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Jetzt ist er da! Der EU ETS II ab 2027

Letzte Woche das Europäische Parlament, heute die abschlie­ßende Abstimmung im Rat (Presse­mit­teilung): Die Verschärfung der Emissi­ons­han­dels­richt­linie (EHRL) kommt. Doch nicht nur für die bereits emissi­ons­han­dels­pflích­tigen großen Anlagen wie Kraft­werke und Industrie ändert sich Einiges. Wie angekündigt gibt es künftig auch für Brenn- und Treib­stoffe ein europa­weites System:

# Anders als bei Kraft­werken und Indus­trie­an­lagen nehmen nicht die eigent­lichen Emittenten, sondern die Liefe­ranten von Brenn- und Treib­stoffen teil und führen jedes Jahr für die auf das von ihnen gelie­ferte Benzin, Erdgas, Heizöl, Diesel etc. entfal­lende CO2 Zerti­fikate an die Deutsche Emissi­ons­han­dels­stelle (DEHSt) ab. Deutsche kennen dieses Prinzip schon: In Deutschland gibt es bereits einen solchen CO2-Preis. Er beträgt aktuell 30 EUR.

# In Zukunft gibt es aber keine festen Preise mehr, sondern sie bilden sich am Markt. Es gibt eine jährlich um 5,1%, ab 2028 um 5,38% gegenüber 2025 sinkende Mengen­be­grenzung, die das Angebot definiert. Die Nachfrage steuert also den Preis. Mit anderen Worten: Je mehr Europäer bis zum Startjahr 2027 auf Wärme­pumpen, E‑Autos oder Fahrräder umsteigen, um so entspannter wird der Preis.

Co2, Abgase, Verkehrszeichen, Auto, Klima, Klimawandel

# Anders als bei der Industrie ist keine kostenlose Verteilung der Zerti­fikate geplant, sondern eine Vollver­stei­gerung. Die Erlöse sollen für klima- und energie­be­zogene Zwecke ausge­geben werden, vor allem zum Ausgleich sozialer Aspekte.

# Deutschland kann seinen existie­renden Emissi­ons­handel fortführen, wenn dieser zu höheren Preisen führt als das neue EU-System. Wie hoch dieser Preis soll, ist aller­dings eine viel disku­tierte Frage. Die EU strebt einen Preis von 45 EUR/t CO2 an. Dieser soll reali­siert werden, indem bei Überschreitung weitere Zerti­fikate auf den Markt gebracht werden. Doch anders als im aktuellen deutschen System ist die verfügbare Menge an Zusatz­zer­ti­fi­katen begrenzt. Ist die Markt­sta­bi­li­täts­re­serve (MSR) erschöpft, hat die Kommission ihr Pulver verschossen und kann der Steigerung der Preise nur noch zusehen, weitere Maßnahmen sind nicht vorge­sehen. Insofern hängt es von der Schnel­ligkeit ab, in der Europa sich fossil­freien Techno­logien zuwendet, wie teuer ab 2027 die Tankfüllung oder das Heizgas werden. Das bedeutet: Je zöger­licher einge­spart wird, um so höher fallen die Preise aus, und um so steiler ist in den Jahren ab 2027 der weitere Anstieg.

# Was oft vergessen wird: Der Einstieg 2027 ist kein stabiler Zustand. Von 2027 bis 2050 sollen die fossilen Emissionen der EU auf nettonull sinken. Fossile Heizungen, Verbrenner, entspre­chende Prozesse im Gewerbe, werden also program­miert jedes Jahr teurer. Wer noch über eine letzte Gasheizung, einen letzten Verbrenner nachdenkt, sollte diese Dynamik in seine Planungen einbeziehen.

# Ein Punkt, über den man nachdenken sollte: Bislang wurden in Deutschland Preis­stei­ge­rungen oft durch Zuschüsse vom Fiskus abgemildert („Tankrabatt“). Europäische Regelungen praktisch durch gegen­läufige Regelungen auszu­hebeln, ist aber unzulässig und kann durch Europäische Gerichte unter­bunden werden („effet utile“). Die Hoffnung oder Befürchtung, dem CO2-Preis würden durch direkte Zuschüsse die Zähne gezogen, dürfte insofern spätestens in Luxemburg scheitern.

