Kühlhäuser als Stromspeicher? Das gibt es wirklich.

Die zunehmende Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien stellt die Energieversorgung künftig vor neue Herausforderungen. Denn anders als bei der Stromerzeugung aus klassischen Kraftwerken ist zumindest die erneuerbare Energierzeugung aus Windkraft und Sonne schwankend, was zu einem schwankenden Stromangebot führen kann.

Als die Kanzlerkandidatin der Grünen Annalena Baerbock im Rahmen der Polit-Talkshow „Maischberger“ gefragt wurde, wie denn „das Netz“ künftig damit umgehen solle, kam die Sprache auch auf Kühlhäuser.

„Wenn eine Kühlung bei einem riesengroßen Produzenten von minus 22 Grad in Zukunft dann auf minus 20 Grad runterkühlt, dann ist das Hühnchen immer noch kalt, aber wir können an der Grundlast das Netz stabilisieren.“

Für diese Aussage ist Baerbock in den sozialen Medien teilweise heftig verspottet worden. Die Rede war dort schnell vom „Grundlasthuhn“ und viele waren der Meinung, sie hätte dort Unsinn erzählt. Dem ist allerdings nicht unbedingt so.

Die Idee ein schwankendes Stromangebot unter anderem auch durch Kühlhäuser zu stabilisieren gibt es schon länger.

Die Idee dahinter ist eigentlich relativ simpel. Kühlhäuser benötigen Strom zur Kühlung und dürfen eine bestimmte Temperaturgrenze nicht übersteigen (z.B. -18 Grad Celsius) Darüber hinaus ist aber eine gewisse Temperaturspanne tolerabel und unschädlich. Kühlhäuser können somit ihr Abnahmeverhalten flexibilisieren, in dem sie in Zeiten von Stromüberangebot verstärkt Strom zur Kühlung heranziehen und unter Umständen stärker herunterkühlen als es erforderlich wäre (z.B. -25 Grad Celsius) um dann aufgrund von Isolierung eine längere Zeit keine Nachkühlung zu benötigen. Während Sie gleichzeitig in Zeiten von geringerem Stromangebot ihr Kühlverhalten etwas reduzieren – und „das Huhn trotzdem kalt bleibt“

Für den Betreiber ist das attraktiv, wenn der Strompreis sich nach dem Angebot richtet und er insbesondere bei Stromüberangebot den Kühlungsstrom besonders günstig beziehen kann. Es handelt sich dabei nur um ein Beispiel von vielen, den Energieverbrauch in Zukunft zu flexibilisieren und einem schwankenden Angebot anzupassen ohne dabei auf den gewünschten Nutzen (hier die Kühlung von Lebensmitteln) verzichten zu müssen.

Kühlhäuser als Stromspeicher, diese Idee existiert nicht nur auf dem Papier, sondern auch bereits in der Praxis – zum Beispiel in Bünting (Leer)Vielleicht doch nicht so dumm, das “Grundlasthuhn”

(Christian Dümke)

2021-06-30T20:38:27+02:0030. Juni 2021|Erneuerbare Energien, Industrie, Strom|

Straßenrecht: Verbotene Blumen am Wegesrand?

Blumenwiese

Jetzt im Pandemiesommer sind besonders viele Hobby-Stadtgärtner unterwegs: Anwohner, die in den staubigen, nach Regen dürstenden Straßen für ein bisschen Grün sorgen oder gar Beete mit üppigen Blumen anlegen. Angesichts des umkämpften urbanen Straßenraums stellt sich auch hier mitunter die Frage, was hier eigentlich erlaubt und was verboten ist.

Darf jemand einfach Blumentöpfe auf den Gehweg oder an den Straßenrand stellen? Dürfen streng genommen in Baumscheiben, also wo für die Wurzeln von Bäumen der Boden nicht versiegelt ist, Beete angelegt werden?

Mit letzterer Frage hat sich vor einigen Jahren das Landgericht (LG) Bonn in einem Urteil beschäftigt. Dabei kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass ein Recht auf das Anlegen von Beeten zumindest mal nicht aus dem Anliegergebrauch fließen würde. Der Anliegergebrauch ist ein “gesteigerter Gemeingebrauch”, der es Eigentümern beispielsweise erlaubt, Baumaterial oder einen Container zur Entsorgung vor ihrem Grundstück abzustellen. Anliegergebrauch ist das Gärtnern deshalb nicht, weil es nicht für die Ausübung der Eigentumsrechte nötig ist.

Auch sonst sei das Anlegen von Beeten nicht vom Gemeingebrauch umfasst. Denn der diene Verkehrszwecken. Zwar gibt es in der Rechtsprechung die Auffassung, dass Verkehr auch der kommunikative Verkehr sein kann. Allerdings sei – wie das Gericht zutreffend feststellt – die “Anlage von Pflanzen und das Einbringen von steinernen Findlingen” (…) “kein kommunikativer Akt”, jedenfalls nicht unmittelbar.

Andererseits ist das Gärtnern in der Baumscheibe auch keine genehmigungspflichtige Sondernutzung. Denn die Baumscheiben seien gerade nicht dem Gemeingebrauch zu Verkehrszwecken gewidmet. Auch wenn die Verwaltung mangels personeller Ressourcen mitunter dulde, dass diese Bereiche zugeparkt werden.

Im Ergebnis kann die Stadt als Eigentümerin der Grünanlagen die Beseitigung der Eigentumsstörung fordern. Ob die Entscheidung dazu führt, dass viele Kommunen ihren Bürgern verbieten, wild zu gärtnern, ist die Frage, denn eigentlich stört das ja selten jemand und erfreut viele. Und wenn sich keiner dran stört und die Stadt es mit Wohlwollen begleitet, ist es auch nicht direkt verboten.

