In diesen Tagen entscheidet sich, wie sich das Europäische Parlament zu den #Fitfor55-Vorschlägen der Europäi­schen Kommission aus Juli 2021 verhalten will (hierzu u. a. hier). Am 17.05.2022 tagt der Umweltau­schuss ENVI und stimmt ab. Abzustimmen gilt es dabei für eine Vielzahl von einzelnen Reform­vor­schlägen, davon viele, die (wie die Taxonomie, wie die Löschung überschüs­siger Zerti­fikate etc. pp.) im politi­schen Raum ebenso relevant wie kontrovers sind. Dem gegenüber inter­es­siert die Frage der Zuteilung von Emissi­ons­be­rech­ti­gungen an emissi­ons­han­dels­pflichtige Anlagen nur wenige Kenner der Materie über den Kreis der Betrof­fenen hinaus, denn die Frage, ob Unter­nehmen Zerti­fikate kaufen oder per Bescheid erhalten ist emissi­ons­neutral. Für den Klima­schutz ist an sich nur wichtig, wie viele Zerti­fikate es insgesamt gibt.

Doch schon bei dieser Frage will wohl eine Mehrheit des Umwelt­auss­schusses über die bishe­rigen Pläne hinaus­gehen. Bekanntlich plante schon die Kommission in ihrem Richt­li­ni­en­vor­schlag die Menge an Berech­ti­gungen deutlich zu kürzen. 2030 sollen 62% weniger emittiert werden als 2005, 2050 gar nichts mehr. Nun will ein relevanter Teil des Ausschusses sogar 67% mindern, und zwar durch Löschung überschüs­siger Zerti­fikate und durch eine Erhöhung des linearen Minde­rungs­pfades, also der allmäh­lichen Abschmelzung der Zerti­fikate statt um 4,2% (wie die KOM es vorsah) auf jährlich 0,1% mehr. Berech­ti­gungen würden also knapper und damit wertvoller, also teurer. Da auch der Markt­sta­bi­li­täts­me­cha­nismus ertüchtigt werden soll, würden die Kurse sicher deutlich steigen.

Wie dieses rare Gut verteilt werden soll, ist noch umstritten. Die KOM hatte eine Abschmelzung der Zerti­fikate bis 2036 vorge­sehen. Zwischen 2026 und 2036 sollte über eine jährliche Kürzung um je 10% ausge­schlichen werden. Nun gibt es im ENVI – abseits des konser­va­tiven Bericht­erstatters – wohl eine Mehrheit, die sich einen früheren Ausstieg aus der CO2-Zuteilung wünscht. Danach soll schon 2031 nicht mehr kostenlos zugeteilt werden. Um eine Abwan­derung betrof­fener Branchen zu vermeiden, soll dann stufen­weise der CBAM, also eine Abgabe für Importe an der Grenze in Höhe der ETS-Belastung greifen. Geplant ist auch keine reine Verteuerung, die nur die Staats­kassen füllt, sondern das einge­nommene Geld soll in Gestalt von Klima­in­ves­ti­tionen in die Industrie zurück­ge­führt werden. Dabei geht es um hohe Summen im dreistel­ligen Milliardenbereich.

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Doch auch in der Zwischenzeit bis zum Ende der freien Zuteilung soll sich viel ändern. Die Zuteilung soll stärker incen­ti­vieren, also nicht in erster Linie der Bedarfs­de­ckung und damit der Kosten­dämpfung dienen, sondern dekar­bo­ni­sierte Indus­trie­an­lagen sollen über fünf Jahre Zutei­lungen und damit eine Teilfi­nan­zierung von Maßnahmen erhalten, die besten 10% der Anlagen erhalten sogar eine extra Prämie in Gestalt von 10% mehr Berech­ti­gungen. Um neben diesem Zuckerbrot auch die Peitsche nicht zu verschweigen: Die schlech­testen 10% sollen ihre Zuteilung verlieren. Diese soll zudem auf anspruchs­vol­leren Bench­marks beruhen, aber erst ab 2026. Zudem soll durch einen reinen Produkt­bezug, der bereits dekar­bo­ni­sierte Verfahren einbe­zieht, eine weitere Verschärfung der Bench­marks erreicht werden, auf denen die Zuteilung arith­me­tisch fußt.

Für viele Unter­nehmen heißt das: Höhere Kosten in wenigen Jahren. Doch ob es wirklich so kommt? Der Umwelt­aus­schuss ist noch nicht das Parlament. Und die Mitglied­staaten im Rat haben auch noch ein Wörtchen mitzu­reden. Doch die Richtung dürfte klar sein (Miriam Vollmer).