Nun muss die neue Richt­linie nur noch im EU-Amtsblatt veröf­fent­licht werden. Dann steht die Umsetzung in den Mitglied­staaten an. Und bis es 2027 richtig losgeht, regelt das deutsche BEHG (Miriam Vollmer).

 

 

Von |25. April 2023|Kategorien: Emissi­ons­handel|Schlag­wörter: , , |1 Kommentar

Die Vorteile von Busspuren bei Stau

Wir hatten in diesem Blog schon einmal über ein verwal­tungs­ge­richt­liches Verfahren berichtet, in dem die Anordnung einer Busspur in der Clayallee für rechts­widrig erklärt wurde. Das Gericht begründete dies mit dem nicht ausrei­chendem Aufkommen an Linien­bussen auf dieser Straße. Angeordnet werden Busspuren auf Grundlage des § 45 StVO. Die demnach erfor­der­liche Gefah­renlage wird nach den Verwal­tungs­vor­schriften zur StVO (Zu Zeichen 245 Busson­der­fahr­streifen) in der Regel nur dann angenommen, wenn „mindestens 20 Omnibusse des Linien­ver­kehrs pro Stunde der stärksten Verkehrs­be­lastung verkehren“. Das heißt, es muss zu Stoßzeiten durch­schnittlich alle 3 Minuten ein Bus verkehren. Das ist an vielen mehrspu­rigen Straßen tatsächlich nicht der Fall.

Ob diese starke Einschränkung der Anordnung von Busspuren wirklich sinnvoll ist, darüber lässt sich trefflich streiten: Zum einen ist inzwi­schen aus der Verkehrs­planung bekannt, dass im Verkehr das Angebot Bedarf weckt. Dies vor allem in Städten, wo der Platz für den fließenden und ruhenden Verkehr der begren­zende Faktor ist. Diese Orien­tierung am Angebot gilt sowohl für den Pkw-Verkehr als auch für den Busverkehr: Nur wenn es möglich ist, mit dem ÖPNV verlässlich, mit guten Verbin­dungen und zügig durch die Stadt zu kommen, ist er eine attraktive Alter­native, die von vielen genutzt wird. Genau dazu leisten Busspuren einen essen­ti­ellen Beitrag. Aber nicht nur für den Busverkehr ist das von Vorteil: Da der Platz­bedarf des ÖPNV und des Fußver­kehrs viel geringer ist als der Platz­bedarf des indivi­du­ellen Kfz-Verkehrs, ist die Förderung des ÖPNV zugleich die nachhal­tigste Prävention von Staus im Stadtverkehr.

Dazu kommt, dass die Busson­der­fahr­streifen nicht nur der Flüssigkeit des ÖPNV dienen. Sie können in vielen Fällen u.a. auch von Fahrrad­fahrern und Kranken­wagen genutzt werden. Dadurch wird sicher­ge­stellt, dass das Verkehrs­mittel mit dem größten Platz­bedarf pro Fahrgast, der Pkw, den Weg nicht für alle anderen Verkehrs­mittel und Mobili­täts­be­dürf­nisse blockiert. Busspuren sind nicht nur für die Passa­giere der Linien­busse von Vorteil, sondern für alle, die in die Notlage geraten mit dem Kranken­wagen durch die Stadt gefahren werden zu müssen. Die aktuelle Diskussion über das Blockieren von Straßen durch Klima­pro­teste zeigt, dass Stau nicht nur lästig ist, sondern auch Gefahren für Rettungs­ein­sätze mit sich bringt.

Das Thema der Passier­barkeit von Straßen für Einsatz­fahr­zeuge ist jedoch von genereller Bedeutung. Sonder­fahr­streifen, die für Busse freige­halten werden, können ein Beitrag dazu sein, auch dieses Problem, das sich aus der Überlastung der Straßen durch Kfz-Verkehr ergibt, zu lösen. Schon bei der Anordnung von Busspuren sollte dies bedacht werden. (Olaf Dilling)

Von |24. April 2023|Kategorien: Kommentar, Verkehr, Verwal­tungs­recht|Schlag­wörter: , , , |2 Kommentare