Außerdem gibt es eine probate Möglichkeit, wie sich das Gärtnern unter dem Schutz des Gemeingebrauchs im öffentlichen Verkehrsraum verwirklichen lässt: Schließlich lassen sich auch abgestellte Fahrzeuge, Cabriolets, Lastenfahrräder oder Leiterwagen bepflanzen. Wichtig ist dabei nur, dass sie weiterhin primär Verkehrszwecken dienen (können) und den fließenden (Fuß-)Verkehr nicht behindern. Mit anderen Worten der gedeihliche Pandemiesommer dürfte für die emsigen Stadtgärtner gerettet sein (Olaf Dilling).

2021-06-29T20:11:45+02:0029. Juni 2021|Allgemein|

Wahlkampfthema Energiewende: Was steht im Wahlprogramm der FDP?

Im Herbst diesen Jahres ist Bundestagswahl und bereits jetzt ist im warm laufenden Wahlkampf erkennbar, dass die Themen Klimaschutz und zukünftige Gestaltung der deutschen Energieversorgung diesmal zu den wichtigen Themen zählen. Wir haben daher in die Wahlprogramme verschiedener Parteien geschaut, wie diese die Zukunftsthemen Energie und Klimaschutz angehen möchten und werden hier auf unserem Blog in einer reihe darüber berichten. Nach dem Programm der SPD haben wir uns diesmal die energiepolitischen Vorstellungen der FDP angesehen.

Das Wahlprogramm der FDP trägt den Namen „Nie gab es mehr zu tun“ und wir haben nachgeschaut, was aus Sicht der Freien Liberalen beim Thema Energiewende getan werden muss:

 

 

Klimaschutz
Die FDP bekennt sich in ihrem Programm ausdrücklich zu dem Ziel aus dem Pariser Abkommen, die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen und Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Den Klimawandel nennt die FDP „eine der größten Herausforderungen unserer Zeit.“ Richtig angepackt könne „er aber auch zu einer unserer größten Chancen werden.“. Klimawandel als Chance? Was steckt dahinter?

Um der Herausforderung des Klimawandels zu begegnen will die FDP auf „neue Technologien setzen“, die dazu führen sollen „Energie bezahlbar umzuwandeln und gleichzeitig das Klima schützen zu können“. Bei der Lösung für „komplexe Umweltprobleme“ soll „die Kreativität der Vielen“ und der „Wettbewerb der besten Ideen“ zum Ziel führen. Der FDP schwebt dabei eine umweltpolitische „Start-up-Kultur“ vor.

Zukunftstechnologien
Konkret genannt werden hierbei die Förderung der Entwicklung „alternativer Kraftstoffe“ die Erzeugung von Wasserstoff als Brennstoff und der Ausbau der Speichertechnologie. Stromspeicher sollen von allen Abgaben und Umlagen befreit werden, um sie wirtschaftlich betreiben zu können. Weiterhin soll die Möglichkeit von „Geo-Engineering“ gefördert werden. „Carbon Capture and Storage“- und „Carbon Dioxide Removal“-Technologien (CCS und CDR), durch die CO2 der Atmosphäre direkt entzogen wird, wird als große Chance für den Klimaschutz verstanden. Auf europäischer Ebene soll der Ausbau einer Infrastruktur zur Erzeugung und zum Import von Wasserstoff nach Deutschland gefördert werden.

Emissionshandel
Den Emissionshandel möchte die FDP schnellstmöglich auf alle Emissionen – insbesondere auf CO2 – ausweiten. Dieses Thema zieht sich durch die gesamte Klimapolitik der FDP Die Politik müsse vorgeben, wieviel CO2 im Jahr ausgestoßen werden darf. Für den Ausstoß müssen Zertifikate erworben werden, die von Jahr zu Jahr weniger und damit teurer werden. Wer besonders viel CO2 spart, muss weniger Zertifikate kaufen und spart Geld und wer CO2 speichert, muss dafür Geld erhalten. Ziel müsse es sein, über den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) hinaus ein international abgestimmtes Vorgehen beim Klimaschutz mit einheitlichem CO2-Preis für alle zu erreichen.

Weiterhin solle die Möglichkeit genutzt werden, Projekte in anderen Staaten zu finanzieren und die entsprechenden Treibhausgasreduktionen auf die eigenen Ziele anzurechnen, wie Artikel 6 des Pariser Abkommens dies erlaube. Zudem solle es möglich sein durch Förderung der Wiederaufforstung von Wäldern Belohnungen im Rahmen des CO2 Zertifikatehandels zu erhalten. Das gleiche soll gelten wenn auf technischem Wege CO2 aus der Atmosphäre entzogen und gespeichert werde.

EEG Förderung beschränken
Die EEG-Umlage will die FDP abschaffen, die Stromsteuer auf den niedrigsten nach aktuellem EU-Recht möglichen Satz absenken und so schnell wie möglich komplett streichen. Im Hinblick auf die EEG-Umlage sollen „keine neuen Fördertatbestände geschaffen werden“ – was letztendlich wohl eine Abschaffung der EEG Förderung für Neuanlagen bedeutet, denn EEG-Anlagen sollen „in den marktwirtschaftlichen Wettbewerb überführt werden“. Gesetzlich geplante Ausbaupfade für den Aufbau einer regenerativen Stromerzeugungsinfrastruktur und staatliche Abnahmegarantien für grünen Strom lehnt die FDP ausdrücklich ab.

(Christian Dümke)

2021-06-28T20:11:39+02:0028. Juni 2021|Energiepolitik|