FFVAV: Was sagt der Bundesrat?

In seiner Giga-Sitzung vom heutigen 25. Juni 2021  hat der Bundesrat sich auch mit der Verordnung zur Umsetzung der Vorgaben zu Fernwärme und Fernkälte in der Richtlinie (EU) 2018/2002 sowie in der Richtlinie (EU) 2018/2001 (FFVAV) beschäftigt (wir berichteten bereits). Gescheitert ist das Projekt erwartungsgemäß nicht, schließlich muss die Bundesrepublik schon aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen liefern. Doch der Bundesrat ist nur mit einigen Änderungen einverstanden, unter anderem will die Länderkammer folgende Modifikationen

# Zunächst sprechen sich die Länder für eine andere Definition der Fernwärme und -kälte aus. Das Ministerium wollte eine Definition, die v. a. das Contracting von der Anwendung der Verordnung ausgeschlossen hätte. Die Länder wollen das wieder korrigieren.

# Die Länder wollen interoperable fernablesbare Wärmezähler und einen Link zum MsbG.

# Bekanntlich gilt für Fernwärme und -kälte das Gebot des Unbundling nicht. Hier wird aus einer Hand geleistet. Die Länder wollen dies nun für das Messwesen aufbrechen und für Kunden mit Smart-Meter-Gateway für den Messstellenbetrieb der Sparte Strom ein Wahlrecht für das Messwesen auch bei Wärme einführen.

# Die Länder wollen mehr und ganzjährige Kundeninformationen und schlagen detaillierte Vorgaben für die zusätzlichen Informationen der Versorger gegenüber ihren Kunden vor.

# Der Bundesrat will weitergehende Änderungen der AVBFernwärmeV. Er wünscht sich, dass Versorgungsbedingungen, Preisregelungen, Preisanpassungsklauseln und Preis-komponenten mit allen Indizes u. s. w. im Internet publiziert werden müssen. Bisher ist dies nicht der Fall.

# Der Bundesrat schlägt weiter vor, das Kunden auch während der Vertragslaufzeit ihre vereinbarte Anchlussleistung einmal jährlich einseitig verändern können.

# Die Länder wollen ausdrücklich Änderungen der Preisänderungsklauseln durch öffentliche Bekanntgabe ausschließen.

Rohr, Rohrleitungen, Heizung, Arbeit

Nun bleibt abzuwarten, wie sich die Bundesregierung hierzu positioniert (Miriam Vollmer)

2021-06-25T20:45:13+02:0025. Juni 2021|Vertrieb, Wärme|

Wahlkampfthema Verkehrswende: Das Wahlprogramm der SPD

Wie die Diskussion über die Entwicklung des Benzinpreises gezeigt hat, sind auch Mobilitätsfragen ein entscheidendes Thema im Bundestagswahlkampf 2021. Insofern werden wir wie bereits zum Thema Energiewende in lockerer Reihe in ein paar Wahlprogramme politischer Parteien gucken: Immer mit der Frage im Hinterkopf, was darin über die Verkehrswende zu finden ist. Wie schon beim Thema Energie und Klimaschutz beginnen wir mit dem Wahlprogramm der SPD.

CO2-Preis

Führende Vertreter der SPD haben sich zwar in Debatte über den CO2-Preis gegen eine Erhöhung ausgesprochen. Allerdings geht die SPD nicht so weit, in Wahlprogramm der SPD grundsätzlich am ab Anfang diesen Jahres eingeführten CO2-Preis zu rütteln. Vielmehr wird der CO2-Preis als ein wichtiges Element der Energiewende akzeptiert, dabei soll er auch dazu beitragen, die Abschaffung der EEG-Umlage bis 2025 aus Haushaltsmitteln zu finanzieren.

Zukunftsmission “modernstes Mobilitätssystem Europas”

Als zweite von insgesamt vier Zunkunftsmissionen in ihrem Wahlprogramm wird die SPD mit dem Schlagwort “Modernstes Mobilitätssystem Europas”. Das ist einerseits insofern nachvollziehbar, als die Große Koalition in den letzten beiden Legislaturperioden im Bereich Verkehr wenig erfolgreiche Modernisierungsprojekte auf den Weg gebracht hat. Die SPD kann sich hier gegenüber einem im Verkehrsressort besonders schwachen Koalitionspartner profilieren.

Andererseits liegt die Latte inzwischen hoch, wenn es um den Vergleich mit anderen europäischen Ländern geht: Denn auch in anderen Europäischen Ländern hat sich in den letzten Jahren viel getan. Was sind also die Vorschläge, mit denen die SPD Deutschland an die Spitze moderner Mobilität setzen will?

Unter dem Slogan “Nachhaltig, bezahlbar, barrierefrei und verlässlich” setzt die SPD Akzente, die ökologische und soziale Ziele vereinen sollen. Dafür finden sich im weiteren Text finden auch einige konkrete Forderungen:

Öffentlicher Verkehr

So soll eine Mobilitätsgarantie mit Hilfe der neuen Mobilitätsdienstleistungen allen Bürgern einen wohnortnahen Anschluss an den öffentlichen Verkehr verschaffen. Weiterhin sollen Kommunen durch Reform der Straßenverkehrsordnung und Förderprogramme dabei unterstützt werden, in Städten mehr Fläche für den Umweltverbund (inklusive Fuß- und Fahrradverkehr) bereitzustellen.