Der Ausstieg aus dem Gasnetz

Das Klima­schutz­gesetz strebt 2045 Klima­neu­tra­lität an. Gashei­zungen soll es dann nicht mehr geben. Doch was bedeutet das für die dann ja nicht mehr benötigten Gasnetze? Mit dieser Frage beschäftigt sich ein viel disku­tiertes Gutachten der AGORA Energie­wende, das diese gemeinsam mit BET und Rosin Büden­bender vorge­stellt hat. Grundlage dieses Gutachtens sind mehrere Unter­su­chungen, nach der vom 1:1 Umbau der Gasnetze in Wasser­stoff­netze, von der im politi­schen Raum viel gesprochen wird, keine Rede sein könne. Das Gasnetz wird es nach diesem Gutachten nach 2045 so nicht mehr geben. Wasser­stoff und Biomasse werden keine vergleichbare Verteil­in­fra­struktur mehr benötigen. Was bedeutet das nun für die Netzbe­treiber, aber auch ihre Kunden?

Laut Gutachten sinkt der Gasnetz­bedarf bis 2045 um über 90%. Bleibt der Ordnungs­rahmen wie er ist, so würden die NNE sich versech­zehn­fachen. 10 Mrd. EUR Inves­ti­tionen würden wertlos. Für die verblei­benden Kunden wäre das eine Katastrophe: Gleich­zeitig steigen die CO2-Preise, eine Gasheizung würde lange vor 2045 unbezahlbar. Zwar träfe die Netzbe­treiber eine Grund­ver­sor­gungs­pflicht, aber nur, bis die Versorgung unzumutbar würde. Theore­tisch trägt heute nach dem Rechts­rahmen der Netzent­gelt­re­gu­lierung der letzte Kunde alle Netzkosten.

Ozean, Meer, Wellen, Sonnenaufgang, Dämmerung, Seestück

Ein ungeord­netes Ende der Gasnetze würde nicht nur aus diesem Grunde in eine wirtschaft­liche Falle führen. Denn nach 20 Jahren laufen Gasnetz­kon­zes­sionen bekanntlich aus. Wenn absehbar ist, dass der Betrieb nicht mehr wirtschaftlich sein kann, wird sich absehbar kein Bieter mehr einfinden. Gemeinden müssten das Netz selbst in den Sonnen­un­tergang reiten. Doch wie soll das aussehen?

Vor diesem Hinter­grund empfiehlt das Gutachten der AGORA einen ganz neuen Ordnungs­rahmen, der den Ausstieg aus den Gasnetzen ordnet.  Vorge­schlagen werden finan­zielle Anreize für die Still­legung, die die Netzbe­treiber absichern und den Anstieg der NNE durch Halbierung der Netzkosten dämpfen. Der Abschrei­bungs­dauer soll auf 2045 verkürzt werden. Still­le­gungen sollen zum Regelfall werden, an dem sich der Netzbe­trieb orien­tiert. Die Regulie­rungs­pe­rioden sollen sich auf maximal drei Jahre verkürzen. Soziale Härten sollen durch Zuschüsse abgemildert werden. Gleich­zeitig sollen die Kunden frühzeitig und ehrlich darüber infor­miert werden, dass das Gasnetz abgewi­ckelt werden wird und auch für sie ein Techno­lo­gie­wechsel ansteht (Miriam Vollmer).

 

 

Von |21. April 2023|Kategorien: Energie­po­litik, Gas|Schlag­wörter: |1 Kommentar

24 Fakten zur Atomkraft weltweit

Der deutsche Atomaus­stieg ist seit wenigen Tagen vollzogen. Anlass genug für uns den Blick über den Tellerrand zu wagen und Ihnen 24 Fakten und Infor­ma­tionen zur Atomkraft weltweit zu präsentieren:

Von den weltweit existie­renden 195 Ländern betreiben 32 Atomkraftwerke.
Der weltweite Anteil von Atomstrom beträgt ca. 10 Prozent.
Das durch­schnitt­liche Alter der weltweiten Atomkraft­werke beträgt 30 Jahre.
Von den 27 Mitgliedern der der EU betreiben 13 Atomkraftwerke.
Der Anteil von Atomstrom in Schweden beträgt rund 8 %, der von Finnland ca. 33 %

Ein Viertel aller weltweiten Kernre­ak­toren stehen in der EU.
Frank­reich hat mehr Atomkraft­werke als China
Iran und Pakistan sind die einzigen mehrheitlich musli­mi­schen Länder mit Atomkraftwerken
Das älteste noch in Betrieb befind­liche Atomkraftwerk der Welt steht in der Schweiz (Beznau I)
Die weltweit meisten Atomkraft­werke betreiben die USA (93 Reaktoren an 54 Standorten)

Die USA erzeugen 19 % ihres Stroms aus Atomkraft
Auf dem gesamten Afrika­ni­schen Kontinent befindet sich derzeit nur ein einziges Atomkraftwerk (in Südafrika)
In der EU sind zwei neue Atomkraft­werke in Bau (Frank­reich, Slowakai).
Polen plant den Einstieg in die Atomkraft.
Spanien plant den Ausstieg aus der Atomkraft.

