Von ursprünglich 40% Minderung bis 2030 gegenüber dem Jahr 1990 hat die EU ihr Klimaziel im Dezember 2020 auf 55% verschärft. Klar, dass der bis dato geltende rechtliche Rahmen nun auch einer Nachbesserung bedarf. Hier liegt nun seit Mittwoch, dem 14. Juli 2021, ein ganzes Paket der Kommission auf dem Tisch. Wir stellen die wesentlichen Inhalte und ihre Konsequenzen in loser Folge vor.
Wie es mit dem EU-Emissionshandel weitergehen soll, war schon im Vorfeld teilweise durchgesickert. Nun liegt der Vorschlag der Kommission auf dem Tisch. Geht es nach der Brüsseler Behörde, so stehen der europäischen Industrie und den großen, fossilen Kraftwerksanlagen harte Zeiten bevor: Der Löwenanteil der zusätzlichen Minderungen soll von den emissionshandelspflichtigen Anlagen erbracht werden. Statt – wie bisher – Emissionen bis 2030 um 43% gg. 2005 zu senken, soll nun von den rund 10.000 ETS-Anlagen in der EU um 62% gg. 2005 gemindert werden. 2050 soll der Emissionshandel dann enden: In diesem Jahr soll die Menge der in Umlauf gebrachten Emissionsberechtigungen die Nulllinie erreichen. Die europäische Industrie hat also nicht mehr ganz 30 Jahre Zeit, sich vollständig zu dekarbonisieren. Dabei wird der Emissionshandel weiter wachsen, denn auch die Seeschifffahrt soll einbezogen werden.
Die Verschärfung des Minderungsziels wird in einer steileren Abschmelzung des Budgets abgebildet: Die insgesamt pro Jahr in Umlauf gebrachte Zertifikatmenge sinkt nicht mehr wie aktuell um „nur“ 1,6% pro Jahr, sondern um 4,2%. Dabei wird ab 2021 gerechnet. Gleichzeitig wird die Marktstabilitätsreserve reformiert und die Umlaufmenge auch auf diesem Wege faktisch knapp gehalten.
Nicht überraschend: Die Kommission will nicht nur die Gesamtmenge verringern. Sondern auch die kostenlosen Zuteilungen auch für die energieintensive Industrie auslaufen lassen. Immerhin, der Entwurf sieht Nullzuteilungen nun erst 2036 vor. Von 2026 an bis 2036 soll dies über eine jährliche Kürzung der Zuteilungen um jeweils weitere 10% abgewickelt werden.
Die Benchmarks als Basis der Zuteilung werden künftig um jährlich maximal 2,5% statt 1,6% gekürzt. Schon bald sind die Zertifikate also faktisch nur noch symbolisch, Unternehmen müssen also mit erheblichen Mehrkosten rechnen, zumal die Zertifikate wegen des steilen Minderungspfades nun sehr schnell erheblich teurer werden.
Diese steigenden Preise werden – und sollen – in erhöhte Produkpreise münden. Anders als in der Vergangenheit will die Kommission aber die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie nicht über höhere Zuteilungen schützen, sondern über einen Grenzsteuerausgleich (hierzu detailliert demnächst).
Was bedeutet das nun für Praxis? Vor allem eins: Die ETS-Kosten steigen schnell und steil. Wer bisher nicht mit EUA kalkuliert hat, muss dies schleunigst nachholen. Jeder Anlagenbetreiber sollte seine Beschaffungsstrategie anpassen. Auch auf Investorenseite sind Anlagenstrategien an die veränderte Lage zu adaptieren: Hier geht es nicht mehr um „ein bisschen mehr vom Gleichen“. Fast 20% mehr Minderung bis 2030 sind ein vertabler Gamechanger. Zwar ist das Paket noch längst nicht verhandelt. Zumindest kleinere Änderungen sind noch durchaus möglich und wahrscheinlich. Doch da 15% mehr Minderung ja nicht vom Himmel fallen werden, ist ein echtes Zurückrudern der KOM unwahrscheinlich. Gleichwohl: Sich in die laufende Konsultation einzubringen, ist sinnvoll (Miriam Vollmer).
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