Klei: Abfall oder Rohstoff?
Klimaschutz hin oder her, schon jetzt ist sicher, dass die Deiche erhöht werden müssen. Dies geben die Generalpläne Küstenschutz vor, der jeweils in den betroffenen Bundesländern erstellt, bzw. bei gemeinsamen Küstenverläufen von ihnen ausgehandelt wurden. Allein in Bremen und Niedersachsen besteht an den Schutzdeichen aktuell ein Investitionsbedarf in Höhe von 625 Millionen Euro. Aber mit Geld allein lassen sich die Deiche nicht erhöhen. Es muss in den nächsten Jahren auch ausreichend Material zum Bau von Deichen zur Verfügung stehen.
Dabei besteht der Kern der Deiche vor allem aus Sand, die Deckschicht wird aus Klei gebaut, einem Bodentyp der aus sedimentiertem Schlick entstanden ist. Klei besteht aus einer Mischung aus Ton- und Schluffpartikeln, die etwas feiner als Sand und gröber als reiner Ton sind. Kleiböden finden sich außendeichs in den Salzwiesen, ansonsten in der Marsch und entlang der großen Flüsse. Da Kleiboden auch für die Landwirtschaft gut geeignet ist, werden die Kleivorräte für den Deichbau knapp. Idealerweise wird daher Klei aus Baumaßnahmen genutzt, etwa wo ein Hafen gebaut oder eine Autobahntrasse vorbereitet wird.
Hier gibt es jedoch ein rechtliches Problem: Und zwar kann Bodenaushub als Abfall eingestuft werden mit der für Bauprojekte eher unangenehmen Folge, dass seine Lagerung zugleich als Deponierung gilt. Daraus folgen Anforderungen die Zwischenlagerung und Beprobung des Kleibodens, die im Rahmen des Deichbaus kaum zu leisten sind. Nun ist es aber so, dass der Boden, nie wirklich zu Abfall geworden ist. Denn bei gutem Kleiboden ist es nach einer Ausschachtung von Anfang an klar, dass er für den Deichbau gebraucht wird. Anders als in § 3 Abs. 1 – 4 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) definiert, hat sich des Bodens weder irgendwer „entledigt“, noch wollte oder musste sich jemand dessen entledigen.
Vielmehr wird der Kleiboden unmittelbar nach Aushub einem neuen Verwendungszweck zugeführt, nämlich dem Deichbau. Ob er dann für eine gewisse Zeit noch zwischengelagert werden muss, was meist der Fall ist, darauf kann es nicht ankommen. Denn die Zweckbestimmung reicht aus, damit er nicht als Abfall behandelt werden muss. Insofern eine gute Nachricht für Deichverbände oder Kommunen, die zur Unterhaltung und Verstärkung der Deiche verpflichtet sind (Olaf Dilling).