Deutschland, Italien, Öster­reich und Norwegen haben ihre Atomkraft­werke stillgelegt.
Öster­reichs einziges Atomkraftwerk ging nie in Betrieb
In der Schweiz dürfen gemäß einer Volks­ab­stimmung keine neuen Atomkraft­werke mehr gebaut werden
Das Logo mit der Sonne zum Slogan „Atomkraft Nein Danke!“ stammt aus Dänemark
Der Atommüll aller AKW in Europa wird bis zum Ende der Lebens­dauer der bestehenden AKW 6,6 Mio Kubik­meter betragen

Es gibt weltweit nur 1 fertiges Endlager für Atommüll, es befindet sich in Finnland.
Die Schweiz hat einen Standort für ein Atommüll Endlager festgelegt.
In Deutschland existiert ein Vergnü­gungspark in einem ehema­ligen Atomkraftwerk, dass aller­dings nie in Betrieb ging (Kalkar).
Weltweit sind 50 Kernre­ak­toren im Bau, davon 11 bereits seit den 80ern

(Christian Dümke)

Von |21. April 2023|Kategorien: Allgemein|0 Kommentare

Deutsch­land­ticket

Bis morgen gibt es noch die Chance ein Deutsch­land­ticket zum 1. Mai zu erwerben, also zum Start dieses neuen Stamm­kun­den­tarifs. Das ist nach vielen Querelen innerhalb der Ampel im Sektor Verkehr grund­sätzlich mal ein Licht­blick. Denn bisher mussten sich Menschen, die in mehreren Städten oder Regionen den öffent­lichen Verkehr nutzen wollten, sich durch einen kaum zu durch­schau­enden Tarif­dschungel zu kämpfen. Das wird nun einfacher: Für 49 Euro kann im digitalen Abonnement ein Ticket erworben werden, das im Prinzip im gesamten deutschen ÖPNV gelten soll. Das Ticket ist monatlich kündbar.

Laut Geset­zes­be­gründung heißt es, dass das Deutsch­land­ticket die Attrak­ti­vität des Regio­nal­ver­kehrs zu steigern, einen Anreiz zum Umstieg auf den öffent­lichen Nahverkehr zu schaffen, Energie zu sparen – und Bürge­rinnen und Bürger finan­ziell zu entlasten soll. Tatsächlich wird das Deutsch­land­ticket nach einem neuen Entwurf der Eisenbahn-Verkehr­s­­ordnung (EVO) als Fahrausweis mit erheblich ermäßigtem Beför­de­rungs­entgelt einge­stuft. Dies würde bedeuten, dass ab 01.07.2023 die bisher geltenden Fahrgast­rechte bei Verspä­tungen nicht mehr gelten. Dann könnten etwa bei mehr als 20 Minuten Verspätung eines Regio­nalzugs am Zielbahnhof keine ICs oder ICEs als Ersatz genommen werden können, wie das bisher bei vergleich­baren Angeobten möglich war.

Was die Finan­zierung des Deutsch­land­ti­ckets angeht, soll der Bund für dieses Jahr die Hälfte der Mehrkosten tragen, die den Ländern durch das neue Ticket entstehen. Bis 2025 soll sich der Bund mit 1,5 Milli­arden Euro jährlich betei­ligen. Der Bundesrat hat Ende März in einer Entschließung gefordert, dass der Bund auch in den kommenden beiden Jahren einen mindestens hälftigen Nachschuss leisten soll, falls die tatsäch­lichen Kosten des Deutsch­land­ti­ckets höher ausfallen als angenommen. Auch am Ausbau des ÖPNV-Angebots solle sich der Bund durch Aufsto­ckung der Regio­na­li­sie­rungs­mittel betei­ligen. Dies würde auch dem Klima­schutz zugute kommen. (Olaf Dilling)

 

 

Von |19. April 2023|Kategorien: Allgemein, Kommentar, Verkehr|Schlag­wörter: , , , |1 Kommentar

Neufassung der Emissi­ons­han­dels­richt­linie: Was wird aus dem ETS I?

