Nun doch: Bußgeldkatalog 2021
Wir hatten schon mehrfach angekündigt und darüber berichtet: Im Zuge der StVO-Reform sollte auch der Bußgeldkatalog überarbeitet werden. Doch das Unterfangen war von mehrfachen Rückziehern und Pannen seitens des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) begleitet.
Zuerst war der ursprüngliche Reformentwurf in die Kritik geraten, weil einige Politiker und Verbände ihn – wegen Fahrverboten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen – als zu streng ansahen. Zwar gab es auch vorher schon die Möglichkeit, bei grober oder beharrlicher Pflichtverletzung ein Fahrverbot auszusprechen, aber jetzt eben unter etwas erleichterten Bedingungen. Der Bundesverkehrsminister Scheuer war daher bereit zurückzurudern, wobei ihm ein Formfehler zupass kam, der zur Nichtigkeit der Verordnung führte.
Da der Bundesrat zunächst nicht bereit war, auf die bereits von ihm als Kompromiss in die Verordnung gebrachten Änderungen zu verzichten und ein weiterer Kompromissversuch zunächst gescheitert war, lag die Reform zunächst eine Weile auf Eis. Bis schließlich ein tragfähiger Kompromiss gefunden wurde. Der bestand darin, dass die Bußgelder stärker als zuvor geplant angehoben wurden, die Voraussetzungen für Fahrverbote jedoch beim Alten blieb.
Dieser Novelle des Bußgeldkatalogs (BKatV-Novelle) hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 08.10.2021 nun zugestimmt. Daraus folgen einige Verschärfungen z.B.:
- für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe sind Geldbußen bis zu 110 Euro vorgesehen
- wenn dabei Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt, gibt es einen Punkt im Fahreignungsregister
- wer unberechtigt auf Parkplätzen für E‑Autos, Schwerbehinderte oder Carsharing parkt, muss mit 55 Euro Strafe rechnen
- bei einem allgemeinen Park- und Halteverstoß 25 Euro, an Engstellen oder scharfen Kurven 35 Euro.
Aktuell gilt der neue Bußgeldkatalog immer noch nicht. Aber nach einstimmiger Zustimmung des Bundesrates wird nun die Verkündung im Bundesgesetzblatt vorbereitet. Die Änderungen treten drei Wochen nach Verkündung in Kraft (Olaf Dilling).