Weiterhin ist Schienenverkehr ein Schwerpunkt der SPD-Verkehrspolitik. Ziel ist es, Bahnfahren innereuropäisch billiger und attraktiver als Fliegen zu machen. Dafür soll neben dem Deutschlandtakt auch ein europaweit koordinierter Fahrplan eingeführt werden. Ebenso stehen schnelle Städte- und Nachtzugverbindungen auf dem Programm sowie Reaktivierung alter Bahnstrecken. Schließlich will die SPD bis 2030 mindestens 75 Prozent des Schienennetzes elektrifizieren.

Motorisierter Individualverkehr

Beim Autoverkehr liegt der Schwerpunkt auf der Elektrifizierung. Hier soll die Autoindustrie bei der notwendigen Transformation unterstützt werden. Ziel seien bis 2030 mindestens 15 Millionen vollelektrisch fahrende PKW in Deutschland. Um dies zu verwirklichen, steht unter anderem der Ausbau der Ladeinfrastruktur ganz oben auf der Agenda. Dieser soll vierteljährlich evaluiert und notfalls mit Versorgungsauflagen und staatlichem Ausbau sichergestellt werden.

Die SPD steht weiterhin zum Tempolimit von 130 km/h auf Bundesautobahnen. Dies soll die Umwelt schützen und die Unfallzahlen senken.

Insgesamt gibt das Wahlprogramm der SPD im Bereich Verkehr einige sinnvolle Anstöße, auch wenn die meisten Vorschläge nicht besonders originell sind. Dies ist aber möglicherweise dem Reformstau geschuldet, der auf der aktuellen Ressortzuständigkeit beruht: Es gibt einfach genug Selbstverständlichkeiten abzuarbeiten, wie etwa ein Ausbau der Schieneninfrastruktur einschließlich Elektrifizierung (Olaf Dilling).

 

 

 

 

2021-06-24T15:58:35+02:0024. Juni 2021|Allgemein|

Klimawandel, Moorrenaturierung und Wasserrecht (II)

Graben in Norddeutschland

Graben in der Bremer Wümmeniederung (Foto: Olaf Dilling)

Vor kurzem hatten wir schon einmal über Klimawandel und Moorschutz geschrieben. Dabei war von den rechtlichen Regeln des Wassermanagements in der Fläche die Rede. Im Folgenden werden wir kurz eine der zentralen Stellschrauben für die Renaturierung von Mooren im Wasserrecht erläutern.

Bisher ist es so, dass Entwässerung durch Landwirtschaft gegenüber Anstauen und Wiedervernässen in gewisser Weise privilegiert ist. Zwar handelt es sich bei beiden Maßnahmen in der Regel um Benutzungen von Gewässern, die nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) genehmigungspflichtig sind. Denn nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 und 5 WHG sind beide Tätigkeiten als Benutzung definiert.

Allerdings gibt es nach § 46 WHG auch erlaubnisfreie Benutzungen. Und nach § 46 Abs. 1 Nr. 2 gibt es eine Ausnahme bei Ableitungen “für Zwecke der gewöhnlichen Bodenentwässerung landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Grundstücke”. Eine Erlaubnis oder Bewilligung ist nicht erforderlich, “soweit keine signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu besorgen sind”. Anders sieht es beim Stauen von Gräben oder anderen Fließgewässern aus. Hier ist immer eine Genehmigung erforderlich: Insofern besteht ein Ungleichgewicht.

Allerdings wird in einer Entscheidung des VG Magdeburg von 2018 überzeugend begründet, dass bei der Entwässerung von Moorböden solche “signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt” in der Regel anzunehmen sind. Daher wäre auch hier grundsätzlich eine Genehmigung erforderlich. Dies nicht so sehr – wie in dem Fall von der Behörde argumentiert – weil Schadstoffe direkter und damit durch das Torfsubstrat weniger gefiltert in den Vorfluter gelangen. Sondern, so das Gericht, weil sich der Moorboden durch die Entwässerung und den Kontakt mit Sauerstoff zersetzt.

Das hat drei Folgen: Erstens wird die organische Substanz durch Mikroorganismen “veratmet”, was zu den bekannten erheblichen CO2-Emissionen führt. Zweitens hat dies zur Folge, dass über Jahrtausende gespeicherte Nährstoffe freiwerden, so dass auch die umliegenden Gewässer stärker belastet werden. Und drittens kann der Boden sich über die Jahre erheblich absenken und an Speicherfähigkeit verlieren, was langfristig wiederum ungünstige Auswirkungen auf den Wasserhaushalt haben kann. Das Gericht hat bei seiner Entscheidung besonders auf die Freisetzung von Nährstoffen abgestellt. Daher war eine Genehmigung der Drainage erforderlich. Außerdem war die Verpflichtung zum regelmäßigen Messen von Schadstoffen zumindest im Grundsatz gerechtfertigt.

Wir vermuten, dass die Erkenntnis der Genehmigungsbedürfigkeit der Dränage und Entwässerung von Moorböden in der Fläche bisher noch nicht so richtig angekommen ist. Dafür ist die Notwendigkeit dieser Praxis einfach zu tief in der norddeutschen Seele verwurzelt. Grade vor dem Hintergrund von Klimawandel und Trockenheit muss jedoch beachtet werden, dass die Entwässerung von Böden keine Selbstverständlichkeit ist. Auch sie bedarf rechtlich geregelter Rahmenbedingungen, die auf ein umfassenderes Wassermanagement abzielen, das ein Absenken des Grundwasserspiegels verhindert (Olaf Dilling).

 

2021-06-23T17:07:32+02:0023. Juni 2021|Naturschutz, Umwelt, Verwaltungsrecht, Wasser|