Das Europäische Parlament hat heute, am 18. April 2023, der am 8. Februar 2023 abgestimmten Änderung der Emisi­ons­han­dels­richt­linie (EHRL) zugestimmt (hier die verab­schiedete Fassung). Nur noch die formelle Bestä­tigung durch den Rat steht aus. Damit steht nun (so gut wie) fest, dass Anlagen­be­treiber sich künftig noch etwas wärmer anziehen müssen als bisher. Die Regeln sind auch strenger, als im ursprüng­lichen Entwurf vorge­sehen (hierzu hier). Markan­teste Änderung ist ganz sicher, dass es künftig nun auch europaweit ein zweites Emissi­ons­han­dels­system für Treib- und Brenn­stoffe geben soll (hierzu in den nächsten Tagen mehr), aber auch für die „alten Hasen“ des Emissi­ons­handels, also Kraft­werke und Indus­trie­an­lagen, ändert sich Einiges:

Zunächst: Es gibt künftig deutlich weniger Zerti­fikate. Bis 2030 sinken die Emissionen der erfassten Anlagen um 62% gegenüber dem ersten Jahr des Emissi­ons­handels 2005. Das bedeutet nicht nur eine Erhöhung des linearen Faktors, also der jährlichen Verrin­gerung der neu ausge­ge­benen Emissi­ons­be­rech­ti­gungen, von 2,2% auf 4,3% p.a. von 2024 bis 2027 und um 4,4% p. a. ab 2028. Sondern auch eine kräftige Abschmelzung der Umlauf­zer­ti­fikate: 2024 werden 90 Mio. Berech­ti­gungen gelöscht. 2026 verschwinden weitere 27 Mio. Das bedeutet: Zerti­fikate werden sich von heute etwa 90 EUR voraus­sichtlich schnell verteuern, es sei denn, durch flankie­rende Maßnahmen – wie einen früheren Kohle­aus­stieg, ordnungs­recht­liche Verbote etc. – wird die Nachfrage deutlich gesenkt. 2040 würden bei Fortschreibung der linearen Kürzung keine Emissi­ons­be­rech­ti­gungen mehr ausge­geben werden, dann ist es nur noch möglich, den vorhan­denen Bestand aufzubrauchen.

Kostenlose Fotos zum Thema Verschmutzung

Der Minde­rungs­druck auf die Anlagen­be­treiber wird aber nicht nur durch die steigenden Preise erhöht. Parallel zur Absenkung der Gesamt­menge an Zerti­fi­katen sinken auch die kosten­losen Zutei­lungen bis 2034 selbst für die energie­in­tensive Industrie auf null. Parallel zu diesem Rückgang soll der CBAM, also ein Aufschlag auf Importe in die EU, die diese wie in Europa erzeugte Waren verteuern, aufwachsen.

Für die Zutei­lungen ab 2026 wird das Benchmark-System fortge­schrieben, es wird also weiter entlang des Bedarfs best verfüg­barer Technik eine Zuteilung berechnet und dann weiter gekürzt. Künftig wird die Zuteilung um 20% gekürzt, wenn Vorschläge aus verpflich­tenden Energie­audits nicht umgesetzt werden. Die 20% schlech­testen Anlagen müssen zusätzlich Dekar­bo­ni­sie­rungs­pläne erarbeiten und auch diese umsetzen.

Anlagen­be­treiber müssen also künftig mit deutlich höheren, wachsenden Ausgaben rechnen. Und: Das Ende der fossilen Verbrennung wird absehbar. Doch was passiert mit dem vielen Geld, das über die Verstei­ge­rungen von Berech­ti­gungen einge­nommen wird? Ein erheb­licher Teil kommt dem Innova­ti­ons­fonds zugute, fließt also in die Energie­wende zurück. Ein weiterer Teil kommt dem Moder­ni­sie­rungs­fonds zugute, aus dem Mittel für die Moder­ni­sierung ärmerer Mitglied­staaten fließen sollen. Der Rest verbleibt bei den Mitglied­staaten, die dieses Geld für Klima­schutz ausgeben müssen (Miriam Vollmer).

 

Von |19. April 2023|Kategorien: Emissi­ons­handel|Schlag­wörter: , |0 Kommentare