Auf der Zielgeraden: Die Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung (FFVAV)

Nächste Woche, am 10. Juni 2021, soll der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates die neue Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung (FFAV) beraten, so dass der Bundesrat am 25. Juni 2021 über die neue FFAV entscheiden könnte. Damit wäre die Bundesrepublik ihrer Verpflichtung nachgekommen, die Energieeffizienzrichtlinie (EED) und die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) auch endlich im wichtigen Bereich Fernwärme umzusetzen.

Die wohl wichtigste Neuerung: Neue Messeinrichtungen für Fernwärme müssen ab Erlass fernauslesbar sein. Bestehende Messvorrichtungen müssen bis zum 31. Dezember 2026 ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Wo schon fernablesbare Geräte installiert sind, müssen ab Inkrafttreten der neuen Verordnung zweimal jährlich, ab 2022 monatlich Abrechnungen oder Verbrauchsmitteilungen kommuniziert werden. Weiter müssen die Rechnungen für Fernwärme nach dem Entwurf ähnlich wie bei Strom viel mehr Informationen enthalten. Diese umfassen zB den Energieträger und die eingesetzten Wärme- oder Kältegewinnungstechnologien, die damit verbundenen Treibhausgasemissionen

Zu bedauern ist, dass der Entwurf sich nicht auf diese notwendigen und sinnvollen Umsetzungen von EU-Recht beschränkt. Unnötig erscheint die Kodifizierung der Begriffe der Fernwärme und Fernkälte, zudem in von der von der Rechtsprechung deutlich abweichenden Form und nicht in der AVBFernwärmeV, wo der logische Ort für eine solche Definition wäre. Bedauerlich auch die Streichung der § 18 Abs. 1 Satz 3 und 4 AVBFernwärmeV, da damit keine Mieterdirektversorgungen mit Fernwärme mehr möglich sind ohne extrem aufwändige Umrüstungen der Messinfrastruktur in Mietshäusern.

Heizung, Thermostat, Temparaturanzeige, Uhr

Ob die neue Verordnung so durchgeht oder der Bundesrat das Verfahren nun doch noch aufhält? Wir rechnen aktuell zumindest mit einer Umsetzung des nötigen Minimalinhalts, denn die Richtlinien drängen (Miriam Vollmer).

Wenn Sie mehr wissen wollen:

Dr. Miriam Vollmer und Dr. Christian Dümke informieren am 30. Juni 2021 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr online. Kostenbeitrag 150 EUR, Anmeldung hier.

 

2021-06-01T22:32:58+02:001. Juni 2021|Energiepolitik, Wärme|

Deutschlandtakt: Der Rhythmus, bei dem man mit muss…

Lange Zeit schien es so, als würde sich im Verkehrssektor gar nichts bewegen. Dies, obwohl bereits im Bereich Energie, Industrie und Wärme große Anstrengungen unternommen wurden, die Treibhausgasemissionen zu senken. Inzwischen gibt es zumindest hier und da einige Ansätze, die bisher allerdings vor allem von den Kommunen und Ländern ausgehen.

Ein besonders hohes Potential an Einsparung von CO2-Emissionen hätte die Bahn. Wenn sie, erstens, endlich vollständig elektrifiziert würde. Zweitens, ihre Kapazitäten besser ausgebaut. Drittens, wenn sie zu einer preiswerten, zuverlässigen und schnellen Alternative zu Inlandsflügen würde.

Tatsächlich hat der Gesetzgeber zuletzt durch Zustimmung des Bundesrat bei seiner letzten Sitzung am letzten Freitag, nun eine Weiche für die Modernisierung der Bahn gestellt. Konkret ging es um das Eisenbahnregulierungsgesetz. Darin wurde nun eine Erprobungsklausel aufgenommen, um damit die rechtlichen Voraussetzungen für den sogenannten Deutschlandtakt zu schaffen.

Damit ist ein deutschlandweit abgestimmter Taktfahrplan gemeint. Beim Deutschlandtakt sollen die Verbindungen regelmäßig, in der Regel alle 30 Minuten, und zur gleichen Zeit abfahren. Das hat unter anderem den Vorteil, dass Anschlüsse verlässlich und ohne Wartezeiten erreicht werden können. Es setzt aber voraus, dass einige Strecken ausgebaut werden und dass den “getakteten” Züge Vorrang eingeräumt wird, um sie nicht warten zu lassen. Dafür ist unter anderem die Erprobungsklausel nötig.

Im Idealfall dürfte es gar nicht nötig sein, aus Klimaschutzgründen Inlandsflüge zu verbieten, wie in den letzten Monaten öfter diskutiert wurde. Es reicht, die Bahn so zu ertüchtigen, dass jeder Mensch, der halbwegs bei Verstand ist, dieses Verkehrsmittel als umweltfreundlichere, verlässlichere und komfortablere Alternative wählt (Olaf Dilling).

2021-06-01T00:00:25+02:001. Juni 2021|Verkehr|