher lediglich vereinzelt gibt: die Solarpflicht.

Die Kalifornische Energiekommission (CEC) beschloss mit dem sog. „2019 Energy Code“, dass seit dem 01. Januar 2020 alle neuen Wohn- und Geschäftsgebäude mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach oder an der Fassade gebaut werden müssen. Damit soll die Erreichung des Ziels, bis 2030 die Hälfte des Stroms aus Erneuerbaren Energien zu beziehen, vorangetrieben werden. Zwar sind die Kosten, die sich für den Einbau einer Solaranlage auf knapp 10.000 Dollar belaufen, nicht von der Hand zu weisen. Jedoch wird es den Eigentümern durch die Anlage möglich, ihre Energiekosten signifikant reduzieren. Dazu tragen auch die Net-Metering-Regelungen bei, durch die der Eigentümer nur die Differenz zwischen seinem eingespeisten Strom einerseits und dem vom Netz bezogenen Strom andererseits in Rechnung gestellt bekommt.

Eine Pflicht zum Einbau eines Speichers war im „2019 Energy Code“ bislang nicht enthalten. Deshalb sollen ab dem 01. Januar 2023 neue Regelungen in Kraft treten (sog. „2022 Energy Code“), nach denen nun auch Solaranlagen und vor allem Batteriespeicher auf neuen Gebäuden für die Öffentlichkeit (Hotels, Restaurants, Theater, Supermärkte), zu installieren sind – aber auch auf Schulen, Büros und anderen Gewerbeflächen. Außerdem auch auf Wohnhochhäusern für Mehrfamilien. Dem Entwurf zufolge müssen die Photovoltaikanlagen so dimensioniert sein, dass sie etwa 60 % der elektrischen Lasten des Gebäudes abdecken. Außerdem sollen Einfamilienhäuser in Zukunft so konzipiert werden müssen, dass zu den bereits vorhandenen Solaranlagen unproblematisch Batteriespeicher hinzugefügt werden können.

Aktuell fehlt noch die Zustimmung der kalifornischen Kommission für Baunormen, die erst im Dezember zusammenkommt um über die vorgelegten Regelungen abzustimmen. Bauherren, Bauunternehmer und andere interessierte Beteiligte hätten dann also ein Jahr Zeit hätten, um sich auf die Änderungen vorzubereiten.

Kalifornien ist damit ein globaler Vorreiter in Sachen Solarenergie, wobei jedoch auch nicht vergessen werden darf, dass die Voraussetzungen für einen solchen Ausbau nicht überall so gut sind wie in Kalifornien.

(Josefine Moritz)

2021-10-27T19:58:53+02:0027. Oktober 2021|Energiepolitik, Energiewende weltweit, Erneuerbare Energien|